Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)
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Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Unter dem Label Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) bündeln die teilnehmenden Einzelverbände ihre Kompetenzen und Ressourcen für einen gemeinschaftlichen Auftritt gegenüber Gesprächspartnern im politischen Raum. Es vertritt ausschließlich ideelle Ziele und ist dabei nicht eigenwirtschaftlich
tätig. Die Teilnehmer pflegen untereinander keinen Austausch zu wirtschaftlichen Details der
jeweiligen Mitglieder und treffen keine wirtschaftlichen Absprachen. Das FVAW versteht sich zudem
ausdrücklich nicht als Dachverband der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer vertritt die spezifischen
Interessen seiner eigenen Mitglieder auch weiterhin unmittelbar und ist dabei nicht an Weisungen,
Vorgaben oder Beschlüsse des FVAW gebunden. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der
von den Teilnehmern repräsentierten diversen Sektoren im großen Gebiet der Veranstaltungen, wie
etwa der Kultur-, Messe-, Kongress- und Tagungsveranstaltern, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleistern sowie Herstellern und Händlern von Event-Technik, sind
groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Durch den Schulterschluss der Teilnehmer
im Kontext des FVAW soll die Wahrnehmung der Veranstaltungswirtschaft in all ihren Facetten in
Politik und Öffentlichkeit erhöht werden.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Tourismus; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenwirtschaft; Kultur
Regelungsvorhaben:
- Anpassung der §34a-Pflicht im Sicherheitsgewerbegesetz an die Notwendigkeiten der Veranstaltungswirtschaft.: Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, das Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstäigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch soviel Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
- Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie.
Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Der TA-Lärm muss eine Schallschutzverordnung hinzugefügt.: Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) gilt als einziges Regelungswerk für Schallimmissionen. Auch die von Kultureinrichtungen (gefördert und nicht gefördert) und Veranstaltungen wie Sport, Festivals, Großveranstaltungen, Kleinkunst, Messen und Ausstellungen. Diese Regeklung wirkt ausschließlich verhindernd. Sie verhindert die Wiederbelebung von Innenstädten, verdrängt Kultur aus dem innerstädtischen Raum und lässt Ruhezonen entstehen, wo Menschen leben wollen. Es braucht neue Ansätze für den Umgang mit Schallimmissionen. Der erste Schritt wäre es anzuerkennen, dass Musik und Kultur kein Lärm im Sinne der TA-Lärm sind, sondern einfach Schall. Um diesen zu regeln, muss eine Schallschutzverordnung entwickelt werden.
- Rechtssicherheit für Beauftragung herstellen - Statusfeststellung reformieren: Die Statusfeststellung behindert massiv die deutsche Wirtschaft in allen Sektoren.
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gilt immer rückwirkend, führt zu
Nachzahlungen und zu Strafzahlungen. Die Beweisführung basiert auf einer Indizienkette, die vom
Wissen, persönlichen Erfahrungen und persönlicher Meinung des Prüfenden abhängt.
Dies führt zu großer Unsicherheit in der Beauftragung bestimmter Unternehmensformen und
Unternehmenskonstellationen. Die Folge ist die Verlagerung der Aufträge ins Ausland,
Selbständigkeit wird erschwert (im B2B-Bereich), es gibt in Deutschland immer weniger
Selbständige* und die Innovationskraft wandert ab.
Relationen
Keine Relationen.