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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · zu485/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union Bundesrat zu Drucksache 485/25 (Beschluss) 23.02.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union C(2026) 1200 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 18.2.2026 C(2026) 1200 final Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (COM(2025) 545 final). Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer möglichen Zentralisierung von EU-Mitteln auf nationaler Ebene eingedenk der Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen in Deutschland zur Kenntnis. Die Kommission teilt die Auffassung, dass eine weitergehende Standardisierung nicht zu einer zusätzlichen administrativen Belastung führen darf. Den Verwaltungsaufwand zu senken und die Transparenz bei der Leistungsüberwachung und -berichterstattung zu erhöhen sind zentrale Anliegen, die dem Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zugrunde liegen. Im Sinne eines geringeren Verwaltungsaufwands, einer einfacheren Berichterstattung und einer höheren Transparenz hat die Kommission einen gestrafften Satz von standardisierten Indikatoren vorgeschlagen, der auf den bestehenden Interventionsbereichen, gemeinsamen Indikatoren, Berichterstattungsanforderungen und bestehenden Kanälen für die Berichterstattung, einschließlich jener derzeit im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung verwendeten, aufbaut. Mit dem Vorschlag ist keine Änderung an der Art und Weise vorgesehen, wie die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten intern zuweisen. In Verbindung mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 stellt dieser Vorschlag sicher, dass Regionen wie die deutschen Bundesländer auch weiterhin entscheidende Akteure bei der Ausarbeitung ihrer nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) sind. In diesem Rahmen behalten die regionalen Behörden ihre Autonomie bei der Auswahl der Interventionsbereiche und Indikatoren, die den lokalen Bedarfen am besten entsprechen, bei. zu Drucksache 485/25 (Beschluss) In hinreichend begründeten Fällen schließt dies nicht die Wahl des am besten geeigneten Indikators aus, selbst wenn dieser nicht in Anhang I des Vorschlags enthalten ist. Die Kommission stimmt der Einschätzung zu, dass Projektaufrufe nicht die einzige Möglichkeit sind, EU-geförderte Vorhaben zu unterstützen. Ein weiteres zentrales Ziel besteht darin, die Mittel transparenter und einfacher zugänglich zu gestalten. Die Kommission fördert daher die Veröffentlichung von Projektaufrufen als wichtigstes Instrument, um Begünstigte dafür zu gewinnen. An die Stelle der über 30 bestehenden Portale und Anzeiger (Dashboards) tritt das zentrale Zugangstor; dabei handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten und Leistung des EU-Haushalts. Hinsichtlich der Governance stellt die Kommission mit delegierten Rechtsakten ausschließlich sicher, dass bei Einzelheiten der technischen Umsetzung eben diese Umsetzung anpassungsfähig bleibt und der von den gesetzgebenden Organen geschaffene Rechtsrahmen gewahrt bleibt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung projektbezogener Daten beruht auf der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union. Die Kommission erachtet Transparenz für unabdingbar dabei, die Maßnahmen der Union sichtbar zu machen und die Rückverfolgbarkeit der Mittel sicherzustellen. Die Veröffentlichung von Daten sowohl auf dem zentralen Zugangstor als auch auf den Websites der Mitgliedstaaten führt für diese und ihre Regionen zu keiner doppelten Berichterstattung. Der Klima- und Umweltschutzzielwert von 43 % in den NRPP ist ein spezifisches Ziel für die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne im Rahmen des Ziels von 35 % für den gesamten MFR. Die Messung basiert auf dem Verfolgungs- und Leistungsrahmen und baut auf den Erfahrungen im Rahmen des derzeitigen MFR auf; die Klimaschutzbeitragsziele auf nationaler Ebene werden darin bereits verwendet, z. B. im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds. Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Interventionsbereiche um positive Koeffizienten und die Einbeziehung von Umweltkoeffizienten dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates dafür, die Nachhaltigkeitsprüfverfahren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und setzt sich weiterhin für die Nachhaltigkeitsziele der EU und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen ein. 3 Es ist die Überzeugung der Kommission, dass der politische Dialog mit den nationalen Parlamenten für die Beziehung zwischen den Organen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Rolle spielt, und sie freut sich darauf, den Dialog mit dem Bundesrat fortzusetzen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Piotr Serafin Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 485/25 (Beschluss)- 3 -

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