Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6618
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn,
Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß und
der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45,
2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/mi
nisterium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien
und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund
besteht nach ihrer Auffassung ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches
Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie
den messbaren Nutzen des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Koordinator für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur
Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungsbzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen
zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt und
wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen
für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern
der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
4. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
5. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass
lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
6. Nahm der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit an Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, und wurden die
Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Ausgaben
für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, für welche
Maßnahmen, und nutzt der Koordinator Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche,
zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder
sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
Kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit angestoßen oder
umgesetzt, hat der Koordinator Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um
welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es
sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit Ziele, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn
ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt
werden, und wenn nein, warum nicht?
12. Hat der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche,
kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit dem Deutschen
Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte
erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und
wenn ja, welche?
14. Besuchte der Koordinator für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Koordinators für die
transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Koordinators für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Koordinators
für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und
informationspolitische Zusammenarbeit?
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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