Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 195/26
02.04.26
EU - AIS - Fz - U - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie
der EU für die maritime Wirtschaft
COM(2026) 111 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 249/25 = AE-Nr. 250548;
Drucksache 189/26 = AE-Nr. 260296
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 4.3.2026
COM(2026) 111 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
1. EINLEITUNG
Europa ist ein Kontinent, der maßgeblich durch das Element Wasser geprägt ist. Die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verwalten den weltweit größten gemeinsamen
maritimen Raum mit 25 Mio. km² ausschließlicher Wirtschaftszonen (AWZ)1. Die Union
verfügt über eine der längsten Küsten der Welt, die sich über 70 000 km in
22 Mitgliedstaaten erstreckt, sowie über ein 42 000 km langes Binnenwasserstraßennetz
mit Tausenden von Häfen (einschließlich Jachthäfen), Werften und Zulieferern. Dies
unterstreicht, dass das Potenzial des europäischen Binnenmarkts für die Schifffahrt weiter
ausgeschöpft werden muss.
Die europäische maritime Fertigung2 und Schifffahrt3 sind strategische Sektoren für
die Autonomie, Resilienz, Verteidigung, wirtschaftliche Sicherheit, den Wohlstand, die
Dekarbonisierung sowie die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Vermögenswerte und
Ressourcen der AWZ Europas. Die europäische maritime Industrie ist weltweit führend im
komplexen Hochqualitäts-Schiffbau und in Spitzentechnologien. Sie fördert Innovationen
für einen nachhaltigen Schiffsverkehr und die Entwicklung der blauen Wirtschaft und ist
ein Eckpfeiler des regionalen industriellen Wachstums. Die europäische Schifffahrt ist ein
weltweit führender Anbieter von Seeverkehrsdienstleistungen; sie sichert die Versorgung
mit wichtigen Gütern, ermöglicht den Handel und trägt zur Energieunabhängigkeit der EU
bei. Sie bestimmt neben anderen Segmenten des Schiffsverkehrs auch die Nachfrage nach
Produkten und Dienstleistungen der maritimen Industrie und prägt technologische
Entscheidungen.
Beide Sektoren sind entscheidend, um die militärischen Kapazitäten der Union und der
Mitgliedstaaten zu stärken, indem sie die Bewegung von Truppen sowie die Bereitstellung
von Marineschiffen und zivilen und militärischen Schiffen mit doppeltem
Verwendungszweck erleichtern. Sie sind auch unverzichtbar für den Ausbau und den
Schutz der digitalen und Offshore-Energieinfrastruktur der EU, z. B. von Pipelines, Strom-
und Datenkabeln und Windkraftanlagen. Andere Teilsegmente wie Kreuzfahrt- und
Wassertourismus verfügen über ein großes Innovationspotenzial zur Verbesserung ihrer
Nachhaltigkeit.
Dieses Ökosystem des Schiffsverkehrs steht vor Herausforderungen. In den Berichten
von Draghi4 und Niinistö5 wird hervorgehoben, dass dieses Ökosystem einem intensiven
globalen Wettbewerb und Spannungen ausgesetzt ist, zunehmend vom Schiffbau und der
Schiffsfinanzierung in Drittländern abhängig ist, den Dekarbonisierungsprozess
voranbringen und durch die Alterung der Erwerbsbevölkerung verstärkt in die
Weiterbildung und Umschulung investieren muss.
Europa braucht einen politischen Rahmen, der seine maritime Fertigung und
Schifffahrt schützt und fördert, ihre Innovationskapazität erhöht, Digitalisierung,
Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung als Quellen industrieller Chancen vorantreibt, ihre
1 Auch in den Gebieten in äußerster Randlage der EU.
2 Der Ausdruck „maritime Industrie“ umfasst ein breites Spektrum industrieller Tätigkeiten und Dienstleistungen, unter
anderem: 1) den Bau, die Reparatur, die Wartung, den Umbau, die Nachrüstung, das Abwracken und das Recycling von
See- und Binnenschiffen, Booten, schwimmenden Plattformen und anderen spezialisierten Überwasser- und
Unterwassereinheiten, 2) die Herstellung von Ausrüstungen und Technologien für maritime Tätigkeiten, Hafentätigkeiten
und die blaue Wirtschaft.
3 Der Begriff „Schifffahrt“ umfasst alle Segmente der Güter- und Personenbeförderung auf dem Seeweg, einschließlich
der Küsten-, Kurzstrecken- und Hochseeschifffahrt, spezialisierter Schiffsdienste sowie des Linien- und Trampverkehrs.
4 Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: Bericht von Mario Draghi, 2024.
5 Strengthening Europe’s civil and military preparedness and readiness: Report by Special Adviser Niinistö (2024).
2
technologische Führungsrolle ausbaut und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Zusammen
mit den Häfen sind diese Wirtschaftszweige für die Positionierung der EU in dem
unbeständigen geopolitischen Umfeld und für die strategische Autonomie, die
wirtschaftliche Sicherheit und die Vorsorge der EU von entscheidender Bedeutung. Die
Kommission schlägt daher – zusammen mit dieser Industriestrategie für die maritime
Wirtschaft – auch eine Strategie für die Häfen der EU vor.
Es ist an der Zeit, zu handeln. In dieser EU-Strategie für die maritime Wirtschaft, die auf
dem Deal für eine saubere Industrie und verschiedenen damit verbundenen EU-Initiativen
aufbaut6, werden eine Vision und Maßnahmen im Rahmen von sechs Säulen dargelegt:
2. BAUEN, AUSRÜSTEN UND REPARIEREN
Ein starker maritimer Fertigungssektor7 ist für die Souveränität Europas von strategischer
Bedeutung. Er versetzt Europa in die Lage, Schiffe, Ausrüstungen, Plattformen und
Technologien zu bauen und instand zu halten, die für die Förderung und den Schutz seiner
kritischen Interessen erforderlich sind: von Energieunabhängigkeit, Klimaresilienz und
Lebensmittelversorgung8 bis hin zu Grenzschutz, Verteidigung, Schutz kritischer
Infrastrukturen, militärischer Mobilität, Meeresbeobachtung und Schifffahrt in der Arktis9.
Die Erhaltung einer kritischen Masse des kommerziellen Schiffbaus in der EU ist
angesichts der engen Verflechtungen und der gegenseitigen Bereicherung von Bereichen
mit doppeltem Verwendungszweck entscheidend für die Aufrechterhaltung des
6 Unter anderem der Kompass für eine wettbewerbsfähige EU (COM(2025) 30 final), der Europäische Pakt für die Meere
(COM(2025) 281 final), die EU-Strategie für maritime Sicherheit (14280/23), die Europäische Wasserresilienzstrategie
(COM(2025) 280 final) und der Null-Schadstoff-Aktionsplan (COM(2021) 400 final).
7 Die europäische maritime Fertigung umfasst 300 Werften und 28 000 Hersteller von Schiffsausrüstungen. Im Rahmen
des Mobility Transition Pathway (2024) wurde eine Bottom-up-Analyse der Merkmale, Bedürfnisse, Herausforderungen
und Chancen des Sektors durchgeführt. Die Empfehlungen, die sich daraus ergeben haben, sind in dieser Strategie
berücksichtigt.
8 Zum Beispiel durch Spezialschiffe, Konverter und schwimmende Plattformen, Fundamentstrukturen und elektrische
Infrastruktur für erneuerbare Offshore-Energie im Allgemeinen und Offshore-Windenergie im Besonderen,
fortschrittliche Baggerschiffe zum Schutz vor dem steigenden Meeresspiegel und Überschwemmungen sowie Schiffe
für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. Speziell für Fischereifahrzeuge wird die Kommission bis zum dritten
Quartal 2026 einen Fahrplan für die Energiewende in der Fischerei und Aquakultur in der EU veröffentlichen, um den
Sektor bei der Energiewende zu unterstützen. Um die Entwicklung zu lenken, werden auch Erkenntnisse und
Empfehlungen der Partnerschaft für die Energiewende in der Fischerei und Aquakultur in der EU berücksichtigt.
9 Durch Patrouillen- und Marineschiffe, Seekabelverleger, Schiffe mit doppeltem Verwendungszweck,
Forschungsschiffe, Technologien für die Erforschung, Beobachtung, Überwachung und Kontrolle der Meere, Eisbrecher
und eisgängige Schiffe.
3
Marineschiffbaus10. Sie ist auch unerlässlich für die Aufrechterhaltung tragfähiger
Lieferketten in Europa und die Sicherung der Kontrolle über Schlüsseltechnologien und
wichtiges Fachwissen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung von
Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovation auf regionaler Ebene, auch in Randgebieten,
auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage. Kapazitäten im Bereich der
Instandsetzung, der Instandhaltung, der Nachrüstung und des Recyclings von Schiffen sind
entscheidend, um die Sicherheit zu verbessern und die Dekarbonisierung und
Kreislauffähigkeit im Schiffsverkehr voranzutreiben.
2.1 Maritime Industrie der EU: Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
auf Leitmärkten
Europa ist nach wie vor weltweit führend bei einigen der technologisch fortschrittlichsten
Schiffstypen (z. B. Kreuzfahrtschiffe, Marineschiffe, Eisbrecher, Forschungsschiffe,
Seekabelverleger, Offshore-Windkraftanlagen, schwimmende Plattformen und Konverter,
Jachten und Sportboote), sauberen Antriebssystemen und fortschrittlichen Ausrüstungen.
Da 97 % der weltweiten Kreuzfahrtflotte in Europa gebaut werden, ist der Bau von
Kreuzfahrtschiffen für Europa von entscheidender Bedeutung, um seine komplexen
Schiffbaukapazitäten in anderen Segmenten, die unter dem Gesichtspunkt der
strategischen Autonomie wichtig sind, zu erhalten und auszubauen.
In anderen Marktsegmenten, insbesondere im Handelsschiffbau, haben die europäischen
Werften in den letzten Jahrzehnten aufgrund der Verzerrung des internationalen Markts,
der durch massive staatliche Investitionen in Drittländern, nicht marktkonforme Praktiken
sowie Unterschiede bei den Arbeits- und Energiekosten verfälscht wird, weltweit
Marktanteile verloren. Die europäischen Werften sind auf hochwertige Märkte mit
geringen Stückzahlen spezialisiert, und inzwischen dringen ausländische Wettbewerber
auch in diese Segmente vor. Die EU-Industrie hat in letzter Zeit gegenüber Ländern wie
China in strategischen Schiffbausegmenten wie Fähren11 und Offshore-Windkraftanlagen
an Boden verloren. Auch die Führungsrolle bei Unterwasserschiffen, See- und
Hafenausrüstungen ist zunehmend in Gefahr.
Um die maritime Fertigungsbasis Europas zu erhalten und ihr Innovationspotenzial
freizusetzen, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre industriepolitischen
Anstrengungen auf die Bereiche konzentrieren, in denen realistischerweise die besten
Ergebnisse erzielt werden können, d. h. auf hochwertige Segmente mit einem starken
industriellen Potenzial für die Fertigung in der EU12.
10 In der neuen Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU (JOIN(2025) 977), in
der die Bedeutung von Investitionen in eine dynamische industrielle Basis hervorgehoben wird, wird der Schiffbau
ausdrücklich als strategischer Sektor mit doppeltem Verwendungszweck anerkannt.
11 Der Anteil des europäischen Schiffbaumarkts an der Zahl der für den EU-Binnenmarkt ausgelieferten großen Fähren
(d. h. über 5 000 BRZ) lag im Zeitraum 2020-2024 bei 38 %; demnach wurden im Schnitt drei Schiffe pro Jahr
ausgeliefert. Der globale Marktanteil Europas, das bis 2010 weltweit führend war, ging von 60 % im Jahr 2010 auf rund
15 % im Zeitraum 2020-2024 zurück.
12 Die Dekarbonisierung, die Digitalisierung, der erwartete Ausbau der Offshore-Erzeugung erneuerbarer Energien und
das Entstehen neuer Wachstumsmärkte in der blauen Wirtschaft wie Unterwasser- und
Meeresbeobachtungstechnologien, die militärische Mobilität und der Anstieg der Verteidigungsinvestitionen bieten
Möglichkeiten, die maritime Fertigungsbasis Europas zu nutzen und zu stärken. So wird – in Abhängigkeit von Faktoren
wie der Verbesserung der Energiedichte von Batterien und dem Ausbau der landseitigen Stromversorgung – die Zahl der
elektrifizierbaren Fähren Schätzungen zufolge bis 2030 auf 364 ansteigen. Zwischen 2020 und 2050 werden
schätzungsweise zwei Drittel der derzeitigen Flotte von 12 000 Binnenschiffen, die auf europäischen Wasserstraßen
verkehren, nachgerüstet, und ein Drittel wird neu gebaut (etwa 140 neue Schiffe pro Jahr).
4
* SEA Europe Manifesto „Setting sail to build in Europe 10,000 sustainable and digitalised vessels by 2035“ (2024).
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es sowohl angebots- als auch nachfrageorientierter
Maßnahmen und geeigneter Rahmenbedingungen, einschließlich einer engen
öffentlichprivaten Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine EU-Allianz der
industriellen maritimen Wertschöpfungsketten ins Leben rufen, um die industrielle
Souveränität und die technologische Führungsrolle Europas auf ausgewählten Leitmärkten
für die maritime Fertigung und neue Technologien zu stärken. Die Allianz wird
Interessenträger aus dem Ökosystem des Schiffsverkehrs sowie nationale und regionale
Behörden zusammenbringen. Sie wird den Weg für die Ermittlung von
Geschäftsmöglichkeiten für industrielle Tätigkeiten in Europa ebnen und gemeinsame
Fahrpläne und Projektpipelines in festgelegten Bereichen erleichtern. Die Allianz wird
außerdem die EU und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Investitionsprioritäten
abzustimmen, zusätzliche Anreize zur Förderung der Nachfrage und von Synergien in der
europäischen Wertschöpfungskette zu ermitteln und EU-Fördermechanismen mit
nationalen Projekten zu koordinieren.
2.2 Modernisierung der maritimen Produktionsbasis der EU
Bis 2030 muss sich die europäische Industrie weiter in Richtung einer intelligenten
und sauberen maritimen Fertigung entwickeln und dabei die Digitalisierung,
fortschrittliche Robotik, künstliche Intelligenz, Modularität, Energieeffizienz und
Kreislauffähigkeit in industriellen Prozessen nutzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung,
um die maritime Fertigung in Europa widerstandsfähiger und kosteneffizienter zu machen, dem
drohenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, die Produktivität zu steigern und die operative
Leistungsfähigkeit von Industrieanlagen zu verbessern.
5
In kleinen und mittelgroßen Werften müssen verstärkt innovative
Fertigungstechnologien in Bezug auf Werkstoffe, Verfahren, KI und Kompetenzen genutzt
werden. Die Kommission leitet daher eine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen für die FuI-Leitinitiative „Werften der Zukunft“13 ein, um die Erprobung
und Demonstration solcher Technologien im realen Werft-Ökosystem zu unterstützen und
die Ergebnisse nachzubilden und auszubauen.
Engpässe bei behördlichen Genehmigungen können die Möglichkeiten der Werften
einschränken, ihre Anlagen zu erweitern oder zu modernisieren oder
Dekarbonisierungstechnologien, z. B. Infrastruktur für das Bunkern sauberer Kraftstoffe
oder die Elektrifizierung im Hafen, zu installieren. Durch die kürzlich vorgeschlagene
Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen14 und das Paket „Europäische
Netze“ kann die Elektrifizierung von Industriestandorten, auch in Hafengebieten, z. B.
Anlagen für die Schiffsreparatur und -instandhaltung, beschleunigt werden, daher sollten
sie von den gesetzgebenden Organen so rasch wie möglich angenommen werden. Durch
den vorgeschlagenen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie
werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, auch für maritime
Fertigungsanlagen.
Schließlich wird die Kommission gemeinsam mit den Interessenträgern im Rahmen der
EU-Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten Möglichkeiten zur
Optimierung der grenzüberschreitenden Produktion und der Synergien in der Lieferkette
prüfen und die Standardisierung dort fördern, wo Größenvorteile erzielt werden können,
z. B. um die Kosten zu senken und die Markteinführungszeit für bestimmte Komponenten
für Schiffe der nächsten Generation zu verkürzen.
2.3 Rückgriff auf die öffentliche Auftragsvergabe und Finanzierung zur Unterstützung
der führenden Rolle der EU im Industriebereich
Ein strategischer Rückgriff auf die öffentliche Auftragsvergabe kann dazu beitragen, die
Nachfrage nach sauberen, innovativen Waren und Dienstleistungen aus der EU („Made in
EU“) zu fördern, einschließlich wichtiger strategischer Schiffe auf Leitmärkten15, die für
die Resilienz und wirtschaftliche Sicherheit der EU entscheidend sind.
Die Kommission wird mit den EU-/EWR-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine
mehrjährigen gebündelten Strom an öffentlichen Aufträgen für öffentliche
Auftraggeber in der EU/im EWR zu ermitteln und zu erleichtern, mit dem Ziel, ein
Signal für eine langfristige und gebündelte öffentliche Nachfrage bei einschlägigen
Segmenten (z. B. Fähren, Forschungsschiffe, Eisbrecher, Schlepper, Drohnen16) zu setzen
und die Bereitschaft des europäischen maritimen Fertigungssektors zur Deckung dieser
Nachfrage zu fördern.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überarbeitung des EU-Rahmens für die
öffentliche Auftragsvergabe wird die Kommission im Einklang mit internationalen
13 Horizont Europa, Arbeitsprogramm 2026-2027 – CL5-2026-05-D5-12. Veranschlagte Mittel: 21,00 Mio. EUR.
14 Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Infrastrukturprojekte
(COM(2025) 1007 final).
15 Beispiele hierfür sind der direkte Erwerb von Fähren für den Nah-, Stadt- und Inselverkehr, ozeanografischen Schiffen
und Forschungsschiffen, Eisbrechern, Arbeitsschiffen, Schadstoffbekämpfungsschiffen, Such- und Rettungsschiffen,
Ausbildungs- und Bergungsschiffen, die Beschaffung von Komponenten, Reparatur- und Spezialdienste wie Marine-,
Patrouillen- und Küstenwacheausrüstungen und -technologien.
16 Unter Berücksichtigung und in Synergie mit der Einrichtung der EU-Reserveflotte von Verlege-/Mehrzweckschiffen
im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit (JOIN/2025/9 final) und mit den diesbezüglichen
Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit (COM(2026) 81 final).
6
Verpflichtungen gezielte nicht preisbezogene Anforderungen in ausgewählten
strategischen Segmenten der öffentlichen Auftragsvergabe vorschlagen, um die Ziele der
EU in Bezug auf industrielle Resilienz und wirtschaftliche Sicherheit zu unterstützen.
Darüber hinaus wird die Kommission die externen Abhängigkeiten und den Bedarf an
nicht preisbezogenen Kriterien für die Beschaffung von Spezialschiffen bei der Gestaltung
von Auktionen für strategische maritime Projekte, Projekte im Bereich der erneuerbaren
Energien oder Unterwasserprojekte bewerten.
Öffentliche Mittel können ebenfalls die private Nachfrage nach intelligenten und sauberen
Produkten stärken und so Innovation und Wertschöpfung in der EU fördern. Zu diesem
Zweck wurden gezielte Bedingungen für die EU-Präferenz zum Schutz strategischer
Technologien und Fähigkeiten im Einklang mit internationalen Verpflichtungen in die
Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (2028-2034) und insbesondere in den
Vorschlag für den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit aufgenommen.
In der neuen Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen
Sicherheit der EU17 werden die Mitgliedstaaten, die EIB-Gruppe und andere
internationale Finanzinstitutionen sowie nationale Förderbanken, die nationale oder EU-
Haushaltspläne ausführen, nachdrücklich aufgefordert, Überlegungen zur wirtschaftlichen
Sicherheit in ihre Finanzierungsentscheidungen einzubeziehen18.
2.4 Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs mit Drittländern
Ziel der Kommission ist es, weltweit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die
europäische maritime Fertigungsindustrie vor schädlichen Handelspraktiken wie
Verdrängungspreisen, nicht marktorientierter Subventionierung, Verletzungen der Rechte
des geistigen Eigentums und erzwungenen Technologietransfers in Drittländer zu
schützen.
Die Kommission wird einen strukturierten Dialog mit der maritimen
Fertigungsindustrie der EU aufnehmen, möglicherweise im Rahmen der Allianz der
industriellen maritimen Wertschöpfungsketten, um ihre nachrichtendienstlichen
Kapazitäten zur Überwachung der politischen und Marktentwicklungen im weltweiten
Schiffbau, der strategischen Risiken, Bedrohungen und Chancen für die Resilienz der
Lieferketten sowie der Marktzugangshindernisse in Drittländern weiter auszubauen. Zu
diesem Zweck wird die Kommission, wie in der neuen Gemeinsamen Mitteilung über die
Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU19 angekündigt, unter anderem die neue
EU-Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten sowie das Netz der EU-
Delegationen und die neue Informationsplattform für wirtschaftliche Sicherheit nutzen.
Dies wird dazu beitragen, Bereiche besser zu erkennen und zu ermitteln, in denen unfaire
Handelspraktiken in Drittländern den Werften und Ausrüstungsherstellern in der EU
schaden oder schaden könnten, und mögliche Handelsschutzmaßnahmen oder
Maßnahmen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zu entwickeln.
Um den Wirtschaftszweig besser vor schädlichen Handelspraktiken zu schützen, wird die
Kommission folgende Schritte unternehmen:
17 JOIN(2025) 977.
18 Dazu gehört die vorrangige Unterstützung von EU-Unternehmen, um Abhängigkeiten vom Ausland in kritischen
Sektoren zu verringern und zu verhindern, dass risikoreiche Lieferanten aus Drittländern Zugang zu EU- und nationalen
Finanzmitteln erhalten.
19 JOIN(2025) 977.
7
Prüfung der Optionen und, soweit erforderlich und machbar, Unterbreitung eines
Vorschlags für ein neues sektorspezifisches Instrument20 oder gezielte Änderungen
ihres handelspolitischen Instrumentariums im Einklang mit internationalen
Verpflichtungen. Bei den Optionen stehen bestimmte Segmente im Mittelpunkt, die für
die strategische Autonomie und die wirtschaftliche Sicherheit Europas von
entscheidender Bedeutung sind und in denen die EU-Werften zwar weiterhin tätig sind,
aber einem unlauteren Wettbewerb aus dem Ausland ausgesetzt sind21.
Nutzung bestehender und künftiger Handels- und Investitionsübereinkommen,
um die Interessen der maritimen Fertigungsbasis der EU zu schützen und zu fördern,
u. a. durch Marktzugang, Antisubventionsmaßnahmen, Transparenzpflichten und
Bestimmungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.
Wiederaufnahme der Bemühungen um ein künftiges internationales
Übereinkommen im Bereich des Schiffbaus, mit dem gegen marktwidrige Praktiken
in diesem Sektor vorgegangen würde.
Die Kommission wird sich weiterhin für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Exportkrediten für
Schiffe einsetzen, indem sie die Sektorvereinbarung für Schiffe22 im Rahmen des OECD-
Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite weiterentwickelt, u. a. durch
spezifische Bestimmungen für emissionsfreie und emissionsarme Schiffe. Die Kommission wird
auch darauf hinarbeiten, EU-Werften, Ausrüstungshersteller und Dienstleister auf
Drittlandsmärkten durch die Schaffung eines neuen Finanzierungsinstruments für
Exportkredite auf EU-Ebene zu unterstützen23.
2.5 Stärkung des globalen Rahmens für das Schiffsrecycling und die Förderung der
maritimen Kreislaufwirtschaft
Durch das Recycling von Schiffen können wertvolle Materialien wie Stahl, Kupfer und
Aluminium rückgewonnen und wiederverwendet werden, wodurch der Bedarf an neuen
Rohstoffen verringert wird und die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
In den nächsten zehn Jahren werden voraussichtlich mehr als 16 000 Schiffe recycelt. Die
Kommission wird sich bemühen, das Hongkonger Übereinkommen über das Recycling
von Schiffen24 zu stärken, um einen aktualisierten und robusteren globalen Rahmen zu
schaffen. Letztlich geht es darum, eine vollständige Angleichung zwischen internationalen
Vorschriften und der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen zu erreichen und
auf internationaler Ebene sicheres, nachhaltiges und verantwortungsvolles Recycling zu
gewährleisten.
Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, wie der Ausbau der inländischen
Schiffsrecyclingkapazitäten in der EU unterstützt werden kann, z. B., indem die
Kosteneffizienz verbessert wird, und mit Handelspartnern zusammenarbeiten, die über
20 Angesichts der Tatsache, dass die Verordnung (EU) 2016/1035 über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im
Schiffbau nicht angewandt werden kann, da das Schiffbau-Übereinkommen der OECD von 1994 nicht ratifiziert wurde.
21 Beispielsweise Schiffstypen, die für die militärische Mobilität und die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten
unerlässlich sind, wie Fähren und Binnenschiffe, sowie Spezialschiffe, die für die Sicherung der Offshore-
Energieversorgung und der digitalen Infrastruktur Europas von entscheidender Bedeutung sind.
22 Dieser Vereinbarung zufolge müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden (wobei der Wettbewerb auf
dem Preis und der Qualität der Schiffe und nicht auf den Finanzierungsbedingungen beruht) und es muss darauf
hingearbeitet werden, Handelsverzerrungen im Zusammenhang mit öffentlich unterstützten Exportkrediten zu
beseitigen.
23 Mit diesem neuen Instrument würde die EU die nationalen Exportkreditagenturen der EU finanziell unterstützen, um
die Wettbewerbsfähigkeit ihrer finanziellen Angebote, auch für internationale Käufer von Schiffen, zu verbessern.
24 Internationales Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltverträgliche Recycling von
Schiffen.
8
Schiffsrecyclingkapazitäten verfügen, zunächst mit Indien, um auf der Grundlage der EU-
Verordnung über das Recycling von Schiffen hohe Umwelt- und Sozialstandards zu
fördern. Da recycelte Materialien für eine umweltfreundliche EU-Produktion immer
wertvoller werden, möchte die Kommission die Interessenträger bei der Entwicklung von
EU-Konzepten, die den gesamten Lebenszyklus einbeziehen („Cradle-to-Cradle“), für die
maritime Industrie in den Bereichen Stahlerzeugung, Schiffbau sowie Schiffs- und
Schrottrecycling in Europa unterstützen25, um industrielle Synergien, Chancen und
bewährte Umweltpraktiken zu fördern.
Die Kommission wird weiterhin Strategien für die maritime Kreislaufwirtschaft von
der Entwurfsphase bis zum Ende der Lebensdauer und zur Materialrückgewinnung durch
FuI-Unterstützung fördern26. Die weiteren Bemühungen in diesem Bereich sind an dem
Fahrplan für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft für ausgemusterte Freizeitboote27
ausgerichtet, in dem die Ziele für 2030 festgelegt sind.
Leitinitiativen
Gründung einer EU-Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten zur
Stärkung der Führungsrolle auf Leitmärkten
Unterstützung der europäischen Werften beim Übergang zu einer digitalen, sauberen
und kreislauforientierten Industrie („Werften der Zukunft“)
Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe und der EU-Finanzierung, wie im MFR
vorgeschlagen, zur Unterstützung der industriellen Führungsrolle der EU, u. a.
durch öffentliche Auftragspipelines und gezielte nicht preisbezogene Kriterien für
die wirtschaftliche Sicherheit
Maßnahmen zur Gewährleistung eines fairen internationalen Wettbewerbs für
Werften und Ausrüstungshersteller in der EU, einschließlich Exportkrediten für
Schiffe und, soweit erforderlich und machbar, sektorspezifischer
Handelsschutzmaßnahmen
3. VERKEHR UND VERNETZUNG
Der Seeverkehr ist ein strategischer Sektor, auf den etwa 75 % des Außenhandels der EU
und 30 % des Güterverkehrs innerhalb der EU entfallen. Die von der EU kontrollierte
Flotte ist mit einem Anteil von mehr als einem Drittel an der weltweiten Schiffstonnage in
allen Segmenten die größte der Welt. Die europäischen Betreiber haben eine starke
Marktposition in der Container- und Massengutbeförderung, im Energietransport und bei
hoch spezialisierten Seeverkehrsdiensten. Seeverkehrsverbindungen für den Personen-
und Güterverkehr sind für Inseln und Gebiete in äußerster Randlage der EU von
entscheidender Bedeutung, da sie den territorialen Zusammenhalt gewährleisten und die
lokalen Gemeinschaften und den Tourismus unterstützen. Flotten, die unter EU-Flagge
25 Möglicherweise im Rahmen der neuen EU-Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten.
26 Auch aufbauend auf Instrumenten wie Pässen, die ein System zur Rückverfolgbarkeit von Schiffen über den gesamten
Lebenszyklus und von Materialien ermöglichen, und auf Umweltleistungsindizes für Werften, wie sie im Rahmen der
von der EU finanzierten Projekte „Circle of Life“ und „EcoShipYards“ entwickelt wurden.
27 Fahrplan für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft für ausgemusterte Freizeitboote, der im Jahr 2023 vom Verband
„European Boating Industry“ in Zusammenarbeit mit der Kommission entwickelt wurde.
9
fahren und von der EU kontrolliert werden, sind international für ihre vorbildlichen
Standards in den Bereichen Sicherheit, Innovation und Umweltleistung anerkannt28.
Gleichzeitig ist der EU-Seeverkehr in einem zunehmend komplexen Umfeld tätig, das von
Störungen und politischer Volatilität, den Kosten der Energiewende, einer alternden
Erwerbsbevölkerung und einem intensiven globalen Wettbewerb, insbesondere aus Ost-
und Südostasien, geprägt ist. Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen haben seine
strategische Bedeutung für den weltweiten Energie- und Warenhandel erneut deutlich
gemacht. Zugleich haben sie gezeigt, dass der Sektor zunehmend mit Herausforderungen
im Bereich der internationalen Sicherheit konfrontiert ist, die die Freiheit der Schifffahrt,
vor allem aber die Sicherheit der Schiffe und ihrer Besatzungen erheblich gefährden und
zu höheren Transport- und Versicherungskosten führen.
Vor diesem Hintergrund zielt diese Strategie darauf ab, den Sektor als wichtigen Anbieter
hochwertiger, effizienter, sicherer und nachhaltiger Schifffahrtsdienste zu schützen und
gleichzeitig bessere Bedingungen für die Fertigungsbasis der EU zu schaffen.
Für die Verwirklichung der Ziele dieser Strategie sind ein kohärenter politischer und
rechtlicher Rahmen sowie eine Zusammenarbeit auf Unionsebene und auf nationaler
Ebene erforderlich. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
(EMSA) bildet das technische und operative Rückgrat der Seeverkehrspolitik der
Union. Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der harmonisierten Umsetzung und unterstützt
innovative und effiziente Lösungen, u. a. durch ihre umfassende Wissensbasis. Sie wird
auch eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der in dieser Strategie dargelegten
Regulierungsmaßnahmen übernehmen. Darüber hinaus leistet die EMSA den Seebehörden
im Mittelmeerraum technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau29. 3.1
Eigentum und Flaggen
Durch die Sicherung eines erheblichen Anteils der maritimen Vermögenswerte und
Ressourcen und die Steigerung der Attraktivität der EU-Flaggen wird die Position der EU
im Welthandel gestärkt, und die Seeverbindungen werden geschützt. Außerdem wird
dadurch die Fähigkeit der EU gestärkt, globale Normen und politische Maßnahmen in den
Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Arbeits-, Klima- und Umweltschutz
mitzugestalten.
In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission weiterhin auf die Leitlinien der
Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr30 stützen, um die
Förderregelungen der Mitgliedstaaten (z. B. die Tonnagesteuer) zu bewerten, die ein
wichtiges Instrument sind, um die Marktanteile und die Wettbewerbsfähigkeit des
Schifffahrtssektors der Union zu erhalten und die Attraktivität der Flaggen der
Mitgliedstaaten angesichts des intensiven globalen Wettbewerbs zu erhöhen. Die
Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, pragmatische
Maßnahmen voranzutreiben, z. B. die Erhöhung der Effizienz nationaler
Verwaltungsverfahren31, die Einführung digitaler Zertifikate, die vollständige
28 Die IMO-Übereinkommen über die Sicherheit im Seeverkehr und den Umweltschutz wurden in den EU-Besitzstand
übernommen. Die Mitgliedstaaten sind rechtlich verpflichtet, sie zusammen mit den EU-spezifischen Vorschriften
anzuwenden, oftmals unter strengeren Auflagen als in anderen Regionen der Welt.
29 Im Rahmen des durch das Instrument NDICI/Europa in der Welt finanzierten Programms SAFEMED V.
30 C(2004) 43, ABl. 2004.
31 Zum Beispiel Qualität und reibungslose Verwaltung, risikobasierter Ansatz, kürzere Wartezeiten oder gestraffte
Inspektionen.
10
Digitalisierung der Register und den Einsatz KI-gestützter Instrumente zur Optimierung
der Verfahren. Die Kommission wird ihrerseits einen Dialog über die strukturierte
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern aus der Industrie
einrichten, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität der Schifffahrt zu steigern, auch
im Zusammenhang mit der Umsetzung der internationalen und EU-Rechtsvorschriften
über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten. Die Kommission wird gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten ihre Bemühungen innerhalb der IMO fortsetzen, um die
Regulierungsaufsicht über die Flaggenstaaten zu stärken, damit diese ihre Aufgaben
wirksam wahrnehmen können.
3.2 Energiewende und Dekarbonisierung
Um die Dekarbonisierung und die Verringerung der Umweltverschmutzung im maritimen
Sektor voranzubringen und gleichzeitig dessen Wettbewerbsvorteil zu erhalten, sind klare
und berechenbare Vorschriften erforderlich, auch auf globaler Ebene. Dies kann die
Innovation und die Führungsrolle auf dem sich rasch weiterentwickelnden
Schifffahrtsmarkt fördern und die Nachfrage nach sauberen Kraftstoffen und Technologien
in Europa anregen.
Die Energiewende erfordert eine Kombination aus verbesserter Energieeffizienz und der
Einführung neuer Antriebstechnologien und alternativer Kraftstoffe. Um die
Voraussetzungen für eine groß angelegte Erzeugung und Nutzung solcher Kraftstoffe in
schwer dekarbonisierbaren Sektoren zu schaffen, hat die Kommission den
Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr32 vorgestellt. Für den Seeverkehr bedeutet
dies, dass verstärkt erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe sowie die direkte
Elektrifizierung genutzt werden, soweit dies möglich ist33. In diesem Zusammenhang
möchte die Kommission auch einen integrierten Biomethan-Markt schaffen und fordert die
Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass nationale Maßnahmen nicht indirekt Hemmnisse
für den grenzüberschreitenden Handel mit Biomethan schaffen oder die
grenzüberschreitende Verfügbarkeit im Binnenmarkt einschränken. Die Allianz für
erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe wird Gespräche zwischen Schiffseignern, der
Industrie für nachhaltige Kraftstoffe und Finanzinstituten anregen, um die Produktion von
und die Versorgung mit erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen für die Schifffahrt zu
fördern.
Die Initiative „FuelEU Maritime“ und die Einbeziehung des Schifffahrtssektors in das EU-
EHS unterstreichen die Entschlossenheit der EU, die Energiewende in der Schifffahrt
mitzugestalten und dem Sektor einen klaren Weg zur Erreichung der
Dekarbonisierungsziele der EU aufzuzeigen. Um die Umsetzung dieser Rechtsakte weiter
zu erleichtern und den Regelungs- und Verwaltungsaufwand, der sich aus den derzeitigen
Inkongruenzen und Überschneidungen ergibt, zu verringern, wird die Kommission
prüfen, wie der bestehende Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfrahmen
vereinfacht und gestrafft werden kann, sowohl für das für den Seeverkehr geltende EU-
EHS als auch für FuelEU Maritime. Dadurch werden weitere Synergieeffekte durch die
Einhaltung dieses Rahmens erzielt34.
32 COM(2025) 664 final.
33 Landseitige Stromversorgung, elektrische Fähren und Kurzstreckenseeverkehr
34 Beispielsweise im Hinblick auf die Angleichung der geltenden Begriffsbestimmungen und Gestaltungselemente und -
prozesse.
11
Der wirksamste Weg zur Bewältigung der Klimaauswirkungen des Seeverkehrs und zur
Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen sind ehrgeizige globale Maßnahmen,
mit denen das Ziel der IMO-Strategie von 2023 für den internationalen Seeverkehr, bis
2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, verwirklicht würde. Die EU wird die Arbeit
innerhalb der IMO fortsetzen und Brücken zu internationalen Partnern schlagen,
um auf globale Lösungen hinzuarbeiten und das Engagement des EU-
Schifffahrtssektors zur Dekarbonisierung sowie die bereits getätigten Investitionen zur
Erreichung dieses Ziels zu unterstützen. Im Einklang mit den bestehenden rechtlichen
Verpflichtungen wird die Kommission die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften unter
Berücksichtigung der globalen Maßnahmen der IMO überarbeiten, um Doppelzahlungen
zu vermeiden.
Die Kommission wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern
erleichtern, indem sie ein europäisches Netz grüner Schifffahrtswege und
Knotenpunkte aufbaut. Diese Bemühungen werden auf bestehenden Initiativen
aufbauen, einschließlich der Strategien für verschiedene Meeresbecken und des
Europäischen Seeverkehrsraums35. Ziel ist es, die Vorhersehbarkeit von
Investitionsentscheidungen zu erhöhen und Nachhaltigkeitsprojekte in den Bereichen
Schiffsbetrieb, Technologieeinsatz, Kraftstoffversorgung und Hafeninfrastruktur zu
koordinieren36. Gegebenenfalls könnten EU-Bewerberländer auf der Grundlage der
bestehenden Rechtsrahmen, z. B. des Transeuropäischen Verkehrsnetzes37, in solche
Maßnahmen eingebunden werden.
3.3 Sicherheit – Grundpfeiler einer hochwertigen Schifffahrt und einer hohen Resilienz
Sicherheit ist ein strategischer Faktor für hochwertige Schifffahrtsdienste und ein
Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Führungsrolle des EU-
Fertigungssektors. Im Zuge der raschen Umstellung der Schifffahrt auf alternative
Kraftstoffe, Digitalisierung und Automatisierung müssen die Sicherheitsprotokolle
weiterentwickelt werden, um neue betriebliche, technologische und
Cybersicherheitsrisiken zu bewältigen. Die Alterung der unter EU-Flagge fahrenden
Passagierflotte macht eine Modernisierung der Flotte umso dringlicher38.
Auf globaler Ebene müssen die Sicherheitsnormen der IMO mit dem technologischen
Fortschritt Schritt halten, u. a. in Bezug auf alternative Kraftstoffe und Antriebssysteme,
Energieeffizienztechnologien, die Ausbildung von Seeleuten und den automatisierten
Seeverkehr. Die EU wird ihr Engagement in der IMO verstärken, um diese Normen
mitzugestalten. Dies wird auch dazu beitragen, weltweit gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
In der EU wird durch die Aufnahme der IMO-Vorschriften in das EU-Recht ein hohes Maß
an Sicherheit im Seeverkehr gewährleistet. Im Jahr 2026 wird die Kommission einen
Bericht über die EU-Richtlinie für die Sicherheit von Fahrgastschiffen39 und die
35 Der Europäische Seeverkehrsraum ist die maritime Dimension des Transeuropäischen Verkehrsnetzes.
36 Der Ausbau der Hafeninfrastruktur ist für die Energiewende und die Dekarbonisierung von entscheidender Bedeutung
und wird in der Strategie für die Häfen der EU behandelt.
37 Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union
für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU)
Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013.
38 Wie in dem von der EMSA im Dezember 2025 veröffentlichten EMSAFE-Bericht betont.
39 Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und
-normen für Fahrgastschiffe.
12
Schiffsausrüstungsrichtlinie40 vorlegen. Diese Richtlinien sollten überarbeitet werden, um
die derzeitigen Vorschriften an die Herausforderungen der Dekarbonisierung und
Digitalisierung anzupassen. Angesichts der großen Bedeutung der Sicherheit von
Fahrgastschiffen und einer sicheren regionalen Konnektivität wird die Kommission in
Erwägung ziehen, die EU-Vorschriften für die Sicherheit von Fahrgastschiffen auf alle
Strecken innerhalb der EU auszuweiten. In Bezug auf Offshore-Dienste wird die
Kommission die Machbarkeit eines EU-Rahmens für die gegenseitige Anerkennung
von Offshore-Versorgungs- und Industrieschiffen prüfen, auch für die Beförderung von
Personal oder Besatzungen im Industriebereich sowie für die Verlegung und Wartung von
Seekabeln. Die Kommission wird auch prüfen, ob der Geltungsbereich der
Schiffsausrüstungsrichtlinie oder bestehender Vereinbarungen über die gegenseitige
Anerkennung zwischen anerkannten Organisationen auf zusätzliche Ausrüstung
ausgeweitet werden soll. Ziel wäre es, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, den
Zugang zu internationalen Märkten zu verbessern und gleichzeitig ein Höchstmaß an
Sicherheit zu gewährleisten.
Eine große Herausforderung für die Sicherheit im Seeverkehr und für die Umwelt ist die
sogenannte „Schattenflotte“41,,, die größtenteils aus alternden Schiffen besteht, bei denen
nicht klar ist, unter welcher Hoheitsgewalt und Kontrolle sie stehen und die häufig die
Flaggenstaatregelungen und Transparenzpflichten nicht einhalten. Dies stellt u. a. ein
erhöhtes Risiko für die Meeresumwelt dar, auch für besonders empfindliche Gebiete wie
die Ostsee. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und mit
Unterstützung der EMSA die Überwachung und Kontrolle der Schattenflotte42
verstärken und die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften verbessern. Darüber
hinaus wird sie die internationale Zusammenarbeit vertiefen, um verbleibende
Schlupflöcher zu schließen und die globalen Sicherheits- und Umweltstandards im
Seeverkehr, einschließlich der Durchsetzung restriktiver Maßnahmen, zu wahren.
3.4 Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten, um das Potenzial des europäischen
Binnenmarkts für den Schiffsverkehr zu nutzen
Die Komplexität der Verwaltungsverfahren, die sich aus nationalen, europäischen und
globalen Rechtsvorschriften ergibt, stellt für die EU-Schifffahrt eine große
Herausforderung dar und führt zu Verzögerungen, höheren Kosten und einer geringeren
Gesamteffizienz43. Dies hat vor allem Auswirkungen auf den Kurzstreckenseeverkehr und
insbesondere auf kleinere Akteure, die im modalen Wettbewerb mit dem Straßenverkehr
stehen.
Die Verfahren dürften erheblich einfacher werden, wenn die harmonisierte Meldung über
das europäische Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (EMSWe)44
40 Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur
Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates.
41 Gemäß der Definition in der am 6. Dezember 2023 angenommenen IMO-Entschließung A.1192(33).
42 Im Dezember 2025 billigte der Rat eine Erklärung zur Stärkung des internationalen Seerechtsrahmens in Bezug auf
Bedrohungen durch die Schattenflotte und die Absicht, Instrumente zur Bewältigung der Bedrohungen zu entwickeln.
43 Laut der jüngsten Studie der Europäischen Kommission über den Kurzstreckenseeverkehr können die
Verwaltungsformalitäten bis zu 5 % der gesamten Betriebskosten eines Schiffs ausmachen.
44 Verordnung (EU) 2019/1239 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Einrichtung eines
europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU.
13
vollständig umgesetzt ist. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die
wichtigsten Maßnahmen der EMSWe-Verordnung endgültig umzusetzen.
Auf breiterer Ebene hat die Kommission eine ehrgeizige Zollreform vorgeschlagen, durch
die eine effiziente öffentlich-private Zusammenarbeit bei der Umsetzung der
Zollformalitäten in allen Wirtschaftszweigen, einschließlich des maritimen Sektors,
gefördert werden soll. Dem Vorschlag zufolge wird den Seeverkehrsunternehmen ab 2032
eine Zolldatenplattform45 zur Verfügung stehen. Zur Erleichterung des Handels strebt die
Kommission eine rasche Anbindung der nationalen zentralen Meldeportale für den
Seeverkehr an die künftige Zolldatenplattform an.
Die oben genannten Maßnahmen erleichtern zwar die Einhaltung der Vorschriften, doch
ebenso wichtig ist es, die Menge der Daten zu verringern, die von den Schiffen gemeldet
werden müssen, wenn sie EU-Häfen anlaufen. Nach den derzeitigen Regelungen kann von
Schiffen die Übermittlung von bis zu 1 200 Datenelementen verlangt werden, von denen
zwei Drittel auf nationale Rechtsvorschriften zurückgehen46. Um das Potenzial des
europäischen Binnenmarkts für die Schifffahrt voll auszuschöpfen, fordert die
Kommission die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam auf eine Vereinfachung und
Straffung der nationalen und EU-Meldevorschriften hinzuarbeiten.
Die Kommission wird den maritimen Sektor konsultieren, um Möglichkeiten für eine
weitere Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Datenanforderungen zu ermitteln.
3.5 Wahrnehmung der Interessen der EU auf internationaler Ebene
Als wichtige Wirtschaftsmacht ist das Engagement der EU im internationalen Seeverkehr
von entscheidender Bedeutung, nicht nur für die Förderung ihres eigenen
Wirtschaftswachstums, sondern auch für die Steuerung der globalen Meerespolitik in
Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen, Nachhaltigkeit, Sicherheit und
technologischer Innovation.
Die Kommission wird daher gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen
innerhalb der IMO verstärken und sich bemühen, den Einfluss der EU durch breitere
Allianzen mit internationalen Partnern zu maximieren.
Im Hinblick auf die Resilienz der Lieferketten ist ein besonderes Augenmerk auf maritime
Engpässe (d. h. wichtige Knotenpunkte für den globalen Handel und die militärische
Mobilität) und neu entstehende Routen wie in der Arktis47 zu legen. Die Kommission
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit zu intensivieren
und ausreichende Ressourcen bereitzustellen, um die strategische Präsenz der EU,
einschließlich der Marine, in diesen kritischen Bereichen zu stärken, damit der Zugang
zu den internationalen Seeverkehrsrouten und die Sicherheit der Union gewährleistet
bleiben. Darüber hinaus sollten die betroffenen Mitgliedstaaten erforderlichenfalls die
Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten oder den EAD um diplomatische
Unterstützung zu ersuchen, wenn ein Schiff, das die Flagge des betreffenden Mitgliedstaats
führt, festgehalten wird oder werden könnte.
45 Die Zolldatenplattform würde verschiedene elektronische Dienste und Systeme zur Verwendung von Daten für
Zollzwecke und zur elektronischen Umsetzung der Zollvorschriften umfassen.
46 Eigene Analyse.
47 Durch die bevorstehende Überprüfung der Arktispolitik der Union.
14
Die Kommission setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass umfassende
Verpflichtungen in Bezug auf internationale Seeverkehrsdienstleistungen in
Freihandelsabkommen aufgenommen werden. Durch diese Bemühungen sollten die
Marktzugangsbedingungen und die diskriminierungsfreie Behandlung von EU-Betreibern
in Drittländern verbessert werden, einschließlich des Zugangs zu Häfen und der
Inanspruchnahme von Hilfsdienstleistungen48. Insgesamt könnte die EU ausgewogenere
und auf Gegenseitigkeit beruhende Verpflichtungen in ihrer maritimen
Handelspolitik anstreben, insbesondere von Partnern, die Beschränkungen wie
Frachtreservierungsregelungen und diskriminierende Hafengebühren auferlegen.
Die Mitgliedstaaten benötigen einen berechenbaren Rechtsrahmen, um die Einhaltung des
EU-Rechts bei der Verwaltung ihrer bilateralen maritimen Partnerschaften zu
gewährleisten49. Die Kommission wird Rechtsvorschriften vorschlagen, mit denen die
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Mitgliedstaaten bestehende bilaterale
Abkommen für mit dem EU-Recht vereinbar erklären und neue Abkommen aushandeln
und abschließen können, die den Interessen der EU dienen.
EU-Schifffahrtsunternehmen sind auf einen zuverlässigen und preisgünstigen Zugang zu
alternativen Kraftstoffen und Infrastrukturen entlang der globalen Routen und Drehkreuze
angewiesen. Mit der Global-Gateway-Initiative „Green Shipping Corridors and Hubs“50
wird die Einführung sauberer und alternativer Kraftstoffe durch Win-Win-Partnerschaften
mit Drittländern gefördert. Um Investitionen zu sichern und die Interessen der EU in
internationalen Lieferketten zu schützen, wird die Kommission die Anforderungen an die
Sicherheit und Gefahrenabwehr in die Entwicklung von Global-Gateway-
Partnerschaften in den Bereichen Häfen und Wertschöpfungsketten mit
Entwicklungsländern einbeziehen. Sie wird diesen Ansatz durch eine Vertiefung der
Partnerschaften mit entwickelten Drittländern, in denen wichtige globale
Schifffahrtsknotenpunkte liegen, weiter stärken.
Im Rahmen des Pakts für den Mittelmeerraum51 wird die Kommission die Entwicklung
effizienter und nachhaltiger Verkehrsverbindungen und die Verbesserung der Sicherheit
der Union fördern.
3.6 Unterstützung der Binnenschifffahrt, Kreuzfahrt- und Bootindustrie
Um das ungenutzte Potenzial des Binnenschiffsverkehrs innerhalb des europäischen
Verkehrssystems voll auszuschöpfen, wird die Europäische Kommission
Folgemaßnahmen zum Programm NAIADES III vorschlagen. Der Schwerpunkt dieser
Initiative liegt auf der Bewältigung kritischer Herausforderungen für die
Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt, einschließlich der Modernisierung von
Binnenhäfen, der Verbesserung der Resilienz der Infrastruktur und der Einführung
innovativer Technologien wie automatisierter Systeme und emissionsfreier oder
emissionsarmer Schiffe.
48 Zum Beispiel Frachtumschlag (einschließlich Containerterminals), Lagerdienstleistungen, Agenturtätigkeiten und
Speditionsdienstleistungen.
49 Auf der Grundlage des Singapur-Gutachtens des EuGH aus dem Jahr 2017, in dem bestätigt wurde, dass die EU die
ausschließliche Zuständigkeit für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Abkommen über
Seeverkehrsdienstleistungen besitzt, wenn solche Abkommen bestehende EU-Vorschriften beeinträchtigen oder ändern
könnten.
50 Europäische Kommission – International Partnerships – Global Gateway.
51 JOIN(2025) 26 final.
15
Durch die künftige EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus wird das nachhaltige
Wachstum des Tourismusökosystems, einschließlich der Kreuzfahrt- und Bootindustrie,
weiter gefördert.
Leitinitiativen
Fortsetzung der Arbeiten innerhalb der IMO zur Entwicklung globaler Lösungen
und zur Überarbeitung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften unter
Berücksichtigung der globalen Maßnahmen der IMO, um Doppelzahlungen zu
vermeiden.
Prüfung, wie der Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfrahmen für das EU-
EHS und FuelEU Maritime vereinfacht und die Verwaltungsformalitäten für den
Seeverkehr gestrafft werden können
Verfolgung globaler Ziele, u. a. durch ein verstärktes Engagement bei der Arbeit der
IMO, Förderung strategischer Partnerschaften mit Drittländern und
Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens der globalen
Seeverkehrsmärkte
4. SICHERN UND SCHÜTZEN
Der maritime Bereich ist zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, sowohl an der
Meeresoberfläche als auch auf dem Meeresboden. Die Bedrohungen machen deutlich, dass
robuste Kapazitäten im Bereich Marineschiffe, Eisbrecher, Unterwasserfahrzeuge
und Schiffe mit doppeltem Verwendungszweck erforderlich sind, um die Verteidigung
der EU, die Sicherheit der Arktis, den Schutz kritischer Infrastrukturen und den Bedarf an
militärischer Mobilität zu unterstützen. Durch die Bewältigung dieser Herausforderungen
können Wachstumschancen für den maritimen Sektor der EU geschaffen werden, u. a.
durch die verstärkte Nutzung und Förderung der Produktion von Schiffen, Plattformen und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
4.1 Stärkung der industriellen und technologischen Basis des europäischen
Marinesektors
Die geopolitische Landschaft verändert sich – dies erfordert die Entwicklung
hochmoderner Marinesysteme, -schiffe und -plattformen, die in der Lage sind, in
schwierigen, bereichsübergreifenden Bedrohungsszenarien, erforderlichenfalls auch unter
extremen klimatischen und geografischen Bedingungen (z. B. in der Arktis), in integrierter
Weise zu operieren.
Um die Ziele für die Verteidigungsbereitschaft bis 2030 zu erreichen, haben die EU und
die Mitgliedstaaten ein zwingendes Interesse daran, die Produktionskapazitäten im
Marinebereich auszubauen52. Die Mitgliedstaaten können die verschiedenen
Möglichkeiten im Rahmen des Plans „ReArm Europe“53 nutzen, in dessen Rahmen
bis 2030 Verteidigungsausgaben in Höhe von bis zu 800 Mrd. EUR mobilisiert
werden sollen, um die industriellen und technologischen Kapazitäten der Marine zu
stärken. Dazu gehören die Unterstützung der Entwicklung standardisierter Schnittstellen
52 Die Kommission wird den Bedarf des EU-Marinesektors, seine Lieferkette, den Grad der Abhängigkeit der EU und
die Notwendigkeit der strategischen Bevorratung bewerten. Im dritten Quartal 2026 soll im Rahmen des
Arbeitsprogramms 2026-2027 von „Horizont Europa“ (wissenschaftliche und technische Dienste der Gemeinsamen
Forschungsstelle) eine Studie zur Resilienz der maritimen Lieferkette in Auftrag gegeben werden.
53 JOIN(2025) 27 final.
16
und Protokolle, die Erleichterung der Interoperabilität zwischen den europäischen
Marinen, die Integration von Systemen verschiedener Hersteller und die Förderung
strategischer Fähigkeitsbereiche54.
Mit dem Europäischen Verteidigungsfonds werden die Kapazitäten der Systemintegratoren
und Ausrüstungslieferanten des EU-Marinesektors weiter gestärkt, indem
Verbundforschungs- und Entwicklungsprojekte im Einklang mit den Prioritäten des
Fähigkeitenentwicklungsplans unterstützt werden55.
Darüber hinaus werden durch das Programm für die europäische
Verteidigungsindustrie der Ausbau der industriellen Produktionskapazitäten unterstützt
und die Kosten der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Beschaffung ausgeglichen.
Außerdem wird es den Übergang vom Prototyp zur Produktion im industriellen Maßstab
unterstützen und damit die Lücke bei der Finanzierung der im Rahmen des Europäischen
Verteidigungsfonds geförderten FuE-Tätigkeiten schließen.
4.2 Sicherung der technologischen Führungsrolle im Bereich der maritimen
Lageerfassung
Der Schutz kritischer Unterwasser-, Hafen- und Offshore-Infrastrukturen erfordert einen
bereichsübergreifenden Ansatz, der Technologien wie Unterwasser- und
Überwasserdrohnen, Sensoren, Frühwarnsysteme, Unterwasserkommunikationssysteme,
Systeme zum Aussetzen und Wiedereinholen sowie Drohnenträger umfasst. Eine engere
Zusammenarbeit zwischen Regierungen und der Industrie ist erforderlich, um komplexe
Architekturen für die Lageerfassung zu schaffen, die fortschrittliche Technologien über ein
zentrales Befehls- und Kontrollsystem enthalten. Dies schafft gleichzeitig Möglichkeiten,
die Führungsrolle der EU im maritimen Sektor in einem neuen strategischen Segment zu
verankern.
Der EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit56, in dem die Entwicklung eines integrierten
Überwachungsmechanismus für Seekabel an den einzelnen Kabeldrehscheiben in den
jeweiligen Meeresbecken vorgesehen ist, und der Aktionsplan zur Drohnen- und
Drohnenabwehrsicherheit57, der industrielle Maßnahmen in Bezug auf Drohnen, z. B.
eine gemeinsame Beschaffungsinitiative, umfasst, werden dazu beitragen, dass
Bedrohungen schnell erkannt und abgewehrt werden.
Um die maritime Lageerfassung auf EU-Ebene vom Weltraum bis zum Meeresboden
zu stärken und Fähigkeitslücken zu schließen, ist es wichtig, die maritime industrielle
Basis Europas zu nutzen und dabei auf dem Europäischen Pakt für die Meere und anderen
54 Einschließlich Schiffen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Spezialschiffen für die Instandhaltung
von Offshore- und Unterwasserinfrastrukturen (z. B. Kabelverleger, Wartungs- und Reparaturschiffe) und
Seetransportkapazitäten (z. B. Fähren, Eisbrecher, Lazarettschiffe, Hilfsschiffe, Offshore-Versorgungsschiffe,
Baggerschiffe, Schlepper).
55 Seegefechte und Abriegelungen des Seeraums in allen drei Schlüsselbereichen, d. h. Modernisierung der derzeitigen
Marine-Überwassersysteme, Überwasserkampfsysteme der nächsten Generation sowie bemannte und unbemannte
maritime Langstreckenwaffensysteme. Einzelheiten siehe EDA, Prioritäten der EU für die Fähigkeitenentwicklung
(2023).
56 JOIN/2025/9 final.
57 COM(2026) 81.
17
bestehenden EU-Initiativen58 in diesem Bereich aufzubauen, um folgende Ziele weiter zu
unterstützen:
Verstärkte Forschung und Entwicklung bezüglich Technologien und militärischen
Systemen/Systemen mit doppeltem Verwendungszweck für Führung und Information,
Informationsgewinnung, Überwachung und Aufklärung
Gemeinsame Beschaffung von Seedrohnen und Kommunikationssystemen für
Kriegsschiffe, Küstenwache und Hafenbehörden zur Gewährleistung der
Koordinierung
Investitionen in und Entwicklung von Cybersicherheitslösungen und integrierten
Systemen zur Bündelung von Überwachungsfähigkeiten, um eine umfassende und
koordinierte Vorgehensweise für die Gefahrenabwehr im Seeverkehr und den
Hafenschutz zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang legt die Kommission den Mitgliedstaaten nahe, die
Möglichkeiten des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) zu
nutzen, insbesondere die Möglichkeit, europäische Verteidigungsvorhaben von
gemeinsamem Interesse einzurichten, einschließlich des Bereichs der maritimen
Lageerfassung.
4.3 Unterstützung der militärischen Mobilität und der Notfallvorsorge
In der Gemeinsamen Mitteilung zur militärischen Mobilität59 wird die Rolle eines
Verkehrssystems mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich des Seetransports, für
die Gewährleistung der militärischen Mobilität und der Notfallvorsorge hervorgehoben.
Ferner wird darin betont, dass die EU ihre industriellen Kapazitäten ausbauen muss, um
Fähigkeiten im Bereich der militärischen Mobilität bereitzustellen. In diesem
Zusammenhang ist das Potenzial europäischer Fähren bezüglich des doppelten
Verwendungszwecks von Bedeutung. Sie können eine Schlüsselrolle bei der raschen und
effizienten Beförderung von Soldaten, Fahrzeugen und Ausrüstung über kurze und mittlere
Seestrecken sowie bei Evakuierungen und Soforthilfe spielen. Dies wird Möglichkeiten
zum Umbau der heimischen industriellen Kapazitäten in diesem strategischen Segment
bieten und einen Schneeballeffekt für die maritime Fertigungsbasis schaffen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission vorschlagen, einen Mechanismus zur
Unterstützung des Baus von Fähren mit doppeltem Verwendungszweck
anzustreben60, um Finanzmittel für Investitionen im Zusammenhang mit zusätzlichen
militärischen Spezifikationen für in Europa gebaute Fähren mit doppeltem
Verwendungszweck zu mobilisieren, die auf strategisch wichtigen Strecken eingesetzt
werden können. Im Rahmen dieses Programms wird die Kommission mit der
Europäischen Verteidigungsagentur und möglicherweise der EMSA sowie dem Militärstab
der EU zusammenarbeiten, um Standards für Güter mit doppeltem Verwendungszweck im
58 Zum Beispiel die EU-Strategie für maritime Sicherheit (Dok. 14280/23), der gemeinsame Informationsraum für den
maritimen Bereich, der EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit, der Aktionsplan für die Sicherheit von Drohnen und
Drohnenabwehr, die von der EMSA betriebenen Drehkreuze und das EU-Weltraumprogramm (Verordnung (EU)
2021/696), mit dem Copernicus, Galileo, EGNOS, GOVSATCOM und Weltraumsicherheitsdienste eingerichtet werden,
die die Navigation, Überwachung, Kommunikation und Lageerfassung auf See unterstützen.
59 JOIN(2025) 846 final
60 Im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen, sofern zutreffend.
18
Seeverkehr zu entwickeln, die die vorgeschlagene Verordnung über die militärische
Mobilität61 ergänzen und für Kohärenz mit den NATO-Standards sorgen.
Darüber hinaus wird die Kommission auf solide und verbindliche IMO-
Cybersicherheitsvorschriften hinwirken, um die allgemeinen maritimen
Cybersicherheitsrisiken für zivile Schiffe im Einklang mit den jeweiligen EU-
Maßnahmen wie der NIS-2-Richtlinie62, der Cyberresilienz-Verordnung63 und dem
jüngsten Vorschlag für einen überarbeiteten Rechtsakt zur Cybersicherheit64 zu verringern,
womit die Resilienz und die Fähigkeiten der EU im Bereich der Cybersicherheit angesichts
dieser zunehmenden Bedrohungen weiter gestärkt werden sollen.
Leitinitiativen
Unterstützung des Ausbaus der Produktionskapazitäten im Schiffbau, unter anderem
durch das neue Programm für die europäische Verteidigungsindustrie und den Plan
„ReArm Europe“
Vorschlag, ein Programm zur Unterstützung des Baus von Fähren mit doppeltem
Verwendungszweck anzustreben
5. ZUGANG ZU INNOVATION
Innovationen und Investitionen in fortschrittliche Technologien wie saubere Technologien,
Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Automatisierung, KI und intelligentes Design von
Schiffen sind von entscheidender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit,
Nachhaltigkeit und Resilienz sowohl in der maritimen Fertigung als auch in der Schifffahrt
in der EU zu stärken. Daher ist es entscheidend, Hindernisse wie die Rechtsunsicherheit,
die Fragmentierung der öffentlichen und privaten FuI-Investitionen und die begrenzten
Testkapazitäten zu beseitigen.
5.1 Verbesserung des politischen Rahmens zur Förderung der Führungsrolle der EU
bei innovativen Technologien
Die Zukunft des eEU-Ökosystems des Schiffsverkehrs wird von der Fähigkeit abhängen,
neue technologische Lösungen in sauberen Technologien sowie digitalen und
automatisierten Systemen zu ermitteln und auszubauen und gezielte politische
Unterstützung zur Stärkung der industriellen Basis der EU zu leisten.
Technologien wie Brennstoffzellen, Elektro- und Windantriebe, die Eindämmung
flüchtiger Emissionen, CO2-Transport, CO2-Abscheidung und -Speicherung, landseitige
Stromversorgung und erneuerbare Offshore-Energie65 sind nur einige der Technologien,
die Marktchancen und ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Emissionen bieten.
Die meisten dieser Technologien sind auch in der Netto-Null-Industrie-Verordnung
anerkannt, mit der die Fertigungskapazitäten der EU für Netto-Null-Technologien bis 2030
61 SWD(2025) 847 final
62 Richtlinie (EU) 2022/2555.
63Verordnung (EU) 2024/2847; in der Verordnung ist festgelegt, dass Produkte mit digitalen Elementen die
Cybersicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Schiffsausrüstung ist zwar von ihrem Anwendungsbereich
ausgenommen, kann jedoch im maritimen Sektor für Produkte gelten, die nicht als Schiffsausrüstung eingestuft sind,
z. B. Software.
64 COM(2026) 11.
65Z. B. in Form von Offshore-Windkraftanlagen in Festfundament- und schwimmender Bauweise,
Gezeitenströmungsenergie und Offshore-Umspannwerken und -Konverterstationen für Wellenenergie.
19
gesteigert werden sollen. Darüber hinaus werden in jüngsten Studien der EMSA die
Vorteile der Luftschmierung hervorgehoben, und bei den Arbeiten der IMO zu Leitlinien
für Batterien, fortgeschrittene Wärmerückgewinnung, Brennstoffzellen und CO2-
Abscheidungs- und -Speichersysteme wurden Fortschritte erzielt.
Der windunterstützte Antrieb ist ein Beispiel für eine Technologie, die auf einer starken
europäischen Fertigungskompetenz aufbaut66. Um die Verbreitung dieser Technologie
weiter zu fördern, wird die Kommission daran arbeiten, die Methode für die Anrechnung
von Windantriebsenergie zu verfeinern und Regelungslücken auf EU- und IMO-Ebene zu
schließen.
Darüber hinaus ist für den Bereich der Nuklearantriebe, einschließlich kleiner modularer
Reaktoren und fortgeschrittener modularer Reaktoren, angesichts des wieder auflebenden
weltweiten Interesses und erster industrieller Entwicklungen eine koordinierte strategische
Aufsicht erforderlich. Die Kommission wird weiter auf einen soliden politischen Rahmen
hinarbeiten, der den Einsatz von Nuklearantrieben in der kommerziellen Schifffahrt
ermöglicht67 und dazu beiträgt, eine weltweite Führungsrolle in Technologie und Industrie
zu erreichen.
Die Kommission wird mit Unterstützung der EMSA die Arbeiten zur Bewertung
technologischer Entwicklungen, einschließlich des Technologie-Reifegrads und der
Sicherheit, koordinieren. Um Investitionsrisiken zu verringern und die Anwendung von
Lösungen in größerem Maßstab zu fördern, werden vielversprechende technologische
Entwicklungen eingehender geprüft und in EU-Recht wie der „FuelEU Maritime“-
Verordnung und der EU-Taxonomie68 sowie gegebenenfalls auf IMO-Ebene ihren
Niederschlag finden.
Die Kommission wird den EU-Binnenmarktrahmen in der erforderlichen Weise anpassen,
um Innovationen und die Einführung sauberer Technologien in bestimmten Segmenten der
maritimen Fertigung zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird sie eine gezielte Änderung
der Verordnung über Emissionen von nicht für den Straßenverkehr bestimmten
mobilen Maschinen und Geräten69 vorschlagen, um Wasserstoff als Bezugskraftstoff für
Motoren von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in
Binnenschiffen zuzulassen. Darüber hinaus liegt bei der laufenden Bewertung der
Sportboote-Richtlinie70 der Schwerpunkt auf der Bewertung der Vorschriften für
neuartige Wasserfahrzeuge und neuartige Antriebssysteme in diesem Segment.
Um den sicheren Einsatz autonomer Schiffe voranzubringen, wird die Kommission sowohl
auf IMO-Ebene als auch auf EU-Ebene einen Regulierungsrahmen und technischen
Rahmen für Lösungen im Bereich der unbemannten Schifffahrt anstreben. Seit 2016
finden Tätigkeiten der EU bezüglich autonomer Überwasserschiffe (MASS) Eingang in
den MASS-Code der IMO, der 2026 angenommen und 2032 verbindlich werden soll. Vor
66 In den letzten fünf Jahren flossen in diesen Bereich mehr als 36 Mio. EUR an Mitteln aus „Horizont Europa“.
67 Unter anderem durch ein spezielles Thema im Arbeitsprogramm für Cluster 5 von „Horizont Europa“, Ausschreibung
2027.
68 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU)
2020/852.
69 Verordnung über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und
luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr
bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Verordnung (EU) 2016/1628).
70 Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und
Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG Text von Bedeutung für den EWR.
20
dem Einsatz autonomer Schiffe im großen Maßstab wird die Kommission mit
Unterstützung der EMSA europäische Leitlinien und bewährte Verfahren für
spezifische Tests und Prüfungen auf See sowie für die Risikobewertung
herausgeben71, um die Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und die
technologische Führungsrolle der EU zu fördern.
5.2 Förderung von Synergien, Koordinierung und Beseitigung von Hindernissen für die
Nutzung von Innovationen im industriellen Maßstab
Um die technologische Führungsrolle der EU auszubauen, wird sich die Kommission
darum bemühen, die öffentlich-private Zusammenarbeit innerhalb des Rahmenprogramms
„Horizont Europa“ 2028-2034 in vorrangigen Bereichen und auf der Grundlage eines
Portfolio-Ansatzes zu stärken. Im Schiffsverkehr wird dies auf den Errungenschaften der
derzeitigen ko-programmierten Partnerschaft für emissionsfreien Schiffsverkehr
aufbauen, um die EU-Maßnahmen in diesem Bereich zu stärken und auszuweiten und
Synergien und Skaleneffekte zwischen Dekarbonisierung, Digitalisierung,
Automatisierung und Kreislaufwirtschaft im breiteren Ökosystem des Schiffsverkehrs zu
fördern.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die rasche Einführung von
Innovationen weiter zu unterstützen, z. B. mithilfe von Testumgebungen und
regelungstechnischen Experimenten, um zur technologischen Führungsrolle Europas im
maritimen Bereich, zur industriellen Souveränität und zu den Zielen des grünen und des
digitalen Wandels beizutragen. Durch die bevorstehende Europäische Strategie für
Meeresforschung und -innovation werden die Testverfahren für Meerestechnologien wie
Unterwasserrobotik für verschiedene Anwendungen verbessert, um die EU-Hersteller
dabei zu unterstützen, diese schneller und kostengünstiger einzuführen.
Bei der Umsetzung der Europäischen Strategie für Forschungs- und
Technologieinfrastrukturen72 wird die Kommission Forschungs- und
Technologieinfrastrukturen, auch für den Schiffsverkehr, erfassen und bewerten. Sie wird
auch den Zugang zu solchen Infrastrukturen für Start-ups, Scale-ups, KMU und Midcap-
Unternehmen im maritimen Bereich in der EU fördern.
Um den Abfluss von EU-finanzierten Technologien zu verhindern, wird sich die
Kommission mit der Forschungs- und Innovationssicherheit befassen, um eine
systematische und rigorose Durchsetzung der bestehenden Instrumente73 zu gewährleisten
und verbleibende Lücken zu ermitteln.
Die Kommission wird die Europäische Meeresbeobachtungsinitiative OceanEye ins
Leben rufen, die einer der Eckpfeiler des Europäischen Pakts für die Meere sein wird.
Durch die Verbesserung der Meeresbeobachtung und die Entwicklung damit
zusammenhängender Technologien werden neue Möglichkeiten für die europäischen
Hersteller von Schiffsausrüstung geschaffen.
71 Zum Beispiel das von der EMSA entwickelte Instrument zur Risikobewertung (Risk Based Assessment Tool,
RBAT).
72 COM(2025) 497 final/2.
73 Die Kommission kann beispielsweise in hinreichend begründeten Fällen bestimmte Einrichtungen aus Drittländern
oder auch EU-Einrichtungen, die von bestimmten Drittländern kontrolliert werden, von der Teilnahme an Projekten zur
Entwicklung von Forschungs- und Innovationskapazitäten und digitalen Kapazitäten ausschließen, um die strategischen
Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen. Außerdem kann sie die
Auswirkungen der Weitergabe von Ergebnissen von „Horizont Europa“ (einschließlich geistigen Eigentums) aus EU-
finanzierter Forschung an nichtassoziierte Drittländer prüfen und ggf. Einspruch erheben.
21
Leitinitiativen
Aktualisierung des Rechtsrahmens zur Förderung der Führungsrolle der EU bei
innovativen Technologien wie Windantrieb, Nuklearantrieb und autonomen Schiffen.
Stärkung und Ausweitung des Umfangs der FuI-Unterstützung für den
Schiffsverkehr auf der Grundlage der Errungenschaften der derzeitigen
koprogrammierten Partnerschaft für emissionsfreien Schiffsverkehr
Einleitung der Meeresbeobachtungsinitiative (OceanEye)
6. ZUGANG ZU FINANZMITTELN UND INVESTITIONEN
Jüngsten Studien zufolge beträgt der jährliche Finanzierungsbedarf für die
Dekarbonisierung der EU-Schiffsflotte schätzungsweise 2,4 bis 8,5 Mrd. EUR. Es wurde
ein erheblicher Investitionsbedarf für Binnenschiffe und spezialisierte Segmente wie
Installationsschiffe für Offshore-Windkraftwerke, Verlegeschiffe und neu entstehende
Meerestechnologien festgestellt74. Darüber hinaus werden für den digitalen Wandel der
EU-Werften geschätzte Investitionen in Höhe von mindestens 3 Mrd. bis 7,5 Mrd. EUR
erforderlich sein. Um diesen Investitionsbedarf zu decken, müssen die derzeitigen und
künftigen EU-Mittel koordiniert eingesetzt werden, und es sind nationale Maßnahmen und
Aktionen erforderlich, um während des gesamten Investitionsprozesses privates Kapital
anzuziehen. Spezielle Instrumente für Beratung, Vermittlung und Projektpipeline wie das
EU-Schiffsfinanzierungsportal, BlueInvest, das Enterprise Europe Network (EEN), die
Beratung durch die Europäische Investitionsbank über die InvestEU-Beratungsplattform
und der Innovationsfonds – Unterstützung bei der Projektentwicklung werden den Zugang
zu Ressourcen erleichtern und günstige Bedingungen für die Finanzierung von Projekten
schaffen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, Finanzinstitute und nationalen Förderbanken
auf, Projekte im Schiffsverkehr verstärkt zu unterstützen, unter anderem durch Garantien
sowohl für den Bau als auch für die Finanzierung des Erwerbs von Schiffen,
gegebenenfalls im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen.
6.1 Finanzierung von Investitionen durch EU-Instrumente
In den Jahren 2026 und 2027 wird die Kommission ein breites Spektrum verfügbarer
Ressourcen und bestehender Instrumente zur Unterstützung der Seefahrt in der EU,
einschließlich der maritimen Fertigung und Schifffahrt, während des gesamten
Investitionszyklus mobilisieren.
Gezielte Finanzhilfen, wirksame Risikoteilungsmechanismen und innovative
Finanzierungsprogramme sind unerlässlich, um private Investitionen in diesem Sektor zu
mobilisieren. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Erneuerung und
Dekarbonisierung der Schifffahrtsflotte mit besonderem Schwerpunkt auf Fähren und
Küstenschiffen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ durch eine Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2026 unterstützen. Diese Maßnahme ist darauf
ausgelegt, den Übergang der EU-Schifffahrt voranzutreiben und gleichzeitig die
Entwicklung des europäischen Seeverkehrsraums sowie der heimischen
Produktionskapazitäten und von Technologien aus Europa zu fördern. Seit 2014 wurden
im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ bereits verschiedene Arten von Schiffen
74 Europäische Investitionsbank, European Blue Champions – Charting the course for innovation finance, 2025.
22
und Interventionen in Höhe von 220 Mio. EUR unterstützt. Darüber hinaus änderte die
Kommission im Februar 2026 das Arbeitsprogramm des Digitalteils der Fazilität
„Connecting Europe“, um 347 Mio. EUR für strategische Unterseekabelprojekte
bereitzustellen, und veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
im Umfang von 20 Mio. EUR für den Ausbau der Reparaturkapazitäten Europas.
Die Kommission geht davon aus, dass im Rahmen des Programms „InvestEU“ bis 2027
Investitionen in Höhe von rund 1-1,5 Mrd. EUR75 in der Schifffahrt mobilisiert
werden, von denen ein Drittel im Zeitraum 2026-2027 getätigt werden wird, auch für die
Erneuerung und Nachrüstung der Flotte in allen Entwicklungsphasen76. Eine
vielversprechende Initiative ist der kürzlich eingerichtete eigenkapitalbasierte Atlante
Marine Fund77. Darüber hinaus werden durch das im Rahmen von InvestEU und des
EMFAF78 unterstützte und von der EIB-Gruppe umgesetzte Produkt „Blaue
Wirtschaft“79 Investitionen aus Risikokapital und privatem Beteiligungskapital für
Startups und KMU bereitgestellt, unter anderem in den Bereichen Schiffbau und Nachrüstung,
Schifffahrt und blaue Technologie. Es wird das Ziel verfolgt, Investitionen in Höhe von
rund 800 Mio. EUR zu mobilisieren.
Für die Demonstration und zur Einführung hat die Kommission über den
Innovationsfonds bis 2030 20 Mio. EU-EHS-Zertifikate (1,5 Mrd. EUR80)
bereitgestellt, um Emissionsreduktionen zu unterstützen und Innovationen im gesamten
maritimen Sektor, von den Häfen bis zum Schiffbau, voranzubringen. Seit 2020 wurden
aus dem Fonds 13 maritime Projekte mit rund 600 Mio. EUR unterstützt81. Aufbauend auf
diesen Ergebnissen und im Rahmen der Verpflichtung, 20 Mio. EU-EHS-Zertifikate für
den Sektor bereitzustellen, wird die Kommission 2027 eine spezielle Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für den Seeverkehr veröffentlichen. Die
Mittelausstattung und der Umfang dieser Aufforderung werden von der Kommission
entsprechend festgelegt, und zwar auf der Grundlage der verbleibenden Mittel des
Innovationsfonds und der EHS-Bepreisung. Darüber hinaus wird die Kommission bei
künftigen allgemeinen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen die Umsetzung
des Innovationsfonds und seine spezifischen Präferenzbestimmungen für maritime
Projekte bewerten, um die Dekarbonisierung der Schifffahrt weiter zu verbessern. Die
Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, die Mittel des Innovationsfonds durch dessen
Mechanismen „Auktionen als Dienstleistung“ und „Finanzhilfen als Dienstleistung“ zu
mobilisieren, sodass zusätzliche nationale Mittel zur Unterstützung maritimer Projekte
bereitgestellt werden können.
75 Zu den Investitionsbereichen, die bereits durch InvestEU unterstützt werden, gehören emissionsarme und
emissionsfreie Fähren, Offshore-Windparks, unbemannte Überwasserfahrzeuge für den Offshore-Windenergiesektor,
windunterstützter Antrieb und Unterwassertechnologien.
76 Unter anderem durch die Ausweitung sektorübergreifender InvestEU-Produkte, die zur Unterstützung von KMU und
kleinen Midcap-Unternehmen in der Schifffahrt und im Schiffbau eingesetzt werden können, einschließlich der vom
Europäischen Innovationsfonds verwalteten Nachhaltigkeitsgarantie und der Garantie für Digitalisierung und
Innovation.
77 Unterstützt durch den Europäischen Investitionsfonds über das Programm „InvestEU“ und mit Schwerpunkt auf der
Unterstützung der Energiewende von Flotten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
78 Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.
79 Vom Europäischen Investitionsfonds umgesetzt.
80 Zu einem Preis von 75 EUR pro EU-Zertifikat.
81 Darüber hinaus kommen dem Sektor auch die noch größeren Haushaltsmittel zugute, die für verkehrsrelevante E-
Fuel-Projekte vorgesehen sind.
23
Im Rahmen von „Horizont Europa“ hat die Kommission im Zeitraum 2021-2024 bereits
345 Mio. EUR bereitgestellt. Darüber hinaus werden bis 202782 184,5 Mio. EUR für
die Finanzierung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (FuI-Maßnahmen)
für den Schiffsverkehr bereitgestellt, davon 159,5 Mio. EUR für die Finanzierung des
emissionsfreien Schiffsverkehrs und 8 Mio. EUR für ein Thema zu Festoxid-
Brennstoffzellen83. Für Marine-FuE84 werden 130 Mio. EUR im Rahmen der derzeit
(2026) laufenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des
Europäischen Verteidigungsfonds zu Themen wie verbesserten halbautonomen
Überwasserschiffen und Schutz der Meeresbodeninfrastrukturen zur Verfügung gestellt.
Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen kann der vorgeschlagene Europäische
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit den Sektor dabei unterstützen, Innovationen aus der EU
auf den Markt zu bringen. Im Rahmen dieses Fonds könnte die Kommission Investitionen
in saubere, digitalisierte Schiffe sowie Innovationen und die Modernisierung des
Schiffbaus, der Offshore-Energie und der blauen Technologie unterstützen. Ebenso
könnten die Verbundforschung und Innovation im Verteidigungsbereich und der
industrielle Ausbau sowie die Doppelnutzung zivil-militärischer Ressourcen aus dem
Fonds unterstützt werden85. Es wird vorgeschlagen, die finanzielle Unterstützung aus dem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit eng mit der Finanzierung im Rahmen des
künftigen Programms „Horizont Europa“ abzustimmen86 .
Die EIB-Gruppe, die durchschnittlich87 600 Mio. EUR pro Jahr für Projekte im breiteren
Schiffsverkehr, einschließlich der Schifffahrt, gewährt, ist nach wie vor entschlossen, den
Finanzierungsbedarf des Sektors zu unterstützen und Unternehmen jeder Größe den
Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen88. Die Gruppe ist bereit, den Weg von
Innovationen und Pilotprojekten hin zur großmaßstäblichen Einführung in verlässlicher
Weise zu ebnen, unter anderem durch ihr im Rahmen von InvestEU unterstütztes
Programm TechEU89.
6.2 Mobilisierung von Unterstützungsmaßnahmen auf regionaler, nationaler und
europäischer Ebene
Durch Fonds in geteilter Mittelverwaltung, die von den Mitgliedstaaten oder Regionen
eingesetzt werden, können Investitionen im Rahmen des neuen MFR-Vorschlags durch
82 Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2025 und 2026-2027 von „Horizont Europa“.
83 HORIZON-JU-CLEANH2-2026-03-04: SOFC-Mehrstoffantrieb für den Seeverkehr.
84 Seit 2019 wurden auf EU-Ebene insgesamt 1,1 Mrd. EUR für den Ausbau der Marinekapazitäten bereitgestellt. Die
zwischen 2019 und 2024 eingeleiteten, laufenden oder abgeschlossenen Projekte im Rahmen des Europäischen
Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich, der vorbereitenden Maßnahme im Bereich
Verteidigungsforschung und des Europäischen Verteidigungsfonds umfassen 35 Kooperationsprojekte, für die Mittel in
Höhe von 834,9 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Aus diesen Projekten sind sechs Prototypen hervorgegangen; zehn
weitere werden bis 2030 erwartet. Insgesamt 142 Mio. EUR wurden im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds bereitgestellt; die Projekte befinden sich derzeit in
der Auswahl (2025).
85 Zum Beispiel die Schaffung von Anreizen für die Beschaffung von Verkehrsausrüstung mit doppeltem
Verwendungszweck, die Unterstützung der Stärkung, Modernisierung, Ausweitung und Umwidmung industrieller
Kapazitäten für die Herstellung und Instandhaltung von Gütern, die zur militärischen Mobilität in der Union beitragen
und diese verbessern, sowie Ausbildung, Umschulung und berufliche Weiterbildung von Personal.
86 Die Verbundforschungs- und innovationstätigkeiten für den Teil „Wettbewerbsfähigkeit“ der Säule II von „Horizont
Europa“ werden in einen speziellen Teil der Arbeitsprogramme im Rahmen des Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit integriert.
87 Im Zeitraum 2015-2024.
88 Auch in Bereichen wie Schifffahrt, Innovation, fortgeschrittene Herstellung und Verteidigung.
89 TechEU – zentrale Anlaufstelle für europäische Innovatoren.
24
Pläne für nationale und regionale Partnerschaft im Einklang mit den Zielen dieser Strategie
unterstützt werden90.
Erhebliche und zweckgebundene Mittel zur Finanzierung der Dekarbonisierung können
durch die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) mobilisiert
werden, die EU-Mitgliedstaaten nach der Ausdehnung des Systems auf den Seeverkehr
durch Versteigerungen generieren. Da die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind,
Einnahmen aus dem EU-EHS für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden,
hält die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu an, einen Teil der EHS-
Einnahmen für Investitionen in die Dekarbonisierung des Seeverkehrs im gesamten
europäischen maritimen Cluster einzusetzen91. Um die Wirkung zu maximieren und
Synergieeffekte auf EU-Ebene, unter anderem zwischen Reedern, Werften, Technologie-
und Kraftstoffanbietern und Hafenakteuren, zu erzielen, wird die Kommission die
Bemühungen der Mitgliedstaaten koordinieren und den Austausch bewährter Verfahren
fördern, gegebenenfalls auch durch Leitlinien.
Um die Dekarbonisierung des Seeverkehrs weiter zu fördern und die industrielle Resilienz
und Führungsrolle der EU zu stärken, wird die Kommission im Rahmen der
bevorstehenden Überprüfung des EHS einen speziellen EU-Mechanismus in Erwägung
ziehen, um Schifffahrtsunternehmen direkt mit EHS-Zertifikaten für die Einführung
nachhaltiger Kraftstoffe und sauberer Antriebstechnologien in Verbindung mit gezielten
EU-Präferenzkriterien zu unterstützen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den neuen Rahmen für staatliche
Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie zu nutzen, um
Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie und die Energieeffizienz, unter
anderem in maritime Fertigungsanlagen, sowie in den Ausbau der Fertigungskapazitäten
für Netto-Null-Technologien von maritimer Bedeutung zu unterstützen92.
Die künftigen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Landverkehr und im
multimodalen Verkehr und die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den
Verkehr werden Investitionsbeihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Flottenerneuerung
in der Binnenschifffahrt93 und des Einbaus von Kranen an Bord von Binnenschiffen
ermöglichen. Darüber hinaus sind Betriebsbeihilfemaßnahmen vorgesehen, um die
externen Kosten bei der Umstellung auf multimodale Optionen, einschließlich des
Kurzstreckenseeverkehrs oder der Binnenschifffahrt, im Vergleich zum reinen
Straßenverkehr zu senken.
6.3 Regulierungsfragen im Bereich der Schiffsfinanzierung
Der Anteil europäischer Banken an den weltweiten Schifffahrtsportfolios ist in den letzten
Jahren stetig zurückgegangen, von 72 % im Jahr 2013 auf 49,7 % im Jahr 202394. Die
90 Im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen, sofern zutreffend.
91 Zum Beispiel für die Herstellung und Einführung nachhaltiger Kraftstoffe, die Verbesserung der Energieeffizienz von
Schiffen, die Erneuerung der Flotte, Investitionen in innovative saubere Meerestechnologien sowie nachhaltige
Infrastruktur und Landstromversorgung in Häfen.
92 Dazu gehören z. B. Brennstoffzellen, Elektroantriebstechnologien für den Schiffsverkehr, Windantriebstechnologien,
Technologien für den CO2-Transport, Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung, Ausrüstung für die
landseitige Stromversorgung, Technologien für erneuerbare Offshore-Energien wie Offshore-Windkraftanlagen in
Festfundament- und schwimmender Bauweise, Gezeitenströmungsenergietechnologien, Wellenenergietechnologien und
Offshore-Umspannwerke und -Konverterstationen.
93 Insbesondere für KMU und kleine Midcap-Unternehmen und in Form von Garantien.
94 Studie Petrofin-Global-Bank-Research-and-Petrofin-Index-of-Global-Ship-Finance-End-2022.pdf.
25
Trends sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, wobei in einigen ein
starker Rückgang und in anderen ein stabiles oder sogar zunehmendes Engagement der
Banken in der Schifffahrt zu verzeichnen ist. Im Allgemeinen suchen
Schifffahrtsgesellschaften in der EU jedoch zunehmend Finanzierungsmöglichkeiten bei
Banken und Leasinginstituten in Drittländern, die attraktive Finanzierungsprodukte
anbieten. Diese Situation könnte für die EU zu einer strategischen Belastung werden und
ihre wirtschaftliche Sicherheit und ihre industriellen Interessen untergraben, da
ausländische Institute gegebenenfalls das Eigentum an den geleasten Schiffen behalten und
einen bestimmten heimischen Fertigungsanteil auferlegen können. Ein kohärentes und
berechenbares Regelungsumfeld dürfte dazu beitragen, die Schiffsfinanzierung in der EU
zu fördern und Investoren dazu zu bewegen, Kapital in umweltfreundliche maritime
Projekte in Europa zu investieren.
Die Kommission wird die Kriterien der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges
Finanzwesen95 in Bezug auf den Schiffssektor überarbeiten, um den besonderen
Bedürfnissen des Sektors, den technologischen Gegebenheiten und den Wegen hin zur
Klimawende besser Rechnung zu tragen. Neue Kriterien, die voraussichtlich im zweiten
Quartal 2026 veröffentlicht werden, könnten in den einschlägigen Beihilfeinstrumenten
für Investitionen in die Erneuerung und Nachrüstung der Flotte berücksichtigt werden96.
Auf der Ebene der Kapitalmärkte wird die Strategie für die Spar- und Investitionsunion
dazu beitragen, mehr Investitionen in die Wirtschaft zu lenken, indem Hindernisse
beseitigt, Verbriefungen erleichtert und Anreize für institutionelle Investitionen und die
grenzüberschreitende Mobilisierung von Kapital geschaffen werden.
Leitinitiativen
Unterstützung der Erneuerung und Dekarbonisierung der Schifffahrtsflotte im
Rahmen der derzeitigen Fazilität „Connecting Europe“ bei gleichzeitiger
Förderung der heimischen industriellen Kapazitäten
Erwägung eines EU-Mechanismus zur Förderung der Einführung nachhaltiger
Kraftstoffe und sauberer Antriebstechnologien im Rahmen der bevorstehenden
Überprüfung des EHS
Forderung an die Mitgliedstaaten, einen Teil der EHS-Einnahmen für Investitionen
in die Dekarbonisierung des Seeverkehrs in Europa zu verwenden
Überarbeitung der Kriterien der EU-Taxonomie, um den Zugang zu nachhaltigen
Finanzmitteln zu verbessern und Anreize für nachhaltige Investitionen zu schaffen
7. ZUGANG ZU KOMPETENZEN UND HOCHWERTIGEN
ARBEITSPLÄTZEN
Es ist unerlässlich, die Attraktivität einer beruflichen Laufbahn im europäischen
Schifffahrtssektor zu steigern. Eine qualifizierte und motivierte Belegschaft bildet das
Fundament für Effizienz und Produktivität, ermöglicht die Anpassung an den
95Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU)
2020/852.
96 Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die 2026 überarbeitet wird, enthält spezifische Abschnitte über
Beihilfen zur Förderung des Erwerbs sauberer und emissionsfreier Schiffe oder der Nachrüstung bestehender Schiffe.
Ebenso sind die einschlägigen Abschnitte in den im Januar 2022 angenommenen Leitlinien für staatliche Klima-,
Umweltschutz- und Energiebeihilfen enthalten.
26
technologischen Wandel, stellt den Erhalt und den Transfer von Wissen sicher, unterstützt
Nachhaltigkeitsziele und trägt gleichzeitig zu einem wettbewerbsfähigen,
widerstandsfähigen und innovativen maritimen Ökosystem der EU bei.
7.1 Weiterqualifizierung und Umschulung von im europäischen Schiffbau
beschäftigten Arbeitskräften und von Seeleuten
Die technologische Entwicklung, die Einführung alternativer Kraftstoffe und die
zunehmende Automatisierung und Digitalisierung führen zu einer steigenden Nachfrage
nach hoch qualifizierten Seeleuten, Fachkräften an Land und Arbeitskräften im Schiffbau
und in der maritimen Fertigung. Es sind strategische Investitionen in die allgemeine und
berufliche Bildung erforderlich, um einen Arbeitskräftemangel zu verhindern, geistiges
Eigentum zu schützen, die Abhängigkeit von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu verringern
und Know-how innerhalb der Union zu sichern.
Im Mobility Transition Pathway97 (Übergangspfad für die Mobilität) wird auf den
erheblichen Weiterbildungs- und Umschulungsbedarf hingewiesen, wobei bis 2030
voraussichtlich bis zu 40 % der Beschäftigten im Schiffbau in den Ruhestand gehen
werden. Im Kompetenzpakt98 für den Schiffbau verpflichteten sich die Partner aus der
Industrie, bis 2030 jährlich 7 % der Beschäftigten weiterzubilden und umzuschulen und
234 000 neue Arbeitskräfte anzuwerben. Im Schifffahrtssektor werden bis zu
250 000 Seeleute eine Umschulung und Weiterqualifizierung benötigen, um den sich
abzeichnenden technologischen und kraftstoffbezogenen Bedarf zu decken.
Im Einklang mit den Erfordernissen der Industrie wird die Kommission
Bildungseinrichtungen und Sozialpartner dabei unterstützen, aktuelle und künftige
Qualifikationslücken zu ermitteln und Programme zur Umschulung und beruflichen
Weiterbildung zu entwickeln99.
7.2 Mobilität, Attraktivität und hochwertige Arbeitsplätze
Die Anwerbung und die Bindung von qualifiziertem Personal stellen nach wie vor eine
Herausforderung dar. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen,
Berufswege im maritimen Sektor attraktiv zu machen und die Mobilität zwischen
Tätigkeiten auf See und an Land zu fördern und dabei lebenslange Laufbahnen im
gesamten Schifffahrtssektor und Arbeitsplätze, auch in Küsten- und Inselgemeinschaften,
zu schaffen. Um die Mobilität innerhalb des Sektors zu verbessern, wird die Kommission
die Sozialpartner und Bildungseinrichtungen für Seeleute bei der Erfassung
maritimer Berufe unterstützen. Dies wird auch dazu beitragen, Fachwissen zu erhalten
und die industrielle Basis Europas zu stärken.
97 Transition pathway for the EU mobility industrial ecosystem (2024),
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/57674.
98 Im Rahmen des Kompetenzpakts wurden auch in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und erneuerbare
Offshore-Energie weitere groß angelegte Kompetenzpartnerschaften eingerichtet, die für die maritime Fertigung relevant
sind.
99 Unter anderem im Rahmen der bevorstehenden Strategie für den Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft, die
2027 veröffentlicht werden soll. Weiterführende Maßnahmen werden auch auf den Arbeiten aufbauen, die bereits im
Rahmen der MED-NET-Plattform als Folgemaßnahme zum SkillSea-Projekt und zum Kompetenzpakt für den Schiffbau
begonnen wurde. Die Studie mit dem Titel „Study to Support and Design Skills Development in the Blue Economy“
(2025) und die Initiative BlueComp – Competence Framework werden ebenfalls berücksichtigt. Im Rahmen des Pakts
für den Mittelmeerraum wird auch eine Kompetenzagenda für die Arbeitskräfte entwickelt, um die Ausbildung an die
Bedürfnisse der Industrie anzupassen.
27
Frauen sind in maritimen Berufen unterrepräsentiert, insbesondere in der Schifffahrt, aber
auch in Berufen an Land. Die Kommission wird die Sozialpartner und andere
Organisationen dabei unterstützen, die Beteiligung von Frauen im maritimen Sektor zu
erhöhen.
Der europäische Ausbildungsraum für Seeleute muss grenzenlos werden Die
Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, Qualifikationen und
Zertifikaten innerhalb des maritimen Clusters in der gesamten EU und, soweit möglich,
auch in Vereinbarungen mit Drittländern ist ein vorrangiges Ziel. Die Kommission wird
den Aufbau eines Netzes von Hochschulen für maritime Studiengänge und
Berufsbildungszentren in der gesamten EU unterstützen und koordinieren. Insbesondere
wird die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Hindernisse für die Mobilität
von Studierenden und wissenschaftliches Personal zu beseitigen, unter anderem durch die
Förderung einer verstärkten Beteiligung von Hochschulen für maritime
Studiengänge an Erasmus+.
Die jüngsten Krisen haben deutlich gemacht, dass Seeleuten und anderem Personal im
maritimen Sektor, einschließlich Beschäftigten in der Fertigung, eine Schlüsselrolle
zukommt100. Ihre Arbeit ist von entscheidender Bedeutung, um die Weltwirtschaft aufrecht
zu erhalten und die Resilienz der industriellen Basis und der Lieferketten der EU
sicherzustellen.
Der Sektor der Seearbeit steht vor anhaltenden Herausforderungen, die nicht nur mit dem
Fachkräftemangel, sondern auch mit den Arbeitsbedingungen sowohl an Bord als auch an
Land zusammenhängen. Voraussetzung für hochwertige Arbeitsplätze sind ein starker
sozialer Dialog, faire Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Umsetzung
und Durchsetzung des EU-Arbeitsrechts, einschließlich der Richtlinie über die
Entsendung von Arbeitnehmern101 und des Besitzstands im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, ist von entscheidender Bedeutung, um gleiche
Wettbewerbsbedingungen und attraktive Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten102.
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an einer Verbesserung der
Arbeitsnormen der IAO und der Zusammenarbeit mit der IMO und der IAO arbeiten,
um eine einheitliche Durchsetzung der Vorschriften und einen einheitlichen Schutz für
Seeleute zu gewährleisten und so zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen
beizutragen. Ein Bereich, in dem Fortschritte erforderlich sind, ist die Beseitigung
uneinheitlicher Systeme der sozialen Sicherheit für Seeleute. Die Kommission wird eine
bessere Koordinierung solcher Systeme fördern, unter anderem durch die Stärkung der
Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde, insbesondere, um konzertierte Maßnahmen
und gemeinsame Kontrollen zu verbessern und gleichzeitig die Angleichung von EU-
Rechtsvorschriften und internationalen Standards sicherzustellen.
Leitinitiativen
100 https://docs.un.org/en/A/RES/75/17.
101 Die Richtlinie gilt nicht für Schiffsbesatzungen von Unternehmen der Handelsmarine.
102 Mit dem Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze wird erneut eine Verpflichtung und Grundlage für die Gewährleistung
der Arbeitnehmerrechte geschaffen, ohne dabei die technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Veränderungen aus den Augen zu verlieren.
28
Schaffung eines Netzes von Hochschuleinrichtungen im Bereich Schifffahrt und
Berufsbildungszentren in der gesamten EU, die Aus- und Weiterbildung für Berufe
des Schifffahrtssektors anbieten, einschließlich Umschulungs- und
Weiterbildungsprogrammen.
Förderung und Unterstützung der Mitgliedstaaten hinsichtlich einer verstärkten
Teilnahme von Hochschulen für maritime Studiengänge an Erasmus+ und damit
verbundenen Initiativen durch Erleichterung von Verfahren und Beseitigung von
Hindernissen für die Lernmobilität.
8. ZUSAMMENFASSUNG
Bei dieser Strategie handelt es sich um einen strukturierten Aktionsplan, der konzertierte
Bemühungen aller Interessenträger, einschließlich der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der
Industrie, der Regionen, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft, erfordert. Die
Kommission ist entschlossen, gemeinsam mit den oben genannten Interessenträgern die
wirksame Umsetzung und Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans sicherzustellen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission ein hochrangiges Gremium für maritime
Wirtschaft und Häfen unter dem Vorsitz des zuständigen Kommissionsmitglieds und der
Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -Vizepräsidenten einrichten, um einen kontinuierlichen
Austausch über die Umsetzung der in der Industriestrategie der EU für die maritime
Wirtschaft und der Strategie für die Häfen der EU dargelegten Maßnahmen zu führen
und Rückmeldungen zu Marktentwicklungen einzuholen.
29
ANHANG: ZUSAMMENFASSUNG DER MAẞNAHMEN (auf der Grundlage des
endgültigen Haupttexts zu aktualisieren)
Säule I – Bauen, ausrüsten und reparieren
Die Kommission wird
eine EU-Allianz für industrielle maritime Wertschöpfungsketten zur Stärkung der
industriellen Souveränität und der technologischen Führungsrolle Europas auf
ausgewählten Leitmärkten für die maritime Fertigung und neue Technologien gründen
(2026),
eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine FuI-Leitinitiative „Werften
der Zukunft“ im Rahmen des Arbeitsprogramms 2026-2027 von „Horizont Europa“
veröffentlichen (derzeit laufend),
die Genehmigungsverfahren durch den vorgeschlagenen Rechtsakt zur beschleunigten
Dekarbonisierung der Industrie vereinfachen und beschleunigen, auch für maritime
Fertigungsanlagen (2026),
mit den EU-/EWR-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine mehrjährige aggregierte
Pipeline öffentlicher Aufträge für öffentliche Auftraggeber in der EU/im EWR zu
ermitteln und zu erleichtern, mit dem Ziel, ein langfristiges aggregiertes
Nachfragesignal zu schaffen (2026-2027),
im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überarbeitung des EU-Rahmens für die
öffentliche Auftragsvergabe gezielte nicht preisbezogene Anforderungen im Einklang
mit internationalen Verpflichtungen in ausgewählten Segmenten der öffentlichen
Auftragsvergabe vorschlagen (2026),
einen strukturierten Dialog mit der maritimen Fertigungsindustrie der EU aufnehmen,
um ihre nachrichtendienstlichen Kapazitäten zur Überwachung der politischen und
Marktentwicklungen im weltweiten Schiffbau, der strategischen Risiken, Bedrohungen
und Chancen für die Resilienz der Lieferkette sowie der Marktzugangshindernisse in
Drittländern weiter auszubauen (2026),
Optionen prüfen und, soweit erforderlich und machbar, ein neues sektorspezifisches
Instrument oder gezielte Änderungen ihres handelspolitischen Instrumentariums im
Einklang mit internationalen Verpflichtungen vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf
bestimmten Segmenten liegen wird, die für die strategische Autonomie und Sicherheit
Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen EU-Werften zwar weiterhin
tätig sind, aber einem unlauteren Wettbewerb aus dem Ausland ausgesetzt sind
bestehende und künftige Handels- und Investitionsübereinkommen zum Schutz und zur
Förderung der Interessen der maritimen Fertigungsbasis der EU einsetzen, unter
anderem durch geeignete Bestimmungen hinsichtlich Marktzugang,
Antisubventionsmaßnahmen, Transparenzpflichten und zum Schutz der Rechte des
geistigen Eigentums (Fortführung),
die Bemühungen um ein künftiges internationales Übereinkommen im Bereich des
Schiffbaus zur wieder aufnehmen, mit dem gegen marktwidrige Praktiken in diesem
Sektor vorgegangen würde (Fortführung/langfristige Maßnahme),
sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Exportkrediten für Schiffe einsetzen,
indem sie die Sektorvereinbarung für Schiffe im Rahmen des OECD-Übereinkommens
über öffentlich unterstützte Exportkredite weiterentwickelt, unter anderem durch neue
Bestimmungen für emissionsfreie und emissionsarme Schiffe (2026-2027),
ein neues Finanzierungsinstrument für Exportkredite zur Gewährleistung
ausgewogenerer Ausgangsbedingungen auf Drittlandsmärkten für exportorientierte
Industriezweige wie die maritime Fertigung schaffen (derzeit laufend),
das Hongkonger Übereinkommen über das Recycling von Schiffen zu stärken, um
letztlich eine vollständige Angleichung zwischen internationalen und
Unionsvorschriften zu erreichen (Fortführung),
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Möglichkeiten zur Unterstützung des Ausbaus der inländischen
Schiffsrecyclingkapazitäten in der EU prüfen und mit Handelspartnern im Bereich des
Schiffsrecyclings zusammenarbeiten, zunächst mit Indien, um auf der Grundlage der
EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen hohe Umwelt- und Sozialstandards zu
fördern (Fortführung),
mit FuI-Unterstützung Strategien für die maritime Kreislaufwirtschaft von der
Entwurfsphase bis zum Ende der Lebensdauer und zur Materialrückgewinnung fördern
(Fortführung).
Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
der finanziellen Unterstützung für Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen
Sicherheit und zur Verringerung ausländischer Abhängigkeiten in diesem Sektor auf der
Grundlage der neuen Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen
Sicherheit der EU Vorrang einzuräumen (Fortführung),
an der Verwirklichung der in der Strategie dargelegten Vision der maritimen Fertigung
der EU für 2030 mitzuwirken.
Den Interessenträgern des Sektors wird nahegelegt,
Fortschritte in den Bereichen Digitalisierung, Modularität und Kreislaufwirtschaft in
industriellen Prozessen zur Verbesserung der Konstruktions- und Produktionseffizienz
und nachhaltiger Verfahren zu erzielen (Fortführung),
Synergien in der Branche und in der Wertschöpfungskette unter Nutzung der neuen EU-
Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten und anderer nationaler und
regionaler Cluster-Plattformen und -Initiativen der EU zu fördern (Fortführung).
Säule II – Verkehr und Vernetzung
Die Kommission wird
sich weiter auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr
stützen (Fortführung),
einen Dialog über die strukturierte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und
Interessenträgern aus der Industrie einrichten, um die Attraktivität der Flaggen der
Mitgliedstaaten zu erhöhen (ab 2026),
prüfen, wie der bestehende Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfrahmen für das
für den Seeverkehr geltende EU-EHS und für FuelEU Maritime vereinfacht und
gestrafft werden kann (2026),
innerhalb der IMO weiter auf globale Lösungen hinarbeiten und die einschlägigen EU-
Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der globalen Maßnahmen bei der IMO
überarbeiten, um Doppelzahlungen zu vermeiden (ab 2026),
die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern erleichtern, indem sie ein
europäisches Netz grüner Schifffahrtswege und Knotenpunkte aufbaut (ab 2027),
das Engagement in der IMO zur Gestaltung von Sicherheitsstandards im Seeverkehr
verstärken, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten
(Fortführung),
über die EU-Richtlinie für die Sicherheit von Fahrgastschiffen und die
Schiffsausrüstungsrichtlinie bei der Vorbereitung ihrer Überarbeitung berichten (2026-
2027),
eine Ausweitung der EU-Sicherheitsanforderungen für Fahrgastschiffe auf alle Strecken
innerhalb der EU prüfen (2027-2028),
die Machbarkeit eines EU-Rahmens für die gegenseitige Anerkennung von Offshore-
Versorgungs- und Industrieschiffen prüfen (2027-2028),
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eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Schiffsausrüstungsrichtlinie oder
bestehender Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung zwischen anerkannten
Organisationen prüfen, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den
Zugang zu internationalen Märkten zu verbessern (2027),
die Überwachung und Kontrolle des Betriebs der Schattenflotten ausbauen, die
Durchsetzung bestehender Vorschriften verbessern und die internationale
Zusammenarbeit vertiefen, um globale Sicherheits- und Umweltstandards im
Seeverkehr zu vertiefen (Fortführung),
eine rasche Anbindung der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr an die
künftige Zolldatenplattform anstreben (ab 2027),
den maritimen Sektor bezüglich der Ermittlung einer weiteren Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren und Datenanforderungen konsultieren (ab 2026),
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen innerhalb der IMO verstärken
und sich bemühen, den Einfluss der EU durch breitere Allianzen mit internationalen
Partnern zu maximieren (Fortführung),
sich weiter dafür einsetzen, dass umfassende Verpflichtungen in Bezug auf
internationale Seeverkehrsdienstleistungen in Freihandelsabkommen aufgenommen
werden (Fortführung),
Rechtsvorschriften vorschlagen, mit denen die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass die Mitgliedstaaten bestehende bilaterale Abkommen für mit dem EU-
Recht vereinbar erklären und neue Abkommen aushandeln und abschließen können, die
den Interessen der EU dienen (2026),
Folgemaßnahmen zum Programm NAIADES III für die Binnenschifffahrt vorschlagen
(2028).
Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
weitere pragmatische Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Flaggen der EU-
Mitgliedstaaten zu ergreifen,
die EMSWe-Verordnung endgültig umzusetzen,
gemeinsam mit der Kommission auf eine Vereinfachung und Straffung der nationalen
und EU-Meldevorschriften hinzuarbeiten
die Zusammenarbeit und Bereitstellung ausreichender Ressourcen zu intensivieren, um
die strategische Präsenz der EU in den Bereichen der internationalen maritimen
Engpässe zu stärken
Säule III – Sichern und schützen
Die Kommission wird
den Ausbau der Produktionskapazitäten im Schiffbau, unter anderem durch das neue
Programm für die europäische Verteidigungsindustrie und den Plan „ReArm Europe“,
unterstützen (2026-27),
vorschlagen, einen Mechanismus zur Unterstützung des Baus von Fähren mit doppeltem
Verwendungszweck anzustreben, um Finanzmittel für Investitionen im Zusammenhang
mit zusätzlichen militärischen Spezifikationen für in Europa gebaute Fähren mit
doppeltem Verwendungszweck zu mobilisieren (2027),
auf solide und verbindliche IMO-Cybersicherheitsvorschriften hinwirken, um die
allgemeinen maritimen Cybersicherheitsrisiken für zivile Schiffe zu verringern (ab
2026).
Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
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die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der Bereitschaft 2030 zu nutzen, um die
industriellen und technologischen Kapazitäten der Marine im Einklang mit den Zielen
dieser Strategie zu stärken.
Säule IV – Zugang zu Innovation
Die Kommission wird
die Methode für die Anrechnung von Windantriebsenergie verfeinern und sich mit
Regelungslücken auf EU- und IMO-Ebene auseinandersetzen (ab 2027),
weiter auf einen soliden politischen Rahmen für den Einsatz von Nuklearantrieben in
der kommerziellen Schifffahrt hinarbeiten (ab 2026),
eine Änderung der Verordnung über Emissionen von nicht für den Straßenverkehr
bestimmten mobilen Maschinen und Geräten vorschlagen, um Wasserstoff als
Bezugskraftstoff für Motoren von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen
Maschinen und Geräten in Binnenschiffen zuzulassen (2026),
auf einen Regulierungsrahmen und technischen Rahmen für Lösungen für die
unbemannte Schifffahrt hinarbeiten, einschließlich Leitlinien und bewährter Verfahren
auf EU-Ebene für spezifische Tests und Prüfungen auf See (ab 2026),
den Umfang der FuI-Unterstützung für den Schiffsverkehr auf der Grundlage der
Errungenschaften der derzeitigen ko-programmierten Partnerschaft für emissionsfreien
Schiffsverkehr stärken und ausweiten (ab 2028),
die Testverfahren für Meerestechnologien für verschiedene Anwendungen durch die
bevorstehende Europäische Strategie für Meeresforschung und -innovation verbessern
(2026),
Forschungs- und Technologieinfrastrukturen auch für den Schiffsverkehr erfassen und
bewerten und den Zugang zu solchen Infrastrukturen für Start-ups, Scale-ups, KMU und
Midcap-Unternehmen im maritimen Bereich in der EU, die Technologien und Lösungen
entwickeln, durch die Umsetzung der Europäischen Strategie für Forschungs- und
Technologieinfrastrukturen fördern (ab 2026),
eine systematische und rigorose Durchsetzung der bestehenden FuI-Sicherheitstools
sicherstellen und verbleibende Lücken ermitteln, um dazu beizutragen, einen Abfluss
von EU-finanzierten Technologien zu verhindern (Fortführung),
die Meeresbeobachtungsinitiative (OceanEye) einleiten (2026).
Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
die rasche Einführung von Innovationen, einschließlich Testumgebungen und
regelungstechnischer Experimente, weiter zu unterstützen.
Säule V – Zugang zu Finanzierung und Investitionen
Die Kommission wird
im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ eine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen zur Unterstützung der Erneuerung und Dekarbonisierung der
Schifffahrtsflotte veröffentlichen, mit besonderem Schwerpunkt auf Fähren und
Küstenschiffen (2026),
347 Mio. EUR im Rahmen des Digitalteils der Fazilität „Connecting Europe“ für
strategische Unterseekabelprojekte bereitstellen, unter anderem für den Ausbau der
Reparaturkapazitäten Europas (2026-2027),
bis 2027 über InvestEU Investitionen in Höhe von rund 1-1,5 Mrd. EUR in der
Schifffahrt mobilisieren (bis 2027),
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rund 800 Mio. EUR für Investitionen in Sektoren der blauen Wirtschaft wie Schiffbau,
Nachrüstung, Schifffahrt und blaue Technologien durch das Produkt „BlueEconomy“
mobilisieren, das durch InvestEU und den EMFAF unterstützt und von der EIB-Gruppe
umgesetzt wird (derzeit laufend),
eine spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Seeverkehr im
Rahmen des Innovationsfonds vorschlagen (2027),
die Umsetzung des Innovationsfonds und seine spezifischen Präferenzbestimmungen
für maritime Projekte eingehender bewerten, um die Dekarbonisierung der Schifffahrt
bei künftigen allgemeinen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen weiter zu
verbessern (ab 2026),
bis 2027 184,5 Mio. EUR für die Finanzierung von FuI-Maßnahmen für den
Schiffsverkehr bereitstellen (im Rahmen des Arbeitsprogramms 2025 und 2026-2027
von „Horizont Europa“),
130 Mio. EUR im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds zu Themen wie verbesserten
halbautonomen Überwasserschiffen und Schutz der Meeresbodeninfrastrukturen
bereitstellen (2026),
eine Unterstützung von Investitionen in saubere, digitalisierte Schiffe sowie
Innovationen und die Modernisierung des Schiffbaus, der Offshore-Energie und der
blauen Technologie im Rahmen des vorgeschlagenen künftigen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit (ab 2028) in Erwägung ziehen, vorbehaltlich dessen
Verabschiedung,
im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung des EHS einen speziellen EU-
Mechanismus zur direkten Unterstützung von Schifffahrtsunternehmen mit EHS-
Zertifikaten für die Einführung nachhaltiger Kraftstoffe und sauberer
Antriebstechnologien in Erwägung ziehen (2026),
im Rahmen der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Landverkehr und im multimodalen
Verkehr und der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr
Investitionsbeihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Flottenerneuerung in der
Binnenschifffahrt und des Einbaus von Kranen an Bord von Binnenschiffen
ermöglichen (2026),
die Kriterien der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen in Bezug auf den
Schiffsverkehrssektor überarbeiten (2026-2027).
Die Mitgliedstaaten, die internationalen Finanzinstitute und die nationalen
Förderbanken werden ersucht,
Projekte im Schiffsverkehr verstärkt zu unterstützen.
Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
einen Teil der Einnahmen aus dem EU-EHS für Investitionen in die Dekarbonisierung
des Seeverkehrs im gesamten europäischen Schifffahrtssektor einzusetzen,
den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere
Industrie zu nutzen, um Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie und die
Energieeffizienz, unter anderem in maritime Fertigungsanlagen, sowie in den Ausbau
der Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien von maritimer Bedeutung zu
unterstützen.
Säule VI – Zugang zu Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen
Die Kommission wird
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Bildungseinrichtungen und Sozialpartner dabei unterstützen, aktuelle und künftige
Qualifikationslücken zu ermitteln und Programme zur Umschulung und beruflichen
Weiterbildung zu entwickeln (ab 2027),
Sozialpartner und Bildungseinrichtungen für Seeleute bei der Erfassung maritimer
Berufe und der Erhöhung der Beteiligung von Frauen im maritimen Sektor unterstützen
(ab 2026),
die Schaffung eines Netzes von Hochschulen für maritime Studiengänge und
Berufsbildungszentren in der gesamten EU unterstützen und koordinieren (ab 2027),
die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von
Studierenden und wissenschaftlichem Personal unterstützen, unter anderem durch die
Förderung einer verstärkten Beteiligung von Hochschulen für maritime Studiengänge
an Erasmus+,
mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Arbeitsnormen der IAO und die
Zusammenarbeit mit der IMO und der IAO zu verbessern, um eine einheitliche
Durchsetzung der Vorschriften und einen einheitlichen Schutz für Seeleute zu
gewährleisten (Fortführung),
eine bessere Koordinierung von Systemen der sozialen Sicherheit fördern, unter
anderem durch die Stärkung der Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde, insbesondere,
um konzertierte Maßnahmen und gemeinsame Kontrollen zu verbessern und
gleichzeitig die Angleichung von EU-Rechtsvorschriften und internationalen Standards
sicherzustellen (ab 2026).
Drucksache 195/26- 35 -
Relationen
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- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)