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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · zu521/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 521/25 (Beschluss) 30.03.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 C(2026) 2092 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 24.3.2026 C(2026) 2092 final Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DUITSLAND/ALLEMAGNE Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms AgoraEU für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 {COM(2025) 550 final}. Der Vorschlag für das Programm AgoraEU ist Teil des Pakets sektorspezifischer Vorschläge, das die Kommission im Juli 2025 für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028-2034 angenommen hat. Der Vorschlag beruht auf einem Ansatz der politikgesteuerten Finanzierung im Einklang mit den politischen Leitlinien der Kommission und konsolidiert Programme zum Schutz und zur Förderung von Kultur, Medien, Rechten und Werten. AgoraEU soll die derzeit im Rahmen des Programms Kreatives Europa (Verordnung (EU) 2021/818) und des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Verordnung (EU) 2021/692) geförderten Maßnahmen in einem einzigen einheitlichen Rahmen zusammenzuführen und so die Kohärenz und strategische Abstimmung zu verbessern. AgoraEU wird die Unterstützung für den Kultur-, Kreativ- und Mediensektor fortsetzen, Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zur Geltung bringen, den Informationsraum stärken und zum Aufbau einer auf Rechten, Inklusion und Gleichstellung beruhenden demokratischen Gesellschaft beitragen. Außerdem soll die Unterstützung der EU für Medienfreiheit und -pluralismus, die Bekämpfung von Desinformation und den Zugang zu zuverlässigen Informationen über Unionsangelegenheiten gestrafft werden. Aufbauend auf den Erfolgen und bewährten Verfahren des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens zielt der Vorschlag darauf ab, transnationale und gemeinsame Herausforderungen besser anzugehen, Synergien und Kohärenz zu verbessern und Überschneidungen zu verringern sowie gleichzeitig eine zu Drucksache 521/25 (Beschluss) angemessene Sichtbarkeit für jeden Politikbereich unter uneingeschränkter Achtung der horizontalen Bestimmungen der künftigen Leistungsverordnung1 zu gewährleisten. Die Kommission begrüßt die Analyse des Bundesrates und stellt in der Anlage gerne nach Themen gruppiert weitere Erläuterungen zur Verfügung. Die Beratungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen – dem Europäischen Parlament und dem Rat – über den Vorschlag sind im Gange, und die Kommission bleibt zuversichtlich, dass bald eine Einigung erreicht wird. Die Stellungnahme des Bundesrats wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen. Sie hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet werden, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Henna Virkkunen Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission 1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (COM(2025) 545 final). zu Drucksache 521/25 (Beschluss) Anlage Die Kommission hat alle in der Stellungnahme des Bundesrates dargelegten Bedenken sorgfältig geprüft und möchte dazu, nach Themen gruppiert, folgende Anmerkungen machen. Programmstruktur Die Kommission ist der Auffassung, dass die Zusammenführung der EU-Interventionen in den Bereichen Kultur, Medien, Rechte und Werte im Rahmen des Programms AgoraEU die Fähigkeit der Union stärkt, auf neue geopolitische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren, und gleichzeitig Fragmentierung und Überschneidungen verringert. Aufbauend auf den nachgewiesenen Erfolgen des Programms Kreatives Europa und des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) sorgt AgoraEU für eine kontinuierliche und sichtbare Unterstützung dieser wichtigen Politikbereiche durch drei eigene autonome Aktionsbereiche, wodurch eine Verwässerung der Politik vermieden wird: Aktionsbereich Kreatives Europa – Kultur, Aktionsbereich MEDIA+ und Aktionsbereich CERV+. AgoraEU stützt sich sowohl auf Kontinuität als auch auf Veränderung. Sowohl die Aktionsbereiche Kreatives Europa – Kultur als auch MEDIA+ der vorgeschlagenen Verordnung bauen auf dem laufenden Programm Kreatives Europa auf und verstärken die Unterstützung für die Kultur-, Kreativ- und Medienbranche. Darüber hinaus bleibt die Marke „Kreatives Europa“ im Namen des vorgeschlagenen ersten Aktionsbereichs erhalten, während der vorgeschlagene zweite Aktionsbereich die Kontinuität der Marke „MEDIA“ gewährleistet. Ebenso werden im Rahmen des vorgeschlagenen Aktionsbereichs CERV+ die im Zuge des derzeitigen Programms CERV unternommenen Anstrengungen zur Förderung, zum Schutz und zur Wahrung der Werte der Union, einschließlich der Grundrechte, fortgesetzt. Die drei Einzelziele der Marke „CERV+“ umfassen und erweitern alle Interventionsbereiche, die derzeit unter das Programm CERV fallen, wobei der Schwerpunkt ausdrücklich auf der Stärkung der demokratischen Teilhabe und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit liegt. Gleichzeitig ermöglicht die integrierte Struktur von AgoraEU gegebenenfalls die Entwicklung neuer Synergien zwischen den drei Aktionsbereichen. Dieser Ansatz soll eine größere Wirkung erzielen als eigenständige Programme, sektorübergreifende Tätigkeiten ermöglichen und die Grundlage für Leitinitiativen wie den Europäischen Schutzschild für die Demokratie, die EU-Strategie für die Zivilgesellschaft und den Kulturkompass für Europa schaffen. Aktionsbereich CERV+ Über den Aktionsbereich CERV+ von AgoraEU will die Kommission die Unterstützung der langjährigen Bemühungen der Union zur Verhütung, Bewältigung und Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung auf allen Ebenen sowie zum Schutz und zur Unterstützung aller direkten und indirekten Opfer und Überlebenden von Gewalt zu Drucksache 521/25 (Beschluss) fortsetzen, und zwar aufbauend auf den fünf aufeinanderfolgenden Generationen des Aktionsbereichs Daphne und auf vorangegangenen eigenständigen Programmen. Als Vertragspartei des Übereinkommens von Istanbul hat die EU die rechtliche und politische Pflicht, für die vollständige Umsetzung aller Teile dieses Übereinkommens zu sorgen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Mithilfe von AgoraEU wird die EU entsprechend ihren Zuständigkeiten tätig werden. Bereichsübergreifende und horizontale Bestimmungen Die Kommission betont, dass AgoraEU darauf ausgelegt ist, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und horizontale Tätigkeiten in seinen drei Aktionsbereichen auf Gebieten wie der Kompetenzentwicklung, der Einführung innovativer Instrumente und Inhaltsformate sowie der Stärkung der öffentlichen Debatte und der demokratischen Resilienz zu fördern, in denen ein eindeutiger Bedarf und ein Mehrwert für die Union besteht, wenn über den Rahmen der einzelnen Aktionsbereiche hinaus gehandelt wird. Die in Artikel 10 des Vorschlags vorgesehenen bereichsübergreifenden und horizontalen Prioritäten und Tätigkeiten werden gegebenenfalls durch Beiträge aus den jeweiligen Haushalten der drei Aktionsbereiche finanziert, ohne dass ein einzelner Förderbereich unverhältnismäßig belastet wird. Aus diesem Grund gibt es für bereichsübergreifende Tätigkeiten keine vorab zugewiesene Mittelausstattung. Ihr Anwendungsbereich und Umfang werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt, sodass Flexibilität ermöglicht wird und auf sich wandelnde Bedürfnisse reagiert werden kann. Die Kommission erkennt die entscheidende Rolle der Programmkontaktstellen und nationalen Kontaktstellen im Rahmen der derzeitigen Programme Kreatives Europa und „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ uneingeschränkt an und bestätigt, dass ihre Tätigkeit im Rahmen von AgoraEU eine Priorität bleiben wird. Ihre Bedeutung wird in Erwägungsgrund 36 hervorgehoben, und die Unterstützung ihrer Tätigkeiten ist in Artikel 10 Buchstabe d im Rahmen der bereichsübergreifenden Prioritäten und Tätigkeiten ausdrücklich vorgesehen, wobei gegebenenfalls Mittel aus der Mittelausstattung der drei Aktionsbereiche bereitgestellt werden. Die Kommission prüft derzeit verschiedene Optionen für ihre künftigen Arbeitsvereinbarungen, um deren Wirkung und Reichweite zu maximieren. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Fehlens von programmbegleitenden Ausschüssen und seine Forderung nach einer kontinuierlichen Einbeziehung der Mitgliedstaaten zur Kenntnis. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen werden die strategischen Investitionsprioritäten im Rahmen eines jährlichen Lenkungsmechanismus vorgestellt, der es dem Europäischen Parlament und dem Rat ermöglicht, Orientierungshilfen vorzugeben, und der Transparenz und Koordinierung gewährleistet. In Bezug auf das vom Bundesrat festgestellte Fehlen von Angaben zu den Indikatoren, zur Überwachung und zu Bewertungen erinnert die Kommission daran, dass die Bestimmungen über die Überwachung und Bewertung Teil der vorgeschlagenen Leistungsverordnung sind und im Einklang mit ihr durchgeführt werden. Die zu Drucksache 521/25 (Beschluss) vorgeschlagene Leistungsverordnung enthält spezielle Bestimmungen zur Unterstützung horizontaler Grundsätze, zur Verfolgung der Ausgaben und zur Leistungsüberwachung im Rahmen der direkten, indirekten und geteilten Mittelverwaltung sowie einen umfassenden und standardisierten Satz von Indikatoren, die im gesamten EU-Haushalt zu verwenden sind. Aktionsbereich MEDIA+ Die Kommission bestätigt, dass die Umsetzung des Einzelziels „Nachrichten“ im Rahmen von AgoraEU gemäß Artikel 6 unter uneingeschränkter Achtung der redaktionellen Unabhängigkeit und der professionellen Standards im Nachrichtenmediensektor erfolgen wird. Gleichzeitig enthält das vorgeschlagene allgemeine Ziel des Programms einen ausdrücklichen Verweis auf die Wahrung der Medienfreiheit. Die Freiheit und Pluralität der Medien sowie das in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf Informationsfreiheit bilden die Grundlage des Programms AgoraEU. Die Kommission betont, dass Medienkompetenz ein wichtiger Aktionsbereich von AgoraEU ist. Das Programm ermöglicht eine flexible Durchführung, um aktuelle Herausforderungen zu bewältigen, und wird auf erfolgreichen Ansätzen im Rahmen des Programms Kreatives Europa und anderer EU-Programme, einschließlich des Wissensaustauschs und des politischen Austauschs, sowie auf enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten aufbauen. zu Drucksache 521/25 (Beschluss)

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