Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V.
Text
Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Als Berufsverband vertritt der Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. die beruflichen und gesundheitspolitischen Interessen der niedergelassenen Nephrologen gegenüber der Politik, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Krankenkassen und anderen Berufsverbänden. Der DN e.V. steht für die freie ärztliche Berufsausübung als eine der leistungsfähigsten sowie unabhängigen und flächendeckenden Versorgungsstrukturen ein. Der DN e.V. lädt im Rahmen einer Politischen SommerTour Mitglieder des Bundes- und der Landtage zu Vor-Ort-Terminen in die Mitgliedspraxen ein. Im Rahmen des Jahreskongresses "Nephrologisches Jahresgespräch" findet jedes Jahr ein Gesundheitspolitisches Forum statt. Je nach Themenschwerpunkt werden hierzu auch Politiker zur Podiumsdiskussion eingeladen.
Seine Mitglieder berät und unterstützt der DN e.V. in rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Fragen. In 40 Jahren Verbandsgeschichte ist um den DN e.V. ein erfolgreiches und praxisgerechtes Dienstleistungsnetzwerk für ambulante, freiberufliche Nephrologen entstanden.
Der DN e.V. kooperiert mit den Patientenverbänden und unterstützt diese in ihrem Einsatz für die Interessen nierenkranker Menschen.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung; Pflege; Krankenversicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Datenschutz und Informationssicherheit; Gesundheitsversorgung; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arbeitsmarkt
Regelungsvorhaben:
- Änderungsanträge zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: Regulierung der investorenbetriebenen Gesundheitsversorgung in der ambulanten Nephrologie
Stärkung der ärztlich geführten Praxen und MVZ
- Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung.
Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.
- Anpassung des GeDIG zur ausgewogenen Regelung von Haftung, Governance, Beteiligungsrechten und TI-Ausfallsicherheit im Gesundheitswesen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel der Einflussnahme ist die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Haftung, Sanktionen, Governance und Aufsicht im Bereich der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Patientenakte. Ferner werden Änderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Interoperabilitäts- und Nutzungspflichten, der Haftung von IT-Systemherstellern, der Beteiligungsrechte von Leistungserbringern und Fachverbänden bei Reallaboren, der Datenzugangs- und Datennutzungsrechte sowie der gesetzlichen Vorgaben zur Ausfallsicherheit und zum Notfallbetrieb digitaler Gesundheitsinfrastrukturen angestrebt.
Relationen
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