Mögliche Investitionsüberlastung der Kommunen durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
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Mögliche Investitionsüberlastung der Kommunen durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1876
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Christian
Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland,
Thomas Korell, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Mögliche Investitionsüberlastung der Kommunen durch das Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetz
Mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-
Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) hat der Bund eine gesetzliche Regelung
geschaffen, nach der öffentliche Auftraggeber – insbesondere Kommunen –
verpflichtet sind, beim Erwerb bestimmter Fahrzeugtypen verbindliche
Mindestziele für „saubere Fahrzeuge“ einzuhalten (§ 5 des Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetzes). Die Anforderungen steigen stufenweise, ab 2026 gilt
ein deutlich höherer Anteil emissionsfreier Busse in den Flotten. Für viele
Kommunen bedeutet dies hohe Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur.
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt aktuell den Bau eines neuen E-
Busbetriebshofs in vereinfachter Ausführung ohne Dach. Die veranschlagten
Kosten belaufen sich auf rund 37 Mio. Euro (https://bnn.de/pforzheim/pforzhei
m-geplanter-e-bus-betriebshof-ist-streitthema-im-ausschuss). Die öffentliche
Förderung ist bislang nur für einen Teil der Ladeinfrastruktur zugesichert (ca.
7 Mio. Euro), für den überwiegenden Teil der Kosten ist die Finanzierung
bislang unklar (ebd.). Alternativlösungen wie der Einsatz von Recycling-Diesel
(HVO100) werden durch die gesetzlichen Vorgaben weitgehend ausgeschlossen
(www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Pforzheims-zukuenftiger-E-Busbetriebsh
of-ein-vermeidbares-Millionengrab-_arid,2242068.html, https://reitschuster.de/
post/saubere-fahrzeuge-beschaffungsgesetz-wird-fuer-staedte-zum-
millionengrab).
Obwohl Recyclingkraftstoffe wie HVO100 als CO2-reduzierende Technologien
verfügbar wären, werden diese gemäß den Vorgaben des Gesetzes nicht als
emissionsfrei eingestuft. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten zu
erfüllen und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
sicherzustellen, sind die Kommunen teils zu erheblichen Investitionen
gezwungen, auch wenn diese angesichts des begrenzten Nutzens und der örtlichen
Rahmenbedingungen wirtschaftlich nur schwer vertretbar erscheinen (ebd.).
Mehrere kommunale Vertreter, darunter der Oberbürgermeister von Pforzheim,
kritisieren, dass der Bund solche Verpflichtungen beschließe, ohne für die
vollständige Finanzierung aufzukommen (ebd.). Dies wirft bei den Fragestellern
auch Fragen im Hinblick auf das in Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes
verankerte Konnexitätsprinzip auf, wonach der Bund bei der Übertragung von
Aufgaben auf die Länder und Kommunen grundsätzlich auch für die
entsprechenden finanziellen Mittel sorgen muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Mindestquoten für saubere Fahrzeuge müssen
Kommunen gemäß dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Zeitraum
von 2021 bis 2025 sowie im Zeitraum von 2026 bis 2030 erfüllen?
2. Welche Spielräume oder Ausnahmen bestehen laut Gesetz oder
Durchführungsverordnungen für Kommunen, die die gesetzlichen Quoten aufgrund
technischer oder finanzieller Gründe nicht erreichen können?
3. Liegen der Bundesregierung Kostenabschätzungen dazu vor, welche
finanziellen Gesamtbelastungen den Kommunen in Deutschland durch die
Umsetzung der Quotenregelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-
Gesetzes (insbesondere im Hinblick auf emissionsfreie Busse und
notwendige Betriebshofinfrastruktur) bis 2030 entstehen werden, und wenn ja,
welche?
4. Kann die Bundesregierung die durchschnittlichen Investitionskosten, die
Kommunen beim Umstieg auf E-Busse samt Ladeinfrastruktur und
Betriebshöfen aktuell schultern müssen, beziffern, und wenn ja, in welcher
Höhe bewegen sich diese (bitte nach Fahrzeugklasse aufschlüsseln)?
5. Welche konkreten Finanzierungsprogramme des Bundes bestehen derzeit
zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen
im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, und in
welcher Höhe sind für die kommenden fünf Jahre Fördermittel eingeplant?
6. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die
bestehenden Förderprogramme den tatsächlichen Investitionsbedarf der
Kommunen vollständig oder zumindest überwiegend abdecken?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Belastungen für
strukturschwächere Kommunen, insbesondere in Baden-Württemberg, durch die
Umsetzung der Fahrzeugquoten?
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang Kommunen derzeit ggf. Investitionsentscheidungen im ÖPNV-
Bereich aufschieben oder einschränken, weil unklar ist, ob und in
welchem Umfang Fördermittel für den erforderlichen Ausbau der
Infrastruktur (z. B. E-Busbetriebshöfe) bereitstehen werden, und wenn ja, welche
Erkenntnisse sind dies?
9. Wie viele Städte und Gemeinden bundesweit und in Baden-Württemberg
haben bislang Rückmeldungen über wirtschaftliche oder technische
Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit dem Gesetz an den Bund
übermittelt, und um welche Städte und Gemeinden handelt es sich (bitte diese
getrennt nach Bundesländern auflisten)?
10. Welche Rechtsfolgen drohen Kommunen, die die vorgegebenen Quoten
für saubere Fahrzeuge nicht einhalten?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob
Investitionsmaßnahmen nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz in
Städten wie Pforzheim haushaltswirksame Kürzungen in anderen Bereichen
(z. B. Bildung, Kultur, Soziales) nach sich ziehen?
12. Mit welchen durchschnittlichen Betriebskosten pro Fahrzeug (z. B. E-
Busse) rechnet die Bundesregierung aktuell im Vergleich zu
konventionellen Fahrzeugen mit Dieselantrieb?
13. Hat sich die Bundesregierung zu den Aussagen kommunaler Akteure, das
Gesetz führe angesichts begrenzter Mittel zu einem Investitionsstau oder
zur vollständigen Blockade kommunaler Flottenplanung, eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
14. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung hinsichtlich alternativer
Technologien wie HVO100 im Busverkehr ggf. vorgenommen, um die
Kostenbelastung für Kommunen zu reduzieren, und welche rechtlichen bzw.
technischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen deren
Anerkennung als emissionsfreie Lösung im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetzes?
15. Wie hoch ist der Anteil an Fördermitteln des Bundes, der bislang
zweckgebunden im Rahmen dieses Gesetzes für Kommunen abgerufen wurde –
bundesweit und in Baden-Württemberg?
16. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung bei der Umsetzung
und Weiterentwicklung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
das Konnexitätsprinzip, und inwieweit sieht sie sich verpflichtet, für die
vollständige Finanzierung der den Kommunen auferlegten zusätzlichen
Aufgaben und Investitionen aufzukommen?
17. Welche Abstimmungen zwischen Bund und Ländern fanden seit
Inkrafttreten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes mit Blick auf die
finanziellen Auswirkungen auf Kommunen statt, und zu welchen
Ergebnissen haben diese geführt?
18. Plant die Bundesregierung Änderungen am Gesetz oder an der
Ausgestaltung der Förderkulisse vor dem Hintergrund der kommunalen Kritik?
19. Plant die Bundesregierung, die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten für
emissionsfreie Busse zeitlich zu strecken oder anzupassen, um
Kommunen mit erheblichen Investitionsstaus im ÖPNV-Bereich mehr
Handlungsspielraum zu verschaffen?
Berlin, den 19. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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