fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V.
Text
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft ist ein Verband der Veranstaltungswirtschaft. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreter:innen des Bundeskanzleramtes, des Bundestages, der Bundesministerien und anderen relevanten staatlichen Stellen geführt, zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit der Verbandsmitglieder von großer Bedeutung sind. Dabei geht es u.a. um den Fachkräftemangel, Aus- und Weiterbildung, statistische Erfassung, Steuererleichterungen, Scheinselbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bis hin zum Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden politische Veranstaltungen und Treffen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter:innen der Ministerien und relevanten staatlichen Stellen eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Diversitätspolitik; Güterverkehr; Handel und Dienstleistungen; Kultur; Verkehrspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Werbung; Rechtspolitik; Öffentliches Recht; Außenwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; EU-Binnenmarkt; Immissionsschutz; Wettbewerbsrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsmarkt; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Tourismus; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Klimaschutz; Gesundheitsversorgung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Berufliche Bildung; Kommunikations- und Informationstechnik; Unfallversicherung; Rente/Alterssicherung; Industriepolitik; Integration; Urheberrecht; Hochschulbildung; Personenverkehr; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Migration; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; EU-Gesetzgebung; Grundsicherung; Arbeitslosenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern ermöglichen: Soloselbstständige können von Unternehmen häufig nicht rechtssicher beauftragt werden und es kann dann bei einer etwaigen späteren Überprüfung zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit kommen. Hier bedarf es einer grundlegenden Veränderung im Interesse der Soloselbständigen, der Auftraggeber und der Sozialkassen. Außerdem kann der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit nach jetziger Rechtsprechung strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn dem Auftraggeber Vorsatz – also Absicht – nachgewiesen wird, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen für Sozialversicherungsbetrug.
- Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern: Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.
- LKW-Maut Erhöhung zum 1. Juli 2024 (Ausnahmeregelung für Veranstaltungswirtschaft): Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im März 2024 eine Liste mit handwerksähnlichen Tätigkeiten als Hilfestellung für den Rechtsanwender veröffentlicht.
BALM_Handwerkerausnahmeregelung_Liste_der_handwerklichen_Taetigkeiten.pdf
Diese Liste enthält auch nach der Überarbeitung im Mai 2024 keine handwerksähnlichen Tätigkeiten, die typischerweise in der Veranstaltungswirtschaft regelmäßig ausgeübt werden (z.B. Messebauer, Veranstaltungstechniker).
Wir fordern die Aufnahme aller in der Veranstaltungswirtschaft ausgeübten handwerklichen Tätigkeiten in die BALM-Liste der handwerksähnlichen Tätigkeiten.
- Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen: Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.
- Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung: Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten. Auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot bedarf einer Überarbeitung.
- Statistische Erfassung der Veranstaltungswirtschaft: Eine jährliche Vermessung der Branche mit ergänzendem Wirtschaftsbericht zur deutschen Veranstaltungswirtschaft soll von staatlicher Seite gefördert werden um größere Transparenz zu schaffen und bessere Handlungsstrategien zu entwickeln. Angelehnt werden soll es an das Satellitenkontenverfahren, wie bei der Tourismuswirtschaft angewandt.
- Abschluss der Coronahilfen-Abrechnung: Sicherstellung eines zügigen und fairen Abschlusses der Coronahilfen-Abrechnungen, da die Veranstaltungswirtschaft das größte Opfer erbracht hat. Prüfbehörden sollten die Auslegung der Fixkosten-Nachweise angemessen der erlittenen Schäden gestatten.
- Erleichterung der Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften: Verbesserung der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, um die Rekrutierung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland zu erleichtern und so den Engpass zu kompensieren.
- Unterstützung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Die temporäre Nutzung von Ressourcen ist wesentlich für Kreislaufwirtschaft und bietet durchschlagende Potenziale für die Ressourcenschonung und Umweltentlastung. Es umfasst die Bewirtschaftung bestehender Ressourcen wie Technik, Möbel und andere Produkte, die durch Wiederverwendung und Aufarbeitung eine lange Lebensdauer bei intensiver Nutzung erhalten.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Veranstaltungswirtschaft: 1.Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur Schaffung größerer Rechtssicherheit. 2.Abschluss der Überprüfungen der Corona-Hilfen unter Einführung eines Schwellenwerts zur Entlastung KMU.3.Einführung einer Wochenarbeitszeitregelung sowie die Ausweitung der Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit.4.Gestaltung der Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung.5. Anpassung der Gewerbesteuerregelungen.6.Reform des Infektionsschutzgesetzes unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen.7.Einbindung in die Arbeit der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
- Sharing und Wiederverwendung: Es wird aufgezeigt, wie der Staat durch die konsequente Ausrichtung öffentlicher Beschaffung auf zirkuläre Modelle (Sharing, Miete und Pooling) das Potential für Klimaschutz, Haushaltsentlastung und wirtschaftliche Resilienz heben kann.
- Veranstaltungswirtschaft als mittelständischer Wirtschaftszweig: Mit rund 243.000 Unternehmen, über 1,13 Millionen Erwerbstätigen und einer Bruttowertschöpfung von 43,6 Milliarden Euro zählt die Veranstaltungswirtschaft zu den bedeutendsten Wirtschaftssektoren Deutschlands. Sie ist durch eine mittelständische Struktur geprägt: 60 Prozent der Betriebe sind Dienstleister, über 40 Prozent Soloselbstständige, und mehr als die Hälfte der Unternehmen erwirtschaftet weniger als 500.000 Euro Umsatz jährlich und ist gleichzeitig hochgradig vernetzt über mehr als 100 Wirtschaftszweige. Die Veranstaltungswirtschaft ist klar von der Kultur- und Kreativwirtschaft abzugrenzen. Sie ist überwiegend wirtschaftsorientiert und dienstleistungsgetrieben, denn fast 90% der Umsätze entfallen auf Formate wie Messen, Kongresse, Corporate Events und Fachveranstaltungen.
- Lehren aus der Pandemie: Resiliente Strukturen für die Veranstaltungswirtschaft: Ziel ist es, pauschale Stilllegungen zu vermeiden und stattdessen differenzierte,
verhältnismäßige Maßnahmen zu ermöglichen, die sowohl einen wirksamen
Gesundheitsschutz als auch wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. Die
Veranstaltungswirtschaft ist dabei nicht ausschließlich Adressatin regulatorischer
Eingriffe, sondern ein potenzieller Umsetzungspartner. Ihre institutionelle und
frühzeitige Einbindung erhöht die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit staatlichen
Handelns, stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungen und trägt dazu bei,
kulturelle Infrastruktur sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im internationalen
Wettbewerb auch in künftigen Krisen nachhaltig zu sichern
- Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche
Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt
wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die
Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt.
Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in
Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt
werden.
Relationen
Keine Relationen.