Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Text
Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6320
21. Wahlperiode 08.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Juni 2026
II A 2 – H 1221/00020/006/101
Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4
Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und
außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten
Quartal des Haushaltsjahres 2025.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
06 Bundesministerium des Innern
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
684 28 Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen ............ 44.543 1.897
Kostenerhöhungen und Mindererlöse bei der Ausrichtung der Sommeruniversiade
2025.
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung............ 1.065.725 267.006
Erwartete Abrechnungen von Integrationskursen gemäß
Integrationskursverordnung auf Basis aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November
2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
0625 Bundespolizei
811 05 Erwerb von Luftfahrzeugen ....................................................................................... 193.800 30.000
Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
08 Bundesministerium der Finanzen
0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von
ausländischen Streitkräften
681 01 apl Überbrückung von ausstehenden Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US-
amerikanischen Streitkräfte ....................................................................................... - 134.300
Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US-Streitkräfte in Deutschland auf Grund
des Shutdowns in den USA. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 56 Absätzen 5a und 8
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
91.300 T Euro ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.
November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0904 Chancen der Globalisierung
687 11 Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine ............ 120.000 100.000
Zusätzliche Einzahlung von Mitteln in den Ukraine Energy Support Fund, um
schnelle Ersatzteillieferungen für die ukrainischen Energieversorger zu ermöglichen.
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 26. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
636 01 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte ........................................................... 2.390.000 24.000
Mehrbedarf an Bundesmitteln wegen geringeren Rückgangs des Rentenbestandes
bei gleichzeitig steigenden Rentenausgaben. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung
einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 78 des Gesetzes
über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
636 04 Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte ................................................. 1.540.000 25.000
Höhere Leistungsaufwendungen in der Krankenversicherung der Landwirte infolge
allgemein gestiegener Gesundheitskosten. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung
einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 Abs. 2 und 3 des
zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte.
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
632 01 Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung ............................................................................... 11.750.000 150.000
Höhere Erstattungsansprüche der Länder, insbesondere auf Grund höherer
Nettobedarfe der Leistungsbezieher. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46a SGB XII. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.
Oktober 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1104 Unfallversicherung Bund und Bahn/Künstlersozialkasse
681 02 Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung .......................... 105.212 4.268
Höhere Erstattung des Bundes an die Unfallversicherung Bund und Bahn für
gestiegene Heilbehandlungen sowie auf Grund des geringeren Rückgangs eines
Rentenbestands. Höhere Aufwendungen für die Unfallversicherung des Deutschen Roten
Kreuzes. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von
Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf § 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII sowie auf
§ 125 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII.
1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 175
Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen
geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den
Arbeitsverträgen.
1115 Bundessozialgericht
428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 100
Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen
geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den
Arbeitsverträgen.
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
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1116 Bundesamt für Soziale Sicherung
428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 1.000
Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen
geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den
Arbeitsverträgen.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr
553 29 Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten ............. 29.583 138.475
Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems
Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien
632 07 Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes .................................. 1.310.000 20.000
Erhöhte Ausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses auf Grund der
gestiegenen Anzahl der nach dem Unterhaltsvorschussgesetz leistungsberechtigten Kinder
und eines höheren Anteils von Kindern mit Anspruch auf einen höheren Betrag. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf dem Unterhaltsvorschussgesetz.
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur .................................................. 733.818 70.000
Kurz- und mittelfristige Krisenbewältigung und Minderung der Folgen russischer
Angriffe auf die Energieversorgung für die ukrainische Bevölkerung und Kommunen in
der aktuellen Winterperiode 2025/2026. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. November 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
2501 Bau- und Wohnungswesen
632 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ...................................................................... 2.360.000 165.000
Erhöhte Inanspruchnahmequote im Ergebnis der Wohngeld-Plus-Reform 2023
durch Ausweitung des Leistungsniveaus und Anhebung der Einkommensgrenzen.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
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30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
882 01 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur für Schulen ................................................................................................... 1.616.878 10.636
Höhere Abrufe der Länder zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den
Schulträgern. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis
2024 zwischen Bund und Ländern vom 16. Mai 2019.
3010 Sonstige Bewilligungen
682 10 KTE - Betrieb ............................................................................................................. 241.626 545
Höhere Endlagervorausleistungen auf der Grundlage der Kalkulation des BMUKN.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Endlagervorausleistungsverordnung sowie dem
Standortauswahlgesetz.
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
712 01 üpl Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall .......................................... 55.918 20.440
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.600 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.420 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.420 T€
Sicherstellung des rechtzeitigen Abschlusses von Verträgen für Rohbau-
Restleistungen, BOS-Funk, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen beim Erweiterungsbau
des Bundeskanzleramtes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. und 16. Dezember 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
06 Bundesministerium des Innern
0625 Bundespolizei
811 05 apl Erwerb von Luftfahrzeugen ....................................................................................... - 50.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 50.000 T€
Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.
November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 Bundesministerium für Verkehr
1201 Bundesfernstraßen
741 22 üpl Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ............................................................... 685.000 420.807
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 100.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 110.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 120.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 85.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 5.000 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 807 T€
Abschluss des Vertrags zur fristgerechten Beauftragung der Leistungen zur
Errichtung der Peenestrombrücke im Zuge der B 111, OU Wolgast. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 26. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
14 Bundesministerium der Verteidigung
1405 Militärische Beschaffungen
554 07 üpl Beschaffung von Kampffahrzeugen .......................................................................... 3.448.593 172.696
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 172.696 T€
Abschluss eines Vertrags zur Herstellung und Lieferung von 80 Seriensystemen
RCH155 (erster Abruf) im Rahmen des Projekts „Zukünftiges System Indirektes
Feuer mittlere Reichweite (Radhaubitze)“. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1.
Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 10 üpl Beschaffung von Feldzeug- und Quartiermeistermaterial, soweit nicht an anderer
Stelle veranschlagt .................................................................................................... 4.484.973 15
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 15 T€
Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems
Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 28 apl Schließung der Fähigkeitslücke zur signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen
Überwachung und Aufklärung (PEGASUS) .............................................................. - 54.737
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 35.553 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 19.184 T€
Abschluss eines 2. Änderungsvertrages. Die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.
Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 83 üpl Beschaffung des Waffensystems ARROW ............................................................... 22.500 1.413.326
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 381.486 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 468.906 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 562.934 T€
Abschluss eines 1. Änderungsvertrages. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.
Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr
553 29 üpl Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten ............. 522.740 1.008.620
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 579.480 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 211.750 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 188.960 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 28.430 T€
Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems
Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
(ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2025
T€
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
03 Bundesrat
0312 Bundesrat
422 11 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten ............. 163 9
Höhere Zahlungen auf Grund der Einstufung der Beamtinnen und Beamten nach
dem Bundesbesoldungsgesetz sowie der Besoldungsanpassung 2025. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf § 3 Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes. Das Bundesministerium der
Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die
Einwilligung gemäß Art. 112 GG erteilt hätte.
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
531 09 Informationstagungen ................................................................................................ 24.020 500
Höhere Zahlungen an Verkehrsträger, Hotels, Restaurants und freiberufliche
Honorarkräfte bei Durchführung der Informationsfahrten der Abgeordneten des
Deutschen Bundestages für politisch interessierte Personen. Das Bundesministerium der
Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die
Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
06 Bundesministerium des Innern
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
532 44 Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale Gedenkveranstaltungen
................................................................................................................................... 153 30
Nachruf des Bundeskanzlers auf BM a. D. Dr. Hans Friderichs (Bundesminister für
Wirtschaft 1972 - 1977). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass
es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt
hätte.
15 Bundesministerium für Gesundheit
1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
812 62 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie
Software im Bereich Informationstechnik .................................................................. 50 990
Leistung von Lizenzzahlungen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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