Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität
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Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6388
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lagebild der deutschen Zementindustrie und Maßnahmen für
Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität
Die Zementindustrie ist zentraler Bestandteil der industriellen Wertschöpfung
in Deutschland und unverzichtbar für die Umsetzung zentraler
Investitionsvorhaben – vom Wohnungsbau bis zur Modernisierung der öffentlichen
Infrastruktur. Aufgrund der schwachen Baukonjunktur steht sie derzeit unter
wirtschaftlichem Druck, während gleichzeitig erhebliche Investitionen in die
Dekarbonisierung und verlässliche politische Rahmenbedingungen erforderlich sind
(www. staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/baustoffbranche-erwartet-auch-
2025-ein-dickes-minus/).
Die Zementherstellung ist energie- und prozessbedingt CO2-intensiv; rund zwei
Drittel der Emissionen entstehen bei der Produktion von Zementklinker durch
die chemisch bedingte Entsäuerung von Kalkstein, die nur begrenzt vermeidbar
ist. Das verbleibende Drittel ist energiebedingt. Die Zementunternehmen
können ihre CO2-Emissionen durch eine Reihe konventioneller Maßnahmen auf
Prozess- und Produktebene senken – z. B. durch Verbesserung der
Energieeffizienz in der Produktion, die Verwendung alternativer Roh- und Brennstoffe und
klinkereffiziente Zemente. Aktuell bestehen aber nur begrenzte Möglichkeiten
zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff.
Zudem ist die Herstellung von Zement mit einem hohen Bedarf an
Primärrohstoffen verbunden, weshalb Kreislaufwirtschaft und die Begrenzung
ökologischer Eingriffe eine wichtige Rolle für die Zukunft der Branche spielen.
Der Umbau der Zementindustrie ist damit eine der zentralen industrie- und
klimapolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Neben Effizienz- und
Kreislaufansätzen sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien gibt es einen
breiten wissenschaftlichen Konsens, dass insbesondere die Abscheidung, Nutzung
und Speicherung von CO2 (Carbon Capture, Utilization and Storage [CCUS])
als Technologien für den Umgang mit unvermeidbaren Emissionen genutzt
werden müssen. Zugleich stellen sich hierbei Fragen hinsichtlich Infrastruktur,
Regulierung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Ohne einen zügigen Plan für
diesen Umbau drohen Investitionsentscheidungen ausgebremst,
Transformationspfade verzögert und sowohl Klimaziele als auch industrielle Wertschöpfung
gefährdet zu werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen
wirtschaftlichen Lage der Zementindustrie in Deutschland vor, insbesondere mit
Blick auf Kapazitätsauslastung, Produktionsniveau und Beschäftigung?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der steigenden Energiepreise in der Zementindustrie vor, insbesondere mit
Blick auf Strom- und Brennstoffkosten?
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
Legislaturperiode ergriffen, um Investitionssicherheit für Transformations- und
Dekarbonisierungsprojekte in der Zementindustrie zu schaffen?
4. Sieht die Bundesregierung Bedarf für einen sektorübergreifenden Dialog
mit der Zement- und Bauindustrie auf höchster politischer Ebene, und
wenn nein, warum nicht?
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu den Treibhausgasemissionen
der Zementindustrie in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland vor
(bitte nach Prozess- und Energieemissionen sowie nach Jahren
aufschlüsseln)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Emissionen der
Zementindustrie in den kommenden Jahren steigen könnten, weil
wesentliche Klinkerersatzstoffe durch den Kohleausstieg und die Transformation
der Stahlindustrie bald nicht mehr zur Verfügung stehen, und mit welchen
ökologischen Alternativen soll diese Lücke geschlossen werden?
7. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zur
Dekarbonisierung der Zementindustrie, und welche konkreten Meilensteine sind bis
2030 und 2045 vorgesehen?
8. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zur
Kreislaufführung und Ressourcenschonung von Zement und Beton, und welche
konkreten Meilensteine sind bis 2030 und 2045 vorgesehen?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Primärrohstoffbedarf der Zementindustrie zu reduzieren?
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Umwelt-,
Arten- und Naturschutz beim Rohstoffabbau zu gewährleisten?
11. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung zur
Transformation der Zementindustrie hin zur Klimaneutralität (bitte nach
Fördervolumen, Laufzeit und Zielsetzung aufschlüsseln)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Materialsubstitution
(z. B. durch Holzbau oder andere nachwachsende Rohstoffe), um den
absoluten Bedarf an Primärzement in Deutschland zu senken?
13. Welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung im Bereich der
Kreislaufwirtschaft im Bausektor, insbesondere zur Reduktion des
Klinkeranteils und zur Nutzung alternativer, kreislauffähiger oder mineralischer
Rohstoffe?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nutzung
emissionsarmer Zement- und Betonersatzstoffe zu stärken und den Marktanteil
von Klinkerersatzstoffen zu erhöhen?
15. Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf in der Abfallende- oder
Ersatzbaustoffverordnung, um regulatorische Hürden für Recycling-Beton
(RC-Beton) abzubauen?
16. Wie plant die Bundesregierung, Instrumente wie den digitalen
Gebäuderessourcenpass, eine verpflichtende Ökobilanzierung sowie die
Weiterentwicklung der ÖKOBAUDAT gezielt zu nutzen, um die Transparenz über
die „graue Energie“ mineralischer Stoffströme zu erhöhen und Recycling-
Beton zu fördern?
17. Welche Initiativen zur Entbürokratisierung ergreift die Bundesregierung,
um die teils langwierigen Zulassungsverfahren und starren Baunormen so
zu reformieren, dass innovative Zementarten und klimafreundliche
Bindemittel schneller in die Baupraxis überführt werden können?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
Dekarbonisierung der Zementindustrie auf Beschäftigung,
Qualifizierungsbedarf und regionale Wertschöpfung?
19. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung beim Aufbau
einer CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur, insbesondere im Hinblick
auf Pipelines sowie Schiffs- und Bahntransporte?
a) Welche konkreten Infrastrukturprojekte befinden sich derzeit in
Planung oder Umsetzung?
b) Welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung für den Aufbau eines
CO2-Transportnetzes?
c) Welche Risiken sieht die Bundesregierung für Industrieprojekte, wenn
sich der Aufbau der Infrastruktur verzögert?
20. Auf welcher Zeitschiene erwartet die Bundesregierung Ergebnisse des von
der Deutschen Energie-Agentur (dena) begleiteten Prozesses zur
Weiterentwicklung der Carbon-Management-Strategie und des zugehörigen
Aktionsplans?
a) Welche konkreten politischen Maßnahmen sollen daraus abgeleitet
werden?
b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Carbon-Manage
ment-Strategie für Investitions- und Planungssicherheit industrieller
Carbon Capture and Storage(CCS)- und Carbon Capture and
Utilization(CCU)-Projekte bei?
21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die CO2-Speicherkapazitäten in
Deutschland und vor allem in der Nordsee ein (bitte nach nationalen und
grenzüberschreitenden Speicheroptionen sowie Offshore und Onshore
aufschlüsseln)?
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass begrenzte CO2-
Speicherkapazität prioritär für schwer vermeidbare und unvermeidbare Emissionen
genutzt werden, und für welche Industrien schätzt die Bundesregierung
solche Emissionen am höchsten ein?
23. Welche Haftungsregelungen, Monitoringverfahren und
Kontrollmechanismen sind für die dauerhafte Speicherung von CO2 vorgesehen?
24. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass CCS-Technologien in
der Zementindustrie ausschließlich für nachweislich unvermeidbare
prozessbedingte Emissionen zum Einsatz kommen und nicht für
energiebedingte Emissionen genutzt werden, um eine künstliche Verlängerung der
Nutzung fossiler Brennstoffe zu verhindern?
25. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Förderung von CCS in
der Zementindustrie, insbesondere für Anlagen von sogenannten First
Movern?
26. Welchen zusätzlichen Bedarf an erneuerbarem Strom erwartet die
Bundesregierung durch den flächendeckenden Betrieb von CO2-
Abscheideanlagen in der deutschen Zementindustrie, und wie stellt sie sicher, dass
dieser signifikante Mehrbedarf nicht die Dekarbonisierung anderer
Sektoren ausbremst?
27. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand zentraler CCS-
und CCU-Projekte in der Zementindustrie vor (u. a. CO2LLECT, CAP2U,
catch4climate, Carbon2Business, GeZero?
a) Welche Fördermittel wurden den Projekten jeweils zugesagt oder
ausgezahlt (bitte nach Förderinstrument, ggf. Projekt und Zeitraum
aufschlüsseln)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt dieser Projekte,
insbesondere hinsichtlich Abscheidung, Logistik, Transport und ggf.
Umwandlungsanlagen?
c) Welche CO2-Einsparungen werden nach aktuellem Kenntnisstand der
Bundesregierung bis 2030 erwartet (bitte in Relation zu jeweiligen
Gesamtemissionen setzen)?
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verzögerungen,
technische Hürden oder Anpassungen des Projektumfangs vor?
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um kleine und mittlere
Unternehmen der Zementindustrie beim Einsatz von CCS und CCU zu
unterstützen, insbesondere im Hinblick auf Investitionskosten,
Genehmigungsverfahren sowie den Zugang zur CO2-Transport- und
Speicherinfrastruktur?
29. Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung für den
Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutschland, insbesondere im
Hinblick auf mögliche Pipeline-Anschlüsse an internationale
Infrastrukturprojekte wie den Delta Rhine Corridor?
a) Wie versteht die Bundesregierung insgesamt ihre Rolle, z. B. in
koordinierender Funktion?
b) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Aufbau einer
CO2-Transportinfrastruktur?
c) Welche Regionen und Industriestandorte sollen nach Auffassung der
Bundesregierung bei der CO2-Transportinfrastruktur prioritär
angeschlossen werden?
d) Welche Rolle sollen Schiffs- und Bahntransporte von CO2 beim
Aufbau der künftigen Infrastruktur spielen?
e) Plant die Bundesregierung staatlichen Maßnahmen zur
Risikoabsicherung (De-risking) des Infrastrukturhochlaufs – vgl. z. B. das
Amortisationskonto für das Wasserstoff-Kernnetz, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
30. Welche Abscheidequoten werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den derzeit geplanten CCS-Projekten der Zementindustrie angestrebt?
a) Welche technischen oder energetischen Faktoren begrenzen derzeit die
Höhe der CO2-Abscheidung?
b) Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Abscheidequoten auf
die erwarteten Emissionsminderungen bis 2030 und 2045?
c) Welche zusätzlichen Energiebedarfe entstehen durch die CO2-
Abscheidung in der Zementindustrie nach Kenntnis der
Bundesregierung?
31. Welche weiteren Regelungen und Initiativen plant die Bundesregierung
bezüglich der Onshore-Speicherung von CO2, und welche Länder planen
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Nutzung der
Länderöffnungsklausel zur Onshore-Speicherung?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den bisherigen
Erfahrungen Dänemarks beim Aufbau einer CCS-Infrastruktur und der Förderung
von CCS-Projekten (https://industrydecarbonization.com/news/denmarks-
ccs-strategy-deliver-or-pay.html)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere
aus Berichten über Projektverzögerungen, hohe Infrastrukturkosten,
Unsicherheiten bei Speicherkapazitäten sowie den Rückzug einzelner
Projektträger aus dänischen CCS-Ausschreibungen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vergleichbare
Risiken bei der Umsetzung deutscher CCS-Projekte zu vermeiden?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer frühzeitigen
Verfügbarkeit von CO2-Transport- und CO2-Speicherinfrastruktur für die
Wirtschaftlichkeit von CCS-Projekten bei, inklusive Onshore-
Speicherung in Deutschland?
33. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der
Investitionsbedarf zur Dekarbonisierung der Zementindustrie in Deutschland bis zum
Jahr 2045 ist, und wenn ja, in welchem Umfang können die derzeit
vorgesehenen Mittel für CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for
Difference [CCfD]) diesen Investitionsbedarf decken?
34. Welche Rolle spielen Kosten für CO2-Transport und CO2-Speicherung bei
der Ausgestaltung von CO2-Differenzverträgen, und sieht die
Bundesregierung hier zusätzlichen Förderbedarf?
35. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung CCS- und CCU-
Technologien im zweiten Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge
(CCfD) im Vergleich zu anderen Dekarbonisierungstechnologien wie
Elektrifizierung oder Wasserstoff bei?
36. Hat die Bundesregierung geprüft, Technologie-spezifische Segmente oder
Quoten im Rahmen der CO2-Differenzvertragsverfahren einzuführen, um
ein ausgewogenes Förderportfolio zu gewährleisten, und wenn nein,
warum nicht?
37. Plant die Bundesregierung eine Förderung der Wasserstoffproduktion
mittels Dampfreformierung unter CO2-Abscheidung („blauer Wasserstoff“)
zu fördern, und wenn ja, aus welchem Haushaltstiteln?
38. Plant die Bundesregierung eine Anerkennung CO2-bezogener
Produktzertifikate für Zement (etwa der privatwirtschaftlich initiierten „Cement
Carbon Class“, des CCC-Labels), um die Nachfrage nach emissionsarmen
Zementprodukten zu stärken?
39. Welche Rolle misst die Bundesregierung CO2-Produktzertifikaten bzw.
Labels für Zement bei der Schaffung grüner Leitmärkte durch öffentliche
Vergabeprojekte bei?
40. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
emissionsarmen Beton und Zement über die öffentliche Beschaffung stärker
nachzufragen, etwa im Rahmen der Verordnungsermächtigung zur
Klimafreundlichkeit in § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)?
41. Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein
technologieoffener Ansatz im Vergaberecht spielen, der auf materialoffene und
funktionale CO2-Grenzwerte für das gesamte Bauwerk abzielt, anstatt
produktspezifische Quoten wie die für „emissionsarmen Beton“ isoliert zu
betrachten?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Medienberichten auf EU-
Ebene diskutierten Anpassungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-
ETS 1), insbesondere hinsichtlich einer möglichen Abschwächung des
CO2-Preissignals, der kostenlosen Zuteilung, der Benchmark-
Anpassungen sowie der Einführung zusätzlicher industriepolitischer
Ausgleichsmechanismen (www.handelsblatt.com/politik/international/emissionen-e
u-kommission-gibt-forderungen-der-chemieindustrie-nach-01/10021300
1.html)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Rolle des EU-ETS 1 für
Investitionsentscheidungen in Dekarbonisierungstechnologien wie
CCS, CCU, Elektrifizierung und Wasserstoff?
b) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Auswirkungen auf die
Wirksamkeit anderer Instrumente wie Klimaschutzverträge (CCfD),
grüne Leitmärkte und den Carbon Border Adjustment Mechanism
(CBAM; www.handelsblatt.com/politik/international/emissionen-eu-k
ommission-gibt-forderungen-der-chemieindustrie-nach-01/10021300
1.html)?
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen, die
frühzeitig in Dekarbonisierung investiert haben („First Mover“), wie
beispielsweise Holcim und Heidelberg Materials (www.focus.de/eart
h/experten/emissionshandel-abschaffen-das-wuerde-alles-nur-noch-teu
rer-machen_d33f010c-e732-4967-a7da-f90e8ec0368d.html), durch
nachträgliche Änderungen der ETS-Rahmenbedingungen nicht
wirtschaftlich benachteiligt werden?
43. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der aktuelle Anteil
kostenlos ausgeteilter Emissionszertifikate in der Zementindustrie?
44. Wie bewertet die Bundesregierung die im EU Industrial Accelerator Act
(IAA) vorgeschlagene 5-Prozent-Quote für emissionsarmen Beton und ist
die Quote ausreichend, um einen Leitmarkt für grünen Zement zu
schaffen, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des § 45 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die
Bevorzugungspflicht tatsächlich umzusetzen?
46. Welche Rolle spielen europäische Finanzierungsinstrumente wie der
Innovation Fund, die Europäische Investitionsbank und vergleichbare
Instrumente bei der Finanzierung von Anlagen von sogenannten First Movern in
der Zementindustrie?
47. Welche Erkenntnisse und quantitativen Daten liegen der Bundesregierung
darüber vor, in welchem Umfang Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz in der Zementindustrie in den vergangenen zehn Jahren zu
messbaren Energieverbrauchs-, Kosten- und bzw. oder CO2-Einsparungen
geführt haben, und auf welchen empirischen Grundlagen basieren diese
Einschätzungen?
48. Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der
deutschen Zementindustrie unterstützt die Bundesregierung derzeit, und
welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?
49. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung bei der Stromerzeugung aus
Abwärme in der Zementindustrie (Heat to Power; beispielsweise https://in
sights.thyssenkrupp-polysius.com/de/story/zementherstellung-wie-aus-hei
sser-luft-gruene-energie-wird/), und plant die Bundesregierung
Maßnahmen, um diese Potenziale zu stärken?
50. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Einsatz von Wasserstoff in
der Zementindustrie bei, und welche Potenziale sowie Grenzen sieht sie
hierbei?
51. Welche Förderprogramme stehen Unternehmen der Zementindustrie
derzeit für Investitionen in Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung oder andere
Alternativen zur fossilen Wärmeerzeugung zur Verfügung?
52. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nicht nur die
Produktion von neuem Zement zu dekarbonisieren, sondern auch die hochwertige
Wiederverwendung ganzer Betonbauteile (Re-Use) sowie den
flächendeckenden Einsatz von Recycling-Beton aus Bau- und Abbruchabfällen
zu forcieren, um so den Primärrohstoffabbau von Kies und Sand und die
damit verbundenen Eingriffe in die Natur und Landschaft zu reduzieren?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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