Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen
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Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der BDD ist Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen der gesamten Dienstleistungsbranche.
Grundlage für die Verbandsarbeit sind die spezifischen Strukturen und die besonderen Interessen der Dienstleistungsunternehmen. Hieraus leiten sich die politischen Forderungen der Branche ab. Ziel des BDD ist es, öffentliche Zustimmung für diese Positionen zu bekommen und sie in die politische Willensbildung einzubringen.
Darüber hinaus berät und informiert der BDD seine Mitglieder über betriebswirtschaftliche, rechtliche - insbesondere arbeitsrechtliche - sowie politische Belange der Branche.
Der BDD-Bundesverband bildet die Spitze der Dienstleistungsorganisation, die sich aus drei Regionalverbänden und den im BDD direkt organisierten Unternehmen zusammensetzt.
Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Wettbewerbsrecht; Arbeitslosenversicherung; Politisches Leben, Parteien; Pflegeversicherung; EU-Gesetzgebung; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Arbeitsmarkt; Handel und Dienstleistungen; Berufliche Bildung; Datenschutz und Informationssicherheit; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Versicherungswesen; Verkehrspolitik; Digitalisierung; Krankenversicherung; Rechtspolitik
Relationen
Keine Relationen.