Bauverzögerungen, Baumängel und Kostenentwicklung bei der B 172 - Südumfahrung Pirna
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Bauverzögerungen, Baumängel und Kostenentwicklung bei der B 172 - Südumfahrung Pirna
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8288
21. Wahlperiode 30.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Steffen Janich, Alexis
Leonard Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze,
Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto
Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker, Thomas Ladzinski und der Fraktion
der AfD
Bauverzögerungen, Baumängel und Kostenentwicklung bei der B 172 –
Südumfahrung Pirna
Die Südumfahrung Pirna im Zuge der B 172 ist ein bedeutendes
Infrastrukturprojekt für die Region Sächsische Schweiz. Die rund 3,8 Kilometer lange
Neubaustrecke soll insbesondere die Pirnaer Innenstadt vom Durchgangsverkehr
entlasten und die überregionale Verbindung in Richtung Bad Schandau und zur
tschechischen Grenze verbessern. Nach Angaben der DEGES gehören zu den
markantesten Bauwerken der 315 Meter lange Kohlbergtunnel und die 916
Meter lange Gottleubatalbrücke (www.deges.de/projekte/projekt/b-172n-ortsumge
hung-pirna/).
Die ersten vorbereitenden Maßnahmen begannen 2017; der feierliche erste
Spatenstich erfolgte am 3. August 2017. Der Bau der Gottleubatalbrücke startete
am 5. Dezember 2018. Ein westlicher Teilabschnitt der Ortsumgehung wurde
bereits am 15. Dezember 2022 für den Verkehr freigegeben (www.deges.de/pro
jekte/projekt/b-172n-ortsumgehung-pirna/).
Der Fertigstellungstermin wurde im Projektverlauf mehrfach fortgeschrieben.
Noch im November 2025 wurde eine Verkehrsfreigabe im Oktober 2026
genannt. Im März 2026 bezeichnete ein Vertreter der DEGES eine
Verkehrsfreigabe Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen noch als realistisch.
Zugleich wurden die Projektkosten mit rund 280 Mio. Euro angegeben; in einem
Medienbericht wurde als ursprünglicher Kostenansatz ein Betrag von 97 Mio.
Euro genannt (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/freital-pirna/
maengelgottleubatal-%2Csuedumfahrung-bruecke-bauarbeiten-100.html).
Im Juni 2026 wurde öffentlich bekannt, dass die DEGES bei einer Prüfung
bauliche Mängel an der Gottleubatalbrücke festgestellt hatte. Der MDR berichtete
am 22. Juni 2026, die Auswirkungen auf den Zeitplan seien zu diesem
Zeitpunkt noch unklar gewesen. Die DEGES selbst teilt inzwischen auf ihrer
Projektseite mit, dass Betonage-Arbeiten an der Gottleubatalbrücke nicht
fachgerecht durchgeführt worden seien. Von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft sei
ein Konzept zur Mängelbeseitigung eingefordert worden. Erst nach Vorlage
und Prüfung dieses Konzepts seien weitere Aussagen zum Bauablauf und zu
Auswirkungen auf die Terminschiene möglich (www.mdr.de/nachrichten/sachs
en/dresden/freital-pirna/maengel-bruecke-gottleubatal-%2Csuedumfahrung-bru
ecke-verzoegerung-100.html).
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Am 24. Juli 2026 berichtete die Sächsische Zeitung unter der Überschrift
„Verzug an Pirnas Südumfahrung: Freigabe wohl nicht mehr 2026“ über die weitere
Terminverschiebung. Damit ist jedenfalls der zuvor konkret kommunizierte
Freigabetermin im Oktober 2026 überholt. Auf der aktuell abrufbaren DEGES-
Projektseite wird derzeit kein neuer verbindlicher Termin für die
Verkehrsfreigabe genannt; stattdessen verweist die DEGES auf die noch ausstehende
Prüfung des Mängelbeseitigungskonzepts (www.saechsische.de/lokales/saechsisch
e-schweiz-osterzgebirge/pirna/nachrichten-H7WSJLJBV7UCJNSUKTU47RG
GSQ.html).
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Aufklärungsbedarf
insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Kosten und Terminen, der Art und
Ursache der festgestellten Mängel, der Verantwortlichkeiten bei Planung,
Bauausführung und Bauüberwachung, der Kosten der Mängelbeseitigung
sowie des nunmehr realistischen Zeitpunkts der Verkehrsfreigabe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die bei Projektbeginn veranschlagten Gesamtkosten der
Südumfahrung Pirna, wie haben sich die prognostizierten Gesamtkosten
seit Beginn der vorbereitenden Maßnahmen im Jahr 2017 entwickelt, und
wie hoch ist der aktuelle Kostenstand?
2. Welche Mehrkosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
auf Baupreissteigerungen, Planungsänderungen, Nachträge, technische
Schwierigkeiten, Baumängel beziehungsweise deren Beseitigung sowie
sonstige Ursachen?
3. Welche Termine für Fertigstellung beziehungsweise Verkehrsfreigabe
wurden seit Projektbeginn jeweils öffentlich oder gegenüber dem Bund
zugrunde gelegt, wann wurden diese Termine geändert und aus welchen
konkreten Gründen?
4. Welche konkreten baulichen Mängel wurden an der Gottleubatalbrücke
festgestellt, welche Bauteile beziehungsweise Betonier-Abschnitte sind
betroffen und wann sowie durch wen wurden die Mängel erstmals
festgestellt?
5. Welche Untersuchungen, Materialprüfungen, statischen Nachrechnungen
oder sonstigen Prüfungen wurden infolge der festgestellten Mängel
veranlasst, und welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu bislang
vor?
6. Auf welche Ursachen sind die festgestellten Mängel nach dem
gegenwärtigen Kenntnisstand zurückzuführen, insbesondere auf Planungs-,
Ausführungs- oder Materialfehler beziehungsweise auf Defizite bei
Bauüberwachung oder Qualitätskontrolle?
7. Welche statischen oder konstruktiven Fragestellungen bestanden oder
bestehen bei der Gottleubatalbrücke, insbesondere im Bereich der Vouten
beziehungsweise der Verbindung zwischen Brückenpfeilern und Überbau,
und welche Änderungen gegenüber der ursprünglichen
Ausführungsplanung wurden deshalb erforderlich?
8. Gab es während Planung oder Bauausführung Hinweise oder Bedenken
von Auftragnehmern, Prüfingenieuren, Bauüberwachung oder sonstigen
Beteiligten hinsichtlich Tragfähigkeit, Ausführbarkeit oder
Dauerhaftigkeit der Konstruktion, und wenn ja, wann wurden diese gegenüber der
DEGES oder anderen zuständigen Stellen vorgetragen und wie wurde
darauf reagiert?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
9. Welche Unternehmen beziehungsweise Auftragnehmer waren für
Planung, Ausführungsplanung, Bauausführung, Bauoberleitung,
Bauüberwachung und Qualitätskontrolle der von den Mängeln betroffenen Bauteile
verantwortlich?
10. Welche konkreten Maßnahmen sieht das von der DEGES eingeforderte
Mängelbeseitigungskonzept vor beziehungsweise welche Varianten
werden geprüft, und mit welchem Zeitbedarf wird für Prüfung, Freigabe und
Ausführung gerechnet?
11. Wie hoch werden die Kosten der Mängelbeseitigung derzeit veranschlagt,
wer hat diese Kosten nach derzeitiger Rechtsauffassung zu tragen und in
welchem Umfang werden Gewährleistungs-, Schadensersatz-,
Vertragsstrafen- oder sonstige Regressansprüche geprüft beziehungsweise
geltend gemacht?
12. Sind infolge der festgestellten Mängel weitere Untersuchungen an anderen
Abschnitten der Gottleubatalbrücke oder an anderen Bauwerken der
Südumfahrung veranlasst worden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen
bislang vor?
13. Hat es neben den aktuell bekannt gewordenen Mängeln an der
Gottleubatalbrücke während der bisherigen Bauzeit weitere erhebliche Baumängel,
Planungsfehler oder notwendige Nachbesserungen gegeben, und wenn ja,
welche Kosten- und Terminfolgen waren damit jeweils verbunden?
14. Wie hoch ist die bisherige Summe sämtlicher Nachträge des
Gesamtprojekts, und welchen Anteil haben diese am ursprünglichen
Auftragsbeziehungsweise Projektvolumen?
15. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Bund beziehungsweise dem
Projekt infolge der verlängerten Bauzeit, insbesondere für
Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustelleneinrichtung, Verkehrsführung und
Preisgleitungen?
16. Von welchem Zeitpunkt für die vollständige Fertigstellung und
Verkehrsfreigabe der Südumfahrung Pirna geht die Bundesregierung nach
aktuellem Kenntnisstand aus, nachdem der zuvor kommunizierte Termin
Oktober 2026 nicht mehr zugrunde gelegt werden kann?
17. Welche noch offenen technischen, vertraglichen,
genehmigungsrechtlichen oder witterungsbedingten Risiken können den nunmehr erwarteten
Fertigstellungs- beziehungsweise Freigabetermin zusätzlich beeinflussen?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Projektverlauf für Planung, Vergabe, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle und
Risikomanagement bei vergleichbaren künftigen
Bundesfernstraßenprojekten?
Berlin, den 28. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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