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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 712/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro [Bundesrat Drucksache 712/25 26.11.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro Bundesministerium Berlin, 26. November 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0904 Titel 687 11 – Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine – eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 100 000 T Euro zu leisten. Die Mittel werden unverzüglich benötigt, um Ersatzteillieferungen und damit ein Mindestmaß an Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Bei Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung wäre sofort angesichts der sinkenden Temperaturen mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen insbesondere aus Ballungsräumen zu rechnen. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Aufgrund der aktuellen massiven Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, die ein bisher noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben, sollen mit einer Einzahlung der Mittel in den Ukraine Energy Support Fund (UESF) bei der Energiegemeinschaft bis spätestens zum 28. November 2025 schnelle Ersatzteillieferungen für UKR Energieversorger ermöglicht werden. Diese sind dringend notwendig, da bei weiterem Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung im Winter mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen zu rechnen ist und aufgrund der Synchronisierung des UKR Stromnetzes mit dem europäischen Netz auch das Risiko von Kaskadeneffekten und Blackouts in der EU und somit auch in Deutschland besteht. Eine funktionierende Energieinfrastruktur ist auch für die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine essenziell und liegt damit im unmittelbaren außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Ver fahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde]

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