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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6618)

dip / drucksache 15.07.2026 · WP 21 · 21/7157 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6618) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7157 21. Wahlperiode 15.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6618 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht nach ihrer Auffassung ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungsbzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Die personelle Ausstattung des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit wurde mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.  2. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Für einen Empfang wurde die Firma L & D GmbH für Catering- Dienstleistungen i. H. v. 3.729 Euro beauftragt.  3. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung pflegt der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Der Koordinator nimmt an zahlreichen Veranstaltungen aller Art teil, bei denen er ebenfalls mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Akteure in den Austausch tritt. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die Arbeitsfähigkeit des Büros des Koordinators über mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und Inland • Elmau, 30. November bis 1. Dezember 2025, Teilnahme „MSC Retreat“ • München, 12. bis 16. Februar 2026, Münchner Sicherheitskonferenz • Leipzig, 21. April 2026, Vortrag und Diskussion zu transatlantischen Beziehungen b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, und wurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum? Ausland Der Koordinator reiste für Gespräche und Kontaktpflege zur transatlantischen zwischengesellschaftlichen, kultur- und informationspolitischen Zusammenarbeit zu folgenden Daten: • 13. bis 16. Juli 2025 (USA) • 21. bis 26. Juli 2025 (USA) • 27. August bis 4. September 2025 (USA) • 21. bis 25. September 2025 (USA) • 29. September bis 4. Oktober 2025 (USA) • 22. bis 27. Oktober 2025 (USA) • 19. bis 23. November 2025 (USA) • 07. bis 13. Dezember 2025 (USA) • 18. bis 23. Januar 2026 (Kanada, USA) • 16. bis 21. Februar 2026 (USA) Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit wird auf seinen Reisen in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts (AA) und/oder anderer Bundesministerien begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht. Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, so dass noch nicht alle Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.  8. Entstanden dem Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen, und nutzt der Koordinator Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Dem Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit stehen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.  9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, Kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit angestoßen oder umgesetzt, hat der Koordinator Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? 10. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? 11. Verfolgt der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit begleitet die Zielsetzungen der Bundesregierung im Rahmen seines Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts insbesondere durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten. Dabei trägt er bei Themen mit Bezug zu seinem Aufgabengebiet entlang der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele zu einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung bei. Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff. und 7 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 12. Hat der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit in regelmäßigem Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages. 13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Der Koordinator ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit auch über Presseberichterstattung nachvollziehbar. Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Besuchte der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit? 16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? 17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen? 18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Koordinators ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff. und 11 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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