Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro
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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro
[Bundesrat Drucksache 712/25
26.11.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Haushaltsführung 2025
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Einwilligung
in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11
- Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit
der Ukraine - bis zur Höhe von 100 000 T Euro
Bundesministerium Berlin, 26. November 2025
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium
der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0904
Titel 687 11 – Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit
der Ukraine – eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 100 000 T
Euro zu leisten.
Die Mittel werden unverzüglich benötigt, um Ersatzteillieferungen und damit
ein Mindestmaß an Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung
gewährleisten zu können. Bei Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung
wäre sofort angesichts der sinkenden Temperaturen mit dramatischen
humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen insbesondere aus
Ballungsräumen zu rechnen.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom
Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Aufgrund der aktuellen massiven Angriffe auf die ukrainische
Energieinfrastruktur, die ein bisher noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben,
sollen mit einer Einzahlung der Mittel in den Ukraine Energy Support Fund
(UESF) bei der Energiegemeinschaft bis spätestens zum 28. November 2025
schnelle Ersatzteillieferungen für UKR Energieversorger ermöglicht werden.
Diese sind dringend notwendig, da bei weiterem Ausfall der Strom-, Wasser- und
Wärmeversorgung im Winter mit dramatischen humanitären Notlagen und
Fluchtbewegungen zu rechnen ist und aufgrund der Synchronisierung des UKR
Stromnetzes mit dem europäischen Netz auch das Risiko von Kaskadeneffekten
und Blackouts in der EU und somit auch in Deutschland besteht. Eine
funktionierende Energieinfrastruktur ist auch für die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine
essenziell und liegt damit im unmittelbaren außen- und sicherheitspolitischen
Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
vereinbarten Ver fahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine
Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des
Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde]
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