Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
30.03.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818
C(2026) 2092 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 24.3.2026
C(2026) 2092 final
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
DUITSLAND/ALLEMAGNE
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Programms AgoraEU für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen
(EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 {COM(2025) 550 final}.
Der Vorschlag für das Programm AgoraEU ist Teil des Pakets sektorspezifischer
Vorschläge, das die Kommission im Juli 2025 für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen für den Zeitraum 2028-2034 angenommen hat. Der Vorschlag beruht auf
einem Ansatz der politikgesteuerten Finanzierung im Einklang mit den politischen
Leitlinien der Kommission und konsolidiert Programme zum Schutz und zur Förderung
von Kultur, Medien, Rechten und Werten.
AgoraEU soll die derzeit im Rahmen des Programms Kreatives Europa (Verordnung
(EU) 2021/818) und des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte
und Werte“ (Verordnung (EU) 2021/692) geförderten Maßnahmen in einem einzigen
einheitlichen Rahmen zusammenzuführen und so die Kohärenz und strategische
Abstimmung zu verbessern. AgoraEU wird die Unterstützung für den Kultur-, Kreativ-
und Mediensektor fortsetzen, Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zur Geltung
bringen, den Informationsraum stärken und zum Aufbau einer auf Rechten, Inklusion und
Gleichstellung beruhenden demokratischen Gesellschaft beitragen. Außerdem soll die
Unterstützung der EU für Medienfreiheit und -pluralismus, die Bekämpfung von
Desinformation und den Zugang zu zuverlässigen Informationen über
Unionsangelegenheiten gestrafft werden. Aufbauend auf den Erfolgen und bewährten
Verfahren des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens zielt der Vorschlag darauf ab,
transnationale und gemeinsame Herausforderungen besser anzugehen, Synergien und
Kohärenz zu verbessern und Überschneidungen zu verringern sowie gleichzeitig eine
zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
angemessene Sichtbarkeit für jeden Politikbereich unter uneingeschränkter Achtung der
horizontalen Bestimmungen der künftigen Leistungsverordnung1 zu gewährleisten.
Die Kommission begrüßt die Analyse des Bundesrates und stellt in der Anlage gerne
nach Themen gruppiert weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Die Beratungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen –
dem Europäischen Parlament und dem Rat – über den Vorschlag sind im Gange, und die
Kommission bleibt zuversichtlich, dass bald eine Einigung erreicht wird. Die
Stellungnahme des Bundesrats wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der
laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen übermittelt und wird in diese
Erörterungen einfließen.
Sie hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen hiermit zufriedenstellend
beantwortet werden, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll
entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Henna Virkkunen Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines
Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler
Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (COM(2025) 545 final).
zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
Anlage
Die Kommission hat alle in der Stellungnahme des Bundesrates dargelegten Bedenken
sorgfältig geprüft und möchte dazu, nach Themen gruppiert, folgende Anmerkungen
machen.
Programmstruktur
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Zusammenführung der EU-Interventionen
in den Bereichen Kultur, Medien, Rechte und Werte im Rahmen des Programms
AgoraEU die Fähigkeit der Union stärkt, auf neue geopolitische, soziale und
wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren, und gleichzeitig Fragmentierung und
Überschneidungen verringert. Aufbauend auf den nachgewiesenen Erfolgen des
Programms Kreatives Europa und des Programms „Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) sorgt AgoraEU für eine kontinuierliche und
sichtbare Unterstützung dieser wichtigen Politikbereiche durch drei eigene autonome
Aktionsbereiche, wodurch eine Verwässerung der Politik vermieden wird: Aktionsbereich
Kreatives Europa – Kultur, Aktionsbereich MEDIA+ und Aktionsbereich CERV+.
AgoraEU stützt sich sowohl auf Kontinuität als auch auf Veränderung.
Sowohl die Aktionsbereiche Kreatives Europa – Kultur als auch MEDIA+ der
vorgeschlagenen Verordnung bauen auf dem laufenden Programm Kreatives Europa auf
und verstärken die Unterstützung für die Kultur-, Kreativ- und Medienbranche. Darüber
hinaus bleibt die Marke „Kreatives Europa“ im Namen des vorgeschlagenen ersten
Aktionsbereichs erhalten, während der vorgeschlagene zweite Aktionsbereich die
Kontinuität der Marke „MEDIA“ gewährleistet.
Ebenso werden im Rahmen des vorgeschlagenen Aktionsbereichs CERV+ die im Zuge
des derzeitigen Programms CERV unternommenen Anstrengungen zur Förderung, zum
Schutz und zur Wahrung der Werte der Union, einschließlich der Grundrechte,
fortgesetzt. Die drei Einzelziele der Marke „CERV+“ umfassen und erweitern alle
Interventionsbereiche, die derzeit unter das Programm CERV fallen, wobei der
Schwerpunkt ausdrücklich auf der Stärkung der demokratischen Teilhabe und der
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit liegt.
Gleichzeitig ermöglicht die integrierte Struktur von AgoraEU gegebenenfalls die
Entwicklung neuer Synergien zwischen den drei Aktionsbereichen. Dieser Ansatz soll
eine größere Wirkung erzielen als eigenständige Programme, sektorübergreifende
Tätigkeiten ermöglichen und die Grundlage für Leitinitiativen wie den Europäischen
Schutzschild für die Demokratie, die EU-Strategie für die Zivilgesellschaft und den
Kulturkompass für Europa schaffen.
Aktionsbereich CERV+
Über den Aktionsbereich CERV+ von AgoraEU will die Kommission die Unterstützung
der langjährigen Bemühungen der Union zur Verhütung, Bewältigung und Bekämpfung
von Gewalt und Diskriminierung auf allen Ebenen sowie zum Schutz und zur
Unterstützung aller direkten und indirekten Opfer und Überlebenden von Gewalt
zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
fortsetzen, und zwar aufbauend auf den fünf aufeinanderfolgenden Generationen des
Aktionsbereichs Daphne und auf vorangegangenen eigenständigen Programmen. Als
Vertragspartei des Übereinkommens von Istanbul hat die EU die rechtliche und
politische Pflicht, für die vollständige Umsetzung aller Teile dieses Übereinkommens zu
sorgen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Mithilfe von AgoraEU wird die EU
entsprechend ihren Zuständigkeiten tätig werden.
Bereichsübergreifende und horizontale Bestimmungen
Die Kommission betont, dass AgoraEU darauf ausgelegt ist, bereichsübergreifende
Zusammenarbeit und horizontale Tätigkeiten in seinen drei Aktionsbereichen auf
Gebieten wie der Kompetenzentwicklung, der Einführung innovativer Instrumente und
Inhaltsformate sowie der Stärkung der öffentlichen Debatte und der demokratischen
Resilienz zu fördern, in denen ein eindeutiger Bedarf und ein Mehrwert für die Union
besteht, wenn über den Rahmen der einzelnen Aktionsbereiche hinaus gehandelt wird.
Die in Artikel 10 des Vorschlags vorgesehenen bereichsübergreifenden und horizontalen
Prioritäten und Tätigkeiten werden gegebenenfalls durch Beiträge aus den jeweiligen
Haushalten der drei Aktionsbereiche finanziert, ohne dass ein einzelner Förderbereich
unverhältnismäßig belastet wird. Aus diesem Grund gibt es für bereichsübergreifende
Tätigkeiten keine vorab zugewiesene Mittelausstattung. Ihr Anwendungsbereich und
Umfang werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt, sodass Flexibilität ermöglicht
wird und auf sich wandelnde Bedürfnisse reagiert werden kann.
Die Kommission erkennt die entscheidende Rolle der Programmkontaktstellen und
nationalen Kontaktstellen im Rahmen der derzeitigen Programme Kreatives Europa und
„Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ uneingeschränkt an und
bestätigt, dass ihre Tätigkeit im Rahmen von AgoraEU eine Priorität bleiben wird. Ihre
Bedeutung wird in Erwägungsgrund 36 hervorgehoben, und die Unterstützung ihrer
Tätigkeiten ist in Artikel 10 Buchstabe d im Rahmen der bereichsübergreifenden
Prioritäten und Tätigkeiten ausdrücklich vorgesehen, wobei gegebenenfalls Mittel aus
der Mittelausstattung der drei Aktionsbereiche bereitgestellt werden. Die Kommission
prüft derzeit verschiedene Optionen für ihre künftigen Arbeitsvereinbarungen, um deren
Wirkung und Reichweite zu maximieren.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Fehlens von
programmbegleitenden Ausschüssen und seine Forderung nach einer kontinuierlichen
Einbeziehung der Mitgliedstaaten zur Kenntnis. Im nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen werden die strategischen Investitionsprioritäten im Rahmen eines
jährlichen Lenkungsmechanismus vorgestellt, der es dem Europäischen Parlament und
dem Rat ermöglicht, Orientierungshilfen vorzugeben, und der Transparenz und
Koordinierung gewährleistet.
In Bezug auf das vom Bundesrat festgestellte Fehlen von Angaben zu den Indikatoren,
zur Überwachung und zu Bewertungen erinnert die Kommission daran, dass die
Bestimmungen über die Überwachung und Bewertung Teil der vorgeschlagenen
Leistungsverordnung sind und im Einklang mit ihr durchgeführt werden. Die
zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
vorgeschlagene Leistungsverordnung enthält spezielle Bestimmungen zur Unterstützung
horizontaler Grundsätze, zur Verfolgung der Ausgaben und zur Leistungsüberwachung
im Rahmen der direkten, indirekten und geteilten Mittelverwaltung sowie einen
umfassenden und standardisierten Satz von Indikatoren, die im gesamten EU-Haushalt
zu verwenden sind.
Aktionsbereich MEDIA+
Die Kommission bestätigt, dass die Umsetzung des Einzelziels „Nachrichten“ im
Rahmen von AgoraEU gemäß Artikel 6 unter uneingeschränkter Achtung der
redaktionellen Unabhängigkeit und der professionellen Standards im
Nachrichtenmediensektor erfolgen wird. Gleichzeitig enthält das vorgeschlagene
allgemeine Ziel des Programms einen ausdrücklichen Verweis auf die Wahrung der
Medienfreiheit. Die Freiheit und Pluralität der Medien sowie das in Artikel 11 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf
Informationsfreiheit bilden die Grundlage des Programms AgoraEU.
Die Kommission betont, dass Medienkompetenz ein wichtiger Aktionsbereich von
AgoraEU ist. Das Programm ermöglicht eine flexible Durchführung, um aktuelle
Herausforderungen zu bewältigen, und wird auf erfolgreichen Ansätzen im Rahmen des
Programms Kreatives Europa und anderer EU-Programme, einschließlich des
Wissensaustauschs und des politischen Austauschs, sowie auf enger Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten aufbauen.
zu Drucksache 521/25 (Beschluss)
Relationen
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