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Erfüllungssachstand des ersten Referenzzeitraums des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 21/6455 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Erfüllungssachstand des ersten Referenzzeitraums des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 21/6455 21. Wahlperiode 11.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erfüllungssachstand des ersten Referenzzeitraums des Saubere-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes Der menschengemachte Klimawandel, der durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht wird, gefährdet die Lebensgrundlage der Menschheit und zukünftiger Generationen. Deshalb haben die EU-Mitgliedstaaten, aber vor allem die Europäische Union selbst, verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen, um den Ausstoß der Treibhausgase innerhalb der EU zu reduzieren. Demnach beschloss die Europäische Union im letzten Jahr die Zielmarken 55 Prozent weniger Triebhausgase im Jahr 2030, 90 Prozent im Jahr 2040 und Klimaneutralität bis 2050. Die ersten beiden Maßnahmen beziehen sich jeweils auf das Vergleichsjahr 1990 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_ 1337). Darüber hinaus hat sich die amtierende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich zum Pariser Klimaabkommen bekannt und hält am Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 für Deutschland fest (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2 025.de/files/koav_2025.pdf). Klimaschutz besitzt in Deutschland Verfassungsrang. Um diese Ziele zu erreichen, adressierte die Europäische Union alle Sektoren, indem sie verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Programme ins Leben rief. Dabei spielt die Clean Vehicle Directive (CVD) im Verkehrssektor eine entscheidende Rolle (EU 2019/1161). Sie ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets und somit der europäischen Klimapolitik (www.consilium.europ a.eu/de/policies/fit-for-55/). In Deutschland wurde die CVD im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Fünfjahreszeiträumen. Die erste Referenzzeit ging vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025. Der zweite Referenzzeitraum geht vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030. Das SaubFahrzeugBeschG gilt sowohl für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge als auch für schwere Nutzfahrzeuge. Diese Kleine Anfrage bezieht sich nur auf den ersten Referenzzeitraum sowie auf Pkws und leichte Nutzfahrzeuge. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch lag die Beschaffungsquote der Bundesministerien nach dem SaubFahrzeugBeschG im ersten Referenzzeitraum für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bitte tabellarisch nach Bundesministerium angeben)?  2. Wie hoch lag die Beschaffungsquote der restlichen Bundesbehörden nach dem SaubFahrzeugBeschG im ersten Referenzzeitraum für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bitte tabellarisch nach Behörde angeben)?  3. Gibt es Bundesministerien oder andere Bundesbehörden, die die Mindestquote laut § 6 SaubFahrzeugBeschG i. H. v. 38,5 Prozent nicht eingehalten haben, wenn ja, welche sind das, und wie hoch ist die Quote stattdessen gewesen (bitte tabellarisch nach Bundesministerium und bzw. oder Bundesbehörde angeben)?  4. Welche Pkws und leichten Nutzfahrzeuge wurden nach § 2 SaubFahrzeug- BeschG zur Erfüllung der Quote i. H. v. 38,5 Prozent von den Bundesministerien im Referenzzeitraum beschafft (bitte tabellarisch nach Bundesministerium sowie Batterie Electric Vehicle (BEV), Plug-In Hybrid Electric Vehicle (PHEV), Voll- bzw. Teilhybrid und reinem Verbrennungsmotor angeben)?  5. Wie viele Fahrzeuge wurden insgesamt mit Bezug auf das SaubFahrzeug- BeschG angeschafft?  6. Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Beschaffung der nach Frage 4 angeschafften Fahrzeuge zur Erfüllung der Quote?  7. Wieso wurden andere Fahrzeuge als batterieelektrische oder Plug-In Hybride beschafft?  8. Wie viele Kilometer fuhren die angeschafften Plug-In Hybrid Electric Vehicle anteilig elektrisch und mit Verbrennungsmotor (bitte durchschnittlichen Prozentwert pro Fahrzeug angeben)?  9. Wie hoch war der Kraftstoffverbrauch der angeschafften PHEV (bitte Durchschnittswert pro Fahrzeug in Litern angeben)? 10. Wurden Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor regelmäßig mit klimafreundlichen Kraftstoffen, wie HVO100 oder grünem Wasserstoff, betankt, und wenn ja, zu wie viel Prozent? 11. Wo werden die BEV und PHEV der Bundesbehörden geladen (bitte anteilig Ladevorgänge von durch Bundesbehörden zur Verfügung gestellten Ladepunkten sowie öffentlichen Ladepunkten angeben)? 12. Wie viele Ladepunkte stehen dem Fuhrpark des Bundesministeriums für Verkehr an seinen Standorten zur Verfügung (bitte tabellarisch mit zugehörigem Standort aufschlüsseln)? 13. Wie viele Ladepunkte stehen dem Fuhrpark des Bundesministeriums der Verteidigung an seinen Standorten zur Verfügung (bitte tabellarisch mit zugehörigem Standort aufschlüsseln)? 14. Wie viele der beschafften Fahrzeuge sind oder wurden gekauft, geleast oder gemietet? 15. Welche Vergabebekanntmachungen wurden laut § 8 Absatz 1 Saub FahrzeugBeschG bis zum 24. Oktober 2023 an die Europäische Union übermittelt? 16. Welche Vergabebekanntmachungen wurden laut § 8 Absatz 2 Saub FahrzeugBeschG ab dem 25. Oktober 2023 an die Europäische Union übermittelt? 17. Wurde die Berichterstattung nach § 9 Absatz 2 SaubFahrzeugBeschG übermittelt, die sich auf den 27. Mai 2024 in § 10 Absatz 2 Saub FahrzeugBeschG im Jahr 2024 bezog? 18. Sind die Vergabebekanntmachungen und Berichterstattungen öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo können diese abgerufen oder angefragt werden? Berlin, den 1. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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