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Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren"

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 546/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 546/26 22.09.26 Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg Entschließung des Bundesrates "Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren" Der Ministerpräsident Düsseldorf, 21. September 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, gemeinsam mit Baden-Württemberg als Mitantragsteller, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“ zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Europäische Union verlässlich für fairen Wettbewerb im weltweiten Rahmen eintritt. Dies gilt auch gegenüber der Volksrepublik China. Eine gegenseitige Abschottung bzw. protektionistische Handelsstrategien sind nicht im europäischen Interesse. 2. Der Bundesrat ist jedoch besorgt, dass der Handel zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China seit Jahren durch starke einseitige Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten Europas geprägt ist. Dazu zählen insbesondere hohe direkte und indirekte Subventionen für chinesische Unternehmen und eine deutlich unterbewertete chinesische Währung. Diese Wettbewerbsverzerrungen tragen zu wachsenden Handelsbilanzungleichgewichten zwischen Europa und China bei. Der daraus resultierende Wettbewerbs- und Importdruck hat in Deutschland bereits zum Verlust vieler Arbeitsplätze geführt und gefährdet beispielsweise in der Automobilwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und der Pharma-, Chemie- und Stahlbranche industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa. 3. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass in den Handelsbeziehungen kritische Importabhängigkeiten Europas von der Volksrepublik China bestehen. Dies ist insbesondere bei Rohstoffen, Vorprodukten, Technologiekomponenten und auch bei Medikamenten der Fall. Kritische Abhängigkeiten eröffnen der Volksrepublik China die Option, wirtschaftlichen Druck zur Durchsetzung ökonomischer und politischer Interessen auszuüben. 4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen als auch die kritischen Importabhängigkeiten bereits heute dem europäischen und gerade dem deutschen Wirtschaftsstandort schaden und die strategische Handlungsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten einschränken. 5. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung des Europäischen Rats, sich im Oktober 2026 erneut mit Fragen der globalen makroökonomischen Ungleichgewichte zu befassen. Die EU muss in diesen Fragen gemeinsam handeln. Der Bundesrat unterstützt deshalb ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung, eine klare deutsche Position in diese Diskussion der EU-Mitgliedstaaten einzubringen. 6. Der Industriestandort Deutschland und die Zukunft der europäischen Industrie insgesamt brauchen eine mittel- und langfristige Strategie, um in einem geoökonomisch komplexen Umfeld eine faire Wettbewerbsordnung zu verteidigen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, nachhaltig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. In diesem Zuge müssen auch die Stärkung europäischer Produktionsstandorte und Innovationskraft sowie der Abbau von Hürden für den europäischen Binnenmarkt weiter vorangetrieben werden. Einen europäischen Protektionismus lehnt der Bundesrat ab. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zugleich auf, sich im Falle unfairer Handelspraktiken im Rahmen der neuen handelspolitischen Strategie für eine Ausweitung von Ausgleichszöllen auf weitere Sektoren einzusetzen. Ziel muss sein, durch staatliche Maßnahmen in Drittstaaten verursachte Wettbewerbsvorteile so weit auszugleichen, dass faire Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt werden. Ausgleichsmaßnahmen können insbesondere erforderlich sein, wenn erhebliche Importzuwächse oder Handelsumlenkungen die europäische Industrie ernsthaft schädigen oder zu schädigen drohen. Allgemein ist darauf hinzuwirken, dass unfairen Handelspraktiken transparent, nachvollziehbar und anhand objektiver Kriterien nachgewiesen werden. Unterschiede in Standortbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit allein sind keine unfairen Wettbewerbsvorteile. 8. Der Bundesrat würdigt in diesem Zusammenhang die bisherigen Anstrengungen der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung europäischer Handelsschutzinstrumente, u.a. im Bereich Stahl und Automobil. Er fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung und Beschleunigung dieser Instrumente, insbesondere der Anti- Subventions- und Anti-Dumping-Instrumente, einzusetzen. Die Europäische Kommission ist zudem aufgefordert, frühzeitig bei Hinweisen auf staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrungen auf weitere Produktgruppen und Branchen frühzeitig Untersuchungen einzuleiten und entsprechende Verfahren zügig und wirksam durchzuführen. Dies gilt insbesondere für weitere elektrifizierte Antriebsformen wie PHEV und HEV. Gerade die Entwicklung bei PHEV zeigt, dass die europäischen Handelsschutzinstrumente schneller auf Veränderungen reagieren müssen Da diese Verfahren oftmals zu langwierig sind, sollte geprüft werden, wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Zudem sollen vorläufige Ausgleichsmaßnahmen früher eingesetzt werden können. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob nach dem Vorbild anderer Handelspartner bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Grundlage einer vorläufigen Feststellung von Subventionierung und Schädigung vorläufige Ausgleichszölle oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen ermöglicht werden können. 9. Angesichts der derzeit besonders augenfälligen Marktverzerrungen durch chinesische Überkapazitäten und staatliche Eingriffe bittet der Bundesrat die Bundesregierung in diesem Fall darauf hinzuwirken, dass sich die EU mit weiteren Handelspartnern Chinas, die ebenfalls von den Marktverzerrungen betroffen sind, abstimmt und handelspolitische Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Vorgaben möglichst koordiniert ergreift. 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, ein umfassendes, aktuelles Lagebild der kritischen Import- und Lieferkettenabhängigkeiten von China zu erstellen. Auch auf die einschlägigen Erfahrungen anderer Staaten wie etwa des Vereinigten Königreiches oder Japans, aber auch enger Wirtschaftspartner innerhalb des europäischen Binnenmarktes wie Frankreich oder den Niederlanden sollte zurückgegriffen werden. Auf Grundlage dieses Lagebildes sollte die Bundesregierung dann gemeinsam mit allen europäischen Partnern für eine eng begrenzte Zahl besonders kritischer Güter geeignete Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zum Abbau einseitiger Abhängigkeiten entwickeln. Diese sollten verhältnismäßig, möglichst marktwirtschaftlich und bürokratiearm ausgestaltet sein. Drucksache 546/26 - 2 -

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