Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren"
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Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 546/26
22.09.26
Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft
stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen
Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten
reduzieren"
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 21. September 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, gemeinsam mit
Baden-Württemberg als Mitantragsteller, dem Bundesrat den als Anlage
beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken,
europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken
schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des
Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken,
europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken
schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Europäische Union verlässlich für fairen Wettbewerb
im weltweiten Rahmen eintritt. Dies gilt auch gegenüber der Volksrepublik China. Eine
gegenseitige Abschottung bzw. protektionistische Handelsstrategien sind nicht im
europäischen Interesse.
2. Der Bundesrat ist jedoch besorgt, dass der Handel zwischen der Europäischen Union
und der Volksrepublik China seit Jahren durch starke einseitige
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten Europas geprägt ist. Dazu zählen insbesondere
hohe direkte und indirekte Subventionen für chinesische Unternehmen und eine
deutlich unterbewertete chinesische Währung. Diese Wettbewerbsverzerrungen
tragen zu wachsenden Handelsbilanzungleichgewichten zwischen Europa und China
bei. Der daraus resultierende Wettbewerbs- und Importdruck hat in Deutschland
bereits zum Verlust vieler Arbeitsplätze geführt und gefährdet beispielsweise in der
Automobilwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und der Pharma-, Chemie- und
Stahlbranche industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa.
3. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass in den Handelsbeziehungen kritische
Importabhängigkeiten Europas von der Volksrepublik China bestehen. Dies ist
insbesondere bei Rohstoffen, Vorprodukten, Technologiekomponenten und auch bei
Medikamenten der Fall. Kritische Abhängigkeiten eröffnen der Volksrepublik China die
Option, wirtschaftlichen Druck zur Durchsetzung ökonomischer und politischer
Interessen auszuüben.
4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen als auch die kritischen Importabhängigkeiten bereits heute dem
europäischen und gerade dem deutschen Wirtschaftsstandort schaden und die
strategische Handlungsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten einschränken.
5. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung des Europäischen Rats, sich im Oktober 2026
erneut mit Fragen der globalen makroökonomischen Ungleichgewichte zu befassen.
Die EU muss in diesen Fragen gemeinsam handeln. Der Bundesrat unterstützt deshalb
ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung, eine klare deutsche Position in
diese Diskussion der EU-Mitgliedstaaten einzubringen.
6. Der Industriestandort Deutschland und die Zukunft der europäischen Industrie
insgesamt brauchen eine mittel- und langfristige Strategie, um in einem
geoökonomisch komplexen Umfeld eine faire Wettbewerbsordnung zu verteidigen, die
eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, nachhaltig zu stabilisieren und
weiterzuentwickeln. In diesem Zuge müssen auch die Stärkung europäischer
Produktionsstandorte und Innovationskraft sowie der Abbau von Hürden für den
europäischen Binnenmarkt weiter vorangetrieben werden. Einen europäischen
Protektionismus lehnt der Bundesrat ab.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zugleich auf, sich im Falle unfairer
Handelspraktiken im Rahmen der neuen handelspolitischen Strategie für eine
Ausweitung von Ausgleichszöllen auf weitere Sektoren einzusetzen. Ziel muss sein,
durch staatliche Maßnahmen in Drittstaaten verursachte Wettbewerbsvorteile so weit
auszugleichen, dass faire Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt werden.
Ausgleichsmaßnahmen können insbesondere erforderlich sein, wenn erhebliche
Importzuwächse oder Handelsumlenkungen die europäische Industrie ernsthaft
schädigen oder zu schädigen drohen. Allgemein ist darauf hinzuwirken, dass unfairen
Handelspraktiken transparent, nachvollziehbar und anhand objektiver Kriterien
nachgewiesen werden. Unterschiede in Standortbedingungen und
Wettbewerbsfähigkeit allein sind keine unfairen Wettbewerbsvorteile.
8. Der Bundesrat würdigt in diesem Zusammenhang die bisherigen Anstrengungen der
Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung europäischer
Handelsschutzinstrumente, u.a. im Bereich Stahl und Automobil. Er fordert die Bundesregierung auf,
sich für eine Stärkung und Beschleunigung dieser Instrumente, insbesondere der Anti-
Subventions- und Anti-Dumping-Instrumente, einzusetzen. Die Europäische
Kommission ist zudem aufgefordert, frühzeitig bei Hinweisen auf staatlich verursachte
Wettbewerbsverzerrungen auf weitere Produktgruppen und Branchen frühzeitig
Untersuchungen einzuleiten und entsprechende Verfahren zügig und wirksam
durchzuführen. Dies gilt insbesondere für weitere elektrifizierte Antriebsformen wie
PHEV und HEV. Gerade die Entwicklung bei PHEV zeigt, dass die europäischen
Handelsschutzinstrumente schneller auf Veränderungen reagieren müssen Da diese
Verfahren oftmals zu langwierig sind, sollte geprüft werden, wie eine Beschleunigung
erreicht werden kann. Zudem sollen vorläufige Ausgleichsmaßnahmen früher
eingesetzt werden können. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob nach dem
Vorbild anderer Handelspartner bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf
Grundlage einer vorläufigen Feststellung von Subventionierung und Schädigung
vorläufige Ausgleichszölle oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen ermöglicht
werden können.
9. Angesichts der derzeit besonders augenfälligen Marktverzerrungen durch chinesische
Überkapazitäten und staatliche Eingriffe bittet der Bundesrat die Bundesregierung in
diesem Fall darauf hinzuwirken, dass sich die EU mit weiteren Handelspartnern
Chinas, die ebenfalls von den Marktverzerrungen betroffen sind, abstimmt und
handelspolitische Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Vorgaben möglichst
koordiniert ergreift.
10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, ein umfassendes, aktuelles Lagebild
der kritischen Import- und Lieferkettenabhängigkeiten von China zu erstellen. Auch auf
die einschlägigen Erfahrungen anderer Staaten wie etwa des Vereinigten Königreiches
oder Japans, aber auch enger Wirtschaftspartner innerhalb des europäischen
Binnenmarktes wie Frankreich oder den Niederlanden sollte zurückgegriffen werden.
Auf Grundlage dieses Lagebildes sollte die Bundesregierung dann gemeinsam mit
allen europäischen Partnern für eine eng begrenzte Zahl besonders kritischer Güter
geeignete Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zum Abbau einseitiger
Abhängigkeiten entwickeln. Diese sollten verhältnismäßig, möglichst
marktwirtschaftlich und bürokratiearm ausgestaltet sein.
Drucksache 546/26 - 2 -
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