Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
[Bundesrat Drucksache 611/25
29.10.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
B
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Fu
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere-
Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Bundesministerium Berlin, 29. Oktober 2025
für Verkehr
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zu „Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-
Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ vom 22. März 2024 (BR-Drs. 96/24(B)),
Buchstabe B).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
siehe Drucksache 96/24 (Beschluss)
Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zu „Erstes Gesetz zur Änderung des
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ vom 22. März 2024
(BR-Drs. 96/24 (Beschluss)), Buchstabe B)
Stellungnahme:
1. Grundsätzlich sieht auch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Bedarf der
Unterstützung von Verkehrsunternehmen bei der Flottenumstellung auf alternative Antriebe im
ÖPNV und beim Auf- und Umbau der Betriebshöfe für den Einsatz dieser Technologien.
Infolge der immer noch bestehenden Mehrkosten von Elektrobussen ggü. Dieselbussen sind
Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei der Finanzierung wichtig. Bei der Finanzierung der
Fahrzeuge und Betriebshofanpassungen (Infrastrukturaufbau, Energiebereitstellung und
-verteilung) können auch die Länder eine zentrale Rolle einnehmen, so dass Synergien
zwischen der Umsetzung des Bundesprogrammes und möglichen Landesprogrammen zum
Infrastrukturaufbau entstehen. Die neue Bundesregierung verfolgt das Ziel, die
Flottenumrüstung auf klimaneutrale Busse im ÖPNV finanziell zu unterstützen. Zur
unmittelbaren Umsetzung hat das BMV am 7. Juli 2025 einen neuen Aufruf im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr veröffentlicht.
Die Richtlinie bezieht die Förderung notwendiger Infrastruktur mit ein.
2. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht in puncto GVFG eine Vereinfachung,
Entbürokratisierung sowie schrittweise Mittelaufstockung vor. Entsprechende inhaltliche
Konkretisierungen sind den jeweiligen Beratungsprozessen vorbehalten.
Drucksache 611/25]
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