Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft
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Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6546
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder,
Tobias Ebenberger, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und
der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft
Die Digitalisierung der Landwirtschaft wird von der Bundesregierung sowie
von Organen der Europäischen Union seit Jahren aktiv gefördert. Moderne
Landmaschinen, Sensoren, Melkroboter, Tierüberwachungssysteme,
satellitengestützte Anwendungen, Farm-Management-Informationssysteme sowie
Anwendungen der künstlichen Intelligenz erzeugen und verarbeiten zunehmend
große Mengen betrieblicher Daten. Die Bundesregierung verweist hierbei
regelmäßig auf Potenziale zur Steigerung von Effizienz, Ressourcenschonung
und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Bundestagsdrucksachen
19/16229 und 20/1649).
Auch die Europäische Kommission betrachtet die Digitalisierung als einen
wesentlichen Baustein für die Weiterentwicklung des Agrarsektors und fördert
datengetriebene Anwendungen in der Landwirtschaft (https://digital-strategy.e
c.europa.eu/en/policies/digitalisation-agriculture).
Mit dem Data Act hat die Europäische Union neue Regelungen für den Zugang
zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten geschaffen. Ziel ist es
unter anderem, Nutzern einen besseren Zugang zu den durch ihre Geräte
erzeugten Daten zu ermöglichen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungs-
und Cloud-Diensten zu erleichtern (Verordnung [EU] 2023/2854, https://eur-le
x.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj?locale=de).
Nach Auffassung der Fragesteller werfen diese Entwicklungen grundlegende
Fragen hinsichtlich der Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe auf.
Insbesondere erscheint ihnen klärungsbedürftig, in welchem Umfang Landwirte
die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten behalten, welche
wirtschaftlichen Abhängigkeiten von digitalen Plattformen und Cloud-
Anbietern entstehen können und welche Auswirkungen dies auf Wettbewerb,
Anbieterwechsel und die Zukunft familiengeführter Landwirtschaftsbetriebe
hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint in den Augen der Fragesteller eine
Untersuchung der Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, der Marktstruktur
digitaler Agrarplattformen sowie möglicher Abhängigkeiten von internationaler
Technologie angebracht zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige
Verbreitung digitaler Farm-Management-Informationssysteme in der
deutschen Landwirtschaft vor?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung
KI‑gestützter Anwendungen in landwirtschaftlichen Betrieben vor?
3. Welche Arten betrieblicher Daten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung typischerweise durch digitale Agrartechnik, Sensorik,
Landmaschinen, Melkroboter, Tierüberwachungssysteme, Drohnen und Farm-
Management-Systeme erfasst?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wem die
durch digitale Agrarsysteme erzeugten Betriebsdaten rechtlich zugeordnet
werden können?
5. Welche gesetzlichen Regelungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung hinsichtlich der Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechte
an landwirtschaftlichen Betriebsdaten?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Vertragsbedingungen digitaler Agrarplattformen vor, die Herstellern,
Plattformbetreibern oder Dritten den Zugriff auf Betriebsdaten ermöglichen?
7. Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung ggf. zur Frage
durchgeführt, ob Landwirte die tatsächliche Kontrolle über die von ihnen
erzeugten Betriebsdaten behalten?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Speicherung landwirtschaftlicher Betriebsdaten auf Servern außerhalb
Deutschlands vor?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Speicherung landwirtschaftlicher Betriebsdaten außerhalb der Europäischen
Union vor?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Marktanteile großer Anbieter digitaler Agrarplattformen und von Farm-
Management-Systemen in Deutschland vor?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
wirtschaftliche oder technische Abhängigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe
von einzelnen Software-, Cloud- oder Plattformanbietern vor?
12. Hat sich die Bundesregierung auseinandergesetzt mit der möglichen
Gefahr, dass sich durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz
marktbeherrschende Strukturen im Bereich digitaler Agrartechnologien
entwickeln könnten, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei
gekommen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Marktstellung internationaler Anbieter digitaler Agrartechnik und digitaler
Agrarplattformen auf dem deutschen Markt vor?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den Umfang
der Datenerhebung durch digitale Plattformen im Zusammenhang mit
Landmaschinen, Betriebsmanagementsystemen und sonstigen digitalen
Agraranwendungen vor?
15. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung ggf. zur
Interoperabilität unterschiedlicher digitaler Agrarsysteme und Plattformen vor?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
Landwirte beim Wechsel eines Anbieters ihre historisch gespeicherten
Betriebsdaten vollständig exportieren und in andere Systeme übertragen
können?
17. Welche technischen oder vertraglichen Hindernisse beim Wechsel von
Plattformanbietern sind der Bundesregierung ggf. bekannt?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über sogenannte
Lock-in-Effekte vor, die landwirtschaftliche Betriebe langfristig an
einzelne digitale Plattformen oder Anbieter binden können?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Interoperabilität digitaler Agrarsysteme zu stärken und den Wechsel zwischen
verschiedenen Anbietern zu erleichtern?
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen,
dass landwirtschaftliche Betriebe dauerhaft die Verfügungsgewalt über die
von ihnen erzeugten Betriebsdaten behalten?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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