Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.
Text
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Seit 1998 setzt sich der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (vormals: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) e.V. für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für junge geflüchtete Menschen ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass junge geflüchtete Personen ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten.
- Hilfe im Einzelfall: Junge geflüchtete Menschen nicht alleine lassen
- Empowerment und Partizipation: Jugendlichen Gehör verschaffen
- Vernetzung und Qualifizierung: Wissen vermitteln, Rechte stärken
- Analysen und Arbeitshilfen: Gute Rezepte für die Praxis
- Überzeugungsarbeit: Eine starke Stimme für junge geflüchtete Menschen
Interessenbereiche: Migration; Diversitätspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Integration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Regelungsvorhaben:
- Gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland: Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen.
Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.
- Stellungnahme zur Situation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Jahr 2023: Im Rahmen der Evaluation des Verteilgesetzes befragt die Bundesregierung Verbände zu ihrer Einschätzung der Situation von unbegleitet Geflüchteten in Deutschland. Der BuMF e.V. hat der Bundesregierung die Stellungnahme für das Jahr 2023 übergeben. Darin geht es unter anderem um aktuelle Herausforderungen in den Bereichen rechtlicher Vertretung, der Alterseinschätzung und Teilhabe unbegleitet minderjähriger Geflüchteter und der Situation junger Volljähriger. Darüber hinaus bezieht der BuMF Stellung zu strukturellen Veränderungen im Umgang mit beiden Gruppen sowie zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleitet minderjährig Geflüchteten.
- Stellungnahme zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Der BuMF e.V. nimmt Stellung zum o.g. Gesetzentwurf und fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Aussetzung des Familienachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zurückzunehmen.
- Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz: Es wird Stellung genommen zum Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die dadurch anzunehmenden negativen Folgen für Kinder und Jugendliche skizziert.
Relationen
Keine Relationen.