Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland
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Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4365
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing,
Manfred Schiller, Gerold Otten, Gerrit Huy, Jörn König, Mirco Hanker, Joachim
Bloch, Rocco Kever, Achim Köhler, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Michael Blos, Jan
Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Christina Baum, Uwe Schulz, Edgar
Naujok, Volker Scheurell, Udo Theodor Hemmelgarn, Edgar Naujok, Jörg Zirwes,
Stefan Keuter, Alexis L. Giersch und der Fraktion der AfD
Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland
Nach der Definition der Sicherheitsbehörden ist Organisierte Kriminalität (OK)
durch planmäßige, auf längere Dauer angelegte Straftaten gekennzeichnet, die
arbeitsteilig begangen werden und regelmäßig mit erheblicher wirtschaftlicher
oder politischer Einflussnahme verbunden sind. In den aktuellen
Bundeslagebildern wird zudem hervorgehoben, dass OK in Deutschland zunehmend
international vernetzt agiert, transnationale Tatbegehung eine zentrale Rolle spielt
und sich kriminelle Strukturen weiter professionalisieren (www.bka.de/DE/Akt
uelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/
organisiertekriminalitaet_node.html).
Zugleich weisen die Lagebilder darauf hin, dass organisierte kriminelle
Strukturen verstärkt arbeitsteilige und dienstleistungsorientierte Modelle nutzen, bei
denen einzelne Tatbeiträge ausgelagert und von spezialisierten Akteuren
erbracht werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bka-lagebild-zum-drogengesch
aeft-in-deutschland). Begriffe wie „Crime-as-a-Service“ verdeutlichen, dass
OK nicht allein als Zusammenschluss klar abgrenzbarer Tätergruppen, sondern
zunehmend als flexible, funktional organisierte kriminelle Ökonomie agiert.
Auch die Nutzung digitaler Kommunikations- und Infrastruktursysteme wird
als wesentlicher Faktor für Planung, Koordination und Verschleierung
krimineller Aktivitäten beschrieben.
Für eine wirksame strategische Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist
daher entscheidend, ob und wie diese strukturellen Entwicklungen systematisch
erfasst, analysiert und in politische Steuerungsentscheidungen überführt
werden. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob OK primär als Phänomen
einzelner Gruppierungen oder als dynamisches Netzwerk arbeitsteiliger Akteure
verstanden wird, welche Geschäftsmodelle als strukturprägend gelten und in
welchem Umfang Wirkungs- und Strukturindikatoren über bloße Fallzahlen
hinaus genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Lagebewertung der Bundesregierung zu Struktur, Geschäftslogik
und Anpassungsfähigkeit der Organisierten Kriminalität transparent zu machen.
Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und
strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren
werden ausdrücklich nicht verlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beschreibt die Bundesregierung die Organisierte Kriminalität in
Deutschland im Rahmen ihrer strategischen Lagebewertung: primär als
Zusammenschluss einzelner, klar abgrenzbarer Tätergruppen oder als
flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, und welche Entwicklungen haben
sich diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren ergeben?
2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der zunehmenden
Arbeitsteilung innerhalb organisierter krimineller Strukturen bei, und welche
Rückschlüsse zieht sie daraus für das Verständnis von Organisierter
Kriminalität als Netzwerk-, Projekt- oder Mischphänomen?
3. Inwieweit bewertet die Bundesregierung dienstleistungsorientierte
Modelle wie „Crime-as-a-Service“ als strukturprägendes Element der
Organisierten Kriminalität in Deutschland, und in welchen Deliktsfeldern treten
solche Modelle nach ihrer Einschätzung besonders hervor?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Existenz
spezialisierter, gruppenübergreifend tätiger krimineller Akteure oder Dienstleister
vor, etwa im Bereich Geldwäsche, logistischer Unterstützung, technischer
Infrastruktur oder Dokumentenbeschaffung, und welche Bedeutung misst
sie diesen Akteuren für die Stabilität und Resilienz von OK-Netzwerken
bei?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Trennung von
Planung und Steuerung, operativer Durchführung und wirtschaftlichem Profit
innerhalb organisierter krimineller Strukturen vor, und welche
Auswirkungen hat diese Arbeitsteilung nach ihrer Einschätzung auf die
Zurechenbarkeit von Verantwortung und die Wirksamkeit klassischer
Ermittlungsansätze?
6. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Struktur und
Funktionsweise der Organisierten Kriminalität, und inwieweit werden Erkenntnisse
aus der Cybercrime-Lagebewertung systematisch in die strategische
Bewertung der Organisierten Kriminalität integriert?
7. Welche Deliktsfelder bewertet die Bundesregierung derzeit nicht nur nach
Fallzahlen, sondern nach ihrer Bedeutung für Organisation, Finanzierung
und nachhaltige Stabilisierung organisierter krimineller Strukturen als
besonders strukturprägend?
8. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung, um strukturelle Entwicklungen der Organisierten
Kriminalität über mehrere Jahre hinweg vergleichbar zu erfassen und zu
bewerten, und wo sieht sie Defizite in der bestehenden Daten- und
Analysegrundlage?
9. Inwieweit werden in der strategischen Lagebewertung der
Bundesregierung Wirkungs- und Strukturindikatoren herangezogen, die über reine
Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinausgehen, etwa zur nachhaltigen
Schwächung krimineller Netzwerke, zur Störung arbeitsteiliger
Dienstleistungsstrukturen oder zur Vermögensabschöpfung?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
organisierte kriminelle Strukturen gezielt staatliche oder gesellschaftliche
Schwachstellen ausnutzen, etwa durch Zuständigkeitsgrenzen,
Datenlücken, Vollzugsdefizite oder regulatorische Graubereiche, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Analyse und strategische
Steuerung?
11. Inwieweit fließen Erkenntnisse aus Landeslagebildern und
Länderanalysen systematisch in die Bundeslagebewertung der Organisierten
Kriminalität ein, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unterschiedliche
Strukturinterpretationen zwischen Bund und Ländern erkannt und
berücksichtigt werden?
12. Welche zentralen strategischen Risiken sieht die Bundesregierung derzeit
in der weiteren Entwicklung der Organisierten Kriminalität, insbesondere
im Hinblick auf Professionalisierung, Digitalisierung, arbeitsteilige
Geschäftsmodelle und internationale Vernetzung?
13. Welche Prioritäten leitet die Bundesregierung aus diesen strukturellen
Entwicklungen für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in den
kommenden zwei Jahren ab, und wie sollen diese Prioritäten strategisch
umgesetzt und überprüft werden?
14. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftige Bundeslagebilder
zur Organisierten Kriminalität stärker auf Struktur- und Wirkungsanalysen
auszurichten, um über die Beschreibung von Phänomenen hinaus
Aussagen zur tatsächlichen Schwächung krimineller Netzwerke treffen zu
können?
Berlin, den 18. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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