Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union
Bundesrat zu Drucksache 485/25 (Beschluss)
23.02.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines
Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt
sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und
Tätigkeiten der Union
C(2026) 1200 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 18.2.2026
C(2026) 1200 final
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den
Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten
der Union (COM(2025) 545 final).
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer möglichen
Zentralisierung von EU-Mitteln auf nationaler Ebene eingedenk der
Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen in Deutschland
zur Kenntnis.
Die Kommission teilt die Auffassung, dass eine weitergehende Standardisierung nicht zu
einer zusätzlichen administrativen Belastung führen darf. Den Verwaltungsaufwand zu
senken und die Transparenz bei der Leistungsüberwachung und -berichterstattung zu
erhöhen sind zentrale Anliegen, die dem Vorschlag der Kommission für den nächsten
mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zugrunde liegen.
Im Sinne eines geringeren Verwaltungsaufwands, einer einfacheren Berichterstattung
und einer höheren Transparenz hat die Kommission einen gestrafften Satz von
standardisierten Indikatoren vorgeschlagen, der auf den bestehenden
Interventionsbereichen, gemeinsamen Indikatoren, Berichterstattungsanforderungen und
bestehenden Kanälen für die Berichterstattung, einschließlich jener derzeit im Rahmen
der geteilten Mittelverwaltung verwendeten, aufbaut. Mit dem Vorschlag ist keine
Änderung an der Art und Weise vorgesehen, wie die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten
intern zuweisen. In Verbindung mit dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den
ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum
2028-2034 stellt dieser Vorschlag sicher, dass Regionen wie die deutschen Bundesländer
auch weiterhin entscheidende Akteure bei der Ausarbeitung ihrer nationalen und
regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) sind. In diesem Rahmen behalten die regionalen
Behörden ihre Autonomie bei der Auswahl der Interventionsbereiche und Indikatoren,
die den lokalen Bedarfen am besten entsprechen, bei.
zu Drucksache 485/25 (Beschluss)
In hinreichend begründeten Fällen schließt dies nicht die Wahl des am besten geeigneten
Indikators aus, selbst wenn dieser nicht in Anhang I des Vorschlags enthalten ist.
Die Kommission stimmt der Einschätzung zu, dass Projektaufrufe nicht die einzige
Möglichkeit sind, EU-geförderte Vorhaben zu unterstützen. Ein weiteres zentrales Ziel
besteht darin, die Mittel transparenter und einfacher zugänglich zu gestalten. Die
Kommission fördert daher die Veröffentlichung von Projektaufrufen als wichtigstes
Instrument, um Begünstigte dafür zu gewinnen. An die Stelle der über 30 bestehenden
Portale und Anzeiger (Dashboards) tritt das zentrale Zugangstor; dabei handelt es sich
um eine zentrale Anlaufstelle zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten und Leistung
des EU-Haushalts. Hinsichtlich der Governance stellt die Kommission mit delegierten
Rechtsakten ausschließlich sicher, dass bei Einzelheiten der technischen Umsetzung eben
diese Umsetzung anpassungsfähig bleibt und der von den gesetzgebenden Organen
geschaffene Rechtsrahmen gewahrt bleibt.
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung projektbezogener Daten beruht auf der
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Union. Die Kommission erachtet Transparenz für unabdingbar
dabei, die Maßnahmen der Union sichtbar zu machen und die Rückverfolgbarkeit der
Mittel sicherzustellen. Die Veröffentlichung von Daten sowohl auf dem zentralen
Zugangstor als auch auf den Websites der Mitgliedstaaten führt für diese und ihre
Regionen zu keiner doppelten Berichterstattung.
Der Klima- und Umweltschutzzielwert von 43 % in den NRPP ist ein spezifisches Ziel für
die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne im Rahmen des Ziels von 35 % für
den gesamten MFR. Die Messung basiert auf dem Verfolgungs- und Leistungsrahmen
und baut auf den Erfahrungen im Rahmen des derzeitigen MFR auf; die
Klimaschutzbeitragsziele auf nationaler Ebene werden darin bereits verwendet, z. B. im
Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds. Es
wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Interventionsbereiche um positive
Koeffizienten und die Einbeziehung von Umweltkoeffizienten dabei helfen, dieses Ziel zu
erreichen.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates dafür, die
Nachhaltigkeitsprüfverfahren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und setzt sich
weiterhin für die Nachhaltigkeitsziele der EU und die Agenda 2030 der Vereinten
Nationen ein.
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Es ist die Überzeugung der Kommission, dass der politische Dialog mit den nationalen
Parlamenten für die Beziehung zwischen den Organen der Europäischen Union und
ihren Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Rolle spielt, und sie freut sich darauf, den
Dialog mit dem Bundesrat fortzusetzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Piotr Serafin
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 485/25 (Beschluss)- 3 -
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