Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3316)
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Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3316)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3663
21. Wahlperiode 15.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3316 –
Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
A. Problem
Die Fraktion der AfD begrüßt die Schaffung des Digitalministeriums (BMDS) auf
Bundesebene vollumfänglich und betont, sie habe die Schaffung eines solchen
Bundesministeriums bereits in der 19. und 20. Legislatur gefordert.
Allerdings sind die Antragsteller der Ansicht, dass das neue BMDS auch die
Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) erhalten solle.
Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
insbesondere dazu auffordern, dem BMDS auch die Zuständigkeiten für die
Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz
forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln, zuzubilligen. Gleiches
solle für AI-Gigafactories der Europäischen Union gelten, die sich zukünftig in
Deutschland befinden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3316 abzulehnen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
Hansjörg Durz
Vorsitzender
Franziska Hoppermann
Berichterstatterin
Ruben Rupp
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Dr. Moritz Heuberger
Berichterstatter
Anne-Mieke Bremer
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Franziska Hoppermann, Ruben Rupp, Johannes Schätzl,
Dr. Moritz Heuberger und Anne-Mieke Bremer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025
beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 22. Sitzung am
14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 17. Sitzung am
14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner
14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass Digitalisierung ein Querschnittsthema sei. Die Bundesregierung
habe sich aus guten Gründen für die nun vorliegende Struktur des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) entschieden. Insbesondere sei die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gut aufgehoben. Im Übrigen lehne man den
von der Antragstellerin geforderten Eingriff in die föderale Struktur ab.
Die Fraktion der AfD begrüßte die Einrichtung des BMDS. Die im Organisationserlass des Bundeskanzleramts
vom 6. Mai 2025 festgelegten Zuständigkeiten reichten jedoch nicht aus. Das BMDS solle auch die
Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz, zur Förderung von Start-ups auf diesem Feld und für weitere
Leuchtturmprojekte erhalten. Ebenso solle die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die in
Deutschland gebaut würden, im Bundesministerium liegen.
Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der Unionsfraktion an und betonte, der Zuschnitt der
Ressorts sei Kernaufgabe der Exekutive. Das BMDS sei ganz bewusst nicht als Superministerium ausgestaltet
worden, sondern habe eine koordinierende und steuernde Funktion. Der dezentrale Ansatz des Föderalismus habe
sich zum Beispiel beim Ausbau des Glasfasernetzes bewährt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass das Thema der Förderung von KI-Startups gut im
BMWE aufgehoben sei. Man solle das BMDS nicht noch weiter belasten, insbesondere weil bereits ein
Steuerungsinstrument – der IT-Zustimmungsvorbehalt – bestehe.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass der Antrag keine konkreten Umsetzungsvorschläge enthalte und
gravierende handwerkliche Mängel aufweise. Der Antrag begreife die Digitalisierung als marktorientierten
Standortfaktor zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, wobei die sozialen Auswirkungen auf die Arbeitswelt, der Schutz
vor algorithmischer Überwachung sowie die notwendige Gemeinwohlorientierung technologischer
Infrastrukturen außer Acht gelassen würden.
Berlin, den 14. Januar 2026
Franziska Hoppermann
Berichterstatterin
Ruben Rupp
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Dr. Moritz Heuberger
Berichterstatter
Anne-Mieke Bremer
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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