Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
Text
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr"
...
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 108/1/26
13.03.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - In
zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken -
Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen
im Schwerlastverkehr"
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
A
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 6 Satz 1, 2
Nummer 6 ist wie folgt zu ändern:
a) In Satz 1 ist die Angabe „muss“ durch die Angabe „sollte“ zu ersetzen.
b) Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Er bittet, anlassbezogen und entsprechend personeller Kapazitäten die
Kontrolldichte zu erhöhen sowie den Einsatz moderner Kontrolltechnik zu
ermöglichen.“
...
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Nummer 6 Satz 2 ist zu verpflichtend und restriktiv formuliert. Dies kann dazu
führen, dass die Kontrollbehörden in Bund und Ländern bei einer
entsprechenden Beschlussfassung einem verpflichtenden Handlungs- und
Umsetzungszwang ausgesetzt werden, der weder angezeigt noch rechtlich gedeckt ist und
mitunter aufgrund der Einschränkungen in den technischen Komponenten gar
nicht umgesetzt werden kann.
Bei der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt
es sich um Tatbestände, die dem Opportunitätsprinzip unterliegen und
demnach einen entsprechenden Ermessensspielraum eröffnen.
2. Zu Nummer 6 Satz 2*
In Nummer 6 Satz 2 ist nach der Angabe „Kontrolldichte“ die Angabe „durch
die zuständige Bundeskontrollbehörde“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorgeschlagene Erhöhung der Ahndungssätze ist zu begrüßen. Diese allein
würde jedoch wenig Änderung erbringen. Um nachhaltige
Verhaltensänderungen zu erreichen ist, wie vorgeschlagen, eine Erhöhung der Kontrolldichte und
damit eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos erforderlich. Dies darf jedoch
nicht dazu führen, dass die Verantwortung insbesondere auf die
Länderpolizeien übergeht und diese verpflichtet werden, ihre Kontrollmaßnahmen
deutlich zu verstärken. Die diesbezügliche Entscheidung über den Umfang von
Kontrollmaßnahmen soll weiterhin im Verantwortungsbereich des jeweiligen
Landes bestehen bleiben. Insofern erscheint es angezeigt, klar auf die
Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Bundes nicht nur im Hinblick auf technische
Lösungen, sondern auch auf dessen Kontrollmöglichkeiten und Befugnisse im
Schwerverkehr (Bundesamt für Logistik und Mobilität) zu verweisen.
3. Zu Nummer 7 – neu –
Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 7 einzufügen:
„7. Der Bundesrat regt an, zu prüfen, ob zum Zwecke der schnelleren
Erreichung der hier verfolgten Ziele, der Förderung der Resilienz und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verschlankung staat-
* Annahme ist auch bei Annahme von Ziffer 1 möglich;
bei Annahme beider Ziffern werden diese im Beschluss redaktionell zusammengeführt.
licher Regulierung, bestehende Zulassungen aus Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation für
automatisierte, beweissichernde Messtechnik zur Verfolgung von
Überladungsverstößen dann anerkannt werden können, wenn der jeweilige Mitglied- oder
Assoziationsstaat ein als gleichwertig anzusehendes nationales
Zulassungsverfahren vorschreibt. Dieses hat ein mindestens gleichwertiges
Verlässlichkeitsniveau wie eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt zu gewährleisten.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Derzeit existieren in der Schweiz marktverfügbare, sogenannte Weigh-in-
Motion-Systeme, die zur automatisierten Detektion von Überladungsverstößen
bestimmt sind und über eine Zertifizierung des Eidgenössischen Institutes für
Metrologie verfügen. Mit Blick auf die bekannte Reputation der Schweiz für
die Gewährleistung hoher technischer Präzisionsstandards scheint eine Prüfung
der Gleichwertigkeit des Verlässlichkeitsniveaus naheliegend.
B
4. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr (Empfehlungen der Ausschüsse)