Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4759)
Text
Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4759)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6405
21. Wahlperiode 10.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4759 –
Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme
A. Problem
Die Fraktion Die Linke stellt fest, mit der im August 2024 in Kraft getretenen
europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) sei eine umfassende
Rechtsgrundlage für deren Einsatz geschaffen worden. Die Regulierung lasse
jedoch Lücken offen, die den Freiheitsrechten sowie dem Schutz der
Menschenwürde entgegenstünden und Voraussetzungen für einen Ausbau der
Massenüberwachung im öffentlichen Raum innerhalb der Europäischen Union schafften.
Insbesondere fehle ein klares Verbot biometrischer Fernidentifizierung im
öffentlichen Raum. Dies betreffe zum Beispiel die automatisierte biometrische
Durchkämmung von Daten im Internet oder in Aufzeichnungen von Videokameras.
Zwar bestehe grundsätzlich ein Verbot biometrischer Echtzeit-Identifikation im
öffentlichen Raum, jedoch werde dieses durch umfangreiche Ausnahmen
weitgehend entkräftet. Beispielsweise werde der Einsatz der Erkennung mittels KI in
Echtzeit zur Lokalisierung oder Identifizierung einer Person gestattet, die
lediglich im bloßen Verdacht stehe, eine Straftat begangen zu haben (Artikel 5 Absatz
1 Buchstabe d KI-VO). Für biometrische Fernidentifizierung zur erstmaligen
Identifizierung einer tatverdächtigen Person sei laut Artikel 26 Absatz 10 KI-VO
nicht einmal nachträglich (ex post) eine behördliche Genehmigung notwendig,
sofern die biometrische Identifizierung nicht in Echtzeit, sondern nachträglich
(retrograd) durchgeführt werde. Zusätzlicher Spielraum für Massenüberwachung
eröffne sich, weil nicht klar definiert sei, wo die Grenze zwischen „Echtzeit“ und
„nachträglich“ verlaufe. Die Regelungslücken ermöglichten eine massenhafte
biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum als einen aus Sicht der
antragstellenden Fraktion unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und
eröffneten damit auch einen Markt für derartige KI-Werkzeuge. Die bestehenden
Lücken sollten sowohl bei den Verhandlungen zu Änderungen an der KI-VO im
Rahmen des Digital-Omnibusses als auch durch nationalstaatliche
Auslegungsspielräume, etwa durch Erlass von Verwaltungsvorschriften, geschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
insbesondere dazu auffordern, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz
10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes
automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie
algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum
umfasst.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4759 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
Hansjörg Durz
Vorsitzender
Marvin Schulz
Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Marvin Schulz, Robin Jünger, Dr. Carolin Wagner, Jeanne
Dillschneider und Sonja Lemke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 66. Sitzung am 20. März 2026 beraten
und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner 39. Sitzung
am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD
die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner
25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/4759 in seiner
29. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
der AfD die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab und betonte, man sei der Bundesregierung für ihren Einsatz
für den KI-Omnibus auf europäischer Ebene dankbar.
Die Fraktion der AfD betonte, mit dem Antrag würden notwendige Sicherheitsinstrumente pauschal blockiert,
obwohl deren Nutzung bei Gefahrenlagen oder bei der Strafverfolgung sinnvoll sein könnte. Er werde daher
abgelehnt.
Die Fraktion der SPD legte dar, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/4549) würden zentrale
Intentionen des Antrags erfüllt. Zudem gebe es auf europäischer Ebene bereits neue Entwicklungen und
Dynamiken, die den Antrag obsolet machten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, man stimme dem Antrag zu, da automatisierte
biometrische Erkennung im öffentlichen Raum einen besonders tiefen Grundrechtseingriff bedeute. Angesichts des tiefen
Eingriffs in die individuelle Freiheit, des Chilling-Effekts auf die Teilhabe am öffentlichen Leben, des hohen
Diskriminierungspotenzials und des zweifelhaften Mehrwerts für die Sicherheitsbehörden solle man in
Deutschland die KI-gestützte biometrische Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen – in Echtzeit wie retrograd
– im Umsetzungsgesetz ausschließen. Dies habe man bereits in vergangenen parlamentarischen Vorlagen deutlich
gemacht.
Die Fraktion Die Linke hob hervor, die biometrische Fernidentifizierung mit KI-Systemen sei höchst
fehleranfällig und diskriminierend. Menschen gerieten schnell unter Verdacht, da die KI sie falsch identifiziert habe. Es
sei erwiesen, dass insbesondere bei schwarzen Menschen die Fehlerquoten deutlich höher seien als bei anderen
Gruppen. Mit dem Antrag werde daher gefordert, solche Fernidentifizierung im öffentlichen Raum in Deutschland
zu verbieten und sich in der Europäischen Union für ein solches Verbot einzusetzen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Marvin Schulz
Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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