Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität
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Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6271
21. Wahlperiode 05.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Ulrich von
Zons, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Teich, Bernd Schattner,
Thomas Ladzinski, Martina Uhr, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Christina Baum,
Dr. Daniel Zerbin, Thomas Dietz, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Otto
Strauß, Kurt Kleinschmidt, Rocco Kever, Marc Bernhard, Dr. Michael Blos, Stefan
Keuter, Edgar Naujok, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte
Kriminalität
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung
der Sicherheitsbehörden zu den zentralen Herausforderungen für den
Rechtsstaat. In aktuellen Lagebildern sowie in bisherigen Antworten der
Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fragesteller auf den
Bundestagsdrucksachen 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170 sowie 21/5654 wird
Organisierte Kriminalität zunehmend als arbeitsteilig, international vernetzt und
anpassungsfähig beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere flexible
Netzwerkstrukturen, digitale Kommunikationswege sowie
dienstleistungsorientierte Formen krimineller Zusammenarbeit („Crime-as-a-Service“).
Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich nach Auffassung der
Fragesteller, dass bestimmte Informationen statistisch nicht erfasst würden oder
keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Dies betrifft unter anderem die
langfristige Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen kriminelle Netzwerke,
Reorganisationsprozesse sowie die tatsächliche Wirkung von
Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen auf kriminelle Strukturen.
Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller
weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen,
Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder
Vermögensabschöpfungen.
Die Bundesregierung beschreibt Organisierte Kriminalität zunehmend als
dynamische Netzwerkstruktur mit hoher Reorganisations- und Anpassungsfähigkeit.
Besonders relevant erscheint den Fragestellern dabei die Frage, inwieweit
kriminelle Netzwerke nach staatlichen Maßnahmen unter veränderter Struktur,
neuer Führung oder angepassten Kommunikations- und Finanzierungswegen
fortbestehen oder sich neu organisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich
ihnen die Frage, inwieweit bestehende Bewertungsmaßstäbe überhaupt
geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte
Kriminalität abzubilden.
Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller dabei, ob und wie die
Bundesregierung dauerhafte Schwächungen krimineller Netzwerke,
Reorganisationsprozesse, Ersatz- und Nachfolgestrukturen, die Ausschaltung steuernder
Personen bzw. Organisationen sowie die tatsächliche Beeinträchtigung krimineller
Geschäftsmodelle bewertet und misst.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiter die Frage, anhand
welcher konkreten Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit des vom
Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) am
25. Februar 2026 vorgestellten Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte
Kriminalität bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die
Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten, ob
Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird?
2. Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als
„zerschlagen“?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig
sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter veränderter
Struktur, neuer Führung oder geänderten Kommunikationswegen neu
organisieren?
4. Werden Reorganisations- oder Nachfolgestrukturen Organisierter
Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch erfasst, und wenn
ja, in welcher Form?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifizierung
steuernder oder profitierender Hintermänner für die wirksame Bekämpfung
Organisierter Kriminalität bei?
6. Welche strategischen, organisatorischen oder ermittlungspraktischen
Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ermittlungen
im Bereich der Organisierten Kriminalität überwiegend operative
Ausführungsebenen erfassen, während übergeordnete Organisations-,
Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen fortbestehen?
7. Wie stellt die Bundesregierung im Bereich der Vermögensabschöpfung
sicher, dass Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität nicht
überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen, nachdem ihr
nach ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/5170 hierzu
keine Erkenntnisse vorliegen, und wie bewertet sie vor diesem
Hintergrund die Zielgerichtetheit der bisherigen Vermögensabschöpfungen?
8. Welche Weiterentwicklungen bestehender Analyse-, Erfassungs- oder
Bewertungsinstrumente werden ggf. geprüft oder umgesetzt, um die
tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen finanzielle und
organisatorische Strukturen Organisierter Kriminalität künftig belastbarer bewerten zu
können?
9. Inwieweit erschweren digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen
nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung der
Organisierten Kriminalität?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung
modularer oder ausgelagerter Tatstrukturen („Crime-as-a-Service“, „Violence-
asa-Service“) für die Aufklärung organisatorischer Zusammenhänge
innerhalb krimineller Netzwerke vor?
11. Inwieweit hält die Bundesregierung bestehende Lagebild-, Erfassungs-
und Bewertungsansätze noch für geeignet, arbeitsteilige und
netzwerkartige Formen Organisierter Kriminalität abzubilden?
12. Welche methodischen, analytischen, datenbezogenen oder rechtlichen
Grenzen sieht die Bundesregierung derzeit bei der Bewertung der
tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität?
13. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die
zunehmende Digitalisierung und internationale Vernetzung Organisierter
Kriminalität auf bestehende Lagebild- und Analyseansätze?
14. Welche konkreten Anpassungen bestehender Lagebild- oder strategischer
Bewertungsinstrumente plant die Bundesregierung ggf., um arbeitsteilige
Netzwerkstrukturen sowie Reorganisations- und Anpassungsprozesse der
Organisierten Kriminalität künftig stärker abzubilden?
Berlin, den 2. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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