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Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen"

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · zu310/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" [Bundesrat zu Drucksache 310/25 (Beschluss) 19.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat teilte mit Schreiben vom 19.12.2025 Folgendes mit: Zu der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" (Drucksache 310/25 (Beschluss)) vom 26. September 2025 nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Zu Ziffer 1 und 2: Sicherstellung tierschutzkonformer Tiertransporte in Drittländer Der Transport von Tieren wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 „über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen" geregelt. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Bestimmungen dieser Verordnung auch nach Passieren der EU-Außengrenzen anzuwenden. Es liegt in der Verantwortung des Organisators und des Transportunternehmers, dafür zu sorgen, dass die Tiere im Einklang mit dem geltenden EU-Recht befördert werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen Beförderungen so planen und durchführen, dass den Tieren keine Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden. Für Notfälle müssen Pläne greifen, um Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere abzuwenden. Die Aufgabe der jeweils zuständigen Landesbehörden liegt darin, vor der Fahrt die Planung des Organisators hinsichtlich der Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu überprüfen. Nach Abschluss der Beförderung kann sich die Prüfung der obligatorischen Aufzeichnungen der Transportmittel zur genommenen Route, der Beförderungsdauer und der Innentemperatur anschließen. Gegenwärtig sind der behördlichen Überwachung allerdings Grenzen gesetzt. Beispielsweise ist schwer beurteilbar, ob die Einhaltung der Vorschriften im Drittland gewährleistet ist bzw. ob die Tiere im Drittland tatsächlich in Ruhepausen entladen und versorgt wurden. Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Ablösung der bestehenden Verordnung verfolgt den Zweck, derzeitige Vollzugsprobleme zu lösen und den Tierschutz besser sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission in diesem Ansinnen und unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesrates. Speziell in Bezug auf Drittländer sollen gemäß Vorschlag akkreditierte und unabhängige Zertifizierungsstellen die Einhaltung der Vorschriften analysieren und ihre Befunde der zuständigen Behörde mitteilen. Auch sollen Kontrollstellen in Drittländern durch die Zertifizierungsstelle zertifiziert werden. Standortdaten der Transportfahrzeuge sollen automatisiert übermittelt und Behörden zur Verfügung gestellt werden: Zeitangaben sollen automatisch in ein elektronisches Fahrtenbuch überführt werden, sobald das Fahrzeug bestimmte georeferenzierte Punkte, wie Grenzübergänge oder Kontrollstellen, erreicht. Ausfuhren sollen nur von speziell zugelassenen Organisatoren veranlasst werden dürfen. Unlängst aufgetretene, tierschutzrelevante Probleme bei Transporten in Drittländer standen im Zusammenhang mit Grenzabweisungen aufgrund beanstandeter Angaben zur Tiergesundheit in den sendungsbegleitenden Veterinärbescheinigungen. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass Behörden in Drittländern zukünftig vorab bestätigen, dass die Veterinärbescheinigung ihren Anforderungen entspricht. Drittländer, in welche lebende Tiere aus der EU ausgeführt werden, sind in aller Regel Mitglieder der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), womit deren Tierschutzstandards einschlägig sind. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es Angelegenheit der WOAH, über den Inhalt ihrer Standards und über deren Implementierung durch ihre Mitglieder zu befinden. Die Bundesregierung bringt sich in Angelegenheiten der Governance der WOAH und der Überarbeitung ihrer Standards aktiv ein. Derzeit werden die WOAH-Standards zum Tierschutz beim Transport ebenso überarbeitet, wie die Standards zu Export-, Import- und Transit- Verfahren, welche ebenfalls Tierschutzaspekte beinhalten. Deutschland ist Teil des Netzwerks der WOAH für lange Beförderungen in Europa, das 2021 gegründet wurde, um den Informationsaustausch zwischen den WOAH-Mitgliedern zu Tierschutzfragen beim Transport zu fördern. Des Weiteren führt die WOAH regelmäßig Workshops zur Sicherstellung des Tierschutzes auf konkreten Exportrouten durch, bei denen Behörden der Versand-, Transit- und Zielländer vertreten sind. Zu Ziffer 3 und 4: Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Drittländern über bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigungen Zur Sicherstellung des Tierschutzes bei grenzüberschreitenden Tiertransporten setzt die Bundesregierung, wie dargelegt, auf einen absehbar verbesserten EU-weiten Rechtsrahmen sowie auf multilaterale Zusammenarbeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung internationaler Tierschutzstandards und deren Implementierung. Der Vorfall an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024 hängt nicht mit dem Rückzug bilateral verhandelter Veterinärbescheinigungen zusammen. Eine zwischen der Türkei und Deutschland abgestimmte Veterinärbescheinigung für Zuchtrinder hat zu keinem Zeitpunkt existiert.]

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