Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 189/26
30.03.26
EU - Fz - In - U - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen
der EU
COM(2026) 112 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 32/26 = AE-Nr. 260042;
AE-Nr. 251286
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 4.3.2026
COM(2026) 112 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Strategie für die Häfen der EU
{SWD(2026) 81 final}
1
1. EINLEITUNG
Seit Jahrtausenden sind Häfen Orte des Austauschs für Menschen, Waren und Ideen. Die
umfänglichen Aktivitäten, die sich rund um Häfen abspielen, haben zur Entstehung unserer
heutigen Hafenstädte geführt, und der Einflussbereich der Häfen wurde immer größer, wodurch
regionaler und globaler Handel ermöglicht wurden. Heute hängen die industrielle Stärke und
die Exportkapazität der EU von ihrer Fähigkeit ab, eng an die globalen Handelsströme
angebunden zu sein. Häfen sind wesentliche Schnittstellen zwischen der europäischen
Wirtschaft und den internationalen Märkten. Häfen sind auch Lebensadern für Inseln,
Küstenregionen und Gebiete in äußerster Randlage, die es zu erhalten gilt.
Die Geopolitik verläuft direkt durch unsere Lieferketten, und unsere Häfen sind für die
Sicherheit und strategische Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung. Die Häfen
müssen gleichzeitig und in großem Maßstab ihre Kapazitäten ausbauen, die Dekarbonisierung
und die Digitalisierung vorantreiben und sicherer werden. Sie haben das Potenzial, neue
Industrien, saubere Energie und Innovationscluster zu beherbergen, und spielen bereits
heute eine entscheidende Rolle für die Energieversorgung, die Verteidigung und die blaue
Wirtschaft der EU.
Der Wandel bietet Chancen für Häfen und die EU-Wirtschaft. Gleichzeitig jedoch ergeben sich
für Häfen neue Anfälligkeiten und Verantwortlichkeiten – von der Bekämpfung organisierter
krimineller Netze über Cyber- und Drohnenbedrohungen bis hin zu Problemen im
Zusammenhang mit ausländischer Beteiligung und der Intensivierung des Wettbewerbs aus
Drittländern. Da die Weltmächte darum ringen, ihre Einflusssphären auszuweiten
beziehungsweise zu verteidigen, können Häfen zu umkämpften Gebieten werden. Wir müssen
die Häfen in ihrer Rolle als wettbewerbsfähige Handelsknotenpunkte stärken und sie als
kritische Infrastrukturen für die wirtschaftliche Sicherheit der EU und als öffentliche
Dienstleister für die Resilienz unserer Gesellschaft unterstützen.
In den EU-Häfen werden jährlich mehr als 3,4 Mrd. t bzw. 74 % der Güter, die nach Europa
gelangen oder Europa verlassen, und rund 395 Mio. Fahrgäste abgefertigt1. Mit fast drei
Millionen Hafenaufenthalten pro Jahr entfallen 23 % der weltweiten Hafenaufenthalte auf die
EU. Der wirtschaftliche Fußabdruck dieser Hafenaufenthalte schlug sich 2022 in einem
Umsatz von rund 90 Mrd. EUR und rund 423 000 direkten Arbeitsplätzen nieder2. Das
transeuropäische Verkehrsnetz umfasst 283 Seehäfen, 223 Binnenhäfen und 44 gemischte
Häfen. Kleine und mittlere Häfen bieten in Gebieten in äußerster Randlage, abgelegenen
Gebieten, Inseln und hochspezialisierten Märkten wichtige Dienste an. Zu den in Häfen tätigen
Akteuren, die Dienstleistungen für Schifffahrts- und Logistikunternehmen sowie andere
Interessenträger anbieten, gehören Hafenbehörden, Terminalbetreiber, Schleppreedereien,
Seelotsen, Anbieter von Bunkerdiensten und Hafenauffangeinrichtungen.
In einer breit angelegten Konsultation3 bestätigten die Industrie, die Mitgliedstaaten und andere
Interessenträger die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Häfen bei der
Energiewende zu unterstützen, die Dekarbonisierung voranzutreiben, die Sicherheit und
Resilienz zu verbessern, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und Häfen zu sichereren
Arbeitsstätten zu machen. Die Vielfalt der Häfen in Bezug auf ihre Größe, ihren Standort, die
1https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Maritime_transport_of_goods_-_annual_data.
2 https://data.europa.eu/doi/10.2771/2333701.
3https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14659-EU-Hafenstrategie_de.
2
von ihnen bedienten Marktsegmente, ihre Governance-Modelle und ihre Interessenträger
erfordert einen breiten und flexiblen Ansatz.
Aufbauend auf der EU-Hafenpolitik von 2013 wird die EU jetzt handeln und einen Rahmen
für die Zukunft der europäischen Häfen schaffen. In der Strategie für die Häfen der EU werden
laufende und neue Initiativen, Vereinfachungsmaßnahmen und Leitlinien für die Umsetzung
der geltenden Rechtsvorschriften gebündelt4.
2. STÄRKUNG VON WETTBEWERBSFÄHIGKEIT, INNOVATION UND
DIGITALISIERUNG
2.1. Aufrechterhaltung des globalen Wettbewerbs
Diese Strategie unterstützt die EU-Häfen bei der Erhaltung und Stärkung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit. Der Schwerpunkt liegt auf Innovation und Digitalisierung, verbesserten
Hinterlandverbindungen, gemeinsamen EU-Finanzierungsprioritäten, der Vereinfachung der
Rechtsvorschriften und der Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten.
Der Seehandel ist seinem Wesen nach global. Die EU-Häfen arbeiten daher weltweit mit Häfen
zusammen, stehen aber auch im Wettbewerb zu ihnen, was diese Beziehungen komplex und
vielschichtig macht. EU-Häfen und -Unternehmen kooperieren mit Häfen in Drittländern in
Bereichen wie saubere Energie und alternative Kraftstoffe und investieren im Ausland als Teil
globaler Logistikketten. Diese Aktivitäten werden durch verschiedene EU- und internationale
Initiativen unterstützt.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen wird durch Kostenfaktoren (u. a. Energie, Arbeit, staatlich
geförderte Investitionen) und nicht kostenbezogene Faktoren (insbesondere geltende Normen
und Gesetze) beeinflusst. Ungleiche rechtliche Rahmenbedingungen (für ökologische, soziale
und andere Aspekte) sowie aggressive Investitionsstrategien stellen große Hindernisse für
gleiche Wettbewerbsbedingungen dar. Die Kommission bereitet derzeit die Aktualisierung des
EU-Emissionshandelssystems im dritten Quartal 2026 vor, gefolgt von der geplanten
Überarbeitung der Verordnung „FuelEU Maritime“. Bei dieser Aktualisierung werden unter
4 Die Strategie für die Häfen der EU befasst sich mit den verkehrstechnischen Aspekten von See- und
Binnenhäfen. Andere Sektoren der blauen Wirtschaft, insbesondere Tourismus, Fischerei und Jachthäfen, fallen
unter den Europäischen Pakt für die Meere, die EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus und die europäischen
Strategien für die Gebiete in äußerster Randlage, Küstenregionen und Inseln.
Strategie für die Häfen der EU: Fünf Säulen
FÖRDERUNG UND
ENERGIEWENDE,
NACHHALTIGKEIT UND
SAUBERE INDUSTRIEN
STÄRKUNG VON
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT,
INNOVATION UND
DIGITALISIERUNG
SCHUTZ UND SICHERHEIT
VON HÄFEN
ZUGANG ZU
FINANZMITTELN UND
INVESTITIONEN
SOZIALER ZUSAMMENHALT,
KOMPETENZEN UND
HOCHWERTIGE
ARBEITSPLÄTZE
3
anderem etwaige Umsetzungsprobleme berücksichtigt, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Häfen auswirken, insbesondere das Risiko einer Umleitung des Verkehrs in
Umladehäfen außerhalb der EU.
Über die Preisgestaltung hinaus sind die Dienstleistungsqualität und effiziente
Hinterlandverbindungen nach wie vor Schlüsselfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der
Häfen. Außerdem unterstützt die EU den Sektor durch die Festlegung von
Finanzierungsprioritäten (siehe Anhang 1). Im Rahmen ihrer Programme unterstützt die Union
Investitionen, die Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Konnektivität und Resilienz stärken5.
In der Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft sind zusätzliche Maßnahmen für
die maritime Fertigung und die Seeschifffahrt vorgesehen.
In bestimmten Fällen stellt die EU zu verschiedenen Aspekten auch Finanzmittel für Häfen in
Kandidatenländern sowie für Hafenprojekte in Drittländern bereit. Mit dieser Strategie legt die
Kommission klare Grundsätze fest (Anhang 1), die die Grundlage für die Priorisierung von
für beide Seiten vorteilhaften Initiativen in Häfen von Drittländern bilden werden. Die
Kommission, der EAD, die EU-Finanzinstitutionen und die Mitgliedstaaten sollten diese
Grundsätze bei ihren Initiativen anwenden und die Koordinierung und den
Informationsaustausch im Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften verbessern.
Der Zugang zu den Hafenmärkten in Drittländern sollte auf fairen und diskriminierungsfreien
Bedingungen für Betreiber aus der EU und aus Partnerländern beruhen; insbesondere wird die
EU prüfen, ob sie weiterhin den Zugang zu ausländischen Märkten in sensiblen Sektoren – wie
Hafendiensten – gewähren soll, wenn EU-Betreiber in einem Drittland keinen vergleichbaren
Zugang erhalten. Die Kommission wird die Grundsätze dieser Strategie bei
Verhandlungen über internationale Abkommen und Kooperationsrahmen anwenden. Sie
wird sich im Rahmen von Freihandelsabkommen weiterhin für den Marktzugang einsetzen und
– gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) – mit Drittländern
zusammenarbeiten, um faire Investitionsbedingungen und den Zugang von EU-
Unternehmen im Bereich der Hafeninfrastruktur und des Hafenbetriebs zu fördern. Bieter
aus Ländern, die EU-Betreiber ausschließen, oder aus Ländern, mit denen die EU keine
Abkommen geschlossen hat, die einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten
würden, sollten keinen uneingeschränkten Zugang zu EU-Hafenkonzessionen und öffentlichen
Aufträgen erhalten.
Schließlich sollten die Mitgliedstaaten und ihre Normungsgremien eine führende Rolle
bei der Festlegung globaler technischer Normen in den einschlägigen internationalen
Foren, einschließlich der ISO, spielen. Die Kommission wird diese Bemühungen durch
5 Die Kommission unterstützt über die Global-Gateway-Strategie und die Ministertagung zum Thema saubere
Energie Initiativen wie „Global Gateway Green Shipping Corridors and Hubs“ (GGGSCH) (grüne Global-
Gateway-Schifffahrtskorridore und -hubs) und den Wirtschaftskorridor Indien–Naher Osten–Europa (IMEC)
sowie Vorhaben wie „Future-Ready Shipping in Africa“ und potenzielle neue Initiativen im Rahmen des Pakts für
den Mittelmeerraum. Der strategische Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum wird die Zusammenarbeit mit
Drittländern sowie multilateralen Organisationen und Finanzinstitutionen stärken und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der EU erhalten.
4
einen neuen Arbeitsbereich zu innovativen Häfen und Terminals im Rahmen des
Hochrangigen Forums für europäische Normung unterstützen6.
2.2. Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU-Häfen
Als weltweit führende Akteure im Seeverkehr und in der Logistikkette sind die europäischen
Häfen Anziehungspunkte für Investitionen. Investitionen sind zwar willkommen und
notwendig, können aber je nach Herkunft mit Sicherheitsrisiken verbunden sein. Ausländische
Beteiligungen oder Einflussnahme auf strategische Hafenanlagen können berechtigte Fragen
hinsichtlich der langfristigen Vereinbarkeit mit den wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der
EU aufwerfen, insbesondere wenn staatlich unterstützte Akteure beteiligt sind. Die
Kommission geht bereits im Rahmen mehrerer horizontaler Instrumente7 gegen ausländische
Einflussnahme und Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit vor, um sicherzustellen, dass
Unternehmen, die staatliche Unterstützung aus dem Ausland erhalten, keine unfairen
Wettbewerbsvorteile auf dem EU-Binnenmarkt erlangen.
In der Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU8
werden entschlossenere Maßnahmen der EU zur Beschränkung des Eigentums, der Kontrolle
und des Betriebs kritischer Infrastrukturen durch Hochrisikoeinrichtungen gefordert. Diese
können das Risiko der technologischen Bindung oder der Abhängigkeit von (Hochrisiko-
)Anbietern verringern. Auf diese Weise kann auch der Zugang für Hochrisikoeinrichtungen zu
von der EU finanzierten Initiativen verhindert und die Entwicklung vertrauenswürdiger
Lieferanten kritischer Unterkomponenten unterstützt werden.
Um sicherzustellen, dass die Vorschriften einheitlich umgesetzt werden, wird die Kommission
Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Bewertung ausländischer Investitionen im Einklang
mit den internationalen Verpflichtungen der EU ausarbeiten. Dies wird auf einem
systemischen Ansatz beruhen, der alle einschlägigen Hafenbetreiber entsprechend ihrer Rolle
in kritischen Lieferketten und insbesondere für Häfen, die unter die Anforderungen der
Verordnung über die militärische Mobilität fallen, einbezieht. Insbesondere würden
Schwellenwerte und Kriterien für die Einflussnahme aus dem Ausland festgelegt, wie z. B. für
die Einflussnahme auf strategische Entscheidungen, die Kontrolle von Operationen und die
Abhängigkeit von Hochrisikoanbietern von Ausrüstung. Im Einklang mit der Verordnung über
die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und der EU-Mitteilung über die
wirtschaftliche Sicherheit wird ein Rahmen für die Erfassung und Überwachung
ausländischer Investitionen in EU-Häfen folgen.
Aus verteidigungspolitischer Sicht sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Vorschlag
für eine Verordnung über die militärische Mobilität9 die Risiken im Zusammenhang mit der
ausländischen Beteiligung an oder der ausländischen Kontrolle von strategischen
Hafeninfrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck und den damit verbundenen
Tätigkeiten verhindern, mindern und beseitigen. Die betreffenden Häfen sollten von den
6 https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/goods/european-standards/standardisation-
policy_en?prefLang=de&etrans=de.
7 Dazu gehören die Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Verordnung über
drittstaatliche Subventionen, die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die NIS-2-Richtlinie,
die auch Aspekte der Cybersicherheit abdeckt.
8 JOIN (2025) 977.
9 COM(2025) 847 final.
5
Mitgliedstaaten einer gründlichen Bewertung unterzogen werden, um die Risiken zu mindern,
die von ausländischer Beteiligung, operativer Kontrolle und Ausrüstung von
Hochrisikoanbietern ausgehen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten
Rahmenbedingungen für den zeitnahen Zugang zu kritischen Verkehrsressourcen,
einschließlich Häfen, schaffen, wenn alternative Maßnahmen wie die Auftragsvergabe nicht
innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens mobilisiert werden können. Die Mitgliedstaaten
sollten sicherstellen, dass nach nationalem Recht die Möglichkeit besteht, strategische
Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, Vermögenswerte oder Ausrüstungen
vorübergehend unter öffentliche Kontrolle zu stellen oder ein öffentliches Nutzungsrecht
daran zu erlangen. Die Kommission erinnert daran, wie wichtig die rasche Annahme des
Vorschlags für eine Verordnung über die militärische Mobilität ist, und fordert die
Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Maßnahmen vollständig und rasch
umgesetzt werden.
2.3. Innovation in die Häfen der EU bringen
Innovation hat überall im Hafensektor zu Effizienzgewinnen und Wettbewerbsvorteilen
geführt. Der zunehmende Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz öffnet in
Verbindung mit der Nachfrage nach innovativen Lösungen zur Bewältigung der
Herausforderungen unserer Zeit (Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit und
Gefahrenabwehr) den Weg für innovativere europäische Lösungen in Häfen. Trotz
umfangreicher EU-Forschung und langfristiger FuI-Finanzierung schaffen es europäische
innovative Lösungen jedoch nicht bis zu einer breiteren Markteinführung. Um Entwicklungen
über die Pilotphase hinaus sicherzustellen, wird die Kommission in künftigen Initiativen im
Rahmen des Programms „Horizont Europa“ mehr Gewicht auf dieses Ziel legen; zu
diesen Initiativen gehört auch das mit 21 Mio. EUR ausgestattete Leuchtturmthema
„Häfen der Zukunft“10 sowie künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen von „Horizont Europa“.
Um dieses Ziel zu unterstützen, wird die Kommission die technologische Führungsposition
der Union in der Nutzung alternativer Kraftstoffe, der Elektrifizierung, der Konzeption
und Nachrüstung von Ausrüstung, der Energieeffizienz und der Digitalisierung stärken
und dabei Energieumwandlungssysteme, Kreislaufwirtschaft und digitale Lösungen
berücksichtigen. Die Kommission wird sich darum bemühen, auf der Grundlage eines
Portfolio-Ansatzes die öffentlich-private Zusammenarbeit innerhalb des
Rahmenprogramms „Horizont Europa“ für den Zeitraum 2028-2034 in vorrangigen
Bereichen auszubauen. Im Bereich des Schiffsverkehrs wird dabei auf den Errungenschaften
der derzeitigen ko-programmierten Partnerschaft für den emissionsfreien Seeverkehr „Zero
Emission Waterborne Transport Partnership“ (ZEWT) aufgebaut, um die Maßnahmen
der EU in diesem Bereich zu stärken und auszuweiten und Synergien sowie Skaleneffekte
zwischen Dekarbonisierung, Digitalisierung, Automatisierung und Kreislaufwirtschaft im
gesamten Ökosystem des Schiffsverkehrs zu fördern.
10 „Häfen der Zukunft“ im Arbeitsprogramm 2026/27 von Horizont Europa fördert die Replikation bei kleinen
und mittleren Häfen. Das Vorzeigeprojekt „Strategieplan für Energietechnologie“ trägt dazu bei, die Risiken von
Technologien für erneuerbare Kraftstoffe zu verringern. Im Rahmen von „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“
wurden insgesamt 218 Mio. EUR zur Förderung von Innovationen in Häfen bereitgestellt.
6
Mit speziellen Workshops und technischer Unterstützung kann BlueInvest11 insbesondere
kleinen und mittleren Häfen dabei helfen, neue Technologien zu erproben, deren
Markttauglichkeit zu prüfen, technische Hilfe zu leisten sowie die Mittelbeschaffung und die
Marktakzeptanz zu fördern. Darüber hinaus wird die neue „Wissens- und
Innovationsgemeinschaft“ für Wasser-, Meeres- und maritime Sektoren und Ökosysteme im
Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) Häfen in das
„Innovations-Wissensdreieck“ zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Unternehmen integrieren.
Die Interessenträger des Sektors sollten die Aufnahme und Verbreitung von EU-finanzierter
Forschung unterstützen, bewährte Verfahren austauschen und Partnerschaften und neue
Geschäftsmodelle entwickeln, die über spezifische/lokale Herausforderungen
hinausgehen. Sie sollten sich mit den Marktanforderungen insgesamt befassen, auch bezüglich
kleiner und mittlerer Häfen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, ihre Planungs-
und Genehmigungsverfahren zu straffen, um eine rasche Einführung von Innovationen
in Häfen zu ermöglichen.
2.4. Effizienter und digitaler Hafenbetrieb und effiziente und digitale Logistikketten
Der 2024 verzeichnete Anstieg der durchschnittlichen Wartezeiten in wichtigen EU-Häfen12
hat gezeigt, dass die Konnektivität im Seeverkehr nicht nur durch den Zugang zum Meer,
sondern zunehmend aufgrund der Produktivität der Terminals und der Hinterlandverbindungen
eingeschränkt wird13. Ineffiziente Schienen- und Binnenwasserstraßenverbindungen in
Kombination mit immer größeren Schiffen und Platzmangel behindern die Betriebsabläufe.
Durch eine Stärkung dieser Verbindungen könnte man die Transitzeiten und -kosten verringern,
die Lieferketten verbessern und den Handel innerhalb der EU und mit Partnern fördern, auch
in den Mittelmeerhäfen.
Der Europäische Seeverkehrsraum (European Maritime Space – EMS) ist ein Schlüsselelement
des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Im kommenden Arbeitsplan des Europäischen
Seeverkehrsraums wird der EMS-Koordinator die Entwicklung nachhaltiger und grüner
Knotenpunkte und Verbindungen im Kurzstreckenseeverkehr priorisieren und die
Zusammenarbeit zwischen Häfen fördern, wobei der Schwerpunkt auf kleineren Häfen, der
Modernisierung der Seeverkehrsinfrastruktur und der Anbindung an den Schienen- und
Binnenschiffsverkehr liegen wird. Um die Verkehrsverlagerung weiter zu unterstützen, wird
die Kommission die Vorschriften für den Zugang zu Serviceeinrichtungen im
Schienenverkehr verschärfen14 und einen Aktionsplan für den Binnenschiffsverkehr für
den Zeitraum 2028-2034 vorschlagen, der auch besonders auf Binnenhäfen eingehen wird.
Dies muss von den Mitgliedstaaten und Interessenträgern aus der Branche ergänzt werden,
die den Hinterlandverbindungen auf der Schiene und auf Binnenwasserstraßen höhere
Priorität einräumen sollten15. Die Fähigkeit, sich rasch an die Herausforderungen der
heutigen Zeit anzupassen und darauf zu reagieren, ist ein entscheidender Faktor für die
Wettbewerbsfähigkeit, weshalb Hafenkonzessionen und Pachtverträge für Land
11 https://maritime-forum.ec.europa.eu/theme/investments/blueinvest_en?prefLang=de&etrans=de.
12 https://www.beacon.com/resources/global-port-congestion-2024-year-in-review.
13 Drewry, Ports & Terminals Insight, 1. Quartal 2025, 28.2.2025.
14 http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2177/oj.
15 Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1679, Artikel 29 der Verordnung über die Fahrwegkapazität der
Eisenbahn und unter Anwendung der Konsultationsbestimmungen der Verordnung über Hafendienste.
7
ausreichend Flexibilität ermöglichen sollten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die
Verfahren der Flächennutzungsplanung und Genehmigungserteilung zu straffen, um
eine rasche Erschließung zusätzlicher Gebiete für die Hafennutzung zu ermöglichen und
gleichzeitig die Umwelt und die menschliche Gesundheit im Einklang mit der vorgeschlagenen
Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen16 zu schützen.
Durch digitale Anwendungen können Hafenaufenthalte optimiert, Abfertigungszeiten
verbessert, Wartezeiten verkürzt und die Ressourcennutzung optimiert werden, während
gleichzeitig Emissionen verringert und die Sicherheit verbessert werden. Durch digitale
Initiativen der EU17 werden die Berichterstattung im B2G-Bereich und die Zollverfahren
erleichtert werden. Darüber hinaus wird im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ –
Digitales der Ausbau von 5G-Technologien in Häfen unterstützt.
Der Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B) ist fragmentiert und häufig an proprietäre
Software gebunden. Eine bessere Integration der Systeme kann die Lieferkettentransparenz
verbessern, ohne zentrale Plattformen vorzuschreiben, und schützt bestehende IT-
Investitionen. Die Kommission wird zusammen mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten EU-
Leitlinien für einen effizienten Datenaustausch in der Transportkette festlegen18.
2.5. Ein funktionierender Binnenmarkt und fairer Wettbewerb
Ein funktionierender Binnenmarkt ist für die EU-Häfen ein Wettbewerbsvorteil. Er unterstützt
auch die strategische Autonomie Europas und sichert die Beschäftigung im Hafensektor. Im
Mittelpunkt der EU-Hafenpolitik von 201319 standen der Handel und der Binnenmarkt. Zwar
sind Fortschritte erkennbar, doch gefährden die uneinheitliche Umsetzung der
Binnenmarktvorschriften in den Mitgliedstaaten, die sich wandelnden Hafenmarktstrukturen
und die langsamen Genehmigungsverfahren die Wettbewerbsvorteile der EU.
Die EU-Beihilfevorschriften bilden den Rahmen für die Finanzierung von Häfen durch die
Mitgliedstaaten und sorgen für Rechtsklarheit, Transparenz und Vorhersehbarkeit. Die
überarbeiteten Vorschriften für Häfen und Seeverkehrsverbindungen im Beschluss über
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) ermöglichen es den
Mitgliedstaaten, kleinere Häfen auf Inseln, in Küstenregionen und in Gebieten in äußerster
Randlage effizienter zu unterstützen20. Die Häfen müssen sich auch neuen Herausforderungen
stellen (Sicherheit, Cybersicherheit, Digitalisierung, militärische Mobilität und Umschulung
von Hafenarbeitern für neue Technologien), und die Finanzierung von Investitionen zu diesem
Zweck sollte den Wettbewerb nicht verzerren. Die Kommission überprüft derzeit die
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission („Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO). In diesem Zusammenhang wird die
Kommission gegebenenfalls, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation, prüfen, ob eine Änderung der Schwellenwerte erforderlich ist, und weitere
16 COM(2025) 391 final.
17 Wie beispielsweise das europäische Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (EMSWe), die
elektronischen Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) und die bevorstehende Überarbeitung des Zollkodex der
Union.
18 Im Rahmen des Konsortiums für eine europäische digitale Infrastruktur https://digital-
strategy.ec.europa.eu/de/policies/edic.
19 COM(2013) 295 final.
20 http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2630/oj.
8
Leitlinien vorlegen, in denen Beispiele und Auslegungshinweise zu den AGVO-Vorschriften
genannt werden, auch für Investitionen in Hafeninfrastrukturen. Zusammen mit den in Kürze
erscheinenden Leitlinien für den Land- und multimodalen Verkehr wird die neue
Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr die öffentliche Unterstützung für
multimodale Verkehrseinrichtungen erleichtern, die sich in Seehäfen befinden und über
Anbindungen an das Schienen- oder Binnenschifffahrtsnetz verfügen, wodurch die
Hinterlandverbindungen verbessert werden.
Konzessions- und Pachtverträge mit Hafenterminalbetreibern spielen eine entscheidende
Rolle, wenn es darum geht, Kapital anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Häfen zu steigern. Diese Verträge bilden den Rahmen für langfristige Investitionen, die es den
Häfen ermöglichen, zu florieren und die dringenden Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Die Mitgliedstaaten und die Hafenbehörden sollten ein Gleichgewicht zwischen der
Kapitalrendite für private Betreiber und geeigneten vertraglichen Verpflichtungen
(Dauer, transparente und faire Bedingungen für Verlängerungen, Flexibilitätsklauseln)
anstreben, um Resilienz, Sicherheit und Emissionsminderungen zu gewährleisten. Die
Kommission wird die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften in allen EU-Häfen
sicherstellen.
Die zunehmende vertikale Integration großer Logistik- und Schifffahrtsunternehmen verändert
die traditionelle Hafenlandschaft. Vertikale Integration kann die Vorhersehbarkeit der
Verkehrsentwicklung verbessern und dadurch langfristige Investitionspläne unterstützen,
Effizienzgewinne und Innovationen entlang von Logistikketten bewirken, Transaktionskosten
senken und die Dienstleistungsqualität für die Nutzer verbessern. Gleichzeitig sollte im
Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften bezüglich Kartellen und Fusionen ein wirksamer
Wettbewerb zwischen den Betreibern aufrechterhalten werden. Die Kommission wird die EU-
Fusionskontroll-Leitlinien überarbeiten, um klare und aktualisierte Leitlinien für die
Anwendung der EU-Fusionskontrollvorschriften sowohl auf horizontale als auch auf
nichthorizontale Auswirkungen von Fusionen bereitzustellen.
Leitinitiativen
Anwendung von Leitprinzipien für EU-Finanzierungen und -Investitionen in Häfen von
Drittländern (Anhang 1).
Ausarbeitung von Leitlinien für die Mitgliedstaaten mit Kriterien für die Bewertung
ausländischer Investitionen in Häfen im Einklang mit den internationalen
Verpflichtungen der EU.
Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels der europäischen Häfen durch
Innovation uns Förderung des Ausbaus, der Replikation und der Einführung innovativer
Hafenausrüstungen und -technologien.
3. FÖRDERUNG VON ENERGIEWENDE, NACHHALTIGKEIT UND
SAUBEREN INDUSTRIEN
3.1. Häfen als Wegbereiter der Energiewende
Da rund 40 % der umgeschlagenen Waren mit Energie zu tun haben, werden Häfen zu
strategischen Energie- und Industriezentren.
9
Elektrifizierung von Häfen: Eckpfeiler der Dekarbonisierung
62 % der untersuchten europäischen Seehäfen bieten an einem oder mehreren Liegeplätzen
Landstrom an21, doch sind die Fortschritte uneinheitlich22, und es bestehen nach wie vor
Kapazitätsengpässe, während die Nachfrage voraussichtlich steigen wird23. Die Kommission
wird weiterhin den Ausbau der Landstromversorgung (Onshore Power Supply – OPS) über die
EMSA und die Europäische Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe überwachen. Mit
dem bevorstehenden Aktionsplan für Elektrifizierung wird die Kommission neue
Maßnahmen zur Förderung der Elektrifizierung von Häfen einführen. Darüber hinaus
wird die Kommission für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung für die
Landstromversorgung und für eine bessere Prognose der Nachfrage sorgen.
Angesichts des steigenden Strombedarfs in den Häfen wird eine ausreichende Netzkapazität
von entscheidender Bedeutung sein. Die Mitgliedstaaten sollten drahtlose Technologien und
Lösungen für intelligente Stromnetze, digitalisierte Verfahren sowie eine bessere Nutzung
vorhandener Netzinfrastrukturen unterstützen. Darüber hinaus sollten insbesondere für
kleine und mittlere Häfen Lösungen für die Nachfragesteuerung gefördert werden. Der
überarbeitete TEN-E-Vorschlag24 unterstützt zusammen mit der TEN-V-Verordnung den
Ausbau der Hafeninfrastruktur und die Integration erneuerbarer Energien aus Offshore-
Anlagen. Die Mitgliedstaaten sollten die Synergien zwischen dem TEN-V und dem TEN-
E und anderen Stromnetzplanungen stärken, insbesondere für Offshore-Korridore für
erneuerbare Energien. Die künftigen Offshore-Netzentwicklungspläne sollten in diesem
Zusammenhang den Onshore-Bedarf berücksichtigen, der auch in nationalen
Netzentwicklungsplänen bezüglich der Übertragungs- und Verteilungsebene zum Ausdruck
kommen sollte.
Genehmigung und beschleunigte Netzanschlüsse
Offshore-Windkraftanlagen und schwimmende Anlagen erfordern größere und verstärkte
Hafenanlagen für die Montage, Speicherung und Bereitstellung, größere Flächen und eine
bessere Netzanbindung. Das Paket „Europäische Netze“25 und die Leitlinien für effiziente
und zeitnahe Netzanschlüsse26 werden die Netzanschlüsse für tragfähige Projekte
beschleunigen, und zwar in Häfen aller Größen. Durch die Zusammenarbeit in den Bereichen
erneuerbare Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum (T-MED) wird die
Konnektivität bezüglich nachhaltiger Energie in den Mittelmeerhäfen gefördert. Eine neue
Plattform für die EU-Verteilernetzplanung und ein Dialog mit Übertragungsnetzbetreibern
(ÜNB), Verteilernetzbetreibern (VNB) und nationalen Regulierungsbehörden werden sich mit
bewährten Verfahren für die zeitliche Abfolge des Netzausbaus befassen, einschließlich
spezifischer Arbeitsgruppen zur Netzplanung zusammen mit Netznutzern, u. a. Häfen. Bei
ihren Einzelfallbewertungen sollten die Mitgliedstaaten zudem die Vermutung zugrunde
legen27, dass die Stromübertragungs- und -verteilungsinfrastruktur, einschließlich der
21 ESPO, Environmental Report 2025 – EcoPortsinSights 2025.
22 Hauptsächlich Niederspannungs-OPS, während Hochspannungs-OPS für größere Schiffe nach wie vor knapp
ist.
23 https://data.europa.eu/doi/10.2833/7036399.
24 COM(2025) 1006 final.
25 Das Paket „Europäische Netze“, COM(2025) 1005 final.
26 Bekanntmachung der Kommission „Leitlinien für effiziente und zeitnahe Netzanschlüsse“ (C/2025/6703).
27 COM(2025) 1007 final.
10
Landstromversorgung in Häfen, von überragendem öffentlichem Interesse ist, wodurch
der Netzausbau in Hafengebieten vereinfacht wird.
Häfen als Mehrstoff-Produktions- und -Versorgungsknotenpunkte
Im EU-Rechtsrahmen28 und im Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr wird die Bedeutung
von Häfen für den verstärkten Einsatz sauberer Kraftstoffe hervorgehoben. Während ein
Mehrstoffansatz Flexibilität und Resilienz gewährleistet, verzögert die unsichere Nachfrage
nach Kraftstoffen Investitionen; daher ist es wichtig, diese beiden Marktkräfte aufeinander
abzustimmen. Während sich die Initiative FuelEU Maritime und die im Rahmen der
Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft geförderten Maßnahmen mit der
Nachfrageseite befassen, wird bezüglich der Angebotsseite die Kommission im
Zusammenhang mit dem anstehenden Energieunionspaket prüfen, wie die Verfügbarkeit
nachhaltiger Kraftstoffe in Häfen gefördert werden kann. Bei der bevorstehenden
Überarbeitung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe29
werden Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe in der Schifffahrt geprüft. Parallel dazu sollten die Vorschriften für das Bunkern
erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe EU-weit harmonisiert und an die Erneuerbare-
Energien-Richtlinie der EU angeglichen werden, um Diskrepanzen und eine Verzerrung des
Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt zu vermeiden. Im Zusammenspiel mit einer wirksamen
Unionsdatenbank werden internationale Schifffahrtsunternehmen in der Lage sein, erneuerbare
und CO2-arme Kraftstoffe zurückzuverfolgen, wodurch ein robustes EU-weites
Zertifizierungs- und Rückverfolgungssystem ermöglicht wird, das das Risiko von
Unregelmäßigkeiten und Betrug wirksam mindert.
Der Pakt für den Mittelmeerraum wird zur Einführung CO2-armer und erneuerbarer Kraftstoffe
für den Seeverkehr beitragen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Häfen wahren.
Beträchtliche und zweckgebundene Mittel zur Finanzierung der Dekarbonisierung können
durch die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) mobilisiert werden, die von
den EU-Mitgliedstaaten nach der Ausweitung des Systems auf den Seeverkehr durch
Versteigerungen erzielt werden. Da die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind, Einnahmen
aus dem EU-EHS für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, fordert die
Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen Teil der EHS-Einnahmen für
Investitionen in die Dekarbonisierung des Seeverkehrs im gesamten maritimen Cluster in
Europa zur Verfügung zu stellen30. Um die Wirkung zu maximieren und Synergieeffekte auf
EU-Ebene zu erzielen, u. a. zwischen Reedern, Werften, Technologie- und Kraftstoffanbietern
sowie Akteuren im Hafenbereich, wird die Kommission die Bemühungen der
Mitgliedstaaten koordinieren und den Austausch bewährter Verfahren erleichtern,
möglicherweise auch durch Leitlinien.
Als Orientierungshilfe für die Investitionsplanung wird die Allianz für erneuerbare und CO2-
arme Kraftstoffe bis Ende 2026 die Infrastrukturkapazität und den künftigen Bedarf für
28 Umfasst die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, die FuelEU Maritime-
Verordnung, die Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU-EHS sowie die TEN-V-Verordnung und die TEN-E-
Verordnung.
29 http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1804/oj.
30 Dazu gehören die Herstellung und der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe, die Verbesserung der Energieeffizienz
von Schiffen, die Erneuerung der Flotte, Investitionen in innovative saubere Meerestechnologien sowie
nachhaltige Infrastruktur und Landstromversorgung in Häfen.
11
die Versorgung der Häfen mit erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen bewerten.
Darüber hinaus wird die Allianz für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe Gespräche
zwischen Reedern, der Industrie für nachhaltige Kraftstoffe und Finanzinstituten anregen, um
die Produktion und die Versorgung mit erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen im
Seeverkehrssektor voranzutreiben. Häfen können für Wasserstofftäler31 mit
grenzüberschreitenden Wasserstoffeinfuhrterminals im Rahmen von TEN-E von
entscheidender Bedeutung sein. Die Kommission wird im Rahmen des Gemeinsamen
Unternehmens für sauberen Wasserstoff Anfang 2026 eine Studie in Auftrag geben, um die
Aktivitäten der Kommission in der Wasserstoff-Koalition der globalen Häfen im Rahmen
der Ministertagung zum Thema saubere Energie zu unterstützen.
Industriecluster und gemeinsame Energienutzung in Hafengebieten
Häfen sind wichtige Wegbereiter für die auf sauberen Energien basierende Industrie in Europa.
Eine fragmentierte Planung, eine zu geringe Koordinierung der Häfen untereinander und mit
Industrieclustern sowie die Unsicherheit über den zukünftigen Energieinfrastrukturbedarf
können jedoch Investitionen ausbremsen und die Systemeffizienz verringern. Die Kommission
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Häfen und
lokalen Industrieclustern zu unterstützen und dadurch den Ausbau erneuerbarer Energien,
die gemeinsame Nutzung von Energie, die Wiederverwendung von Abwärme,
Speicherlösungen und die Entwicklung hafenzentrierter Energiegemeinschaften sowie die
Integration mit lokalen Wärme- und Kältenetzen zu fördern. Die Kommission wird
Partnerschaften mit Häfen, lokalen Behörden und Industrieclustern fördern. Aus dem
LIFE-Teilprogramm „Energiewende“ werden Projekte zur Förderung der lokalen
Zusammenarbeit im Energiebereich finanziert, und Häfen können an den Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen teilnehmen, die für das Frühjahr 2026 und 2027 geplant sind.
Die Kommission regt eine engere Zusammenarbeit zwischen Häfen,
Energieunternehmen, Netzbetreibern und lokalen Behörden an und ist bereit, unter
Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission zu Vereinbarungen über horizontale
Zusammenarbeit32 informelle Orientierungshilfen in Kartellfragen33 zu geben. Die
Kommission wird eine Reihe gezielter Workshops für Häfen zur praktischen Anwendung
wichtiger EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, zur Integration erneuerbarer Energien,
zur Energieeffizienz, zu grünem Wasserstoff und alternativen Kraftstoffen34 sowie zum Ausbau
von Offshore- und Netto-Null-Technologien, einschließlich CO2-Management
und -Speicherung, organisieren.
31 Seit 2019 wurden 21 Projekte mit 253 Mio. EUR unterstützt. Clean Hydrogen Partnership, Study on Hydrogen,
Ports and Industrial Coastal Areas.
32 ABl. 2023/C 259/01.
33 Dies geschah in der Sache AT.40976 – APM Terminals, Beratungsschreiben vom 9.7.2025 (COM(2025) 4523
final).
34 Einschließlich Biokraftstoffen und erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs.
12
3.2. Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit und Vereinfachung der
Genehmigungsverfahren
Häfen sind sowohl bedeutende wirtschaftliche Vermögenswerte als auch ökologisch sensible
Gebiete35,, weshalb Wettbewerbsfähigkeit mit Umweltschutz und Dekarbonisierung in
Einklang gebracht werden muss. Mit dem Rechtsrahmen der EU36 wird dieses Gleichgewicht
angestrebt, unter anderem indem in Fällen von überragendem öffentlichem Interesse
spezifische Flexibilitätsregelungen vorgesehen werden. Weitere politische Maßnahmen der EU
unterstützen die Verringerung der Umweltverschmutzung, die Wiederherstellung von
Ökosystemen, naturbasierte Lösungen und die nachhaltige blaue Wirtschaft. Im Europäischen
Pakt für die Meere37 und in der Wasserresilienzstrategie wird die Rolle der Häfen beim Schutz
der Meeresökosysteme zusammen mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und dem Rahmen
der EU-Taxonomieverordnung38 anerkannt. Im Rahmen umfassenderer Bemühungen zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU wird die Kommission mehrere Maßnahmen
ergreifen, um den Regelungsaufwand zu verringern und gleichzeitig den Umweltschutz zu
wahren. Die Kommission wird den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie
überarbeiten, um die Nutzbarkeit der technischen Bewertungskriterien zu verbessern
und sie zu vereinfachen und zu aktualisieren, um politischen, legislativen und
technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Die vorgeschlagene Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen39 wird die
Bewertungen durch Digitalisierung, kürzere Fristen, kombinierte Bewertungen und zentrale
Anlaufstellen beschleunigen. Projekte zur Dekarbonisierung von Häfen, die für die EU von
strategischer Bedeutung sind, können von stillschweigender Genehmigung und
verfahrensrechtlicher und juristischer Priorisierung profitieren.
Der Aktionsplan RESourceEU unterstützt Häfen dabei, zu strategischen Knotenpunkten für
kreislauforientierte Tätigkeiten zu werden, beispielsweise für das groß angelegte Recycling
von Altmetallen bzw. Verbundwerkstoffen oder für die Verarbeitung und das Recycling
fortgeschrittener Werkstoffe mithilfe sauberer Energie40. Mit dem Übergang zu sauberen
Brennstoffen verändern sich die Ströme von Sondermüll und erfordern geeignete
Auffangeinrichtungen. Die überarbeitete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)41 bietet den
Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Genehmigung von Projekten mit kurzfristigen
Auswirkungen oder Tätigkeiten, die den chemischen Zustand von Wasserkörpern
verschlechtern, ohne die Gesamtverschmutzung zu erhöhen42. Die Kommission wird 2026
weitere Leitlinien zur Genehmigung im Rahmen der WRRL herausgeben. Die Mitgliedstaaten
sollten gegebenenfalls die mit der Hafenentwicklung zusammenhängenden
Bestimmungen der WRRL anwenden und für eine rechtzeitige Umsetzung neuer
Umweltvorschriften zur Meeresverschmutzung durch die Schifffahrt in Häfen sorgen.
35 https://data.europa.eu/doi/10.2832/3479075.
36 Auf der Grundlage der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie, der Luftqualitätsrichtlinie, der Verordnung über
die Wiederherstellung der Natur und ergänzt durch die Richtlinie über die maritime Raumplanung und die
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
37 Der Europäische Pakt für die Meere, COM(2025) 281 final.
38 http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/2139/oj (insbesondere Aktivität 6.16).
39 COM(2025) 0391 final.
40 Aktionsplan „RESourceEU“, COM(2025) 945 final.
41 http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj.
42 Zum Beispiel die Verlagerung von bereits verschmutztem Wasser oder Sedimenten.
13
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Umsetzung ihrer nationalen Energie-
und Klimapläne und ihrer nationalen Luftreinhalteprogramme die
Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe in Häfen zu berücksichtigen. Die Ermittlung
und Bewertung der Quellen für Emissionen und andere Schadstoffe ist aufgrund der
Komplexität der Hafentätigkeiten eine Herausforderung43. Bei EU-finanzierten Projekten
wurde die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens, einer gemeinsamen Methodik und
einer gemeinsamen Anwendung hervorgehoben. Die Kommission wird eine kohärentere
Emissionsmessung und -meldung in Häfen anstreben, die durch weitere Forschung und
Innovation unterstützt wird.
Leitinitiative
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Bereitstellung schnellerer
Bewertungsverfahren für strategische Projekte in den Bereichen Energie, Recycling
und Dekarbonisierung von Häfen durch das Paket „Europäische Netze“ und das
Omnibus-Pakets für den Umweltbereich.
Beschleunigung der Elektrifizierung von Häfen und Gewährleistung eines zeitnahen
und diskriminierungsfreien Zugangs zu den Netzen.
Förderung von Partnerschaften für die Zusammenarbeit im Energiebereich in und
um Hafengebiete im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung von Energie,
einschließlich Wasserstoff.
4. SCHUTZ UND SICHERHEIT VON HÄFEN
4.1. Innere Sicherheit
Die sich verändernde geopolitische Landschaft hat zu einer Verstärkung von Terrorismus,
Sabotage, organisierter Kriminalität und Korruption und zu Cyber- bzw. Hybridbedrohungen
sowie Luft- und Wasserdrohnen in ganz Europa geführt. Eine wachsende Zahl von
Sabotageakten und hybriden Aktionen Russlands unterhalb der Schwelle eines bewaffneten
Angriffs weist zunehmend Merkmale auf, die mit staatlich gefördertem Terrorismus
vergleichbar sind. Der Ostseeraum und seine Häfen sind nach wie vor in besonderem Maße der
hybriden Kriegsführung Russlands ausgesetzt. Die Rechtsrahmen der EU und der
Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Terrorismus und hybrider Kriegsführung sollten
systematisch genutzt und gegebenenfalls überarbeitet werden44. Die Zusammenarbeit zwischen
den zuständigen Behörden ist erforderlich, um die Umgehung restriktiver Maßnahmen
verstärkt zu bekämpfen und wirksame Reaktionen der EU zu unterstützen.
Die Kommission wird mit Unterstützung von Agenturen wie der Europäischen Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Agentur der Europäischen Union für
Cybersicherheit (ENISA) die bestehenden Leitlinien für Rechtsvorschriften zur maritimen
Sicherheit aktualisieren, um alle einschlägigen Bedrohungen, einschließlich
Cyberbedrohungen und hybrider Bedrohungen, des illegalen Handels und der böswilligen
Nutzung nichtmilitärischer Drohnen, angemessen abzudecken. Um auf globaler Ebene die
Sicherheit der Häfen vor solchen Bedrohungen zu gewährleisten, wird die Kommission
43 Mangel an Daten zur Luftqualität: https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/maritime-transport-
2025.
44 Mitteilung zu den östlichen Regionen der EU an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine,
COM(2026) 82 final.
14
mit den EU-Mitgliedstaaten auf aktualisierte internationale Leitlinien im Rahmen der
Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hinarbeiten. Eine bessere
Datenerhebung und -analyse sind erforderlich, um den Risiken von Terrorismus und
organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit Schmuggel über Passagierterminals und den
gewerblichen Seeverkehr zu begegnen. Hafenbedienstete müssen als Partner im Kampf gegen
das organisierte Verbrechen sowie gegen Cyber- und hybride Bedrohungen besser geschult und
geschützt werden.
In der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“45 wird hervorgehoben,
dass Häfen zu vorrangigen Zielen für externe Bedrohungen geworden sind; mit Vorkehrungen
der maritimen Sicherheit sollen Drohnen und Sabotageakte an Unterseekabeln bekämpft
werden, und die Sicherheit der Häfen und Lieferketten, auch in den Nachbarländern, soll
verbessert werden. In der EU-Strategie für maritime Sicherheit geht es um die Resilienz und
den Schutz von Häfen als kritischer maritimer Infrastruktur. Um gegen kriminelle
Unterwanderung vorzugehen, wird die Kommission 2026 eine EU-Strategie zur
Korruptionsbekämpfung vorlegen, die auf der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
aufbaut.
Die Europäische Hafenallianz bekämpft den Drogenhandel und die organisierte Kriminalität,
indem sie Strafverfolgungsbehörden, Zollbehörden, Hafenbehörden und die Industrie
zusammenbringt. Sie stärkt die Resilienz der Häfen durch Zusammenarbeit, den Austausch
bewährter Verfahren und die Ermittlung operativer Lücken. Aufbauend auf diesen Arbeiten
wird die Kommission einen EU-Rahmen für die Sicherheitsüberprüfung von
Hafenpersonal vorschlagen. Die Sicherheitsbemühungen werden in Zusammenarbeit mit
den Flussschifffahrtskommissionen auch auf Binnenhäfen ausgeweitet, einschließlich
solcher, die nicht unter den ISPS-Code fallen. Die Kommission wird bewährte Verfahren
zur Verhinderung des Drogenhandels veröffentlichen und die weitere Zusammenarbeit
mit den Kandidatenländern prüfen.
Die Verhütung und Aufdeckung von Frachtkontaminierungen und krimineller Unterwanderung
muss bereits in abfliegenden Häfen außerhalb der EU erfolgen. Dies erfordert, dass die
Kommission und der EAD gemeinsam regionale Rahmen entwickeln, um auf der
Grundlage der gemeinsamen Verantwortung und nach Möglichkeit mit Unterstützung
durch Global Gateway oder andere Kooperationsinstrumente mit Drittländern
zusammenarbeiten, um die Hafensicherheit zu verbessern. In diesem Zusammenhang
werden in Drittländern mit hohem Risiko gezielte Bewertungen von Häfen durchgeführt,
um Sicherheitslücken zu ermitteln und zu schließen, den Informationsaustausch zu
verbessern und mögliche Reaktionsmaßnahmen für den Fall festzulegen, dass
schwerwiegende Mängel nicht behoben werden. Dieses System kann zum Aufbau einer
vertrauenswürdigen Partnerschaft mit Drittländern bei der Bekämpfung von
Sicherheitsbedrohungen in Häfen beitragen.
Eine stärkere Angleichung der Zollkontrollen in allen EU-Häfen kann in Verbindung mit
besseren Sicherheitsprotokollen weltweit durch Instrumente wie „Do Not Load“ die EU-
Parteien und kritische Infrastrukturen der EU schützen. Die Kommission wird an einem
öffentlich-privaten Informationsaustausch über Drogenhandel und illegalen Handel
45 COM(2025) 148 final.
15
zwischen Zollbehörden und maritimer Logistikunternehmen arbeiten. Darüber hinaus
ist die Kommission bereit zu prüfen, inwieweit kartellrechtliche Instrumente die
Anwendung der von der Europäischen Hafenallianz entwickelten Leitlinien oder
bewährten Verfahren unterstützen können. Gemäß dem Vorschlag für eine EU-Zollreform
werden die neue EU-Zollbehörde und die EU-Zolldatenplattform den Zoll in die Lage
versetzen, Risikoanalysen auf EU-Ebene durchzuführen und internationale Lieferketten,
einschließlich des elektronischen Handels, durch Zollbehörden und andere
Strafverfolgungsbehörden mittels wirksamer Kontrollen und Konformitätsprüfungen zu
überwachen.
Darüber hinaus unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung solider
gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen in Häfen. Die
Kommission ist entschlossen, diese Mechanismen auszuweiten, und fordert die Mitgliedstaaten
auf, die Kontrollmaßnahmen für eingeführte Waren zu verstärken und zu verbessern. Die
Mitgliedstaaten sollten der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Gefahrenabwehr im
Seeverkehr Vorrang einräumen, bewährte Verfahren anwenden, die im Rahmen der
öffentlich-privaten Partnerschaft „Europäische Hafenallianz“ zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität (einschließlich des Drogenhandels) und der Korruption
ausgetauscht werden, und die Hafensicherheit in ihrer Gesamtheit angehen, wobei eine
ausreichende Sicherheitspersonalausstattung und wesentliche Investitionen sichergestellt
werden müssen.
4.2. Stärkung der Resilienz und Krisenvorsorge von Häfen und Logistiknetzen
Gefahren des Klimawandels wie der Anstieg des Meeresspiegels, Küstenstürme und Dürren
sowie die Umweltzerstörung führen zu einem erhöhten Risiko von Überschwemmungen und
dem Eindringen von Salzwasser, was sich auf die Schiffbarkeit, den Zustand der
Hafeninfrastruktur und die Zuverlässigkeit, Effizienz und Sicherheit des Betriebs von Häfen
und Hafenanlagen auswirkt. Um die Mitgliedstaaten bei der Krisenvorsorge- und
Resilienzplanung zu unterstützen, wird die Kommission 2026 einen europäischen
integrierten Rahmen für Klimaresilienz vorlegen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Anpassungsstrategien und -pläne zu
verabschieden und umzusetzen46. Angesichts ihrer Anfälligkeit und strategischen Bedeutung
sollten Häfen eigene Klimaresilienzpläne entwickeln. Diese Pläne sollten auch dazu
beitragen, der Umweltzerstörung entgegenzuwirken. Beim Bau neuer Häfen oder bei der
Modernisierung bestehender Häfen sowie bei der infrastrukturellen und betrieblichen
Entwicklung von Schnittstellen zu den Logistiknetzen sollten Leitlinien für die Sicherstellung
der Klimaverträglichkeit von Infrastruktur und Grundsätze der „konzeptionellen
Klimaresilienz“ angewandt werden. Der Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf
Maßnahmen zur Klimaresilienz in Häfen wird im Rahmen des Europäischen
Seeverkehrsraums erleichtert.
Unfälle und böswillige Handlungen stellen eine erhebliche Bedrohung für die Infrastruktur der
EU dar. Ein Verkehrsnetz ist nur so stark wie sein schwächstes Glied, weshalb ausreichende
Redundanzen und alternative Verbindungen im TEN-V-Netz von entscheidender Bedeutung
46 Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1119, http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj.
16
sind, um Lieferketten zu schützen, systemische wirtschaftliche Schocks zu verhindern und die
militärische Mobilität und die Verteidigungsbereitschaft sicherzustellen. Um Häfen gegen
Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Gefahren zu schützen, sollten die
Mitgliedstaaten Häfen in die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer
Einrichtungen (CER-Richtlinie)47 einbeziehen. Die künftigen Leitlinien für kritische
Einrichtungen werden deren Schutz und die Sicherheit des Personals erleichtern. Im Einklang
mit der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge sollten die Behörden ein hohes Maß an
Risikobewusstsein bei Gemeinschaften in der Nähe von Hafengebieten fördern, um die
Anwohner in die Lage zu versetzen, bei Sicherheitsvorfällen wirksam zu reagieren.
Der EMS-Koordinator wird gemeinsam mit anderen Koordinatoren der europäischen
Verkehrskorridore die Resilienzplanung für die Konnektivität des Seeverkehrs und des
Hinterlands erleichtern. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten der Interoperabilität
von Häfen innerhalb des Eisenbahnnetzes der EU sowie der Erreichung eines „guten
Schiffbarkeitszustands“ für Binnenwasserstraßen bis 2030 Vorrang einräumen. Damit
werden die Resilienz der Binnenwasserstraßen, Kapazitätsengpässe im Schienenverkehr,
Engpässe an Terminals und Grenzen und die schlechte Koordinierung zwischen den
Infrastrukturbetreibern angegangen.
Globale Satellitennavigationssysteme In der Ostsee, im Schwarzen Meer und im Mittelmeer
werden zunehmend Jamming und Spoofing globaler Satellitennavigationssysteme (GNSS)
beobachtet; dies kann zu Zusammenstößen auf See oder in Häfen führen. Die jüngste Galileo
Open Service Navigation Message Authentication (Authentisierung von
Navigationsnachrichten im Offenen Dienst von Galileo) sowie ein Dienst zur Überwachung
von Funkfrequenzstörungen, der im vorgeschlagenen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen ist, tragen dazu bei, dieser wachsenden Bedrohung zu
begegnen48.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass kritische Güter im Einklang mit den
Anforderungen an die militärische Mobilität, der EU-Bevorratungsstrategie49 und der
durch das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie eingeführten Regelung
für die Versorgungssicherheit gehandhabt und gelagert werden. Häfen und insbesondere
kleinere Häfen sind wichtig für die Krisenvorsorge der EU und sollten eine wichtige Rolle
spielen, wenn die Mitgliedstaaten die Kartierung, den Informationsaustausch und die
Koordinierung optimieren, um Lagerbestände aufzubauen und zu schützen und
Störungen auf ein Minimum zu beschränken. Der Aktionsplan für Drohnen- und
Drohnenabwehrsicherheit50 bietet ein Instrumentarium mit Stresstests für kritische
Infrastrukturen, einer verbesserten Lageerfassung im maritimen Bereich und einer
koordinierten Drohnenabwehrbereitschaft.
Die Mitgliedstaaten sollten gefährdete Infrastrukturen, Aufbauten und Ausrüstungen
schützen und stärken, Engpässe beseitigen und ihre Anstrengungen zur Absicherung
ihrer kritischen Infrastrukturen verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten für ausreichende
47 http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj.
48 Weltraumgestützte Erdbeobachtungssysteme wie Copernicus können zur Überwachung der Sicherheit von
Häfen beitragen.
49 COM(2025) 528.
50 COM(2026) 81 final.
17
Redundanz und ausreichende Kapazitäten sorgen, um kurz- und mittelfristige Störungen
in ihrer Logistikkette und ihrer Versorgung mit kritischen Gütern zu absorbieren, damit
insbesondere die am stärksten gefährdeten Knotenpunkte der militärischen Mobilität ein
angemessenes operatives Niveau erreichen können.
4.3. Digitale Autonomie für wirtschaftliche Sicherheit
Digitale Hafensysteme, Verkehrsmanagement und Logistikplattformen entwickeln sich zu
strategischer Infrastruktur. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert auch die Ströme. Beim
Datenaustausch können vertrauliche Geschäftsinformationen von Hafennutzern offengelegt
werden, und häufig ist dieser Austausch von ausländischer Hard- und Software abhängig,
wobei ein Großteil der Daten der EU außerhalb der Union gespeichert wird. Kriminelle und
feindlich gesinnte staatliche Akteure nutzen zunehmend die inhärenten Schwachstellen
digitaler Systeme und Prozesse für Drogenhandel und Cyberangriffe aus.
Während Fragen der Cybersicherheit gezielte Maßnahmen erfordern, muss die EU die digitale
Souveränität über die Daten, die dem zivilen und militärischen Verkehr zugrunde liegen,
stärken und sichern. Dies erfordert sichere Automatisierungslösungen, Cloud- und
Recheninfrastruktur, den Einsatz von KI und Konnektivität der nächsten Generation (5G/6G,
GNSS), um jede Form von Zwang aufgrund der einzigartigen Fähigkeiten dieser Technologien
zur Erfüllung strenger Anforderungen in Bezug auf kurze Latenzzeiten und einen hohen
Durchsatz zur Unterstützung missionskritischer Dienste zu vermeiden.
Die EU braucht zudem geschulte Betreiber und Fachkräfte, die sich ihrer entscheidenden Rolle
bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs der kritischen Infrastrukturnetze der
EU bewusst sind. In Kombination mit der Industriestrategie für die maritime Wirtschaft wird
ein neuer Schwerpunkt auf digitaler Autonomie den EU-Unternehmen und -Unternehmern
Möglichkeiten bieten, fortschrittliche digitale Lösungen zur Aufdeckung und Bekämpfung
krimineller Aktivitäten zu entwickeln und einzusetzen.
Um die digitale Autonomie der Häfen im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens
zu stärken, wird die Kommission Forschungs- und Entwicklungsinitiativen unterstützen,
die darauf abzielen, den Datenaustausch und die Datenspeicherung für Häfen und
Interessenträger entlang multimodaler Logistikketten sicherzustellen. Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten, dem Verkehr, der Logistik und der IT-Industrie wird die Kommission
Lösungen für die Souveränität der EU in Bezug auf Daten, die ihren lebenswichtigen
zivilen und militärischen Verkehr untermauern, fördern und unterstützen und eine
Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern anstreben.
4.4. Cybersicherheit
Die komplexe Infrastruktur von Häfen und die zunehmende Digitalisierung bergen erhebliche
Cybersicherheitsrisiken51 für Lieferketten und kritische EU-Infrastrukturen, unter anderem
hinsichtlich Hochrisikoanbietern, die wichtige Systeme kontrollieren. Die Leitlinien der
Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) für das
Cyberrisikomanagement in Häfen52 und die Leitlinien der Europäischen Agentur für die
51 Die Cybersicherheit im Seeverkehr wird durch die NIS-2-Richtlinie und die Cybersolidaritätsverordnung sowie
auf internationaler Ebene durch den ISPS-Code der IMO abgedeckt.
52 https://www.enisa.europa.eu/publications/guidelines-cyber-risk-management-for-ports.
18
Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zur Cybersicherheit an Bord von Schiffen53 bieten
Unterstützung bei der Umsetzung. Die Kommission wird weiterhin mit der IMO
zusammenarbeiten, um mittels eines nicht verbindlichen Cyberkodex harmonisierte
globale Cybersicherheitsstandards für den Seeverkehrssektor voranzubringen. Die
ENISA will die Leitlinien zum Cyberrisikomanagement für Häfen mithilfe modernster
Maßnahmen und der neuesten Politikinstrumente der EU (wie die NIS-2-Richtlinie)
aktualisieren.
Gemeinsam mit der NIS-Kooperationsgruppe und der ENISA wird die Kommission eine auf
Unionsebene koordinierte Bewertung der Cybersicherheitsrisiken in Häfen durchführen,
um Cybersicherheitsrisiken zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu empfehlen. Bei der
Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit schlägt die Kommission einen Rahmen für
die Sicherheit vertrauenswürdiger IKT-Lieferketten vor. Dies würde in kritischen EU-
Infrastrukturen anhand der auf Unionsebene durchgeführten Sicherheitsrisikobewertung
verhältnismäßige Beschränkungen für Hochrisikoanbieter ermöglichen. Die Kommission wird
zu spezifischen Cybersicherheitsrisikoszenarien koordinierte Tests und Übungen zur
Abwehrbereitschaft in Häfen durchführen.
Um bewährte Verfahren und Informationen auszutauschen, ist die Kommission bereit, auf der
Grundlage der gemäß Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten NIS-
Kooperationsgruppe mit den Mitgliedstaaten in einem speziellen Forum für die
Cybersicherheits- und See-/Hafenbehörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.
Diese Zusammenarbeit könnte Cyberbedrohungen, Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen,
Beinahe-Vorfälle, Sensibilisierung, Schulungen, Übungen und Kompetenzen,
Kapazitätsaufbau, Normen und technische Spezifikationen unter besonderer Berücksichtigung
kleiner und mittlerer Häfen umfassen. Angestrebt werden die Beteiligung der ENISA, der
EMSA und einschlägiger Interessenträger sowie die Koordinierung mit öffentlich-privaten
Partnerschaften wie dem Europäischen Zentrum für die Analyse des Austauschs von
Seeverkehrsinformationen (EM-ISAC) sowie mit regionalen Initiativen wie der Plattform für
maritime Sicherheit im Schwarzen Meer. Im Omnibus-Paket für den Digitalbereich wird
vorgeschlagen, eine zentrale Anlaufstelle für die obligatorische Meldung von
Cybersicherheitsvorfällen einzurichten.
Leitinitiativen
Aktualisierung der bestehenden Leitlinien zur Gefahrenabwehr in Häfen, um alle
relevanten Bedrohungen angemessen abzudecken.
Gemeinsam mit dem EAD einen regionalen Rahmen für die Zusammenarbeit mit
Drittländern zur Verbesserung der Hafensicherheit entwickeln und sich um eine
stärkere Angleichung der Zollkontrollen in allen EU-Häfen sowie um bessere
Sicherheitsprotokolle weltweit bemühen.
Vorschlag eines EU-Rahmens für Sicherheitsüberprüfungen von Hafenpersonal.
Schaffung eines Forums für die Cybersicherheits- und See- bzw. Hafenbehörden der
Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
53 https://www.emsa.europa.eu/publications/inventories/download/7660/5074/23.html.
19
Durchführung einer koordinierten Sicherheitsrisikobewertung auf Unionsebene, um
die Cybersicherheitsrisiken zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ihrer
Minderung zu empfehlen.
5. ZUGANG ZU FINANZMITTELN UND INVESTITIONEN
Nur eine Kombination aus EU-, nationaler und privater Finanzierung, die durch verlässliche
Rechtsrahmen und Instrumente zur Risikominderung unterstützt wird, wird den
Herausforderungen und sich wandelnden Aufgaben gerecht, mit denen Häfen konfrontiert sind.
Von Interessenträgern wurden – basierend auf den gestiegenen Handelsströmen, den
Dekarbonisierungsbemühungen, der zunehmenden Schiffsgröße sowie den Anforderungen an
Nachhaltigkeit und Resilienz – Schätzungen des Investitionsbedarfs vorgelegt54. Zu den
Engpässen bei der Finanzierung gehören der Zugang zu gesicherten Finanzmitteln, steigende
Kosten sowie langwierige und kostenintensive Genehmigungsverfahren.
Öffentliche Mittel, die gegebenenfalls im Einklang mit den Vorschriften über staatliche
Beihilfen stehen, verringern die Risiken für private Investoren und ermöglichen so Projekte
von hohem öffentlichem Wert, mit denen gesellschaftliche Herausforderungen angegangen
werden können. Die öffentlichen Mittel sind jedoch begrenzt und müssen gezielt eingesetzt
werden, um ihre Wirkung zu maximieren (siehe Anhang 1 „Finanzierungsgrundsätze“).
Seit 2014 unterstützt die EU Hafenprojekte zu Energie, Nachhaltigkeit, Konnektivität,
Innovation und anderen Aspekten im Rahmen verschiedener Instrumente, und zwar mit rund
10 Mrd. EUR für den Ausbau und mehr als 200 Mio. EUR für FuI, einschließlich der Fazilität
„Connecting Europe“, des EFRE und der Programme der Kohäsionspolitik, des Programms
„Horizont 2020“ und des Programms „Horizont Europa“55. Die Kommission wird zudem die
Unterstützung für den Ausbau der Landstromversorgung in Häfen priorisieren, und
zwar im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Fazilität
„Connecting Europe“, die 2026 ergehen soll.
Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (2028-2034) können Investitionen in
Häfen durch verschiedene Instrumente unterstützt werden: der vorgeschlagene Europäische
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) könnte Investitionen in saubere, sichere, mit
doppeltem Verwendungszweck vorgesehene, multimodale und souveräne digitalisierte
Infrastrukturen, Aufbauten und Ausrüstungen in Häfen, einschließlich Ladeinfrastrukturen und
blaue Technologien, umfassen. Die Fazilität „Connecting Europe“ 2028-2034 (CEF3) mit
einem vorgeschlagenen Verkehrsbudget von 51,5 Mrd. EUR wird ein wichtiges EU-Instrument
sein, wobei Häfen zu den Finanzierungsschwerpunkten im Bereich der grenzüberschreitenden
54 Die Schätzung der ESPO beläuft sich auf 80 Mrd. EUR: https://www.espo.be/media/ESP-
3217_InvestmentStudyReport2024_LR.pdf.
55 CEF-V (3,9 Mrd. EUR), CEF-E (856 Mio. EUR), Programme des EFRE und des Kohäsionsfonds
(3,7 Mrd. EUR), Innovationsfonds (870 Mio. EUR), Horizont 2020 und Horizont Europa (218 Mio. EUR).
InvestEU mobilisierte 200 Mio. EUR für Häfen sowie 730 Mio. EUR für digitale Technologien und CCS, die für
Häfen relevant sind. In einigen Mitgliedstaaten erhalten Projekte zur landseitigen Stromversorgung und zur
Ökologisierung von Häfen erhebliche Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
20
Konnektivität gehören56. Das künftige Programm „Horizont Europa“ 2028-2034 sollte
Innovationen in Häfen fördern.
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung über nationale und regionale Partnerschaftspläne
umfasst eines der spezifischen Ziele Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur der
Union und Beitrag zur Vervollständigung des TEN-V bei gleichzeitiger Dekarbonisierung und
Verbesserung der Konnektivität, Sicherheit und Zugänglichkeit für abgelegene, Rand- und
weniger gut angebundene Gebiete. Mit den verfügbaren Mitteln werden die Mitgliedstaaten
und Regionen je nach den lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten in der Lage sein, die
Entwicklung ihrer Häfen zu fördern.
Wie in der Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft dargelegt, wird im Jahr 2027
im Rahmen des aus dem EU-EHS finanzierten Innovationsfonds eine spezielle Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen für den Seeverkehr veröffentlicht, die auch Projekten in
Häfen zugutekommen kann.
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) hat im Zeitraum 2014-2025 Projekte
in See- und Binnenhäfen mit rund 2,8 Mrd. EUR aus Eigenmitteln unterstützt, darunter
Projekte in den Bereichen Klimaresilienz, Dekarbonisierung, Kohäsion, Innovation,
Digitalisierung, Sicherheit und Verteidigung, erneuerbare Offshore-Energien und alternative
Kraftstoffe57. Die Kommission wird die EIB um Beratung ersuchen, um insbesondere
kleine und mittlere TEN-V-Häfen beim Kapazitätsaufbau zu unterstützen. Darüber hinaus
wird die Kommission mit nationalen Förderbanken und -instituten und privaten
Finanzakteuren zusammenarbeiten, um zusätzliche Finanzierungslösungen im Einklang
mit den in dieser Strategie festgelegten Prioritäten, Kriterien und Bedingungen zu ermitteln.
Die dynamische Landschaft der globalen Hafenindustrie erlebt einen Wandel, der über die
Kerngeschäftstätigkeiten hinausgeht und sich auf neue Technologien und Innovationen
ausweitet, die neue Chancen eröffnen. Viele Häfen diversifizieren sich bereits erfolgreich, doch
es besteht nach wie vor Potenzial für weiteres Wachstum. Die EU-Häfen sollten
zukunftsorientierte, unkonventionelle Strategien verfolgen und dabei modernste
Technologien und innovative nachhaltige Verfahren integrieren. Insbesondere kleine und
mittlere Häfen sollten Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Energiewende und
der Digitalisierung nutzen.
6. SOZIALER ZUSAMMENHALT, KOMPETENZEN UND HOCHWERTIGE
ARBEITSPLÄTZE
6.1 Häfen als Bindeglieder
Häfen sind von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, die
Widerstandsfähigkeit sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt von arktischen
Gebieten und Küstengebieten, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage sowie deren
20 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger. Industrielle Entwicklung und innovative maritime
Cluster in Häfen verbessern die lokale Wirtschaft, während öffentliche und private Räume am
56 Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ 2028-2034 wurden Mittel in Höhe von 29,9 Mio. EUR für
spezifische Ziele im Energiebereich vorgeschlagen (COM(2025) 547).
57 https://www.eib.org/de/products/index: Unser Angebot.
21
Wasser die Attraktivität von Städten erhöhen. Dies kann in dicht besiedelten Gebieten zu
Wettbewerb um Raum und zu negativen Umweltauswirkungen führen.
Die Kommission wird den territorialen Zusammenhalt und die Konnektivität von Inseln
und Gebieten in äußerster Randlage, insbesondere derjenigen mit demografischen
Herausforderungen, weiterhin durch kohäsionspolitische Mittel und die Fazilität „Connecting
Europe“ für Verkehr (CEF-V) unterstützen und fordert die Mitgliedstaaten auf,
Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur, saubere Energie und Kraftstoffe,
Sicherheit und Nachhaltigkeit für kleine und mittlere Häfen, insbesondere auf Inseln, in
abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage, zu unterstützen. Die Kommission
wird in den Rahmen der anstehenden Mitteilungen zur Strategie für Küstengemeinden und zur
Inselstrategie politische Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen, ökologischen und
sozialen Beiträge der Häfen zu den lokalen Gemeinschaften aufnehmen. Die
Wechselwirkungen zwischen Häfen und Städten erfordern ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Faktoren. Die Kommission wird den
Dialog intensivieren und die Entwicklung bewährter Verfahren und Leitlinien zur
Verbesserung der Beziehungen zwischen Häfen und Städten unterstützen58. Darüber
hinaus schlägt die Kommission einen neuen Fahrplan für wettbewerbsfähige kleine und
mittlere Häfen vor.
6.2 Qualifizierte Arbeitskräfte und sichere Arbeitsbedingungen in EU-Häfen
Qualifizierte und kontinuierlich geschulte Arbeitskräfte sind von entscheidender Bedeutung für
den fairen, sauberen und digitalen Wandel in Häfen und die damit verbundenen Tätigkeiten der
blauen Wirtschaft, auch in lokalen Gemeinschaften in der Nähe von Häfen. Eine neue Strategie
für den Generationswechsel in der blauen Wirtschaft im Rahmen des Europäischen Pakts für
die Meere, die für 2027 geplant ist, wird dazu beitragen, qualifizierte Arbeitskräfte der
nächsten Generation in allen Sektoren der blauen Wirtschaft, einschließlich Häfen, zu
entwickeln.
Im Rahmen des verstärkten Kompetenzpakts, der in der Union der Kompetenzen angekündigt
wurde, fordert die Kommission Sozialpartner, Häfen und andere Interessenträger,
einschließlich einschlägiger Ausbildungszentren, auf, eine spezielle
Kompetenzpartnerschaft für den Hafensektor einzurichten, um den Qualifikationsbedarf zu
antizipieren, den Fachkräftemangel zu beheben, Weiterbildungs- und Umschulungsinitiativen59
und einen inklusiven Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen und
junge Menschen, zu fördern. Der maritime Sektor, einschließlich der Häfen, wird aufgefordert,
mit der groß angelegten Partnerschaft für das digitale Ökosystem im Rahmen des
Kompetenzpakts zusammenzuarbeiten, um die digitale Weiterbildung im Hafensektor zu
unterstützen, Zusagen im Rahmen der Akademie für Cybersicherheitskompetenzen
vorzulegen und das Instrument des Europäischen Kompetenzrahmens für
58 Im Rahmen der EU-Mission „Klimaneutrale und intelligente Städte“, der EU-Mission „Wiederbelebung unserer
Ozeane und Gewässer“, des Europäischen Pakts für die Meere, der Strategie für Küstengemeinden und des
Ansatzes „von der Quelle bis zum Meer“ der Wasserresilienzstrategie. EU-Initiativen für Städte wie die
Vereinbarung für Grüne Städte und der Bürgermeisterkonvent fördern die Verfolgung ehrgeiziger umwelt- und
klimabezogener Ziele in Hafenstädten.
59 Aufbauend auf Initiativen wie der Empfehlung des Rates für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität,
der Netto-Null-Industrie-Verordnung (einschließlich „Net-Zero-Industry“-Akademien) und dem Fahrplan für
hochwertige Arbeitsplätze.
22
Cybersicherheit (ECSF) für Hafenfachkräfte zu nutzen. Ergänzende Maßnahmen im
Rahmen der Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft, die darauf abzielen, Berufe
im Seeverkehrscluster attraktiver zu machen und die Mobilität zwischen Tätigkeiten auf See
und an Land zu fördern, sind auch für den Hafensektor größter Wichtigkeit.
Der EU-Besitzstand im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gilt auch
für Häfen. Darüber hinaus ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen nationalen
Hafenbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und Agenturen für die Sicherheit des Seeverkehrs,
einschließlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Unterstützung der
Europäischen Arbeitsbehörde, von zentraler Bedeutung für den Schutz der Arbeitskräfte.
Ferner wurden vor Kurzem Änderungen vorgenommen60, um die Anwendung von Vorschriften
für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr in Bezug auf Hafenpersonal an Bord von
Schiffen zu präzisieren. Die Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle61 sieht ein System gezielter
Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften für Schiffe vor, die EU-Häfen
anlaufen. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, wird die Kommission unter Einbeziehung der
Sozialpartner Leitlinien für die Anwendung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit des
Seeverkehrs auf Hafenpersonal an Bord von Schiffen ausarbeiten. Die EU wird im
Rahmen des Programms „Horizont Europa“ weitere Forschungsarbeiten und Leitlinien für den
sicheren Umgang mit alternativen, erneuerbaren, CO2-armen und CO2-freien
Kraftstoffen im Hafengebiet unterstützen, und die Kommission wird Leitlinien und
Schulungsmaterialien für den sicheren Umgang mit alternativen Kraftstoffen in Häfen
ausarbeiten.
Die EU wird weiterhin hohe Sicherheits- und Arbeitsstandards, den sozialen Dialog und
bewährte Verfahren fördern, auch in internationalen Foren. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit und Nachhaltigkeit62 in Häfen
zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsrechtsvorschriften der Union und
der Mitgliedstaaten sowie Tarifverträge umgesetzt und eingehalten werden.
Leitinitiativen
Unterstützung kleiner und mittlerer Häfen mit einem spezifischen Fahrplan (Anhang 2).
Unterstützung der Entwicklung qualifizierter Arbeitskräfte der nächsten Generation in
allen Sektoren der blauen Wirtschaft, einschließlich Häfen, durch Maßnahmen im
Rahmen der Strategie für den Generationswechsel in der blauen Wirtschaft.
Unterstützung der Sozialpartner und der einschlägigen Interessenträger bei der
Schaffung eines Kompetenzpakts für den Hafensektor zur Weiterbildung, Umschulung
und Inklusion von Arbeitskräften.
Ausarbeitung von Leitlinien für die Anwendung der Rechtsvorschriften für die Sicherheit
des Seeverkehrs auf Hafenpersonal an Bord von Schiffen.
Ausarbeitung von Leitlinien für den sicheren Umgang mit alternativen Kraftstoffen in
Häfen.
60 http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3017/oj.
61 http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3099/oj.
62 Einschließlich der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-Richtlinie) und der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-
Richtlinie). Richtlinie 1999/92/EG (Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer), Richtlinie (EU)
2024/1788 (Gas- und Wasserstoffpaket).
23
7. SCHLUSSFOLGERUNG
In dieser Strategie wird die entscheidende Rolle der Häfen für die Wirtschaft der EU und unsere
Gesellschaft hervorgehoben. Es wird ein Rahmen festgelegt, um den EU-Hafensektor
zukunftssicher zu machen, seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Rolle der Häfen für
die Gesellschaft auf sichere und nachhaltige Weise auszubauen sowie die Resilienz, die
militärische Mobilität sowie die Cybersicherheit und die wirtschaftliche Sicherheit zu erhöhen.
Die Kommission ist entschlossen, gemeinsam mit allen oben genannten Interessenträgern für
die wirksame Umsetzung der Strategie und die Verwirklichung ihrer Ziele zu sorgen. Zu diesem
Zweck wird die Kommission ein hochrangiges Gremium für die maritime Wirtschaft und
für Häfen unter dem Vorsitz des zuständigen Kommissionsmitglieds und der Exekutiv-
Vizepräsidenten einrichten, um einen kontinuierlichen Austausch über die Umsetzung der
Maßnahmen zu führen, die in der Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
sowie in der Strategie für die Häfen der EU dargelegt sind, und um Rückmeldungen zu den
Entwicklungen auf dem Markt zu sammeln.
24
ANHANG 1: Finanzierungsgrundsätze63
A) Gemeinsame Grundsätze für EU-Hafenprojekte in allen relevanten EU-
Finanzierungsströmen:
Der Schwerpunkt bei öffentlichen Finanzierungen sollte darauf liegen, im Einklang
mit den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen die größtmögliche und
schnellste Wirkung bei der Bewältigung öffentlicher und gesellschaftlicher
Herausforderungen zu erzielen.
Finanzhilfen sollten nur für Projekte gewährt werden, die eindeutig von öffentlichem
Interesse sind und private Investitionen mobilisieren und deren Risiko mindern.
Zu den öffentlichen Prioritäten sollten die Resilienz kritischer Versorgungs- und
Logistikketten, die Konnektivität, die Bereitstellung grüner Kraftstoffe, die
landseitige Stromversorgung und Ladestationen, die Elektrifizierung der Häfen und
Netzanschlüsse, die grüne Infrastruktur und der nachhaltige Hafenbetrieb, die
Fähigkeiten zum doppelten Verwendungszweck und die physische und digitale
Gefahrenabwehr in Häfen, die Bekämpfung von Kriminalität und Drogenhandel, die
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Küstengemeinden, die
Kreislaufwirtschaft, die Verringerung von Abfällen und das Recycling gehören.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den kleinen und mittleren Häfen auf Inseln, in
Küstenregionen und Gebieten in äußerster Randlage – je nach ihren Bedürfnissen –
gewidmet werden, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit, der
Elektrifizierung und des Netzzugangs.
Der Entwicklung von EU-Lösungen sollte Vorrang eingeräumt und ihr Einsatz
verstärkt werden.
Schaffung eines widerstandsfähigen Netzwerks von Häfen, das in der Lage ist,
kritische Versorgungs- und Logistikketten, militärische Mobilität und Konnektivität
– einschließlich für Inseln und Gebiete in äußerster Randlage – sicherzustellen und
die Seehäfen der EU vor internationalen Bedrohungen zu schützen.
EU-Häfen, die unmittelbar unlauterem Wettbewerb durch Häfen in Drittländern
ausgesetzt sind, sollten Fördermittel für grüne Infrastruktur und Hafenausrüstung
erhalten.
Öffentliche Mittel für Einrichtungen in EU-Häfen, die direkt oder indirekt von
Interessenträgern aus Drittländern kontrolliert werden, sollten in Fällen, die die
Sicherheit der EU und die öffentliche Ordnung betreffen – einschließlich kritischer
Infrastrukturen oder Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck –, einer
genauen Prüfung unterzogen werden.
Es sollten Anreize für Lösungen zur Förderung von Innovation und Resilienz in der
EU geschaffen und Synergien zwischen den Sektoren ausgelotet werden.
Mögliche Sicherheitsvorteile, die sich aus der Abhängigkeit von Technologie- und
Diensteanbietern aus der EU oder aus gleichgesinnten Ländern ergeben, sollten in
Betracht gezogen werden.
Die von den Akteuren in den Erweiterungsländern vorgeschlagenen Lösungen sollten
als Teil der umfassenderen EU-Lieferkette betrachtet werden.
B) Leitprinzipien für die Unterstützung von Hafenprojekten in Drittländern:
63 Dieser Anhang lässt die Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Verabschiedung des mehrjährigen
Finanzrahmens 2028-2034 unberührt.
25
Konzentration auf für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften, bei denen Prioritäten
geteilt werden, wie die Umsetzung gemeinsamer Standards, der Aufbau von
Kapazitäten im Bereich von Regulierungsmaßnahmen, der Ausbau der Infrastruktur
für saubere Kraftstoffe, der Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt und des
Klimas, ferner Erweiterungsprioritäten, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im
Seeverkehr und in Häfen sowie die Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels
und anderen Formen der illegalen oder missbräuchlichen Nutzung von
Hafeninfrastruktur. Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, der Achtung der
Menschenrechte, der Sozial- und Umweltstandards, des Klimaschutzes sowie der
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.
Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (einschließlich einer Prüfung der
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zur Bewertung der finanziellen
Förderung von Hafenprojekten, die sich negativ auf die Tätigkeiten in EU-Häfen im
Umkreis von 300 Seemeilen auswirken würden).
Begünstigung politischer Ziele der EU in Bezug auf Konnektivität und Handel,
Einfuhr/Ausfuhr kritischer Rohstoffe oder erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe und
anderer Güter von kritischer Bedeutung für die EU-Wirtschaft.
Sicherstellung, dass die einschlägigen internationalen Abkommen zwischen der EU
und Drittländern faire Marktzugangsbedingungen für Hafen- und
Terminaldienstleistungen sowie für Konzessionen zur Erbringung dieser
Dienstleistungen enthalten, verbunden mit klaren Mechanismen zur Überwachung
ihrer Anwendung.
Befürwortung der Einhaltung ehrgeiziger verbindlicher internationaler
Übereinkommen im Rahmen der IMO.
26
ANHANG 2: Ein neuer Fahrplan für wettbewerbsfähige kleine und
mittlere Häfen
Kleine, mittlere und Inselhäfen sind ein wichtiger Bestandteil des europäischen Hafensystems
und besitzen ein großes Potenzial. Sie unterstützen Küstengemeinden, die Konnektivität und
den territorialen Zusammenhalt, gleichzeitig verbinden sie die regionalen Wirtschaften und
tragen zu den Prioritäten der Union auf lokaler und regionaler Ebene bei. Sie spielen auch eine
Rolle für die strategische Autonomie der Union, insbesondere in den Bereichen Energie und
kritische Lieferketten, und unterstützen die blaue Wirtschaft, einschließlich der Fischerei,
sowie wichtige und spezialisierte Marktsegmente wie Personenverkehr, Energie und Offshore-
Strom. In der vorliegenden Strategie wird daher kleinen und mittleren Häfen besondere
Aufmerksamkeit gewidmet, u. a. in Bezug auf Vereinfachung, Innovation, den Europäischen
Seeverkehrsraum, Elektrifizierung und Sicherheit. Die Strategie für Küstengemeinden wird die
Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung der Küstenregionen weiter fördern, wobei ein
besonderer Schwerpunkt auf kleinen Häfen liegt. Der Fahrplan der Kommission für die
Energiewende in der Fischerei und Aquakultur der EU wird sich auch mit der Nutzung
erneuerbarer Energien in kleinen Häfen befassen und die Entwicklung einer harmonisierten
EU-Methodik zur Messung des Energieverbrauchs und der Emissionen in Häfen unterstützen.
Darüber hinaus werden gezielte Unterstützung und Beratung angeboten.
Spezifische Förderpriorität, kohäsionspolitische Mittel sowie Aufbau finanzieller
Kapazitäten und Projektvorbereitung durch die Beratungsplattform der EIB.
Bessere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten durch den Beschluss über
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Förderung der Elektrifizierung von Industriestandorten und Clustern mit dem
anstehenden Aktionsplan für die Elektrifizierung.
Pilotprojekte zur Integration alternativer Energiequellen (potenzielle europäische
Finanzierung für den Meeres-, Fischerei- und Aquakultursektor).
BlueInvest-Plattform zur Unterstützung der Erprobung neuer Technologien, der
Marktvalidierung, der technischen Hilfe und der Mittelbeschaffung.
Beratung zur Cybersicherheit und Kapazitätsaufbau.
Ausweitung der Hafenallianz, um bewährte Verfahren und Ratschläge zur Bekämpfung
von Drogenhandel und kriminellen Aktivitäten auszutauschen.
Der künftige Arbeitsplan für den Europäischen Seeverkehrsraum (EMS) wird sich mit
der Entwicklung nachhaltiger und grüner Knotenpunkte und Verbindungen im
Kurzstreckenseeverkehr sowie mit der Zusammenarbeit zwischen Häfen befassen, wobei
der Schwerpunkt auf kleineren Häfen liegen wird.
Der Aktionsplan für den Binnenschiffsverkehr für den Zeitraum 2028-2034 wird
spezifische Maßnahmen zur Förderung des Wissensaustauschs und zur Unterstützung von
Binnenhäfen umfassen.
27
ANHANG 3: Zusammenfassung der Maßnahmen und Zeitplan
Säule I – STÄRKUNG VON WETTBEWERBSFÄHIGKEIT, INNOVATION UND
DIGITALISIERUNG
Die Kommission wird
ab 2026 Initiativen in Häfen von Drittländern, die für beide Seiten vorteilhaft sind, im
Einklang mit klaren Leitprinzipien Vorrang einräumen;
ab 2026 die Grundsätze dieser Strategie in Verhandlungen über internationale
Abkommen und Kooperationsrahmen anwenden;
sich ab 2026 im Rahmen von Freihandelsabkommen weiterhin für den Marktzugang
einsetzen und – gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) – mit
Drittländern zusammenarbeiten, um faire Investitionsbedingungen und den Zugang von
EU-Unternehmen zu fördern;
ab 2026 die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um internationale Normung durch
einen neuen Arbeitsbereich zu innovativen Häfen und Terminals im Rahmen des
Hochrangigen Forums für europäische Normung unterstützen;
bis 2028 für die Mitgliedstaaten Leitlinien zur Bewertung ausländischer Investitionen im
Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU sowie einen Rahmen für die
Kartierung und Überwachung ausländischer Investitionen in EU-Häfen entwickeln;
ab 2026 bei künftigen Initiativen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“,
einschließlich des Leuchtturmthemas „Häfen der Zukunft“, mehr Gewicht auf die
Entwicklung nach der Pilotphase legen;
die technologische Führungsposition der Union bei der Nutzung alternativer Kraftstoffe,
der Elektrifizierung, der Gestaltung, der Nachrüstung von Ausrüstung, der
Energieeffizienz und der Digitalisierung stärken und dabei
Energieumwandlungssysteme, Kreislaufwirtschaft und digitale Lösungen
berücksichtigen;
sich ab 2026 darum bemühen, die öffentlich-private Zusammenarbeit innerhalb des
Rahmenprogramms „Horizont Europa“ für den Zeitraum 2028-2034 in vorrangigen
Bereichen auszubauen;
2026 die Vorschriften für den Zugang zu Serviceeinrichtungen für den Schienenverkehr
verschärfen;
2028 ein Aktionsprogramm für den Binnenschiffsverkehr für den Zeitraum 2028-2034
vorschlagen, dessen Schwerpunkt auf Binnenhäfen liegt;
bis 2028 EU-Leitlinien für einen effizienten Datenaustausch in der Transportkette
erarbeiten;
2027 gegebenenfalls, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation, prüfen, ob eine Änderung der Schwellenwerte erforderlich ist, und weitere
Leitlinien mit Beispielen und Auslegungshinweisen zu den AGVO-Vorschriften
vorlegen, auch für Investitionen in Hafeninfrastrukturen;
2026 die EU-Fusionskontroll-Leitlinien überarbeiten, um klare und aktualisierte
Leitlinien für die Anwendung der EU-Fusionskontrollvorschriften sowohl auf
horizontale als auch auf nichthorizontale Auswirkungen von Fusionen bereitzustellen.
Der Europäische Koordinator für den Europäischen Seeverkehrsraum (EMS) wird
28
im kommenden EMS-Arbeitsplan die Entwicklung nachhaltiger und grüner
Knotenpunkte und Verbindungen im Kurzstreckenseeverkehr priorisieren und die
Zusammenarbeit zwischen Häfen fördern, wobei der Schwerpunkt auf kleineren Häfen,
der Modernisierung der Seeverkehrsinfrastruktur und der Anbindung an den Schienen-
und Binnenschiffsverkehr liegen wird;
durch Workshops mit anderen Koordinatoren der europäischen Verkehrskorridore die
Resilienzplanung erleichtern, um Notfalloptionen für die Konnektivität des Seeverkehrs
und des Hinterlands für den Fall zu prüfen, dass wichtige Häfen an Hauptverkehrswegen
gestört sind.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
eine führende Rolle bei der Festlegung globaler technischer internationaler Normen in
einschlägigen internationalen Foren, einschließlich der ISO, zu übernehmen;
die Risiken im Zusammenhang mit der ausländischen Beteiligung an oder der
ausländischen Kontrolle von strategischen Hafeninfrastrukturen mit doppeltem
Verwendungszweck und den damit verbundenen Tätigkeiten zu verhindern, zu mindern
und zu beseitigen;
sicherzustellen, dass nach nationalem Recht die Möglichkeit besteht, strategische
Infrastrukturen, Vermögenswerte oder Ausrüstungen mit doppeltem Verwendungszweck
vorübergehend unter öffentliche Kontrolle zu stellen oder ein öffentliches Nutzungsrecht
daran zu erlangen;
sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Verordnung über die
militärische Mobilität nach ihrer Annahme vollständig und rasch umgesetzt werden;
die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen, um eine rasche Einführung von
Innovationen in Häfen zu ermöglichen;
der Verbesserung der Verfügbarkeit und Kapazität von Hinterlandverbindungen auf der
Schiene und auf Binnenwasserstraßen höhere Priorität einzuräumen;
die Verfahren der Flächennutzungsplanung und Genehmigungserteilung zu straffen, um
eine rasche Erschließung zusätzlicher Gebiete für die Hafennutzung zu ermöglichen.
Die Interessenträger des Sektors werden aufgefordert,
die Aufnahme und Verbreitung von EU-finanzierter Forschung zu unterstützen, bewährte
Verfahren auszutauschen und Partnerschaften und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln,
die über spezifische/lokale Herausforderungen hinausgehen, und sich mit den
Marktanforderungen insgesamt zu befassen, auch bezüglich kleiner und mittlerer Häfen.
Die Mitgliedstaaten und Interessenträger werden aufgefordert,
die in dieser Strategie dargelegten Leitprinzipien auch auf ihre eigenen Initiativen
anzuwenden und die Koordinierung und den Informationsaustausch generell zu
verbessern;
die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen, um eine rasche Einführung von
Innovationen in Häfen zu ermöglichen;
den Hinterlandverbindungen auf der Schiene und auf Binnenwasserstraßen höhere
Priorität einzuräumen;
ein Gleichgewicht zwischen der Kapitalrendite für private Betreiber und geeigneten
vertraglichen Verpflichtungen (Dauer, transparente und faire Bedingungen für
29
Verlängerungen, Flexibilitätsklauseln) anzustreben, um Resilienz, Sicherheit und
Emissionsminderung zu gewährleisten.
Säule II – FÖRDERUNG VON ENERGIEWENDE, NACHHALTIGKEIT UND
SAUBEREN INDUSTRIEN
Die Kommission wird
2026 weiterhin den Ausbau der landseitigen Stromversorgung überwachen und mit dem
bevorstehenden Aktionsplan für die Elektrifizierung neue Maßnahmen zur Förderung der
Elektrifizierung von Häfen einführen, ebenso wie mehr Transparenz bei der
Preisgestaltung für die Landstromversorgung;
die Chancen der Umsetzung der T-MED nutzen, um die Konnektivität bezüglich
nachhaltiger Energie in den Mittelmeerhäfen zu fördern;
im Zuge des anstehenden Energieunionspakets prüfen, wie die Verfügbarkeit
nachhaltiger Kraftstoffe in Häfen gefördert werden kann;
bei der bevorstehenden Überarbeitung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur
für alternative Kraftstoffe Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Schifffahrt prüfen;
die Bemühungen der Mitgliedstaaten koordinieren und den Austausch bewährter
Verfahren erleichtern, möglicherweise auch durch Leitlinien;
bis Ende 2026 durch die Allianz für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe die
Infrastrukturkapazität und den künftigen Bedarf für die Versorgung der Häfen mit
erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen bewerten;
2026 im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff eine Studie
in Auftrag geben, um die Aktivitäten der Kommission in der Wasserstoff-Koalition der
globalen Häfen zu unterstützen;
ab 2026 Partnerschaften mit Häfen, lokalen Behörden und Industrieclustern fördern;
eine engere Zusammenarbeit zwischen Häfen, Energieunternehmen, Netzbetreibern und
lokalen Behörden anregen und ist bereit, informelle Orientierungshilfen in Kartellfragen
zu geben;
bis 2027 eine Reihe gezielter Workshops für Häfen organisieren;
den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie überarbeiten, um die Nutzbarkeit der
technischen Bewertungskriterien zu verbessern und sie zu vereinfachen und zu
aktualisieren, um politischen, legislativen und technologischen Entwicklungen
Rechnung zu tragen;
eine kohärentere Emissionsmessung und -meldung in Häfen anstreben.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
drahtlose Technologien und Lösungen für intelligente Stromnetze, digitalisierte
Verfahren sowie eine bessere Nutzung vorhandener Netzinfrastrukturen zu unterstützen;
Lösungen für die Nachfragesteuerung zu fördern, insbesondere für kleine und mittlere
Häfen;
30
Synergien zwischen dem TEN-V und dem TEN-E und anderen Stromnetzplanungen zu
stärken und in diesem Zusammenhang den Onshore-Bedarf zu berücksichtigen, der in
nationalen Netzentwicklungsplänen in den künftigen Offshore-Netzentwicklungsplänen
zum Ausdruck kommt;
in nationalen Verfahren und in den Einzelfallbewertungen die Vermutung eines
überragenden öffentlichen Interesses an der Stromnetzinfrastruktur, zu der auch die
Landstromversorgung in Häfen gehört, zum Ausdruck zu bringen;
einen Teil der EU-EHS-Einnahmen für Investitionen in die Dekarbonisierung des
Seeverkehrs im gesamten maritimen Cluster in Europa zur Verfügung zu stellen;
eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Häfen und lokalen Industrieclustern zu
unterstützen, um erneuerbare Energien, die gemeinsame Nutzung von Energie, die
Wiederverwendung von Abwärme, Speicherlösungen und die Entwicklung
hafenzentrierter Energiegemeinschaften zu fördern;
gegebenenfalls die mit der Hafenentwicklung zusammenhängenden Bestimmungen der
Wasserrahmenrichtlinie anzuwenden und für eine rechtzeitige Umsetzung neuer
Umweltvorschriften zur Meeresverschmutzung durch die Schifffahrt in Häfen zu sorgen;
bei der Umsetzung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne und ihrer nationalen
Luftreinhalteprogramme die Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe in Häfen zu
berücksichtigen.
Säule III – SCHUTZ UND SICHERHEIT VON HÄFEN
Die Kommission wird
bis 2027 die bestehenden Leitlinien für Rechtsvorschriften zur maritimen Sicherheit
aktualisieren, um alle einschlägigen Bedrohungen angemessen abzudecken;
bis Ende 2026 mit den EU-Mitgliedstaaten auf aktualisierte internationale Leitlinien im
Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation hinarbeiten;
bis Ende 2026 eine EU-Strategie zur Korruptionsbekämpfung vorlegen;
2027 einen EU-Rahmen für Sicherheitsüberprüfungen von Hafenpersonal vorschlagen;
2027 die Sicherheitsbemühungen in Zusammenarbeit mit den
Flussschifffahrtskommissionen auch auf Binnenhäfen ausweiten, einschließlich solcher,
die nicht unter den ISPS-Code fallen;
2027 bewährte Verfahren zur Verhinderung des Drogenhandels veröffentlichen und die
weitere Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern prüfen;
bis 2027 gemeinsam mit dem EAD einen regionalen Rahmen für die Zusammenarbeit
mit Drittländern zur Verbesserung der Hafensicherheit entwickeln und sich um eine
stärkere Angleichung der Zollkontrollen in allen EU-Häfen sowie um bessere
Sicherheitsprotokolle weltweit bemühen;
bis 2027 an einem öffentlich-privaten Informationsaustausch zwischen Zollbehörden
und maritimen Logistikunternehmen arbeiten;
bereit sein, zu prüfen, inwieweit kartellrechtliche Instrumente die Anwendung der von
der Europäischen Hafenallianz entwickelten Leitlinien oder bewährten Verfahren
unterstützen können;
2026 einen integrierten europäischen Rahmen für Klimaresilienz vorlegen;
31
ab 2026 Forschungs- und Entwicklungsinitiativen unterstützen, die darauf abzielen, den
Datenaustausch und die Datenspeicherung für Häfen und Interessenträger entlang
multimodaler Logistikketten sicherzustellen;
ab 2026 Lösungen für die Souveränität der EU in Bezug auf Daten, die ihren
lebenswichtigen zivilen und militärischen Verkehr untermauern, fördern und
unterstützen und eine Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern anstreben;
2027 weiterhin mit der IMO zusammenarbeiten, um mittels eines nicht verbindlichen
Cyberkodex harmonisierte globale Cybersicherheitsstandards für den Seeverkehrssektor
voranzubringen;
bis 2027 die Leitlinien der ENISA zum Cyberrisikomanagement für Häfen aktualisieren;
bis 2027 eine koordinierte Sicherheitsrisikobewertung auf Unionsebene durchführen, um
die Cybersicherheitsrisiken zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen zu empfehlen;
bis 2027 ein Forum für die Cybersicherheits- und See- bzw. Hafenbehörden der
Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren schaffen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Gefahrenabwehr im Seeverkehr Vorrang
einzuräumen, bewährte Verfahren anzuwenden, die im Rahmen der öffentlich-privaten
Partnerschaft der Europäischen Hafenallianz zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität (einschließlich des Drogenhandels) und der Korruption ausgetauscht
werden, und die Hafensicherheit in ihrer Gesamtheit anzugehen;
der Interoperabilität von Häfen innerhalb des Eisenbahnnetzes der EU sowie der
Erreichung eines „guten Schiffbarkeitszustands“ für Binnenwasserstraßen bis 2030
Vorrang einzuräumen;
Häfen in die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen
(CER-Richtlinie) einbeziehen;
sicherzustellen, dass kritische Güter im Einklang mit den Anforderungen an die
militärische Mobilität, der EU-Bevorratungsstrategie und der durch das Programm für
die Europäische Verteidigungsindustrie eingeführten Regelung für die
Versorgungssicherheit gehandhabt und gelagert werden;
die Kartierung, den Informationsaustausch und die Koordinierung zu optimieren, um
Lagerbestände aufzubauen und zu schützen und Störungen auf ein Minimum zu
beschränken, wobei besondere Aufgaben kleinerer Häfen zu berücksichtigen sind.
Die Mitgliedstaaten und Interessenträger werden aufgefordert,
Klimaresilienzpläne zu entwickeln und bewährte Verfahren in Bezug auf Maßnahmen
zur Klimaresilienz in Häfen auszutauschen;
gefährdete Infrastrukturen, Aufbauten und Ausrüstungen zu schützen und zu stärken,
Engpässe zu beseitigen und ihre Anstrengungen zur Absicherung ihrer kritischen
Infrastrukturen zu verstärken;
für ausreichende Redundanz und ausreichende Kapazitäten zu sorgen, um kurz- und
mittelfristige Störungen in ihrer Logistikkette und ihrer Versorgung mit kritischen Gütern
zu absorbieren, damit insbesondere die am stärksten gefährdeten Knotenpunkte der
militärischen Mobilität ein angemessenes operatives Niveau erreichen können;
Der EMS-Koordinator wird
32
gemeinsam mit anderen Koordinatoren der europäischen Verkehrskorridore die
Resilienzplanung für die Konnektivität des Seeverkehrs und des Hinterlands erleichtern.
Säule IV – ZUGANG ZU FINANZMITTELN UND INVESTITIONEN
Die Kommission wird
die in der Strategie entwickelten Finanzierungsgrundsätze auf alle
Finanzierungsinstrumente anwenden, einschließlich einschlägiger Maßnahmen zur
Förderung von Innovationen in Häfen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“
2028-2034;
die Unterstützung für den Ausbau der Landstromversorgung in Häfen priorisieren, und
zwar im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Fazilität
„Connecting Europe“, die 2026 ergehen soll;
die im Rahmen des derzeitigen MFR verfügbaren Mittel bestmöglich einsetzen, um die
Prioritäten der Strategie zu unterstützen;
die EIB über JASPERS um Beratung ersuchen, um insbesondere kleine und mittlere
TEN-V-Häfen beim Kapazitätsaufbau zu unterstützen;
mit nationalen Förderbanken und -instituten und privaten Finanzakteuren
zusammenarbeiten, um zusätzliche Finanzierungslösungen für See- und Binnenhäfen
und deren Betreiber zu ermitteln.
Die EIB wird ersucht,
dem Sektor weiterhin Finanzmittel und beratende Unterstützung anzubieten und den
Dialog mit der Kommission, den Mitgliedstaaten, Kofinanzierern und dem Sektor
fortzusetzen, um die Prioritäten der Strategie voranzubringen und den Zugang zu
Finanzmitteln und technischer Hilfe für Häfen und Unternehmen jeder Größe,
insbesondere für kleinere Betreiber, sowie für KMU im Hafensektor zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert,
je nach den lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten die Entwicklung ihrer Häfen zu
fördern.
Die Interessenträger der Branche werden aufgefordert,
zukunftsorientierte, unkonventionelle Strategien zu verfolgen und dabei modernste
Technologien und innovative nachhaltige Verfahren zu integrieren.
Säule V – SOZIALER ZUSAMMENHALT, KOMPETENZEN UND
HOCHWERTIGE ARBEITSPLÄTZE
Die Kommission wird
den territorialen Zusammenhalt und die Konnektivität von Inseln und Gebieten in
äußerster Randlage, insbesondere derjenigen mit demografischen Herausforderungen,
weiterhin unterstützen;
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2026 in die anstehenden Strategien für Inseln und Küstengemeinden politische
Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Beiträge der
Häfen zu den lokalen Gemeinschaften aufnehmen;
ab 2026 den Dialog intensivieren und die Entwicklung bewährter Verfahren und
Leitlinien zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Häfen und Städten unterstützen;
2026 kleine und mittlere Häfen mit einem spezifischen Fahrplan (Anhang 2)
unterstützen;
2026 einen Fahrplan für die Energiewende in der Fischerei und Aquakultur der EU
veröffentlichen;
2027 zur Entwicklung qualifizierter Arbeitskräfte der nächsten Generation in allen
Sektoren der blauen Wirtschaft, einschließlich Häfen, beitragen, und zwar durch
Maßnahmen im Rahmen der Strategie für den Generationswechsel in der blauen
Wirtschaft;
bis 2027 Leitlinien für die Anwendung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit des
Seeverkehrs auf Hafenpersonal an Bord von Schiffen ausarbeiten;
ab 2026 im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ weitere Forschungsarbeiten und
Leitlinien für den sicheren Umgang mit alternativen, erneuerbaren sowie CO2-armen und
CO2-freien Kraftstoffen im Hafengebiet unterstützen;
bis 2027 Leitlinien und Schulungsmaterialien für den sicheren Umgang mit alternativen
Kraftstoffen ausarbeiten.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur, saubere Energie und Kraftstoffe,
Sicherheit und Nachhaltigkeit für kleine und mittlere Häfen, insbesondere auf Inseln, in
abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage, zu unterstützen;
Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit und Nachhaltigkeit in Häfen zu unterstützen
und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsrechtsvorschriften der Union und der
Mitgliedstaaten sowie Tarifverträge umgesetzt und eingehalten werden.
Die Sozialpartner und andere Interessenträger des Sektors werden aufgefordert,
eine spezielle Kompetenzpartnerschaft für den Hafensektor einzurichten, um die
Weiterbildung und Umschulung und die Inklusion von Arbeitskräften zu unterstützen.
Der maritime Sektor wird aufgefordert,
mit der groß angelegten Partnerschaft für das digitale Ökosystem im Rahmen des
Kompetenzpakts zusammenzuarbeiten, um die digitale Weiterbildung im Hafensektor zu
unterstützen;
Zusagen im Rahmen der Akademie für Cybersicherheitskompetenzen vorzulegen und
das Instrument des Europäischen Kompetenzrahmens für Cybersicherheit (ECSF) für
Hafenfachkräfte zu nutzen.
Drucksache 189/26 - 34 -
Relationen
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