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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6320 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6320 21. Wahlperiode 08.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Juni 2026 II A 2 – H 1221/00020/006/101 Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Quartal des Haushaltsjahres 2025. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 06 Bundesministerium des Innern 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung 684 28 Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen ............ 44.543 1.897 Kostenerhöhungen und Mindererlöse bei der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025. 0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene 684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung............ 1.065.725 267.006 Erwartete Abrechnungen von Integrationskursen gemäß Integrationskursverordnung auf Basis aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 0625 Bundespolizei 811 05 Erwerb von Luftfahrzeugen ....................................................................................... 193.800 30.000 Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 08 Bundesministerium der Finanzen 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften 681 01 apl Überbrückung von ausstehenden Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US- amerikanischen Streitkräfte ....................................................................................... - 134.300 Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US-Streitkräfte in Deutschland auf Grund des Shutdowns in den USA. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 56 Absätzen 5a und 8 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 91.300 T Euro ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 0904 Chancen der Globalisierung 687 11 Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine ............ 120.000 100.000 Zusätzliche Einzahlung von Mitteln in den Ukraine Energy Support Fund, um schnelle Ersatzteillieferungen für die ukrainischen Energieversorger zu ermöglichen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik 636 01 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte ........................................................... 2.390.000 24.000 Mehrbedarf an Bundesmitteln wegen geringeren Rückgangs des Rentenbestandes bei gleichzeitig steigenden Rentenausgaben. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 78 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). 636 04 Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte ................................................. 1.540.000 25.000 Höhere Leistungsaufwendungen in der Krankenversicherung der Landwirte infolge allgemein gestiegener Gesundheitskosten. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 Abs. 2 und 3 des zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 632 01 Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................................................................... 11.750.000 150.000 Höhere Erstattungsansprüche der Länder, insbesondere auf Grund höherer Nettobedarfe der Leistungsbezieher. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46a SGB XII. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1104 Unfallversicherung Bund und Bahn/Künstlersozialkasse 681 02 Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung .......................... 105.212 4.268 Höhere Erstattung des Bundes an die Unfallversicherung Bund und Bahn für gestiegene Heilbehandlungen sowie auf Grund des geringeren Rückgangs eines Rentenbestands. Höhere Aufwendungen für die Unfallversicherung des Deutschen Roten Kreuzes. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf § 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII sowie auf § 125 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII. 1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 175 Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den Arbeitsverträgen. 1115 Bundessozialgericht 428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 100 Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den Arbeitsverträgen. Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 1116 Bundesamt für Soziale Sicherung 428 51 apl Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .................................................. - 1.000 Entgeltzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf freien Planstellen geführt werden. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Regelungen des TVöD in Verbindung mit den Arbeitsverträgen. 14 Bundesministerium der Verteidigung 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 553 29 Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten ............. 29.583 138.475 Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien 632 07 Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes .................................. 1.310.000 20.000 Erhöhte Ausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses auf Grund der gestiegenen Anzahl der nach dem Unterhaltsvorschussgesetz leistungsberechtigten Kinder und eines höheren Anteils von Kindern mit Anspruch auf einen höheren Betrag. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Unterhaltsvorschussgesetz. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur .................................................. 733.818 70.000 Kurz- und mittelfristige Krisenbewältigung und Minderung der Folgen russischer Angriffe auf die Energieversorgung für die ukrainische Bevölkerung und Kommunen in der aktuellen Winterperiode 2025/2026. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2501 Bau- und Wohnungswesen 632 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ...................................................................... 2.360.000 165.000 Erhöhte Inanspruchnahmequote im Ergebnis der Wohngeld-Plus-Reform 2023 durch Ausweitung des Leistungsniveaus und Anhebung der Einkommensgrenzen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 882 01 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen ................................................................................................... 1.616.878 10.636 Höhere Abrufe der Länder zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Schulträgern. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zwischen Bund und Ländern vom 16. Mai 2019. 3010 Sonstige Bewilligungen 682 10 KTE - Betrieb ............................................................................................................. 241.626 545 Höhere Endlagervorausleistungen auf der Grundlage der Kalkulation des BMUKN. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Endlagervorausleistungsverordnung sowie dem Standortauswahlgesetz. 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 712 01 üpl Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall .......................................... 55.918 20.440 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.600 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.420 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 5.420 T€ Sicherstellung des rechtzeitigen Abschlusses von Verträgen für Rohbau- Restleistungen, BOS-Funk, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen beim Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. und 16. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 06 Bundesministerium des Innern 0625 Bundespolizei 811 05 apl Erwerb von Luftfahrzeugen ....................................................................................... - 50.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 50.000 T€ Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 12 Bundesministerium für Verkehr 1201 Bundesfernstraßen 741 22 üpl Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ............................................................... 685.000 420.807 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 100.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 110.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 120.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 85.000 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 5.000 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 807 T€ Abschluss des Vertrags zur fristgerechten Beauftragung der Leistungen zur Errichtung der Peenestrombrücke im Zuge der B 111, OU Wolgast. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 14 Bundesministerium der Verteidigung 1405 Militärische Beschaffungen 554 07 üpl Beschaffung von Kampffahrzeugen .......................................................................... 3.448.593 172.696 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 172.696 T€ Abschluss eines Vertrags zur Herstellung und Lieferung von 80 Seriensystemen RCH155 (erster Abruf) im Rahmen des Projekts „Zukünftiges System Indirektes Feuer mittlere Reichweite (Radhaubitze)“. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 10 üpl Beschaffung von Feldzeug- und Quartiermeistermaterial, soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt .................................................................................................... 4.484.973 15 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 15 T€ Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 28 apl Schließung der Fähigkeitslücke zur signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung (PEGASUS) .............................................................. - 54.737 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 35.553 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 19.184 T€ Abschluss eines 2. Änderungsvertrages. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 83 üpl Beschaffung des Waffensystems ARROW ............................................................... 22.500 1.413.326 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 381.486 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 468.906 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 562.934 T€ Abschluss eines 1. Änderungsvertrages. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut Haushaltsplan 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 553 29 üpl Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten ............. 522.740 1.008.620 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 579.480 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 211.750 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 188.960 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 28.430 T€ Abschluss eines Vertrages zur Realisierung des Radar-Satellitensystems Spock 1 – Erstbefähigung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen) Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut Haushaltsplan 2025 T€ über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 03 Bundesrat 0312 Bundesrat 422 11 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten ............. 163 9 Höhere Zahlungen auf Grund der Einstufung der Beamtinnen und Beamten nach dem Bundesbesoldungsgesetz sowie der Besoldungsanpassung 2025. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung gemäß Art. 112 GG erteilt hätte. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 531 09 Informationstagungen ................................................................................................ 24.020 500 Höhere Zahlungen an Verkehrsträger, Hotels, Restaurants und freiberufliche Honorarkräfte bei Durchführung der Informationsfahrten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages für politisch interessierte Personen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. 06 Bundesministerium des Innern 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung 532 44 Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen, insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale Gedenkveranstaltungen ................................................................................................................................... 153 30 Nachruf des Bundeskanzlers auf BM a. D. Dr. Hans Friderichs (Bundesminister für Wirtschaft 1972 - 1977). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. 15 Bundesministerium für Gesundheit 1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 812 62 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik .................................................................. 50 990 Leistung von Lizenzzahlungen Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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