Verkehrliche Situation in Celle und Baufortschritt der Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraße 3 (Antwort zu Drs. 21/4647)
Text
Verkehrliche Situation in Celle und Baufortschritt der Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraße 3 (Antwort zu Drs. 21/4647)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4889
21. Wahlperiode 18.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4647 –
Verkehrliche Situation in Celle und Baufortschritt der Ortsumgehung im Zuge der
Bundesstraße 3
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stadt Celle ist seit Jahren erheblich durch den Durchgangsverkehr im
Zuge der Bundesstraße 3 belastet. Insbesondere das innerstädtische
Straßennetz ist regelmäßig von hohem Verkehrsaufkommen, Staus und Lärm
betroffen. Die Ortsumgehung Celle soll diese Situation nachhaltig verbessern, den
Verkehrsfluss ordnen und die Lebensqualität der Anwohner deutlich erhöhen
(www.bvwp-projekte.de/strasse/B3-G30-NI/B3-G30-NI.html). In der
Bevölkerung besteht jedoch zunehmende Unsicherheit über den weiteren
Baufortschritt und den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung (www.c
z.de/lokales/celle-lk/celle/celle-sperrung-der-b3-wegen-bauarbeiten-zerrt-an-d
en-nerven-EE5EPPQNANC37GIZOIGO2DHRKI.html). Verzögerungen im
Bauablauf wirken sich unmittelbar auf die Verkehrslage in der Stadt aus und
verlängern die Belastungen für Bürger, Pendler und den Wirtschaftsverkehr
(www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_3_ort
sumgehung_celle/gesamtplanung/abschnitt_mitte/abschnitt-mitte-7835
4.html). Darüber hinaus wird in der örtlichen Presse berichtet, dass sich im
Zusammenhang mit Bauverzögerungen Mehrkosten ergeben könnten bzw.
bereits ergeben haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in
welchem Umfang zusätzliche finanzielle Belastungen für den Bundeshaushalt
entstehen (www.cz.de/lokales/celle-lk/celle/kostenexplosion-bei-celler-ostum
gehung-nordteil-wird-doppelt-so-teuer-wie-urspruenglich-geplant-WCUCHJY
M7BCURHSL4MSUKO7YQE.html). Eine transparente Information über
Zeitplanung, Ursachen möglicher Verzögerungen sowie die finanziellen
Auswirkungen ist nach Auffassung der Fragesteller erforderlich.
1. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Ortsumgehung Celle
im Zuge der Bundesstraße 3 voraussichtlich vollständig fertiggestellt sein?
2. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung derzeit mit der
Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung für den Verkehr?
3. Welcher Termin für die Verkehrsfreigabe war ursprünglich vorgesehen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 18. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Kann dieser ursprüngliche Termin (vgl. Frage 3) nach aktueller
Einschätzung der Bundesregierung eingehalten werden, und wenn nein, welche
Gründe sind maßgeblich für die Verzögerungen im Bauablauf?
5. Welche Auswirkungen haben die Bauverzögerungen nach Einschätzung
der Bundesregierung auf die Verkehrssituation in der Stadt Celle?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zusätzlich zu den bereits seit 2009 bzw. 2013 in Betrieb befindlichen
Südabschnitten und dem Mittelabschnitt (derzeit in Bau, Fertigstellung vsl. 2027)
sind der Nordabschnitt und die Ortsumgehung Groß Hehlen Bestandteil des
Gesamtprojekts. Da für die beiden letztgenannten Teilprojekte beim Land noch
das Baurecht zu erlangen ist, kann ein Gesamtfertigstellungstermin derzeit
nicht genannt werden. Die volle Verkehrswirkung einschließlich der Entlastung
der bisherigen B-3-Ortsdurchfahrt wird die Ortsumgehung Celle mit
Fertigstellung aller Teilprojekte entfalten.
6. Sind der Bundesregierung Mehrkosten infolge von Bauverzögerungen
bekannt, und wenn ja, in welcher Höhe belasten diese den Bundeshaushalt?
In diesem Bauabschnitt betragen die Kosten 162 Mio. Euro. Wie viel davon in
Zusammenhang mit der Bauverzögerung steht, lässt sich nicht beziffern.
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um den Bau der
Ortsumgehung zu beschleunigen und die verkehrlichen Belastungen für
die Stadt Celle bis zur Verkehrsfreigabe zu minimieren?
Die Umsetzung der Bauarbeiten obliegt der zuständigen Straßenbauverwaltung
des Landes Niedersachsen.
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