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Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Seit seiner Gründung 1947 in Münster ist der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. (WLV) Interessenvertretung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in Westfalen-Lippe. Als parteipolitisch unabhängiger Verband ist es seine Aufgabe, im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe deren Interessen und Belange zum Ausdruck zu bringen und politisch durchzusetzen. Dies gilt für alle Bereiche der Agrar-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik. Der WLV vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren. Öffentlichkeits- und Pressearbeit sind wichtige Instrumente zur Information der Bevölkerung. Neben der agrarpolitischen Interessenvertretung versteht sich der Verband als Dienstleister für seine Mitglieder mit einem attraktiven Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Jeder Landwirt, jede Landwirtin kann Mitglied im WLV werden ebenso als Altenteiler, Jungmitglied, Verpächter oder Fördermitglied. Der hohe Grad der freiwilligen Mitgliedschaft im WLV (über 90 % der Landwirte) verleiht dem WLV nach Außen großes Gewicht. Nach innen gründet sich die Stärke des Verbandes auf demokratische Willensbildung von Orts- über Kreis- und Bezirksverbände bis hin zum Landesverband. Der Verband untergliedet sich in 19 Kreisverbände. Die Betreuung der Mitglieder erfolgt in 16 Geschäftsstellen im Land. Der WLV steht für : - den zukunftsorientierten bäuerlichen Familienbetrieb, - ein angemessenes Einkommen für die Landwirtschaft, - die Erzeugung von Nahrungsmitteln höchster Qualität bei transparenter Produktion, - eine nachhaltige Bodennutzung, - die Schonung der Natur und die Pflege der Kulturlandschaft. Die Tätigkeit wird ausgeführt in der Form schriftlicher Stellungnahmen gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bundesministerien. Zudem werden Bundestagsabgeordnete persönlich angesprochen und z. B. auf Bauernhöfe von Mitgliedsbetrieben eingeladen. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Pflegeversicherung; Erneuerbare Energien; Immissionsschutz; Verkehrsinfrastruktur; Krankenversicherung; Lebensmittelsicherheit; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Ländlicher Raum; Wettbewerbsrecht; Tierschutz; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliches Recht; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verbraucherschutz; Unfallversicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Zivilrecht; Artenschutz/Biodiversität Regelungsvorhaben: - Steueränderungsgesetz 2025: Verhinderung einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes - Erhöhung Mindestlohn Saisonarbeitskräfte: Anpassung des Mindestohnes nach dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022 (BGBl. I S. 969) - Berücksichtigung der SVLFG: Berücksichtigung der Besonderheiten des SVLFG Verbundträgers - Zukunft Nutztierhaltung: Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland über Gesetze absichern - Umbau Nutztierhaltung: finanzielle Begleitung des Umbaus der Nutztierhaltung gefordert - Nationales Sonderprogramm Sauenhaltung zur finanziellen Absicherung des gesetzlich vorgeschriebenen Umbaus der Ställe.: Forderung nach finanzieller Begleitung für den Umbau von Sauenhaltungen - Neuregelung Windenergie: Geplante Neuregelung des Güte- bzw. Korrekturfaktors führt zu einer erheblichen Benachteiligung einzelner Regionen – allen voran des Kreises Borken, der als Teil der Küstenregion eingestuft werden soll, obwohl der Kreis tatsächlich mehr als 150 Kilometer von der Nordseeküste entfernt liegt und völlig andere Windverhältnisse aufweist. Kritik: Pachtdeckel für Windenergieanlagen: Er greift ohne Not in bestehende Marktmechanismen ein, beschneidet die Entscheidungsfreiheit von Flächeneigentümern und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Statt Investitionen zu erleichtern, droht die Regelung neue Hürden aufzubauen. Zudem werden zusätzliche Ausschreibungsmengen für Windenergie dringend benötigt: Die im Entwurf angekündigten zusätzlichen Ausschreibungsme

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