Berichte über EU-Agrarfördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der Europäischen Union und den deutschen Haushalt (Antwort zu Drs. 21/7396)
Text
Berichte über EU-Agrarfördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der Europäischen Union und den deutschen Haushalt (Antwort zu Drs. 21/7396)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7578
21. Wahlperiode 12.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk,
Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7396 –
Berichte über EU-Agrarfördermittel in Millionenhöhe zugunsten von
Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten – Konsequenzen für die
Förderpolitik der Europäischen Union und den deutschen Haushalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten vom Mai 2026 sollen Unternehmen, die der
Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi bzw. dem staatlichen Investmentfonds
ADQ (Abu Dhabi Developmental Holding Company PJSC) der Vereinigten
Arabischen Emirate zugerechnet werden, in den Jahren 2019 bis 2024 EU-
Agrarfördermittel in Höhe von mehr als 71 Mio. Euro erhalten haben. Die Mittel
sollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen
Union für landwirtschaftliche Flächen und Betriebe in Rumänien, Spanien und
Italien gezahlt worden sein. Genannt werden in diesem Zusammenhang
insbesondere der rumänische Agrarkonzern Agricost, die Unternehmensgruppe Al
Dahra sowie Beteiligungen des Fonds ADQ (www.spiegel.de/wirtschaft/eu-ag
rarsubventionen-abu-dhabis-herrscherfamilie-al-nahyan-erhielt-wohl-zahlunge
n-in-millionenhoehe-a-506ce143-b39d-4166-9433-b2ed4fa136c5, zuletzt
abgerufen am 21. Mai 2026).
Den vorliegenden Berichten zufolge soll der Konzern Agricost in Rumänien
einen der größten Agrarbetriebe der Europäischen Union bewirtschaften und
allein im Jahr 2024 rund 10,5 Mio. Euro an EU-Direktzahlungen erhalten
haben. Die geförderten Unternehmen sollen unter anderem Futtermittel wie
Luzerne und andere Agrarprodukte produzieren, die zumindest teilweise in den
Golfraum exportiert werden.
Aus Sicht der Fragesteller wirft der Vorgang Fragen nach Zielgenauigkeit,
Transparenz und Kontrolle der EU-Agrarförderung auf. Dies gilt insbesondere
dann, wenn GAP-Mittel aus dem EU-Haushalt, an deren Finanzierung
Deutschland beteiligt ist, Unternehmen oder Beteiligungsstrukturen
zugutekommen, die wirtschaftlich von Akteuren außerhalb der Europäischen Union
kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein
Interesse daran, zu erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung
gegebenenfalls vorliegen, welche Informationen sie gegebenenfalls bei Stellen der
EU bzw. der Mitgliedstaaten angefordert hat und welche Schlussfolgerungen
sie für die künftige Ausgestaltung der GAP sowie die Berücksichtigung
deutscher Haushaltsinteressen zu ziehen gedenkt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 12. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen die Mitgliedstaaten die
Empfänger von GAP-Zahlungen veröffentlichen, wobei die Inhalte der
nationalen Empfängerwebseiten in der Verantwortung der jeweiligen
Mitgliedstaaten liegen. Für die GAP 2023 bis 2027 sieht die Europäische Kommission vor,
dass bei juristischen Personen, die einer Gruppe angehören, auch der Name
der Muttergesellschaft und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu
veröffentlichen sind (Verordnung (EU) 2021/2116, Durchführungsverordnung
(EU) 2022/128). Aus Medienrecherchen von DeSmog (www.desmog.com/202
6/05/06/gulf-royal-family-banks-over-e70-million-in-eu-farming-funds/) wird
gleichwohl deutlich, dass bei komplexen Konzern- und Drittstaatenstrukturen
die Identifikation der letztlich wirtschaftlich Begünstigten für Öffentlichkeit
und externe Kontrolle weiterhin schwierig sein kann.
1. Seit wann hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis von den
Medienberichten, wonach Unternehmen im Einflussbereich der
Herrscherfamilie Al Nahyan bzw. des Abu‑Dhabi-Fonds ADQ EU‑
Agrarfördermittel in Millionenhöhe erhalten haben sollen, und inwieweit hält die
Bundesregierung die genannte Fördersumme von 71 Mio. Euro
gegebenenfalls für realistisch?
2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls
zu den in den Medien genannten Zahlungen von mehr als 71 Mio. Euro
im Zeitraum von 2019 bis 2024 vor?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat die angesprochenen Medienberichte zeitnah nach
ihrer Veröffentlichung zur Kenntnis genommen. Eigene Erkenntnisse zu den in
den Medien genannten Zahlungen von mehr als 71 Mio. Euro im Zeitraum der
Jahre 2019 bis 2024 liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Bundesregierung verfügt über keinen privilegierten Einblick in die Förderverfahren oder
Förderentscheidungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Vor diesem Hintergrund kann sie weder die in den Medien genannte
Fördersumme bestätigen noch deren Plausibilität bewerten.
3. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden haben den
Sachverhalt seit Bekanntwerden der Berichte gegebenenfalls geprüft
oder bewertet, und zu welchem Ergebnis sind sie dabei gegebenenfalls
gekommen?
Innerhalb der Bundesregierung haben die fachlich betroffenen
Bundesministerien sowie ihnen nachgeordneten Behörden die entsprechenden Medienberichte
zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wird die weitere
Berichterstattung und gegebenenfalls weitere Meldungen zu dieser Thematik verfolgen.
4. Hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission, bei den
zuständigen Behörden Rumäniens, Spaniens oder Italiens oder bei
sonstigen Stellen Informationen zu dem Vorgang angefordert, und zu welchen
Erkenntnissen ist sie gegebenenfalls dabei gelangt?
Im Sinne der Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Kommission und
den Mitgliedstaaten sowie der souveränen Aufgabenwahrnehmung der
Mitgliedstaaten der EU obliegt die Kontrolle der durch andere Mitgliedstaaten
durchgeführten Fördermaßnahmen nicht der Bundesregierung. Insofern hat die
Bundesregierung keine zusätzlichen Informationen bei den in der Fragestellung
genannten Stellen angefordert.
5. Welche Unternehmen, Tochtergesellschaften oder
Beteiligungsgesellschaften, die mit Agricost, Al Dahra, ADQ oder sonstigen Strukturen aus
Abu Dhabi verbunden sind, sind der Bundesregierung im
Zusammenhang mit EU‑Agrarfördermitteln gegebenenfalls bekannt?
Der Bundesregierung sind über öffentlich verfügbare Informationen hinaus
keine derartigen Unternehmen bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 2 und 4 verwiesen.
6. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019 bis 2024 Mittel aus dem EU-Haushalt in die GAP, und wie
hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der daraus an
die einzelnen Mitgliedstaaten gewährten Förderungen daran (bitte nach
Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Der Umfang der Ausgaben der EU für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
sowie die Aufteilung der entsprechenden Mittel auf die einzelnen
Mitgliedstaaten können den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Daten
entnommen werden. Die entsprechenden Datensätze für die Jahre 2019 bis 2024
sind unter dem Link https://commission.europa.eu/document/download/45d062
3a-529e-44d2-aae4-2ca9bac87ec3_en?filename=eu_budget_spending_and_rev
enue_2000-2023.xlsx abrufbar.
7. Welchen rechnerischen Anteil, gemessen am jeweiligen deutschen
Finanzierungsanteil am EU-Haushalt bzw. an den Eigenmitteln der EU, trug
Deutschland in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils an der Finanzierung der
GAP?
Der rechnerische Anteil Deutschlands an der Finanzierung der GAP entspricht
prozentual dem Anteil Deutschlands an der Finanzierung des Gesamthaushalts
der EU. Die entsprechenden Angaben können den jährlichen Finanzberichten
des Bundes unter der Ziffer 1.5.1. entnommen werden. Diese werden auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Link www.bunde
sfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Daten-und-Ber
ichte/daten-und-berichte.html veröffentlicht.
8. Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus, dass aus dem EU-Haushalt finanzierte
Agrar-Fördermittel in erheblicher Höhe offenbar auch Unternehmen
zugutekommen können, die wirtschaftlich von Unternehmen und
Staatsfonds außerhalb der EU kontrolliert werden?
Die Direktzahlungen im Rahmen der GAP dienen insbesondere dem Ausgleich
der mit der Einhaltung der in der EU geltenden Standards verbundenen
Belastungen sowie der Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen angesichts
von Marktschwankungen. Sie werden an in der EU ansässige
landwirtschaftliche Betriebe gewährt, die die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Vor
diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keine Veranlassung,
hieraus spezifische haushalts- und finanzpolitische Schlussfolgerungen zu ziehen.
9. Auf welcher Grundlage, durch welche Behörden und in welcher Form
werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei GAP-Zahlungen an
juristische Personen systematisch die wirtschaftlich Berechtigten erfasst?
10. Welche Daten zu Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten und Drittstaatenbezug müssen nach
Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Recht bei GAP-
Zahlungen erhoben und veröffentlicht werden, und welche dieser Daten
stehen ausschließlich nationalen Behörden, der Europäischen
Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) oder der Europäischen Staatsanwaltschaft zur
Verfügung?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Artikel 59 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung,
Verwaltung und Überwachung der GAP haben Begünstigte von Mitteln aus dem
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) die für ihre Identifizierung erforderlichen Informationen
bereitzustellen. Hierzu gehört gegebenenfalls auch die Angabe der Gruppe, der sie im
Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie
2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene
Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der
Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur
Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates
angehören. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus Artikel 44 der
Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021.
Die auf nationaler Ebene zu erhebenden Daten ergeben sich aus § 3 des GAP-
Finanzinteressen-Schutz-Gesetzes. Sie werden im Regelfall von den
zuständigen Zahlstellen im Rahmen der Antragstellung erhoben und entsprechend der
unionsrechtlichen Vorgaben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung auf der Internetseite unter www.agrarzahlungen.de/agrarfonds
veröffentlicht. Eine systematische Erfassung von Angaben zu wirtschaftlichen
Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes ist nach den für GAP-Zahlungen
geltenden unionsrechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen. Der Begriff des
„wirtschaftlich Berechtigten“ entstammt originär dem oben genannten
Geldwäschegesetz und findet im Förderrecht der GAP keine entsprechende Anwendung.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission, das
OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft oder nationale Behörden den
konkreten Sachverhalt prüfen, und wenn nein, wird sich die
Bundesregierung für eine entsprechende Prüfung einsetzen?
Die Bundesregierung hat keine über die einschlägigen Medienberichte
hinausgehenden Erkenntnisse dazu, inwiefern die angesprochenen Fördermaßnahmen
geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem EU-Recht, GAP-
Zahlungen zurückzufordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass
Angaben zu Eigentümerstrukturen, Konzernzugehörigkeit oder
Fördervoraussetzungen unvollständig oder irreführend waren?
Nach geltendem EU-Recht sind Unionsmittel zurückzufordern, wenn
festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht
erfüllt waren oder Fördermittel zu Unrecht gewährt wurden. Dies gilt
insbesondere, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die für
die Gewährung der Förderung relevant waren.
In Deutschland können entsprechende Rückforderungen insbesondere auf
Grundlage des GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetzes sowie des Gesetzes zur
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
erfolgen. Die zuständigen Zahlstellen prüfen die Voraussetzungen für die
Gewährung der Fördermittel und leiten bei festgestellten Verstößen die
erforderlichen Maßnahmen ein.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang
landwirtschaftlicher Flächen in der Europäischen Union und explizit in
Deutschland, die durch Unternehmen oder Staatsfonds aus Drittstaaten
gehalten oder bewirtschaftet werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Umfang
landwirtschaftlicher Flächen in der EU oder in Deutschland vor, die von Unternehmen
oder Staatsfonds aus Drittstaaten gehalten oder bewirtschaftet werden.
14. Sieht die Bundesregierung Risiken für die europäische und explizit für
die deutsche Ernährungssouveränität, wenn große landwirtschaftliche
Flächen in der Europäischen Union und in Deutschland von
Unternehmen und Staatsfonds aus Drittstaaten bewirtschaftet oder kontrolliert
werden?
Die Bundesregierung sieht – wie auch in anderen Wirtschaftsbranchen – keine
grundsätzlichen Risiken für die Ernährungsversorgung oder
Ernährungssouveränität allein aufgrund von Investitionen aus Drittstaaten in landwirtschaftliche
Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die geltenden unions- und
nationalrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine hiervon abweichende Bewertung
ergibt sich aus den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen derzeit
nicht.
15. Welche Reformvorschläge wird die Bundesregierung in den anstehenden
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034
und zur künftigen GAP gegebenenfalls einbringen, um eine stärkere
Ausrichtung der Mittel auf kleine und mittlere landwirtschaftliche
Betriebe, aktive Landwirte und regionale Versorgung sicherzustellen?
Die Europäischen Kommission hat in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen
Finanzrahmen nach 2027 bereits eine stärkere Ausrichtung der Direktzahlungen
zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe vorgesehen. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Ansatz.
16. Hat sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass EU-Agrarmittel nach
den vorgenannten Berichten mittelbar zur Versorgungssicherheit eines
Drittstaates beitragen könnten, statt primär die Versorgungssicherheit
innerhalb der Europäischen Union und Deutschlands zu stärken, eine
Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die Sicherung der
Lebensmittelversorgung in der EU und die Versorgung von Drittstaaten nicht
gegenseitig ausschließen. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Ziele der
GAP, insbesondere die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, die
Gewährung fairer Einkommen für Landwirte sowie den Schutz von Umwelt und
Klima.
17. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht über
Empfängerstrukturen, wirtschaftlich Berechtigte und Drittstaatenbezüge
bei EU-Agrarfördermitteln vorlegen?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, dem Deutschen
Bundestag einen gesonderten Bericht über Empfängerstrukturen, wirtschaftlich
Berechtigte und Drittstaatenbezüge bei Fördermitteln im Rahmen der GAP
vorzulegen. Im Rahmen der GAP werden bereits umfangreiche Informationen zu den
Fördermaßnahmen nach den geltenden unions- und nationalrechtlichen
Vorgaben erhoben und veröffentlicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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