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Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG

dip / drucksache 16.01.2026 · WP 21 · 25/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG [Bundesrat Drucksache 25/26 16.01.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Niedersachsen Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 16. Januar 2026 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Olaf Lies Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG Der Bundesrat möge beschließen: 1. Das BAföG ist seit über 50 Jahren das zentrale Instrument der staatlichen Studienfinanzierung. Es gewährleistet Chancengleichheit und Bildungsaufstieg, unabhängig von der sozialen Herkunft. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung sich gemäß ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das BAföG in einer großen Novelle zu modernisieren. 2. Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass das BAföG immer weniger Studierende erreicht und die BAföG-Mittel nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. 3. Er fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen in einem großen Reformschritt umzusetzen (u. a. einmalige Erhöhung der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27; Dynamisierung der Freibeträge; dauerhafte Anpassung des Grundbedarfs für Studierende an das Grundsicherungsniveau, hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29; Erhöhung des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler in gleichem prozentualem Umfang; Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung des BAföG-Bezugs; Vereinfachung der jährlichen Folgeanträge; Integration des Antrags für Studienstarthilfe im BAföG-Antrag). 4. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich, das BAföG grundlegend zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, um eine wirkliche Trendwende bei der Zahl der BAföG-Geförderten zu erreichen. Aus Sicht des Bundesrates sind hierfür notwendig: a) Das BAföG und die Verwaltungsvorschriften zum BAföG deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken. b) Eine stärkere Nutzung von Pauschalen. So ließen sich das Antragsverfahren und die Bearbeitungszeit der BAföG-Anträge deutlich vereinfachen (z. B. bei der Berechnung des Einkommens und des Vermögens). c) Ein längerer Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und ein Verzicht auf jährliche Wiederholungsanträge. d) Die Formblätter zum BAföG deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken. 5. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das BAföG digitaler zu gestalten. Hierzu sind aus Sicht des Bundesrates folgende Punkte notwendig: a) Das Antragsverfahren beim BAföG nur noch digital auszugestalten (Ausnahmen nur in besonderen Fällen). b) Die automatische Nutzung der beim Staat bereits vorliegende Datenbasis (unter Beachtung des Datenschutzes). 6. Der Bundesrat bittet, Orientierungsstudiengänge im BAföG aufzunehmen. Diese tragen zu einer fundierten Studienwahl bei und verringern das Risiko späterer Studienabbrüche. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, finanziellen Ausgleich für den mit der Administration des BAföG verbundenen Erfüllungsaufwand der Länder zu treffen. Begründung: Zu Nummer 1 bis 3: Seit seiner Einführung im Jahr 1971 hat das BAföG eine Erfolgsgeschichte vorzuweisen. So haben seitdem mehr als 4,8 Millionen Menschen mit dem BAföG ihre Ausbildung finanziert. Die staatliche Förderung des BAföG hat vielen jungen Menschen das Studium erleichtert oder sogar erst ermöglicht. Jedoch hat BAföG stark an Kraft verloren. Es erreicht immer weniger Studierende und zudem sind die BAföG-Mittel für die Geförderten nicht auskömmlich. Daher besteht beim BAföG sehr großer Handlungsbedarf. Aktuell bekommen nur noch rund 12 Prozent der Studierenden BAföG. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der BAföG- Geförderten im Jahr 2024 auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000 gesunken. Mehr als die Hälfte der BAföG-Berechtigten stellt gar keinen BAföG-Antrag mehr. Zu diesem Ergebnis kam eine neue gemeinsame Untersuchung des Max-Planck- Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern und des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik. Diese Entwicklung ist sehr besorgniserregend. Bereits in dem gemeinsamen Appell der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) im Jahr 2023 an die Bundesregierung zur Reform des BAföG betonte der HRK-Präsident, Herr Professor Dr. Walter Rosenthal, dass unsere Gesellschaft heute mehr denn je auf hochqualifizierte, wissenschaftlich gebildete Fachkräfte angewiesen ist, um den zahlreichen existenziellen Herausforderungen unserer Zeit begegnen zu können. Eine bedarfsgerechte Ausbildungsförderung des Bundes ist daher eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Zu Nummer 4 Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Bürokratie umfassend abbauen und in vielen Bereichen Entscheidungen, Prozesse und Strukturen modernisieren. Bundesforschungsministerin Bär erklärte im September 2025 zur Reform des BAföG, dass das BAföG digitaler und einfacher gemacht werden müsse, da nicht hinnehmbar sei, dass ein großer Teil der Anspruchsberechtigten das BAföG gar nicht beantrage, auch weil das Verfahren immer noch zu kompliziert und nicht niedrigschwellig genug sei. Diese Ziele der Bundesregierung sind absolut zu begrüßen. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es im Bereich des BAföG aber mehr als nur einer Reihe von Maßnahmen im bestehenden Gesetz. Vielmehr ist aus Sicht des Bundesrates eine umfangreichere und tiefgreifendere Reform nötig, die das umfangreiche und hochkomplexe BAföG, die vielseitigen Verwaltungsvorschriften zum BAföG sowie des BAföG-Verfahren mit seinen zahlreichen Unterlagen umfasst. Es ist dringend notwendig, die Beantragung des BAföG für Antragsteller zu erleichtern und die Bearbeitung der BAföG-Anträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den BAföG-Ämtern deutlich weniger aufwendig zu gestalten. Die Regelungen des BAföG und dessen Verwaltungsvorschriften sind im Laufe der Jahrzehnte zu umfangreich, komplex und kompliziert geworden. Die Beantragung des BAföG ist aus Sicht vieler Studierender angesichts der zahlreichen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen zu kompliziert. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, warum die Zahl der BAföG-Anträge rückläufig ist. Zudem ergibt sich angesichts der umfangreichen und sehr komplexen Regelungen des BAföG, der Verwaltungsvorschriften zum BAföG und der Formblätter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter sowie von Bund und Ländern ein sehr hoher Verwaltungsaufwand. Dies betrifft insbesondere Fragen der Anwendung und Auslegung der BAföG-Regelungen, bei der sich in der täglichen Anwendungspraxis oft komplexe Fragen stellen. Bei dem bereits 50 Jahre alten BAföG ergibt sich die hohe Anzahl der 29 Änderungsnovellen allein schon dadurch, dass die Bedarfs- und Freibeträge alle zwei Jahre an die Inflation und Vermögensentwicklung angepasst wurden. Daneben hat sich das Gesetz aber auch inhaltlich deutlich weiterentwickelt. Das BAföG wurde immer umfangreicher und komplexer ausgestaltet und es musste auch als Folge von zahlreichen Gerichtsentscheidungen angepasst werden. Dadurch ist das Gesetz sehr detailliert und kompliziert geworden, so dass es für die Antragstellenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter nur noch schwer verständlich und schwer handhabbar geworden ist. Statt das BAföG lediglich im bestehenden Gesetz weiterzuentwickeln, ist es aus Sicht des Bundesrates daher erforderlich, das BAföG, die Verwaltungsvorschriften zum BAföG und die Formblätter zum BAföG deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken. Hierdurch würde der Aufwand für die Studierenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen deutlich reduziert werden können. Beispielsweise könnte beim BAföG mit Pauschalen gearbeitet werden. Auch in anderen Bereichen werden Pauschalen verwendet. So gibt es zum Beispiel die Versicherungspauschale beim Bürgergeld (vgl. § 6 Absatz 1 Nummer 1 Bürgergeld-V) oder die Entfernungspauschale (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 4 EstG), mit der Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden. Auch wären ein längerer Bewilligungszeitraum von mehreren Semestern und der Verzicht auf jährliche Wiederholungsanträge eine deutliche Erleichterung im BAföG-Bereich. Durch diese grundlegende Reform der Vereinfachung im BAföG-Bereich würde die Bundesregierung in einem sehr wichtigen Bereich für die Zukunft unserer Gesellschaft und die Arbeitswelt ihr wichtiges Ziel des Bürokratieabbaus erfolgreich erreichen können. Zu Nummer 5 Es ist wichtig, die Digitalisierung beim BAföG weiter voranzubringen. Beispielsweise könnten bestimmte Nachweispflichten der Antragsteller reduziert werden, indem – unter Beachtung des Datenschutzes – alle dem Staat bereits vorliegenden Daten (z. B. beim Bundeszentralamt für Steuern) für die Nachweise beim BAföG herangezogen werden. Dass dieses Modell funktionieren kann, zeigen die aktuellen Aktivitäten im Bereich der Steuerverwaltung in Hessen. So wurden dort im Rahmen eines deutschlandweit beachteten Pilotprojektes über 4 700 automatisierte Steuerbescheide für Bürgerinnen und Bürger erstellt, welche die Steuerverwaltung aufgrund bereits vorliegender zahlreicher Informationen erstellt hat. Das Projekt in Hessen ist erfolgreich gestartet. Eine solche Handhabung wäre auch im BAföG- Bereich wünschenswert und denkbar. Hierdurch würden zugleich die wichtigen Ziele der Bundesregierung zum umfassenden Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfolgreich vorangebracht werden. So will die Bundesregierung laut ihrem Koalitionsvertrag die Bürokratie abbauen sowie Verwaltungsleistungen digitalisieren, um die Verwaltung in Deutschland vernetzter, effizienter, leistungsfähiger und nutzerfreundlicher zu gestalten. Zu Nummer 6 Angesichts der über 22 000 Studienangebote in Deutschland fällt es vielen Studieninteressierten oft schwer, eine Wahl zu treffen, welcher Studiengang genau zu ihnen passt. Daher bieten viele Hochschulen in Deutschland eine Orientierungsphase an. In dieser wird Studieninteressierten für längstens zwei Semester ermöglicht, an verschiedenen Studiengängen teilzunehmen und die passsende Fachrichtung für sich zu finden. Die Studien- und Prüfungsleistungen des Orientierungsstudiums werden, auch wenn es nicht Teil eines bestehenden Studiengangs ist, oftmals in einem anschließenden Studium angerechnet. Studieninteressierte können auf diesem Weg die Studieninhalte und Leistungsanforderungen besser überprüfen und ihnen fällt später die Orientierung im Hochschul- und Studienalltag leichter. Somit wird durch ein Orientierungssemester auch das Risiko späterer Studienabbrüche deutlich reduziert. Drucksache 25/26- 5 -]

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