Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6629)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6629)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7166
21. Wahlperiode 14.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6629 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die
deutschpolnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Koordinator für die
deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie
viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln
auflisten)?
Die personelle Ausstattung des Koordinators für die deutsch-polnische
zivilgesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit wurde mit Beginn der
aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.
2. Wurden seitens des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche
Tätigkeiten beauftragt?
Nein.
3. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der
Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der
Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag
den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
4. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen
teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag
den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
5. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koordinator für die deutsch-polnische zivilgesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit unterhält einen kontinuierlichen Austausch mit
Bundesministerien, Bundesländern, Vertretern der polnischen Regierung, der polnischen
territorialen Selbstverwaltung, zahlreichen deutschen, deutsch-polnischen und
polnischen Nichtregierungsorganisationen und weiteren Organisationen und
Institutionen der Zivilgesellschaft. Darunter fallen auch Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern der in der Fragestellung genannten Institutionen,
Organisationen und Gruppen.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen
diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über
mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand
leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Koordinator für die deutsch-
polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
Inland
• Frankfurt/Oder, 2. April bis 4. September 2025; politische Gespräche und
Kontaktpflege
• Bremen, 21. November 2025, Teilnahme an Jahreskongress der Deutsch-
Polnischen Gesellschaften
• Nationalpark Unteres Odertal, 17. Februar 2026, Politische Gespräche zu
Umweltschutzthemen im Unteren Odertal
• Potsdam, 19. Februar 2026, Treffen mit Europaausschuss des
Brandenburgischen Landtags
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Ausland
• Warschau, 24. bis 26. Juli 2025, Antrittsbesuche, politische Gespräche und
Kontaktpflege
• Guben/Gubin, 30. Juli 2025, Politische Gespräche und Kontaktpflege
• Löcknitz/Stettin, 20. Oktober 2025, Politische Gespräche und
Kontaktpflege
• Breslau, 17. bis 19. November 2025, Teilnahme an Gedenkveranstaltung
60 Jahre Briefwechsel der polnischen und deutschen Bischöfe
• Rom, 8. bis 10. Dezember 2025, Internationale wissenschaftliche Konferenz
anlässlich des 60. Jahrestags des Hirtenbriefs der polnischen Bischöfe
• Warschau, 8. bis 9. Januar 2026, Treffen mit Deutschlandkoordinatorin des
polnischen Außenministeriums, politische Gespräche und Kontaktpflege
• Gryfino, 12. Februar 2026, Gespräche zur grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung
• Warschau, 8. bis 10. März 26, Sitzung der Jury für den Deutsch-Polnischen
Preis, politische Gespräche und Kontaktpflege
Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und
grenznahe Zusammenarbeit wird auf seinen Reisen in der Regel von einer
niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen
Amts (AA) begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß
Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle
Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach
Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt
eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.
8. Entstanden dem Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, nutzt
der Koordinator Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Dem Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und
grenznahe Zusammenarbeit stehen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen
oder personellen Mittel zur Verfügung. Er nutzt den Instagram-Account #
Polenbeauftragter der öffentlich einsehbar ist.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche
und grenznahe Zusammenarbeit angestoßen oder umgesetzt, hat der
Koordinator Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Strategiepapiere, Berichte
oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Ziele, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche
Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und
grenznahe Zusammenarbeit begleitet die Zielsetzungen der Bundesregierung
im Rahmen seines Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts insbesondere
durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den
Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und
Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten. Dabei trägt er bei Themen mit
Bezug zu seinem Aufgabengebiet entlang der im Koalitionsvertrag für die
21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele zu einem kohärenten Ansatz der
Bundesregierung bei.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff.
und 7 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
12. Hat der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche
und grenznahe Zusammenarbeit dem Deutschen Bundestag oder dessen
Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja,
wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der Koordinator der
Bundesregierung für die deutsch-polnische zivilgesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit in regelmäßigem Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen
und Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Koordinators für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja,
welche?
Der Koordinator ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Koordinators durch seine
Öffentlichkeitsarbeit, Interviews und politischen Gespräche transparent. Die
Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und
öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Besuchte der Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische
Foren, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Koordinators für die
deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-
polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators
für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des
Koordinators ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben
handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff. und
11 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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