Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren"
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Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 546/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft
stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen
Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten
reduzieren"
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 546/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft
stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen
Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten
reduzieren"
Der Bundesrat stellt fest, dass die Europäische Union verlässlich für fairen
Wettbewerb im weltweiten Rahmen eintritt. Dies gilt auch gegenüber der
Volksrepublik China. Eine gegenseitige Abschottung bzw. protektionistische
Handelsstrategien sind nicht im europäischen Interesse.
Der Bundesrat ist jedoch besorgt, dass der Handel zwischen der Europäischen
Union und der Volksrepublik China seit Jahren durch starke einseitige
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten Europas geprägt ist. Dazu zählen insbesondere
hohe direkte und indirekte Subventionen für chinesische Unternehmen und eine
deutlich unterbewertete chinesische Währung. Diese Wettbewerbsverzerrungen
tragen zu wachsenden Handelsbilanzungleichgewichten zwischen Europa und
China bei. Der daraus resultierende Wettbewerbs- und Importdruck hat in
Deutschland bereits zum Verlust vieler Arbeitsplätze geführt und gefährdet
beispielsweise in der Automobilwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und
der Pharma-, Chemie- und Stahlbranche industrielle Wertschöpfung und
Beschäftigung in Europa.
Der Bundesrat stellt zudem fest, dass in den Handelsbeziehungen kritische
Importabhängigkeiten Europas von der Volksrepublik China bestehen. Dies ist
insbesondere bei Rohstoffen, Vorprodukten, Technologiekomponenten und
auch bei Medikamenten der Fall. Kritische Abhängigkeiten eröffnen der
Volksrepublik China die Option, wirtschaftlichen Druck zur Durchsetzung
ökonomischer und politischer Interessen auszuüben.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen als auch die kritischen Importabhängigkeiten bereits heute dem
europäischen und gerade dem deutschen Wirtschaftsstandort schaden und die
strategische Handlungsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten einschränken.
Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung des Europäischen Rats, sich im
Oktober 2026 erneut mit Fragen der globalen makroökonomischen
Ungleichgewichte zu befassen. Die EU muss in diesen Fragen gemeinsam handeln. Der
Bundesrat unterstützt deshalb ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung,
eine klare deutsche Position in diese Diskussion der EU-Mitgliedstaaten
einzubringen.
Der Industriestandort Deutschland und die Zukunft der europäischen Industrie
insgesamt brauchen eine mittel- und langfristige Strategie, um in einem
geoökonomisch komplexen Umfeld eine faire Wettbewerbsordnung zu
verteidigen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, nachhaltig zu stabilisieren
und weiterzuentwickeln. In diesem Zuge müssen auch die Stärkung
europäischer Produktionsstandorte und Innovationskraft sowie der Abbau von Hürden
für den europäischen Binnenmarkt weiter vorangetrieben werden. Einen
europäischen Protektionismus lehnt der Bundesrat ab.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zugleich auf, sich im Falle unfairer
Handelspraktiken im Rahmen der neuen handelspolitischen Strategie für eine
Ausweitung von Ausgleichszöllen auf weitere Sektoren einzusetzen. Ziel muss
sein, durch staatliche Maßnahmen in Drittstaaten verursachte
Wettbewerbsvorteile so weit auszugleichen, dass faire Wettbewerbsbedingungen
wiederhergestellt werden. Ausgleichsmaßnahmen können insbesondere erforderlich sein,
wenn erhebliche Importzuwächse oder Handelsumlenkungen die europäische
Industrie ernsthaft schädigen oder zu schädigen drohen. Allgemein ist darauf
hinzuwirken, dass unfaire Handelspraktiken transparent, nachvollziehbar und
anhand objektiver Kriterien nachgewiesen werden. Unterschiede in
Standortbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit allein sind keine unfairen
Wettbewerbsvorteile.
Der Bundesrat würdigt in diesem Zusammenhang die bisherigen Anstrengungen
der Kommission zur Weiterentwicklung europäischer
Handelsschutzinstrumente, unter anderem im Bereich Stahl und Automobil. Er fordert die
Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung und Beschleunigung dieser Instrumente,
insbesondere der Anti-Subventions- und Anti-Dumping-Instrumente, einzusetzen.
Die Kommission ist zudem aufgefordert, frühzeitig bei Hinweisen auf staatlich
verursachte Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf weitere Produktgruppen
und Branchen Untersuchungen einzuleiten und entsprechende Verfahren zügig
und wirksam durchzuführen. Dies gilt insbesondere für weitere elektrifizierte
Antriebsformen wie PHEV (Plug-in Hybrid Electric Vehicle) und HEV (Hybrid
Electric Vehicle). Gerade die Entwicklung bei PHEV zeigt, dass die
europäischen Handelsschutzinstrumente schneller auf Veränderungen reagieren
müssen. Da diese Verfahren oftmals zu langwierig sind, sollte geprüft werden, wie
eine Beschleunigung erreicht werden kann. Zudem sollen vorläufige
Ausgleichsmaßnahmen früher eingesetzt werden können. Dabei sollte insbesondere
geprüft werden, ob nach dem Vorbild anderer Handelspartner bereits zu einem
deutlich früheren Zeitpunkt auf Grundlage einer vorläufigen Feststellung von
Subventionierung und Schädigung vorläufige Ausgleichszölle oder
vergleichbare Sicherungsmaßnahmen ermöglicht werden können.
Angesichts der derzeit besonders augenfälligen Marktverzerrungen durch
chinesische Überkapazitäten und staatliche Eingriffe bittet der Bundesrat die
Bundesregierung, in diesem Fall darauf hinzuwirken, dass sich die EU mit weiteren
Handelspartnern Chinas, die ebenfalls von den Marktverzerrungen betroffen
sind, abstimmt und handelspolitische Maßnahmen im Rahmen der bestehenden
Vorgaben möglichst koordiniert ergreift.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, ein umfassendes, aktuelles
Lagebild der kritischen Import- und Lieferkettenabhängigkeiten von China zu
erstellen. Auch auf die einschlägigen Erfahrungen anderer Staaten wie etwa des
Vereinigten Königreiches oder Japans, aber auch enger Wirtschaftspartner
innerhalb des europäischen Binnenmarktes, wie Frankreich oder den
Niederlanden, sollte zurückgegriffen werden. Auf Grundlage dieses Lagebildes sollte die
Bundesregierung dann gemeinsam mit allen europäischen Partnern für eine eng
begrenzte Zahl besonders kritischer Güter geeignete Maßnahmen zur
Diversifizierung von Lieferketten und zum Abbau einseitiger Abhängigkeiten
entwickeln. Diese sollten verhältnismäßig, möglichst marktwirtschaftlich und
bürokratiearm ausgestaltet sein.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbsprakti (Beschlussdrucksache)