Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
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Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4719
21. Wahlperiode 17.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Hauke Finger,
Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Marcel
Queckemeyer, Christian Reck, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung in der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen darauf hin,
dass kriminelle Netzwerke zunehmend arbeitsteilig, dienstleistungsorientiert
und international vernetzt agieren (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Stat
istikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitae
t_node.html). Zentrale Voraussetzung für die Stabilität und
Anpassungsfähigkeit dieser Strukturen ist die Möglichkeit, erhebliche kriminelle Erträge zu
generieren, zu verschleiern und dem Zugriff staatlicher Stellen dauerhaft zu
entziehen. Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung nehmen damit
eine Schlüsselrolle für die strategische Wirksamkeit der OK-Bekämpfung ein.
Die Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität für das Berichtsjahr 2024
beziffern den durch OK verursachten Gesamtschaden auf mehrere Milliarden
Euro (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/bundesla
gebild-ok-2024.html). Gleichzeitig zeigen sie, dass bestimmte Deliktsfelder –
insbesondere solche mit hoher digitaler oder transnationaler Komponente – für
die Finanzierung organisierter krimineller Netzwerke von besonderer
Bedeutung sind. Zugleich deuten Erkenntnisse aus dem Bereich der
Geldwäschebekämpfung darauf hin, dass arbeitsteilige Modelle, spezialisierte Dienstleister
und komplexe Verschleierungsstrukturen die Nachverfolgung illegaler Erträge
erheblich erschweren können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem
Umfang staatliche Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und
Vermögensabschöpfung tatsächlich geeignet sind, organisierte kriminelle Netzwerke
nachhaltig zu schwächen, ob sie die steuernden oder profitierenden Akteure
erreichen und wie ihre Wirkung strategisch bewertet wird. Gegenstand der
vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische
Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden
ausdrücklich nicht verlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bekämpfung von
Finanzströmen, Geldwäsche und der Vermögensabschöpfung für die
nachhaltige Schwächung organisierter krimineller Netzwerke bei?
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem im
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 ausgewiesenen Gesamtschaden
und den tatsächlich gesicherten, eingezogenen und realisierten
Vermögenswerten im Bereich der Organisierten Kriminalität?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass
Maßnahmen der Vermögensabschöpfung vor allem die steuernden oder
profitierenden Akteure organisierter krimineller Strukturen erreichen und
nicht überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Nutzung
arbeitsteiliger Geldwäschestrukturen innerhalb organisierter krimineller Netzwerke
vor, etwa durch spezialisierte Dienstleister, Vermittler oder
gruppenübergreifend tätige Akteure?
5. In welchen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität sieht die
Bundesregierung die größten Herausforderungen bei der Aufklärung und
Unterbindung krimineller Finanzströme, und welche strukturellen Gründe
sind hierfür maßgeblich?
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
Zahlungsformen, Kryptowährungen oder internationale Zahlungs- und
Transfersysteme für die Verschleierung und Verlagerung krimineller Erträge
organisierter krimineller Strukturen?
7. Inwieweit werden Erkenntnisse aus der Arbeit der Financial Intelligence
Unit (FIU) systematisch in die strategische Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität einbezogen, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung
von Netzwerken und Hintermännern?
8. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Qualität und
Verwertbarkeit von Verdachtsmeldungen im Bereich der Organisierten Kriminalität
treffen, und wie fließen entsprechende Erkenntnisse in Lagebilder oder
strategische Bewertungen ein?
9. Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die
Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Geldwäschebekämpfung und
Vermögensabschöpfung im Kontext Organisierter Kriminalität zu
bewerten?
10. Inwieweit werden dabei (vgl. Frage 9) ggf. Wirkungsindikatoren
berücksichtigt, die über reine Summenangaben hinausgehen, etwa zur
nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke oder zur Zerschlagung
arbeitsteiliger Finanzstrukturen?
11. Welche strukturellen Defizite sieht die Bundesregierung derzeit ggf. bei
der Identifizierung, Sicherung und Einziehung von Vermögenswerten im
OK-Kontext, insbesondere bei komplexen, internationalen oder digital
gestützten Finanzströmen?
12. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., die Umsetzung der
europäischen Vorgaben zur Vermögensabschöpfung und
Geldwäschebekämpfung zu nutzen, um Analyse, Koordination und strategische Steuerung auf
Bundesebene weiterzuentwickeln?
13. Welche Rolle misst die Bundesregierung einer verbesserten
Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, FIU und internationalen
Partnern bei, um Finanzströme organisierter krimineller Netzwerke frühzeitig
zu erkennen und zu unterbinden?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erfahrungen mit Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung für
die strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung in den
kommenden zwei Jahren?
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, finanzielle
Strukturen, Geldwäschemodelle und die tatsächliche Wirkung staatlicher
Abschöpfungsmaßnahmen systematisch abzubilden?
Berlin, den 16. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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