Heidelberg Materials AG
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Heidelberg Materials AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Heidelberg Materials AG gehört zu den weltweit größten Baustoffunternehmen. Unsere Kernaktivitäten als vertikal integrierter Baustoffkonzern umfassen die Herstellung und den Vertrieb von Zement, Zuschlagstoffen, Transportbeton und Asphalt. Darüber hinaus bietet Heidelberg Materials Dienstleistungen wie den weltweiten Handel insbesondere mit Zement und Klinker auf dem Seeweg an.
Eine besondere Herausforderung stellt die Dekarbonisierung von Zement dar. Als Unternehmen können wir unseren erforderlichen Beitrag an den deutschen Standorten nur erfolgreich erbringen, wenn wir im Wettbewerbs- und Marktumfeld bestehen können. Unsere Interessenvertretungstätigkeit im Sinne des LobbyRG legt daher einen Schwerpunkt auf die politisch-regulatorischen Stellschrauben für eine gelingende Transformation der Zementproduktion. Wir adressieren die Rahmenbedingungen für CO2-Abscheidung, -Transport, -Nutzung und -Speicherung (CCU/S), darunter industrie- und klimapolitische Maßnahmen wie Förderung (z. B. CO2-Differenzverträge, Investitionsförderung), die Weiterentwicklung von EU ETS 1 und CO-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), staatliche Unterstützung für den Hochlauf einer CO2-Infrastruktur, Leitmärkte für emissionsreduzierten Zement und Beton (u. a. durch Verankerung im Vergaberecht) sowie die Verfügbarkeit ausreichend bezahlbarer erneuerbarer Energie. Leitmarktentwicklung und Energieversorgung sind dabei auch jenseits von CCU/S von Bedeutung. Weitere Themen unserer Interessenvertretung sind Kreislaufwirtschaft sowie ausgewählte Fragestellungen rund um Rohstoffe, Umwelt- und Ressourcenschutz, Bauen und Infrastruktur, die unsere Anlagen und Bauprodukte betreffen.
Die Tätigkeit erfolgt vor allem über ein kleines Berliner Büro, mitunter auch durch andere Repräsentanten des Unternehmens. Neben gezielter Ansprache von Vertreterinnen und Vertretern aus Bundestag und Bundesregierung beteiligen wir uns an zahlreichen Dialogformaten und Veranstaltungen mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und sind in Verbänden und Netzwerken aktiv, um gemeinsam Änderungsprozesse zu gestalten.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Das BMUV hat am 18.06.2024 den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt und gleichzeitig mit dem Beginn der Ressortabstimmung eine Stakeholder-Konsultation gestartet. Bau und Gebäude bilden einen der schwerpunktmäßig betrachten Sektoren. Die zukünftigen politischen Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft sind wichtig für die Nachhaltigkeitsstrategie von Heidelberg Materials. Daher hat Heidelberg Materials Deutschland in einer Stellungnahme Empfehlungen zu ausgewählten Aspekten formuliert. Das Bundeskabinett hat die NKWS am 16.12.24 beschlossen. Die aktuelle Bundesregierung plant einen Aktionsplan vorzulegen. Je nach dessen Inhalt werden wir dazu unsere Interessen einbringen.
- Förderrichtline Klimaschutzverträge: Federführend durch das BMWK (heute: BMWE) wurde in der 20. Legislaturperiode das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) entwickelt. Derzeit befindet sich im BMWE ein zweites Gebotsverfahren in Planung, mit dem auch CCU/S-Projekte gefördert werden sollen. Heidelberg Materials hält Klimaschutzverträge/CO2-Differenzverträge für erforderlich und setzt sich für einen baldigen Start des Gebotsverfahrens ein.
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf emissionsreduzierter Produkte, in unserem Fall Zement und Beton, ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Vergabebeschleunigungsgesetz sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vor, Regelungen zu verpflichtenden Anforderungen über die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen zu treffen (Änderung § 113 GWB). Wir setzen uns für diese Verordnungsermächtigung und deren tatsächliche Nutzung ein.
- Revision des EU-ETS 1 2026: 2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
- Revision und Ausgestaltung CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM): Die Europäische Kommission hat am 17.12.2025 zwei Vorschläge zur Überarbeitung des Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM gemacht: 2025/041 (COD): Proposal amending Regulation (EU) 2023/956 as regards the extension of its scope to downstream goods and anti-circumvention measures; und 2025/0418(COD): Proposal establishing the Temporary Decarbonisation Fund. Wir gehen auch auf politische Akteure in Deutschland zu, um Vorschläge zur Ausgestaltung eines wirksamen CBAM zu machen, da dieser für die Dekarbonisierung der Zementindustrie ein entscheidender Erfolgsfaktor ist.
- EU Industrial Accelerator Act - Verankerung von Leitmärkten: Die EU-Kommission will die Nachfrage nach CO2-armen Technologien und Produkten aus europäischer Herstellung steigern und hat dazu im März 2026 einen Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt, der aktuell verhandelt wird. Ein zentraler Baustein sind sogenannte Leitmärkte für emissionsintensive Grundstoffe, unter anderem Zement. Heidelberg Materials begrüßt diese Initiative als entscheidend, um Investitionen in Dekarbonisierungstechnologien anzureizen. Wir setzen uns in der Interessenvertretung dafür ein, dass durch die Verordnung - bereits vor 2030 - verlässliche Nachfragesignale entstehen und ambitionierte Beschaffungsziele der öffentlichen Hand den Markthochlauf flankieren.
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