Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
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Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband für Sozialpsychiatrie, der sich seit 50 Jahren für die Weiterentwicklung und Verbesserung menschenrechtsbasierter Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzt.
Die DGSP arbeitet berufs- bzw. expertiseübergreifend, das heißt, ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen aus verschiedenen Institutionen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote.
Die DGSP erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Rahmenvereinbarungen und Richtlinien der Politik. Sie vertritt ihre Meinung schriftlich und mündlich gegenüber Ministerien, der Gesundheits- und Sozialverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden, den Trägern von Diensten und Einrichtungen usw.
Die DGSP veranstaltet zweimal jährlich Fachtagungen mit sozialpsychiatrischen Themenschwerpunkten.
Gemäß ihrem Grundsatz "Psychiatrieentwicklung durch Weiterbildung" hat die DGSP seit vielen Jahren ein umfangreiches Fortbildungsangebot zu altbewährten und aktuellen Themen. Es richtet sich an alle Interessierten an der psychiatrischen Versorgung, Mitarbeitende psychiatrischer Arbeitsfelder, an Menschen mit Psychiatrieerfahrung und deren Angehörige.
Interessenbereiche: Migration; Hochschulbildung; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Kriminalitätsbekämpfung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Integration; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arzneimittel; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gesundheitsförderung; Strafrecht; Pflege; Grundsicherung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Transformation der Maßregeln: Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
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