Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
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Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 25/26 (Beschluss)
06.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des
BAföG
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 25/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des
BAföG
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Das BAföG ist seit über 50 Jahren das zentrale Instrument der staatlichen
Studienfinanzierung. Es gewährleistet Chancengleichheit und Bildungsaufstieg,
unabhängig von der sozialen Herkunft. Der Bundesrat begrüßt, dass die
Bundesregierung sich gemäß ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das BAföG in
einer großen Novelle zu modernisieren.
2. Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass das BAföG immer weniger
Studierende erreicht und die BAföG-Mittel nicht ausreichen, um die
gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken.
3. Er fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen
Maßnahmen in einem großen Reformschritt umzusetzen (u. a. einmalige
Erhöhung der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27; Dynamisierung
der Freibeträge; dauerhafte Anpassung des Grundbedarfs für Studierende an das
Grundsicherungsniveau, hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29;
Erhöhung des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler in gleichem
prozentualem Umfang; Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung des BAföG-
Bezugs; Vereinfachung der jährlichen Folgeanträge; Integration des Antrags für
Studienstarthilfe im BAföG-Antrag).
4. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich,
zusammen mit den Ländern Vorschläge zu erarbeiten, die das BAföG
grundlegend entbürokratisieren und vereinfachen, um eine wirkliche
Trendwende bei der Zahl der BAföG-Geförderten zu erreichen. Aus Sicht des
Bundesrates sind hierfür notwendig:
a) eine deutliche Vereinfachung und Verschlankung des BAföG und der
Verwaltungsvorschriften zum BAföG.
b) eine stärkere Nutzung von Pauschalen. So ließen sich das Antragsverfahren
und die Bearbeitungszeit der BAföG-Anträge deutlich vereinfachen (z. B.
bei der Berechnung des Einkommens und des Vermögens).
c) ein längerer Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und ein
Verzicht auf jährliche Wiederholungsanträge.
d) eine deutliche Vereinfachung und Verschlankung der Formblätter zum
BAföG.
5. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das BAföG digitaler zu
gestalten. Hierzu sind aus Sicht des Bundesrates folgende Punkte notwendig:
a) eine nur noch digitale Ausgestaltung des Antragsverfahrens beim BAföG
(Ausnahmen nur in besonderen Fällen).
b) die automatische Nutzung der beim Staat bereits vorliegende Datenbasis
(unter Beachtung des Datenschutzes).
6. Der Bundesrat bittet, Orientierungsstudiengänge im BAföG aufzunehmen.
Diese tragen zu einer fundierten Studienwahl bei und verringern das Risiko späterer
Studienabbrüche.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, finanziellen Ausgleich für den
mit der Administration des BAföG verbundenen Erfüllungsaufwand der Länder
zu treffen.
Begründung:
Zu Nummer 1 bis 3:
Seit seiner Einführung im Jahr 1971 hat das BAföG eine Erfolgsgeschichte
vorzuweisen. So haben seitdem mehr als 4,8 Millionen Menschen mit dem
BAföG ihre Ausbildung finanziert. Die staatliche Förderung des BAföG hat
vielen jungen Menschen das Studium erleichtert oder sogar erst ermöglicht.
Jedoch hat BAföG stark an Kraft verloren. Es erreicht immer weniger
Studierende und zudem sind die BAföG-Mittel für die Geförderten nicht
auskömmlich. Daher besteht beim BAföG sehr großer Handlungsbedarf.
Aktuell bekommen nur noch rund 12 Prozent der Studierenden BAföG. Nach
aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der BAföG-
Geförderten im Jahr 2024 auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000
gesunken. Mehr als die Hälfte der BAföG-Berechtigten stellt gar keinen BAföG-
Antrag mehr. Zu diesem Ergebnis kam eine neue gemeinsame Untersuchung
des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern und des
Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik. Diese Entwicklung
ist sehr besorgniserregend.
Bereits in dem gemeinsamen Appell der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
und des Deutschen Studierendenwerks im Jahr 2023 an die Bundesregierung
zur Reform des BAföG betonte der HRK-Präsident, Herr Prof. Dr. Walter
Rosenthal, dass unsere Gesellschaft heute mehr denn je auf hochqualifizierte,
wissenschaftlich gebildete Fachkräfte angewiesen ist, um den zahlreichen
existenziellen Herausforderungen unserer Zeit begegnen zu können. Eine
bedarfsgerechte Ausbildungsförderung des Bundes ist daher eine wichtige Investition in
die Zukunft unserer Gesellschaft.
Zu Nummer 4
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Bürokratie umfassend
abbauen und in vielen Bereichen Entscheidungen, Prozesse und Strukturen
modernisieren. Bundesforschungsministerin Bär erklärte im September 2025 zur
Reform des BAföG, dass das BAföG digitaler und einfacher gemacht werden
müsse, da nicht hinnehmbar sei, dass ein großer Teil der
Anspruchsberechtigten das BAföG gar nicht beantrage, auch weil das Verfahren immer noch zu
kompliziert und nicht niedrigschwellig genug sei. Diese Ziele der
Bundesregierung sind absolut zu begrüßen. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es im Bereich
des BAföG aber mehr als nur einer Reihe von Maßnahmen im bestehenden
Gesetz. Vielmehr ist aus Sicht des Bundesrates eine umfangreichere und
tiefgreifendere Reform nötig, die das umfangreiche und hochkomplexe BAföG, die
vielseitigen Verwaltungsvorschriften zum BAföG sowie des BAföG-Verfahren
mit seinen zahlreichen Unterlagen umfasst. Es ist dringend notwendig, die
Beantragung des BAföG für Antragsteller zu erleichtern und die Bearbeitung der
BAföG-Anträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den BAföG-
Ämtern deutlich weniger aufwendig zu gestalten.
Die Regelungen des BAföG und dessen Verwaltungsvorschriften sind im
Laufe der Jahrzehnte zu umfangreich, komplex und kompliziert geworden. Die
Beantragung des BAföG ist aus Sicht vieler Studierender angesichts der
zahlreichen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen zu kompliziert. Dies ist einer
der wesentlichen Gründe, warum die Zahl der BAföG-Anträge rückläufig ist.
Zudem ergibt sich angesichts der umfangreichen und sehr komplexen
Regelungen des BAföG, der Verwaltungsvorschriften zum BAföG und der
Formblätter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter sowie von
Bund und Ländern ein sehr hoher Verwaltungsaufwand. Dies betrifft
insbesondere Fragen der Anwendung und Auslegung der BAföG-Regelungen, bei der
sich in der täglichen Anwendungspraxis oft komplexe Fragen stellen.
Bei dem bereits 50 Jahre alten BAföG ergibt sich die hohe Anzahl der 29
Änderungsnovellen allein schon dadurch, dass die Bedarfs- und Freibeträge alle
zwei Jahre an die Inflation und Vermögensentwicklung angepasst wurden.
Daneben hat sich das Gesetz aber auch inhaltlich deutlich weiterentwickelt. Das
BAföG wurde immer umfangreicher und komplexer ausgestaltet und es musste
auch als Folge von zahlreichen Gerichtsentscheidungen angepasst werden.
Dadurch ist das Gesetz sehr detailliert und kompliziert geworden, so dass es für
die Antragstellenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-
Ämter nur noch schwer verständlich und schwer handhabbar geworden ist.
Statt das BAföG lediglich im bestehenden Gesetz weiterzuentwickeln, ist es
aus Sicht des Bundesrates daher erforderlich, das BAföG, die
Verwaltungsvorschriften zum BAföG und die Formblätter zum BAföG deutlich zu
vereinfachen und zu verschlanken. Hierdurch würde der Aufwand für die Studierenden
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen deutlich reduziert
werden können. Beispielsweise könnte beim BAföG mit Pauschalen gearbeitet
werden. Auch in anderen Bereichen werden Pauschalen verwendet. So gibt es
zum Beispiel die Versicherungspauschale beim Bürgergeld (vgl. § 6 Absatz 1
Nummer 1 Bürgergeld-V) oder die Entfernungspauschale (vgl. § 9 Absatz 1
Nummer 4 EStG), mit der Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden. Auch
wären ein längerer Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und der
Verzicht auf jährliche Wiederholungsanträge eine deutliche Erleichterung im
BAföG-Bereich.
Durch diese grundlegende Reform der Vereinfachung im BAföG-Bereich
würde die Bundesregierung in einem sehr wichtigen Bereich für die Zukunft
unserer Gesellschaft und die Arbeitswelt ihr wichtiges Ziel des Bürokratieabbaus
erfolgreich erreichen können.
Zu Nummer 5
Es ist wichtig, die Digitalisierung beim BAföG weiter voranzubringen.
Beispielsweise könnten bestimmte Nachweispflichten der Antragsteller reduziert
werden, indem – unter Beachtung des Datenschutzes – alle dem Staat bereits
vorliegenden Daten (z. B. beim Bundeszentralamt für Steuern) für die
Nachweise beim BAföG herangezogen werden. Dass dieses Modell funktionieren
kann, zeigen die aktuellen Aktivitäten im Bereich der Steuerverwaltung in
Hessen. So wurden dort im Rahmen eines deutschlandweit beachteten
Pilotprojektes über 4 700 automatisierte Steuerbescheide für Bürgerinnen und Bürger
erstellt, welche die Steuerverwaltung aufgrund bereits vorliegender zahlreicher
Informationen erstellt hat. Das Projekt in Hessen ist erfolgreich gestartet. Eine
solche Handhabung wäre auch im BAföG-Bereich wünschenswert und
denkbar.
Hierdurch würden zugleich die wichtigen Ziele der Bundesregierung zum
umfassenden Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen
erfolgreich vorangebracht werden. So will die Bundesregierung laut ihrem
Koalitionsvertrag die Bürokratie abbauen sowie Verwaltungsleistungen
digitalisieren, um die Verwaltung in Deutschland vernetzter, effizienter,
leistungsfähiger und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Zu Nummer 6
Angesichts der über 22 000 Studienangebote in Deutschland fällt es vielen
Studieninteressierten oft schwer, eine Wahl zu treffen, welcher Studiengang
genau zu ihnen passt. Daher bieten viele Hochschulen in Deutschland eine
Orientierungsphase an. In dieser wird Studieninteressierten für längstens zwei
Semester ermöglicht, an verschiedenen Studiengängen teilzunehmen und die
passsende Fachrichtung für sich zu finden. Die Studien- und
Prüfungsleistungen des Orientierungsstudiums werden, auch wenn es nicht Teil eines
bestehenden Studiengangs ist, oftmals in einem anschließenden Studium
angerechnet. Studieninteressierte können auf diesem Weg die Studieninhalte und
Leistungsanforderungen besser überprüfen und ihnen fällt später die Orientierung
im Hochschul- und Studienalltag leichter. Somit wird durch ein
Orientierungssemester auch das Risiko späterer Studienabbrüche deutlich reduziert.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG (Beschlussdrucksache)