Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
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Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
[Bundesrat Drucksache 25/26
16.01.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des
BAföG
Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 16. Januar 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lies
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Das BAföG ist seit über 50 Jahren das zentrale Instrument der staatlichen
Studienfinanzierung. Es gewährleistet Chancengleichheit und Bildungsaufstieg,
unabhängig von der sozialen Herkunft. Der Bundesrat begrüßt, dass die
Bundesregierung sich gemäß ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das
BAföG in einer großen Novelle zu modernisieren.
2. Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass das BAföG immer weniger
Studierende erreicht und die BAföG-Mittel nicht ausreichen, um die gestiegenen
Lebenshaltungskosten zu decken.
3. Er fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen
Maßnahmen in einem großen Reformschritt umzusetzen (u. a. einmalige
Erhöhung der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27;
Dynamisierung der Freibeträge; dauerhafte Anpassung des Grundbedarfs für
Studierende an das Grundsicherungsniveau, hälftig zum Wintersemester
2027/28 und 2028/29; Erhöhung des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler
in gleichem prozentualem Umfang; Vereinfachung, Digitalisierung und
Beschleunigung des BAföG-Bezugs; Vereinfachung der jährlichen Folgeanträge;
Integration des Antrags für Studienstarthilfe im BAföG-Antrag).
4. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich, das
BAföG grundlegend zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, um eine wirkliche
Trendwende bei der Zahl der BAföG-Geförderten zu erreichen. Aus Sicht des
Bundesrates sind hierfür notwendig:
a) Das BAföG und die Verwaltungsvorschriften zum BAföG deutlich zu
vereinfachen und zu verschlanken.
b) Eine stärkere Nutzung von Pauschalen. So ließen sich das Antragsverfahren
und die Bearbeitungszeit der BAföG-Anträge deutlich vereinfachen (z. B. bei
der Berechnung des Einkommens und des Vermögens).
c) Ein längerer Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und ein Verzicht
auf jährliche Wiederholungsanträge.
d) Die Formblätter zum BAföG deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken.
5. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das BAföG digitaler zu
gestalten. Hierzu sind aus Sicht des Bundesrates folgende Punkte notwendig:
a) Das Antragsverfahren beim BAföG nur noch digital auszugestalten
(Ausnahmen nur in besonderen Fällen).
b) Die automatische Nutzung der beim Staat bereits vorliegende Datenbasis
(unter Beachtung des Datenschutzes).
6. Der Bundesrat bittet, Orientierungsstudiengänge im BAföG aufzunehmen. Diese
tragen zu einer fundierten Studienwahl bei und verringern das Risiko späterer
Studienabbrüche.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, finanziellen Ausgleich für den mit
der Administration des BAföG verbundenen Erfüllungsaufwand der Länder zu
treffen.
Begründung:
Zu Nummer 1 bis 3:
Seit seiner Einführung im Jahr 1971 hat das BAföG eine Erfolgsgeschichte
vorzuweisen. So haben seitdem mehr als 4,8 Millionen Menschen mit dem BAföG
ihre Ausbildung finanziert. Die staatliche Förderung des BAföG hat vielen jungen
Menschen das Studium erleichtert oder sogar erst ermöglicht. Jedoch hat BAföG
stark an Kraft verloren. Es erreicht immer weniger Studierende und zudem sind die
BAföG-Mittel für die Geförderten nicht auskömmlich. Daher besteht beim BAföG sehr
großer Handlungsbedarf.
Aktuell bekommen nur noch rund 12 Prozent der Studierenden BAföG. Nach
aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der BAföG-
Geförderten im Jahr 2024 auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000 gesunken.
Mehr als die Hälfte der BAföG-Berechtigten stellt gar keinen BAföG-Antrag mehr. Zu
diesem Ergebnis kam eine neue gemeinsame Untersuchung des Max-Planck-
Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern und des Fraunhofer-Instituts für
Angewandte Informationstechnik. Diese Entwicklung ist sehr besorgniserregend.
Bereits in dem gemeinsamen Appell der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des
Deutschen Studierendenwerks (DSW) im Jahr 2023 an die Bundesregierung zur
Reform des BAföG betonte der HRK-Präsident, Herr Professor Dr. Walter Rosenthal,
dass unsere Gesellschaft heute mehr denn je auf hochqualifizierte, wissenschaftlich
gebildete Fachkräfte angewiesen ist, um den zahlreichen existenziellen
Herausforderungen unserer Zeit begegnen zu können. Eine bedarfsgerechte
Ausbildungsförderung des Bundes ist daher eine wichtige Investition in die Zukunft
unserer Gesellschaft.
Zu Nummer 4
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Bürokratie umfassend abbauen
und in vielen Bereichen Entscheidungen, Prozesse und Strukturen modernisieren.
Bundesforschungsministerin Bär erklärte im September 2025 zur Reform des BAföG,
dass das BAföG digitaler und einfacher gemacht werden müsse, da nicht
hinnehmbar sei, dass ein großer Teil der Anspruchsberechtigten das BAföG gar nicht
beantrage, auch weil das Verfahren immer noch zu kompliziert und nicht
niedrigschwellig genug sei. Diese Ziele der Bundesregierung sind absolut zu
begrüßen. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es im Bereich des BAföG aber mehr als
nur einer Reihe von Maßnahmen im bestehenden Gesetz. Vielmehr ist aus Sicht des
Bundesrates eine umfangreichere und tiefgreifendere Reform nötig, die das
umfangreiche und hochkomplexe BAföG, die vielseitigen Verwaltungsvorschriften
zum BAföG sowie des BAföG-Verfahren mit seinen zahlreichen Unterlagen umfasst.
Es ist dringend notwendig, die Beantragung des BAföG für Antragsteller zu
erleichtern und die Bearbeitung der BAföG-Anträge für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den BAföG-Ämtern deutlich weniger aufwendig zu gestalten.
Die Regelungen des BAföG und dessen Verwaltungsvorschriften sind im Laufe der
Jahrzehnte zu umfangreich, komplex und kompliziert geworden. Die Beantragung
des BAföG ist aus Sicht vieler Studierender angesichts der zahlreichen erforderlichen
Unterlagen und Nachweisen zu kompliziert. Dies ist einer der wesentlichen Gründe,
warum die Zahl der BAföG-Anträge rückläufig ist. Zudem ergibt sich angesichts der
umfangreichen und sehr komplexen Regelungen des BAföG, der
Verwaltungsvorschriften zum BAföG und der Formblätter für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der BAföG-Ämter sowie von Bund und Ländern ein sehr hoher
Verwaltungsaufwand. Dies betrifft insbesondere Fragen der Anwendung und
Auslegung der BAföG-Regelungen, bei der sich in der täglichen Anwendungspraxis
oft komplexe Fragen stellen.
Bei dem bereits 50 Jahre alten BAföG ergibt sich die hohe Anzahl der 29
Änderungsnovellen allein schon dadurch, dass die Bedarfs- und Freibeträge alle
zwei Jahre an die Inflation und Vermögensentwicklung angepasst wurden. Daneben
hat sich das Gesetz aber auch inhaltlich deutlich weiterentwickelt. Das BAföG wurde
immer umfangreicher und komplexer ausgestaltet und es musste auch als Folge von
zahlreichen Gerichtsentscheidungen angepasst werden. Dadurch ist das Gesetz sehr
detailliert und kompliziert geworden, so dass es für die Antragstellenden und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter nur noch schwer verständlich und
schwer handhabbar geworden ist.
Statt das BAföG lediglich im bestehenden Gesetz weiterzuentwickeln, ist es aus
Sicht des Bundesrates daher erforderlich, das BAföG, die Verwaltungsvorschriften
zum BAföG und die Formblätter zum BAföG deutlich zu vereinfachen und zu
verschlanken. Hierdurch würde der Aufwand für die Studierenden und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen deutlich reduziert werden können.
Beispielsweise könnte beim BAföG mit Pauschalen gearbeitet werden. Auch in
anderen Bereichen werden Pauschalen verwendet. So gibt es zum Beispiel die
Versicherungspauschale beim Bürgergeld (vgl. § 6 Absatz 1 Nummer 1
Bürgergeld-V) oder die Entfernungspauschale (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 4 EstG),
mit der Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden. Auch wären ein längerer
Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und der Verzicht auf jährliche
Wiederholungsanträge eine deutliche Erleichterung im BAföG-Bereich.
Durch diese grundlegende Reform der Vereinfachung im BAföG-Bereich würde die
Bundesregierung in einem sehr wichtigen Bereich für die Zukunft unserer
Gesellschaft und die Arbeitswelt ihr wichtiges Ziel des Bürokratieabbaus erfolgreich
erreichen können.
Zu Nummer 5
Es ist wichtig, die Digitalisierung beim BAföG weiter voranzubringen. Beispielsweise
könnten bestimmte Nachweispflichten der Antragsteller reduziert werden, indem –
unter Beachtung des Datenschutzes – alle dem Staat bereits vorliegenden Daten
(z. B. beim Bundeszentralamt für Steuern) für die Nachweise beim BAföG
herangezogen werden. Dass dieses Modell funktionieren kann, zeigen die aktuellen
Aktivitäten im Bereich der Steuerverwaltung in Hessen. So wurden dort im Rahmen
eines deutschlandweit beachteten Pilotprojektes über 4 700 automatisierte
Steuerbescheide für Bürgerinnen und Bürger erstellt, welche die Steuerverwaltung
aufgrund bereits vorliegender zahlreicher Informationen erstellt hat. Das Projekt in
Hessen ist erfolgreich gestartet. Eine solche Handhabung wäre auch im BAföG-
Bereich wünschenswert und denkbar.
Hierdurch würden zugleich die wichtigen Ziele der Bundesregierung zum
umfassenden Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen
erfolgreich vorangebracht werden. So will die Bundesregierung laut ihrem
Koalitionsvertrag die Bürokratie abbauen sowie Verwaltungsleistungen digitalisieren,
um die Verwaltung in Deutschland vernetzter, effizienter, leistungsfähiger und
nutzerfreundlicher zu gestalten.
Zu Nummer 6
Angesichts der über 22 000 Studienangebote in Deutschland fällt es vielen
Studieninteressierten oft schwer, eine Wahl zu treffen, welcher Studiengang genau
zu ihnen passt. Daher bieten viele Hochschulen in Deutschland eine
Orientierungsphase an. In dieser wird Studieninteressierten für längstens zwei
Semester ermöglicht, an verschiedenen Studiengängen teilzunehmen und die
passsende Fachrichtung für sich zu finden. Die Studien- und Prüfungsleistungen des
Orientierungsstudiums werden, auch wenn es nicht Teil eines bestehenden
Studiengangs ist, oftmals in einem anschließenden Studium angerechnet.
Studieninteressierte können auf diesem Weg die Studieninhalte und
Leistungsanforderungen besser überprüfen und ihnen fällt später die Orientierung im
Hochschul- und Studienalltag leichter. Somit wird durch ein Orientierungssemester
auch das Risiko späterer Studienabbrüche deutlich reduziert.
Drucksache 25/26- 5 -]
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