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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 611/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes [Bundesrat Drucksache 611/25 29.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Saubere- Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes Bundesministerium Berlin, 29. Oktober 2025 für Verkehr Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zu „Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere- Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ vom 22. März 2024 (BR-Drs. 96/24(B)), Buchstabe B). Mit freundlichen Grüßen Christian Hirte siehe Drucksache 96/24 (Beschluss) Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zu „Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ vom 22. März 2024 (BR-Drs. 96/24 (Beschluss)), Buchstabe B) Stellungnahme: 1. Grundsätzlich sieht auch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Bedarf der Unterstützung von Verkehrsunternehmen bei der Flottenumstellung auf alternative Antriebe im ÖPNV und beim Auf- und Umbau der Betriebshöfe für den Einsatz dieser Technologien. Infolge der immer noch bestehenden Mehrkosten von Elektrobussen ggü. Dieselbussen sind Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei der Finanzierung wichtig. Bei der Finanzierung der Fahrzeuge und Betriebshofanpassungen (Infrastrukturaufbau, Energiebereitstellung und -verteilung) können auch die Länder eine zentrale Rolle einnehmen, so dass Synergien zwischen der Umsetzung des Bundesprogrammes und möglichen Landesprogrammen zum Infrastrukturaufbau entstehen. Die neue Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Flottenumrüstung auf klimaneutrale Busse im ÖPNV finanziell zu unterstützen. Zur unmittelbaren Umsetzung hat das BMV am 7. Juli 2025 einen neuen Aufruf im Rahmen der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr veröffentlicht. Die Richtlinie bezieht die Förderung notwendiger Infrastruktur mit ein. 2. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht in puncto GVFG eine Vereinfachung, Entbürokratisierung sowie schrittweise Mittelaufstockung vor. Entsprechende inhaltliche Konkretisierungen sind den jeweiligen Beratungsprozessen vorbehalten. Drucksache 611/25]

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