Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6618)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6618)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7157
21. Wahlperiode 15.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6618 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar
45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht nach ihrer Auffassung ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Koordinators für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher
Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob
durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden
Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu
beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung
und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Koordinator für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur
Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungsbzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen
zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Die personelle Ausstattung des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit wurde
mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173
verwiesen.
2. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt und
wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen
für welche Tätigkeiten beauftragt?
Für einen Empfang wurde die Firma L & D GmbH für Catering-
Dienstleistungen i. H. v. 3.729 Euro beauftragt.
3. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit
Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
4. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
5. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
6. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung pflegt der Koordinator für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen
und ausländischen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Der
Koordinator nimmt an zahlreichen Veranstaltungen aller Art teil, bei denen er
ebenfalls mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Akteure in den Austausch tritt.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Koordinators über mehrere Tage beanspruchen und ist
somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Koordinator für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
Inland
• Elmau, 30. November bis 1. Dezember 2025, Teilnahme „MSC Retreat“
• München, 12. bis 16. Februar 2026, Münchner Sicherheitskonferenz
• Leipzig, 21. April 2026, Vortrag und Diskussion zu transatlantischen
Beziehungen
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, und wurden die
Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
Ausland
Der Koordinator reiste für Gespräche und Kontaktpflege zur transatlantischen
zwischengesellschaftlichen, kultur- und informationspolitischen
Zusammenarbeit zu folgenden Daten:
• 13. bis 16. Juli 2025 (USA)
• 21. bis 26. Juli 2025 (USA)
• 27. August bis 4. September 2025 (USA)
• 21. bis 25. September 2025 (USA)
• 29. September bis 4. Oktober 2025 (USA)
• 22. bis 27. Oktober 2025 (USA)
• 19. bis 23. November 2025 (USA)
• 07. bis 13. Dezember 2025 (USA)
• 18. bis 23. Januar 2026 (Kanada, USA)
• 16. bis 21. Februar 2026 (USA)
Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit wird auf seinen Reisen in der Regel
von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Auswärtigen Amts (AA) und/oder anderer Bundesministerien begleitet.
Externe Begleitung erfolgte nicht.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß
Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, so dass noch nicht alle
Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach
Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt
eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.
8. Entstanden dem Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, für welche
Maßnahmen, und nutzt der Koordinator Kanäle sozialer Medien, wenn
ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen
oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Dem Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur-
und informationspolitische Zusammenarbeit stehen für Öffentlichkeitsarbeit
keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
Kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit angestoßen oder
umgesetzt, hat der Koordinator Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um
welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt
es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Ziele, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn
ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt
werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit begleitet die Zielsetzungen der
Bundesregierung im Rahmen seines Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts
insbesondere durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen
sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen
Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten. Dabei trägt er bei
Themen mit Bezug zu seinem Aufgabengebiet entlang der im Koalitionsvertrag
für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele zu einem kohärenten Ansatz
der Bundesregierung bei.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff.
und 7 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
12. Hat der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit dem Deutschen
Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte
erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der
Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit in regelmäßigem Austausch mit den
Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen,
und wenn ja, welche?
Der Koordinator ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
auch über Presseberichterstattung nachvollziehbar. Die Bundesregierung hält
die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen
Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Besuchte der Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Koordinators für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators
für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des
Koordinators ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben
handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff. und
11 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitisc (Antwort)