Informelle Finanztransferstrukturen und Hawala-Systeme im Bereich der Organisierten Kriminalität
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Informelle Finanztransferstrukturen und Hawala-Systeme im Bereich der Organisierten Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6370
21. Wahlperiode 10.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing,
Raimond Scheirich, Tobias Teich, Bernd Schattner, Achim Köhler, Dr. Malte
Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Maximilian Krah, Thomas Ladzinski, Alexis L.
Giersch, Dr. Christina Baum, Uwe Schulz, Marc Bernhard, Kurt Kleinschmidt,
Rocco Kever, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Martina
Uhr und der Fraktion der AfD
Informelle Finanztransferstrukturen und Hawala-Systeme im Bereich der
Organisierten Kriminalität
In mehreren Antworten auf Kleine Anfragen der Fragesteller auf
Bundestagsdrucksachen 21/5125, 21/5170 sowie 21/5743 hat die Bundesregierung auf die
Bedeutung internationaler informeller Finanzstrukturen, digitaler
Kommunikationswege sowie arbeitsteiliger Unterstützungsstrukturen für Organisierte
Kriminalität hingewiesen. Beschrieben werden insbesondere flexible
Netzwerkstrukturen, internationale Finanzströme sowie digitale Kommunikations- und
Unterstützungsstrukturen („Crime-as-a-Service“).
In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5743 führt die Bundesregierung
aus, dass Schleusernetzwerke internationale informelle
Finanztransferstrukturen nutzen, die sich mithilfe spezieller Handy-Apps zu weltweit agierenden
Netzwerken zusammengeschlossen hätten. Gleichzeitig erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5125, dass digitale
Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen trotz erheblicher Tatbeiträge
bislang nicht strukturiert erfasst würden.
Zugleich bezeichnet die Bundesregierung die Vermögensabschöpfung und den
„Follow the money“-Ansatz regelmäßig als zentrale Bestandteile der
Bekämpfung Organisierter Kriminalität. In ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/5170 wird jedoch zugleich ausgeführt, dass keine belastbaren
Erkenntnisse darüber vorlägen, inwieweit Maßnahmen der
Vermögensabschöpfung tatsächlich steuernde oder profitierende Strukturen Organisierter
Kriminalität erreichen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Rolle
Hawala-Strukturen und vergleichbare informelle Finanztransfermodelle
innerhalb transnationaler Organisierter Kriminalität spielen, wie diese Strukturen
erfasst und bewertet werden und ob hierfür einheitliche Begriffs- oder
Definitionsstandards bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche unterschiedlichen Erscheinungsformen von Hawala-Strukturen
sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit transnationaler
Organisierter Kriminalität bekannt?
2. Welche informellen oder alternativen Finanztransferstrukturen neben
Hawala-Systemen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit
transnationaler Organisierter Kriminalität bekannt?
3. Verfügt die Bundesregierung über eine eigene Definition oder
Begriffsbestimmung von Hawala-Strukturen oder vergleichbaren informellen
Finanztransfermodellen, und wenn ja, wie lautet diese?
4. Welche Definitionen oder Kategorisierungssysteme zu Hawala-Strukturen
oder vergleichbaren informellen Finanztransfermodellen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene verwendet?
5. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördenübergreifend
einheitliche Definition oder Kategorisierung von Hawala-Strukturen oder
vergleichbaren informellen Finanztransfermodellen, und wenn ja, wie
lautet diese?
6. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung
unterschiedliche Begriffs- oder Definitionsverständnisse im Bereich
informeller Finanztransferstrukturen auf Ermittlungen, internationale
Zusammenarbeit und Bekämpfungsansätze?
7. Welche Gründe bestehen dafür, dass digitale Infrastrukturen trotz ihrer
erheblichen Beiträge zur Tatbegehung nach der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5125 bislang nicht strukturiert erfasst
werden?
8. Plant die Bundesregierung eine strukturierte Erfassung digitaler
Infrastrukturen im Bereich Organisierter Kriminalität, wenn ja, anhand welcher
Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit bestehender
Ermittlungs- und Kontrollmaßnahmen gegen informelle
Finanztransfernetzwerke im Bereich der Organisierten Kriminalität, nachdem sie auf
Bundestagsdrucksache 21/5743 App-gestützte und transnational
organisierte Netzwerkstrukturen beschrieben hat, digitale Kommunikations- und
Unterstützungsstrukturen bislang jedoch nicht strukturiert erfasst werden?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
Hawala-Strukturen oder vergleichbare informelle Finanztransfermodelle
dazu genutzt werden, Finanzströme staatlicher Nachverfolgung zu
entziehen oder Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zu umgehen?
11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Hawala-Systemen oder
vergleichbaren informellen Finanztransfermodellen bei, nachdem nach
Europol-Analysen aus dem Jahr 2024 ein erheblicher Teil krimineller
Netzwerke Geldwäschehandlungen innerhalb eigener Strukturen
organisiert und die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/5743 zugleich transnationale informelle Finanztransfermodelle
beschrieben hat?
12. Nach welchen Kriterien gilt eine informelle Finanztransfer- oder
Unterstützungsstruktur, insbesondere eine Hawala-Struktur, aus Sicht der
Bundesregierung als „zerschlagen“ (Bundestagsdrucksache 21/5166)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob sich
informelle Finanztransfer- oder Unterstützungsstrukturen nach staatlichen
Maßnahmen unter veränderten Kommunikationswegen oder sonstigen
Anpassungen neu organisieren?
14. Plant die Bundesregierung Anpassungen bei der Erfassung oder
Bewertung informeller Finanztransferstrukturen wie Hawala-Systemen, und
wenn ja, welche?
Berlin, den 4. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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