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Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4759)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6405 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4759) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6405 21. Wahlperiode 10.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4759 – Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme A. Problem Die Fraktion Die Linke stellt fest, mit der im August 2024 in Kraft getretenen europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) sei eine umfassende Rechtsgrundlage für deren Einsatz geschaffen worden. Die Regulierung lasse jedoch Lücken offen, die den Freiheitsrechten sowie dem Schutz der Menschenwürde entgegenstünden und Voraussetzungen für einen Ausbau der Massenüberwachung im öffentlichen Raum innerhalb der Europäischen Union schafften. Insbesondere fehle ein klares Verbot biometrischer Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Dies betreffe zum Beispiel die automatisierte biometrische Durchkämmung von Daten im Internet oder in Aufzeichnungen von Videokameras. Zwar bestehe grundsätzlich ein Verbot biometrischer Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum, jedoch werde dieses durch umfangreiche Ausnahmen weitgehend entkräftet. Beispielsweise werde der Einsatz der Erkennung mittels KI in Echtzeit zur Lokalisierung oder Identifizierung einer Person gestattet, die lediglich im bloßen Verdacht stehe, eine Straftat begangen zu haben (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d KI-VO). Für biometrische Fernidentifizierung zur erstmaligen Identifizierung einer tatverdächtigen Person sei laut Artikel 26 Absatz 10 KI-VO nicht einmal nachträglich (ex post) eine behördliche Genehmigung notwendig, sofern die biometrische Identifizierung nicht in Echtzeit, sondern nachträglich (retrograd) durchgeführt werde. Zusätzlicher Spielraum für Massenüberwachung eröffne sich, weil nicht klar definiert sei, wo die Grenze zwischen „Echtzeit“ und „nachträglich“ verlaufe. Die Regelungslücken ermöglichten eine massenhafte biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum als einen aus Sicht der antragstellenden Fraktion unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und eröffneten damit auch einen Markt für derartige KI-Werkzeuge. Die bestehenden Lücken sollten sowohl bei den Verhandlungen zu Änderungen an der KI-VO im Rahmen des Digital-Omnibusses als auch durch nationalstaatliche Auslegungsspielräume, etwa durch Erlass von Verwaltungsvorschriften, geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung insbesondere dazu auffordern, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4759 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Hansjörg Durz Vorsitzender Marvin Schulz Berichterstatter Robin Jünger Berichterstatter Dr. Carolin Wagner Berichterstatterin Jeanne Dillschneider Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Marvin Schulz, Robin Jünger, Dr. Carolin Wagner, Jeanne Dillschneider und Sonja Lemke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 66. Sitzung am 20. März 2026 beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 29. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab und betonte, man sei der Bundesregierung für ihren Einsatz für den KI-Omnibus auf europäischer Ebene dankbar. Die Fraktion der AfD betonte, mit dem Antrag würden notwendige Sicherheitsinstrumente pauschal blockiert, obwohl deren Nutzung bei Gefahrenlagen oder bei der Strafverfolgung sinnvoll sein könnte. Er werde daher abgelehnt. Die Fraktion der SPD legte dar, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/4549) würden zentrale Intentionen des Antrags erfüllt. Zudem gebe es auf europäischer Ebene bereits neue Entwicklungen und Dynamiken, die den Antrag obsolet machten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, man stimme dem Antrag zu, da automatisierte biometrische Erkennung im öffentlichen Raum einen besonders tiefen Grundrechtseingriff bedeute. Angesichts des tiefen Eingriffs in die individuelle Freiheit, des Chilling-Effekts auf die Teilhabe am öffentlichen Leben, des hohen Diskriminierungspotenzials und des zweifelhaften Mehrwerts für die Sicherheitsbehörden solle man in Deutschland die KI-gestützte biometrische Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen – in Echtzeit wie retrograd – im Umsetzungsgesetz ausschließen. Dies habe man bereits in vergangenen parlamentarischen Vorlagen deutlich gemacht. Die Fraktion Die Linke hob hervor, die biometrische Fernidentifizierung mit KI-Systemen sei höchst fehleranfällig und diskriminierend. Menschen gerieten schnell unter Verdacht, da die KI sie falsch identifiziert habe. Es sei erwiesen, dass insbesondere bei schwarzen Menschen die Fehlerquoten deutlich höher seien als bei anderen Gruppen. Mit dem Antrag werde daher gefordert, solche Fernidentifizierung im öffentlichen Raum in Deutschland zu verbieten und sich in der Europäischen Union für ein solches Verbot einzusetzen. Berlin, den 10. Juni 2026 Marvin Schulz Berichterstatter Robin Jünger Berichterstatter Dr. Carolin Wagner Berichterstatterin Jeanne Dillschneider Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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