Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026
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Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6216
21. Wahlperiode 03.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2025
und im laufenden Jahr 2026
Neben der „illegalen Migration“ (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/202
5/kw21-de-regierungsbefragung-1067380, Bundesminister des Innern,
Alexander Dobrindt) unter Berufung auf das Asylrecht ist auch der
Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen ein das Ausmaß der Zuwanderung nach
Deutschland maßgeblich mitbestimmender Faktor. So wurden in den Jahren
von 2016 bis 2024 mit Ausnahme des COVID-Jahres 2020 immer jeweils über
100 000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt (vgl.
Migrationsbericht der Bundesregierung 2023, S. 128 und Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1641). Der überwiegende
Teil des Familiennachzugs entfällt dabei auf den Nachzug zu ausländischen
Staatsangehörigen und darunter wiederum zu anderen Drittstaatenangehörigen
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/1641).
Hierin zeigt sich insbesondere ein Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung,
der dann in den Folgejahren einen anwachsenden Familiennachzug aus den
Hauptherkunftsländern mit sich bringt. So bildeten beispielsweise die Syrer,
welche von 2014 bis 2024 durchgehend auf Jahressicht die meisten
Asylbewerber stellten (vgl. jeweils S. 3 der Dezemberausgabe „Aktuelle Zahlen“ des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Jahre von 2014 bis 2024), im
Jahr 2024 auch die größte Nationalität unter den nachziehenden
Familienangehörigen (vgl. Kurzfassung des Migrationsberichts der Bundesregierung 2024,
S. 9).
Besonders problematisch ist aus Sicht der Fragesteller der unter deutlich
abgesenkten Voraussetzungen gewährte Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, bei
dem gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) sowohl von den Erfordernissen der Lebensunterhaltssicherung als
auch eines ausreichenden Wohnraums abgesehen wird. Diese Zuwanderung
erfolgt somit ohne Rücksicht auf den in vielen Kommunen fehlenden Wohnraum
und unter Inkaufnahme einer weiteren Belastung der Sozialsysteme. Auch die
berufliche Qualifikation und die Integrationsfähigkeit dieser nachziehenden
Familienangehörigen spielen keine Rolle, und entbehrlich sind schließlich selbst
einfache Sprachkenntnisse (vgl. § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG).
Diese Problematik hat die amtierende Bundesregierung zumindest insoweit
anerkannt, als sie unter Verweis auf die überlasteten Ressourcen in Deutschland
den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre
suspendiert hat (Bundestagsdrucksache 21/321, S. 1 f.). Allerdings bleiben
Möglichkeiten, diese Einschränkung zu umgehen, wie etwa mittels Hochstufung über
einen Asylfolgeantrag oder eine erfolgreiche Klage auf individuellen (statt
subsidiären) Flüchtlingsschutz. So dürfte sich nach Einschätzung der Fragesteller
auch der Anstieg von Asylfolgeanträgen afghanischer Asylbewerber um
1 900 Prozent im Jahr 2025 (vgl. S. 4 der Dezemberausgabe 2025 „Aktuelle
Zahlen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) zumindest teilweise
mit der Absicht, über einen verbesserten Flüchtlingsstatus den
Familiennachzug zu ermöglichen, erklären. Eine weitere Möglichkeit liegt in der auch für
lediglich subsidiär Schutzberechtigte fortbestehenden Option, sich unter den in
der letzten Legislaturperiode abgesenkten Voraussetzungen (nur noch fünf
Jahre Voraufenthalt, Hinnahme der Mehrstaatigkeit u. a.) einbürgern zu lassen
und anschließend den Regeln für den – erleichterten – Familiennachzug zu
deutschen Staatsbürgern zu unterliegen. Im Jahr 2025 haben die
Einbürgerungszahlen mit 309 852 vorläufig gemeldeten Einbürgerungen seit Einführung
der einheitlichen Statistik im Jahr 2000 einen Rekordstand erreicht, wobei
Syrien als wichtigstes Herkunftsland gilt (www.welt.de/politik/deutschland/plu
s6a10044eaf9f246e564109d1/deutsche-staatsbuergerschaft-einbuergerungen-st
eigen-auf-neuen-rekordwert.html?icid=search.product.onsitesearch).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Visa wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 zwecks des
Familiennachzugs von Drittstaatenangehörigen zu
a) deutschen Staatsbürgern und
b) Ausländern
erteilt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am
häufigsten Visa im Sinne von Frage 1 erteilt wurden (bitte die auf die jeweilige
Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?
3. Wie viele Visa im Sinne von Frage 1a bzw. 1b wurden jeweils an
nachziehende Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
4. Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzugs wurden im
Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 abgelehnt, und wie viele neue
Anträge wurden in den beiden Zeiträumen jeweils gestellt?
5. Wie viele Visaanträge auf Familiennachzug zu subsidiär
Schutzberechtigen wurden nach Inkrafttreten der Aussetzung im Jahr 2025 und bislang
im Jahr 2026 noch neu gestellt?
6. Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026
aus familiären Gründen erteilt an Drittstaatenangehörige als Angehörige
von
a) deutschen Staatsbürgern,
b) EU-Bürgern und
c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen?
7. Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am
häufigsten Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c erteilt wurden (bitte die
auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen
angeben)?
8. Wie viele Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c wurden jeweils an
Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
9. Wie viele „Scheinehen“ mit Deutschen oder EU-Bürgern wurden im Jahr
2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst?
10. Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurde als Eltern sowie als
Geschwister von Minderjährigen im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 ein
Aufenthaltstitel erteilt?
11. Wie viele Visa wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 an
Angehörige von Schutzberechtigten (Asylberechtigte sowie Personen mit
Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus) zwecks Familiennachzugs
erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten
(bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
12. Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026
aus familiären Gründen an Familienangehörige von Schutzberechtigten
erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten
(bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
13. Wie verteilen sich die Visa bzw. Aufenthaltstitel im Sinne der Fragen 11
und 12 auf Angehörige
a) von Asylberechtigten,
b) von Personen mit Flüchtlingsstatus bzw.
c) mit subsidiärem Schutzstatus?
14. Wie vielen Angehörigen von Personen mit subsidiärem Schutzstatus
wurde im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 ein Visum bzw. ein
Aufenthaltstitel gemäß § 22 AufenthG erteilt, wie viele Anträge hierauf wurden
abgelehnt, wie viele Klagen wurden gegen abgelehnte Anträge erhoben,
und wie viele davon waren erfolgreich?
15. Können die Antragsteller bzw. Kläger auf Erteilung eines Visums bzw.
eines Aufenthaltstitels gemäß § 22 AufenthG darauf verwiesen werden,
dass eine Vereinigung der Familie auch am Aufenthaltsort der
Nachzugswilligen oder in dem wieder sicheren Herkunftsland, wie z. B. Syrien,
möglich und zumutbar ist, und lehnt die Bundesregierung unter Verweis
hierauf Anträge ab, und billigen die Verwaltungsgerichte diese
Argumentation?
16. Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der
Zahlen für die Jahre von 2019 bis 2025 durchschnittlich auf einen in
Deutschland als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerber?
17. Wie viele Klagen von als subsidiär schutzberechtigt anerkannten
Asylbewerbern auf Hochstufung auf individuellen Flüchtlingsschutz waren Ende
des Jahres 2025 anhängig, und wie viele solcher Klagen wurden im Jahr
2025 und bislang im Jahr 2026 neu erhoben?
18. Wie hoch war die Erfolgsquote der Klagen im Sinne der Frage 17 im Jahr
2025 und bislang im Jahr 2026?
19. Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurden im Jahr 2025 und bislang im
Jahr 2026 Aufenthaltstitel als Familienangehörige von Stammberechtigten
aus Drittstaaten erteilt, die über den Aufenthaltstitel der Blauen Karte
(Erwerbsmigration) verfügen?
20. Wie viele Asylfolgeanträge wurden im Jahr 2025 von bereits als subsidiär
schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern mit dem Ziel einer
Hochstufung auf einen individuellen Flüchtlingsstatus gestellt, und erkennt die
Bundesregierung insoweit einen Zusammenhang mit der derzeit
unterschiedlich geregelten Möglichkeit des Familiennachzugs zu diesen beiden
Gruppen, und welche sind die fünf Nationalitäten, die am häufigsten einen
solchen Asylfolgeantrag stellten?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konsequenzen,
welche subsidiär Schutzberechtigte und deren nachzugswillige
Familienangehörige aus der Suspendierung des Familiennachzugs (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ziehen, und gibt es insbesondere freiwillige
Ausreisen von subsidiär Schutzberechtigten, um sich außerhalb Deutschlands
mit der Restfamilie zu vereinen?
22. Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigen wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026
zurückgenommen, und wie viele davon nach Bekanntwerden bzw.
Inkrafttreten der Suspendierung?
23. Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigen sind derzeit noch nicht beschieden und wären nach
Auslaufen der Aussetzung wieder anhängig?
24. Wie viele Drittstaatenangehörige haben im Jahr 2025 und im ersten
Quartal 2026 an der Sprachprüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts
teilgenommen, und wie hoch war die Bestehensquote?
Berlin, den 27. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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