polradar

Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3316)

dip / drucksache 15.01.2026 · WP 21 · 21/3663 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3316) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3663 21. Wahlperiode 15.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3316 – Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung A. Problem Die Fraktion der AfD begrüßt die Schaffung des Digitalministeriums (BMDS) auf Bundesebene vollumfänglich und betont, sie habe die Schaffung eines solchen Bundesministeriums bereits in der 19. und 20. Legislatur gefordert. Allerdings sind die Antragsteller der Ansicht, dass das neue BMDS auch die Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) erhalten solle. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung insbesondere dazu auffordern, dem BMDS auch die Zuständigkeiten für die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln, zuzubilligen. Gleiches solle für AI-Gigafactories der Europäischen Union gelten, die sich zukünftig in Deutschland befinden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3316 abzulehnen. Berlin, den 14. Januar 2026 Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Hansjörg Durz Vorsitzender Franziska Hoppermann Berichterstatterin Ruben Rupp Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Dr. Moritz Heuberger Berichterstatter Anne-Mieke Bremer Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Franziska Hoppermann, Ruben Rupp, Johannes Schätzl, Dr. Moritz Heuberger und Anne-Mieke Bremer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025 beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 22. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 17. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/3316 in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass Digitalisierung ein Querschnittsthema sei. Die Bundesregierung habe sich aus guten Gründen für die nun vorliegende Struktur des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entschieden. Insbesondere sei die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gut aufgehoben. Im Übrigen lehne man den von der Antragstellerin geforderten Eingriff in die föderale Struktur ab. Die Fraktion der AfD begrüßte die Einrichtung des BMDS. Die im Organisationserlass des Bundeskanzleramts vom 6. Mai 2025 festgelegten Zuständigkeiten reichten jedoch nicht aus. Das BMDS solle auch die Zuständigkeiten zur Förderung Künstlicher Intelligenz, zur Förderung von Start-ups auf diesem Feld und für weitere Leuchtturmprojekte erhalten. Ebenso solle die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die in Deutschland gebaut würden, im Bundesministerium liegen. Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der Unionsfraktion an und betonte, der Zuschnitt der Ressorts sei Kernaufgabe der Exekutive. Das BMDS sei ganz bewusst nicht als Superministerium ausgestaltet worden, sondern habe eine koordinierende und steuernde Funktion. Der dezentrale Ansatz des Föderalismus habe sich zum Beispiel beim Ausbau des Glasfasernetzes bewährt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass das Thema der Förderung von KI-Startups gut im BMWE aufgehoben sei. Man solle das BMDS nicht noch weiter belasten, insbesondere weil bereits ein Steuerungsinstrument – der IT-Zustimmungsvorbehalt – bestehe. Die Fraktion Die Linke führte aus, dass der Antrag keine konkreten Umsetzungsvorschläge enthalte und gravierende handwerkliche Mängel aufweise. Der Antrag begreife die Digitalisierung als marktorientierten Standortfaktor zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, wobei die sozialen Auswirkungen auf die Arbeitswelt, der Schutz vor algorithmischer Überwachung sowie die notwendige Gemeinwohlorientierung technologischer Infrastrukturen außer Acht gelassen würden. Berlin, den 14. Januar 2026 Franziska Hoppermann Berichterstatterin Ruben Rupp Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Dr. Moritz Heuberger Berichterstatter Anne-Mieke Bremer Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen