Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6629
21. Wahlperiode 24.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn,
Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß und
der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die
deutschpolnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025
27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/theme
n/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten
sowie den messbaren Nutzen des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein
konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob
Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die
nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung,
Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Koordinator für die
deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie
viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln
auflisten)?
2. Wurden seitens des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche
Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der
Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der
Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil,
und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Koordinator für die
deutschpolnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, nutzt der
Koordinator Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem
Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und
grenznahe Zusammenarbeit angestoßen oder umgesetzt, hat der
Koordinator Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Strategiepapiere, Berichte
oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Ziele, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele
handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein,
warum nicht?
12. Hat der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche
und grenznahe Zusammenarbeit dem Deutschen Bundestag oder dessen
Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja,
wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit gegenüber dem Deutschen
Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
14. Besuchte der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren,
und wenn ja, welche?
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Koordinators für die
deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Koordinators für die
deutschpolnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators
für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit?
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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