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AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.

lobbyregister / register_entry 16.02.2022 · Original ↗

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AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) ist das zentrale Forum in Deutschland, das aktuelle Fragen rund um das Thema Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung von Staat und Unternehmen aufgreift. Erklärtes Ziel dabei ist es, Antworten auf die Anforderungen eines permanenten Aufgaben- und Technologiewandels zu liefern, und so eine reibungslose, effiziente Verwaltung zu fördern. Sie wird dabei vom Bundesministerium für Digitalissierung und Staatsmodernisierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Mit cirka 200 Mitgliedsunternehmen und -einrichtungen und mehr als 1.200 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten arbeiten wir an der Entwicklung zukunftswirksamer Regeln und Verfahren, die Verwaltungskosten reduzieren und den Nutzen für Wirtschaft und Verwaltung optimieren. Im Rahmen von Arbeitskreisen wirken hierfür Kooperationspartner aus öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Drittem Sektor - unter Beteiligung der Wissenschaft - aktiv zusammen. Die AWV versteht sich dabei als neutraler Mittler zwischen den Sektoren und lässt sich vom Gedanken einer Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Verwaltung leiten. Die Ergebnisse unserer Arbeit - z.B. Richtlinien, Praxisleitfäden und Gutachten - stellen wir im Rahmen von Workshops, Konferenzen und Kongressen sowie in unseren Publikationen, Newslettern und unserer Website zur Verfügung. Im Rahmen der fachlichen Arbeit entstehen auch Stellungnahmen und Positionspapiere. Diese werden in der Regel direkt im Rahmen der Facharbeit bearbeitet und umgesetzt. Im Einzelfall werden Stellungnahmen auch an Bundesministerien gerichtet. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff: Das BMF untersucht im Projekt „Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff“ die Nutzung von Daten zum Einkommen im Sinne des „once only“-Prinzips. Die AWV verfügt über große Erfahrung bei der Standardisierung von Verdienstbescheinigungen und der Harmonisierung der Begrifflichkeiten, welche bereits in das Gutachten des NKR zur Modularisierung der Einkommensbegriffe eingebracht wurde. Ziel ist eine praxisgerechte Umsetzung des Vorhabens, die zu einer nachhaltigen Entlastung führt. - Entwurf eines BMF-Schreiben zum Datenaustausch nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 4a EStG: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.

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