Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen"
Text
Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen"
[Bundesrat zu Drucksache 310/25 (Beschluss)
19.12.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export
von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat teilte mit
Schreiben vom 19.12.2025 Folgendes mit:
Zu der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim
Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" (Drucksache 310/25
(Beschluss)) vom 26. September 2025 nimmt die Bundesregierung wie folgt
Stellung:
Zu Ziffer 1 und 2: Sicherstellung tierschutzkonformer Tiertransporte in Drittländer
Der Transport von Tieren wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 „über den
Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen"
geregelt. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die
Bestimmungen dieser Verordnung auch nach Passieren der EU-Außengrenzen
anzuwenden. Es liegt in der Verantwortung des Organisators und des
Transportunternehmers, dafür zu sorgen, dass die Tiere im Einklang mit dem geltenden EU-Recht
befördert werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen Beförderungen so planen und
durchführen, dass den Tieren keine Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt
werden. Für Notfälle müssen Pläne greifen, um Beeinträchtigungen des
Wohlbefindens der Tiere abzuwenden. Die Aufgabe der jeweils zuständigen Landesbehörden
liegt darin, vor der Fahrt die Planung des Organisators hinsichtlich der Einhaltung
der Tierschutzvorschriften zu überprüfen. Nach Abschluss der Beförderung kann
sich die Prüfung der obligatorischen Aufzeichnungen der Transportmittel zur
genommenen Route, der Beförderungsdauer und der Innentemperatur anschließen.
Gegenwärtig sind der behördlichen Überwachung allerdings Grenzen gesetzt.
Beispielsweise ist schwer beurteilbar, ob die Einhaltung der Vorschriften im
Drittland gewährleistet ist bzw. ob die Tiere im Drittland tatsächlich in Ruhepausen
entladen und versorgt wurden. Der Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission zur Ablösung der bestehenden Verordnung verfolgt den Zweck, derzeitige
Vollzugsprobleme zu lösen und den Tierschutz besser sicherzustellen. Die
Bundesregierung unterstützt die Kommission in diesem Ansinnen und unter
Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesrates. Speziell in Bezug auf Drittländer sollen
gemäß Vorschlag akkreditierte und unabhängige Zertifizierungsstellen die
Einhaltung der Vorschriften analysieren und ihre Befunde der zuständigen Behörde
mitteilen. Auch sollen Kontrollstellen in Drittländern durch die Zertifizierungsstelle
zertifiziert werden. Standortdaten der Transportfahrzeuge sollen automatisiert
übermittelt und Behörden zur Verfügung gestellt werden: Zeitangaben sollen automatisch
in ein elektronisches Fahrtenbuch überführt werden, sobald das Fahrzeug bestimmte
georeferenzierte Punkte, wie Grenzübergänge oder Kontrollstellen, erreicht.
Ausfuhren sollen nur von speziell zugelassenen Organisatoren veranlasst werden
dürfen. Unlängst aufgetretene, tierschutzrelevante Probleme bei Transporten in
Drittländer standen im Zusammenhang mit Grenzabweisungen aufgrund beanstandeter
Angaben zur Tiergesundheit in den sendungsbegleitenden
Veterinärbescheinigungen. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass Behörden in Drittländern zukünftig
vorab bestätigen, dass die Veterinärbescheinigung ihren Anforderungen entspricht.
Drittländer, in welche lebende Tiere aus der EU ausgeführt werden, sind in aller
Regel Mitglieder der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), womit deren
Tierschutzstandards einschlägig sind. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es
Angelegenheit der WOAH, über den Inhalt ihrer Standards und über deren
Implementierung durch ihre Mitglieder zu befinden. Die Bundesregierung bringt sich in
Angelegenheiten der Governance der WOAH und der Überarbeitung ihrer
Standards aktiv ein. Derzeit werden die WOAH-Standards zum Tierschutz beim
Transport ebenso überarbeitet, wie die Standards zu Export-, Import- und Transit-
Verfahren, welche ebenfalls Tierschutzaspekte beinhalten. Deutschland ist Teil des
Netzwerks der WOAH für lange Beförderungen in Europa, das 2021 gegründet
wurde, um den Informationsaustausch zwischen den WOAH-Mitgliedern zu
Tierschutzfragen beim Transport zu fördern. Des Weiteren führt die WOAH regelmäßig
Workshops zur Sicherstellung des Tierschutzes auf konkreten Exportrouten durch,
bei denen Behörden der Versand-, Transit- und Zielländer vertreten sind.
Zu Ziffer 3 und 4: Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Drittländern über
bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigungen
Zur Sicherstellung des Tierschutzes bei grenzüberschreitenden Tiertransporten setzt
die Bundesregierung, wie dargelegt, auf einen absehbar verbesserten EU-weiten
Rechtsrahmen sowie auf multilaterale Zusammenarbeit zur kontinuierlichen
Weiterentwicklung internationaler Tierschutzstandards und deren Implementierung.
Der Vorfall an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024 hängt nicht mit
dem Rückzug bilateral verhandelter Veterinärbescheinigungen zusammen. Eine
zwischen der Türkei und Deutschland abgestimmte Veterinärbescheinigung für
Zuchtrinder hat zu keinem Zeitpunkt existiert.]
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" (Unterrichtung)