VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik
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VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der VPLT ist der Wirtschaftsverband für Medien- und Veranstaltungstechnik. Seine Mitglieder sind Dienstleister, Händler, Hersteller sowie selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer.
Um die Rahmenbedingungen für die Branche zu verbessern, führt der Verband Gespräche mit politischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages, der Bundesministerien sowie weiteren relevanten Stakeholdern. Ziel ist es, Änderungsbedarfe aufzuzeigen, die Perspektive der Praxis einzubringen und Impulse zur Verbesserung der branchenspezifischen Situation zu geben.
Das übergeordnete Ziel des VPLT ist die effiziente, innovative und nachhaltige Entwicklung sowie die Modernisierung der Veranstaltungsbranche mit einem besonderen Fokus auf die Medien- und Veranstaltungstechnik. Der Verband engagiert sich u.a. in den Bereichen Bildung und Weiterbildung, Standards und Zertifizierungen, Qualitätsmanagement sowie zu arbeits- und wirtschaftspolitischen und produktspezifischen Themen.
Formen der politischen Interessenvertretung sind unter anderem die Durchführung politischer Veranstaltungen und Gespräche, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus erarbeitet und übermittelt der VPLT Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Rente/Alterssicherung; Berufliche Bildung; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflegeversicherung; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Binnenmarkt; Hochschulbildung; Kultur; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstige Interessenbereiche; Krankenversicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
- Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO: Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Der VPLT setzt sich für die Anpassung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ein, um eine höhere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen in der Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten. Die aktuelle Anwendungspraxis der Deutschen Rentenversicherung führt in diesem Zusammenhang zu erheblicher Rechtsunsicherheit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsnachteilen sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.
- Verortung der maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungswirtschaft in der Betriebssicherheitsverordnung: Der VPLT setzt sich im Rahmen der geplanten Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen dafür ein, dass maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nicht als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden. Stattdessen sollen diese weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung oder sachgerecht im Regelungsbereich der künftigen Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) verortet werden. Ziel ist es insbesondere, eine Überführung der bislang in Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelten Prüfvorschriften in die überwachungsbedürftige Anlagenverordnung (ÜNAlV) zu verhindern, um unverhältnismäßige Mehrbelastungen für die Veranstaltungsbranche zu vermeiden.
Relationen
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