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Philip Morris GmbH

lobbyregister / register_entry 24.01.2022 · Original ↗

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Philip Morris GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Interessenvertretung in allen Belangen der Philip Morris GmbH mit dem übergeordneten Ziel einer rauchfreien Zukunft. Aus unternehmerischen Bestrebungen entwickeln wir Botschaften für politische Zielgruppen und geben frühzeitig Informationen und Erwartungen aus dem politischen System in das Unternehmen. Die Interessenvertretung wird in persönlichen Gesprächen sowie in der öffentlichen Kommunikation und Stellungnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Interessenvertretung führen wir regelmäßig verschiedene Veranstaltungsformate und Empfänge durch. Wir nehmen gesellschaftliche Entwicklungen ernst, entwickeln uns mit diesen weiter und bringen uns in Debatten ein. Wir suchen den Dialog - offen, transparent, gerne kontrovers, mit bekannten und neuen Gesprächspartnern, im persönlichen Austausch und auf offener Bühne, in innovativen Veranstaltungsformaten sowie mit unserer Kunst- und Kulturförderung. Offenheit: Wir bringen unsere Interessen und Kompetenzen offen, transparent und verantwortungsvoll in demokratische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse ein. Verlässlichkeit: Wir schätzen das persönliche Gespräch und stehen als verlässliche Ansprechpartner für unsere Botschaften und unser Handeln ein. Nachvollziehbarkeit: Unsere Argumente und Ziele sind klar formuliert und widerspruchsfrei. Sie basieren auf wissenschaftlicher Evidenz, und wir wägen Für und Wider sorgfältig ab, um unser Handeln nachvollziehbar zu machen. Gestaltungswille: Wir engagieren uns leidenschaftlich in zahlreichen Verbänden und Vereinen - auch außerhalb unseres Kerngeschäftes. Hier erhalten wir wertvolle Impulse für unser unternehmerisches Handeln und können gemeinsam mit anderen die Zukunft der Gesellschaft gestalten. Interessenbereiche: E-Commerce; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Verbraucherschutz; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Extremismusbekämpfung; Industriepolitik; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Binnenmarkt; Kultur; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kriminalitätsbekämpfung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes: Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern. - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern. - Änderung des Einwegkunststofffondsgesetzes: Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.

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