Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025
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Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/761
21. Wahlperiode 04.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025
Mit Weisung vom 7. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI)
die Zurückweisung von Ausländern bei illegaler Einreise an der deutschen
Grenze auch für den Fall, dass diese ein Asylgesuch äußern, angeordnet;
ausgenommen hiervon sind sogenannte vulnerable Gruppen. Hierdurch soll die
illegale Migration nach Deutschland reduziert werden.
Hiervon nicht erfasst werden Ausländer, die mit einem gültigen (oder einem
zumindest für gültig erachteten) Visum einreisen. Auch diese Gruppe kann aber
die Integrationsressourcen belasten, was insbesondere der Fall ist, wenn nach
der Einreise ein Asylantrag gestellt und damit losgelöst von Dauer und Zweck
des Visums ein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird. Da es keine
Visumserteilung zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens gibt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7479),
liegt aus Sicht der Fragesteller in dieser Konstellation der Verdacht nahe, dass
in vielen Fällen das Visum von vornherein unter Vortäuschung eines anderen
Zwecks mit dem Ziel beantragt wurde, nach Einreise in Deutschland einen
Asylantrag zu stellen.
Im Jahr 2024 wurden über 27 500 Asylanträge in Deutschland nach Einreise
mit einem Visum gestellt, was einem Anteil von 11,97 Prozent an allen
Erstanträgen auf Asyl in besagtem Jahr entspricht (Vortrag der Bundesregierung vor
dem Verwaltungsgericht Berlin, Az. 6 L 191/25, Randnummer 61). Im Jahr
2022 reisten von den 217 000 Erstantragstellern auf Asyl 25 237 Personen mit
einem Visum ein (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/6933) und im Jahr 2023 waren es 37 329 unter den 351 915
Erstantragstellern auf Asyl (www.welt.de/politik/deutschland/article25260564
2/Wenn-Migranten-zum-Familienbesuch-nach-Deutschland-reisen-und-dann-A
syl-beantragen.html). In den letzten drei Jahren lag damit der Anteil der zuvor
mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl konstant über 10 Prozent.
Unter den im Jahr 2023 mit Visum eingereisten Antragstellern auf Asyl waren
Syrer, Afghanen, Türken und Iraner die wichtigsten Nationalitäten, ca. die
Hälfte der so eingereisten Asylbewerber entfiel auf diese Nationen, welche
auch jeweils zu den fünf wichtigsten Herkunftsländern aller Asylbewerber
gehören (Welt, ebd.). Aus Sicht der Fragesteller ist unverständlich, dass
angesichts dieses erheblichen Missbrauchspotenzials die Visaerteilung gegenüber
diesen Nationalitäten nicht restriktiver gehandhabt wird. Da Syrer in den Jahren
2023 und 2024 die mit Abstand wichtigste Nationalität unter den als subsidiär
schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern stellten (Bundesamt für
Migration, Aktuelle Zahlen, Ausgaben Dezember 2024 und Dezember 2023, jeweils
S. 3), ist mit Blick auf die geplante zweijährige Suspendierung des
Familiennachzugs zu dieser Gruppe (Bundestagsdrucksache 21/321) nach Auffassung
der Fragesteller die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die
nachzugswilligen Angehörigen versuchen werden, diese Restriktion zu umgehen, indem
sie sich für Visa auf anderer Grundlage (z. B. Familienbesuchs-, Arbeits- oder
Touristenvisa) als der des Familiennachzugs bewerben, um dann nach der
Einreise Asyl zu beantragen.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrechnungshof auf die Defizite bei der
Ausstellung von Schengen-Visa und bei der Einreisekontrolle hingewiesen
(vgl. im Einzelnen Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache
20/7479), woraufhin die damalige Bundesregierung auf die Bemühungen
verwies, mittels umfangreicher Analysen und daraus entwickelter Handreichungen
für die Praxis Missbrauch zu unterbinden (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479). Aus Sicht der
Fragesteller haben diese Bemühungen angesichts des konstanten Anteils der mit
Visum eingereisten Antragsteller auf Asyl (s. o.) jedenfalls insoweit noch keine
hinreichenden Fortschritte herbeigeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, insbesondere auch im
Unterschied zur Vorgängerregierung, um die Zahl der mit Visum
eingereisten Asylbewerber zu reduzieren?
2. Wie ist der Stand bei den Bemühungen der Bundesregierung, national und
auf EU-Ebene Missbrauch bei der Visaerteilung generell zu verhindern,
und welche Fortschritte haben sich insoweit seit der Beantwortung der
Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479 (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) ergeben?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Praxis und die Kriterien der
Vergabe von Visa an Syrer, Afghanen und Türken vor dem Hintergrund, dass
diese Nationalitäten am häufigsten nach der Einreise mit Visum Asyl
beantragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), zu ändern, und wenn ja, in
welcher Hinsicht?
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zu verhindern, dass die
Suspendierung des Familiennachzugs durch die Erlangung von Visa zu einem
anderen Zweck und nach der Einreise erfolgende Antragstellung auf Asyl
umgangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Wie viele Erstantragsteller auf Asyl sind bislang im Jahr 2025 mit einem
Visum eingereist?
6. Welche sind die fünf häufigsten Nationalitäten dieser Antragsteller (vgl.
Frage 5; bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der
Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller im
Sinne von Frage 5 angeben)?
7. Wie viele der Visa (vgl. Frage 5) wurden von Deutschland und wie viele
von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?
8. Welche sind die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa (vgl.
Frage 5) ausstellten?
9. Welche waren die fünf häufigsten Nationalitäten der mit Visum
eingereisten Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2024 (bitte jeweils absolute Zahl
und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen Nationalität an
der Gesamtzahl der Antragsteller angeben)?
10. Wie viele der Visa für das Jahr 2024 wurden von Deutschland und wie
viele nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Schengen-Staaten
ausgestellt?
11. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Schengen-
Staaten, die am häufigsten Visa für das Jahr 2024 ausstellten?
12. Wie viele Ersuchen zur Übernahme des Antragstellers und des
Asylverfahrens gemäß Artikel 21 i. V. m. Artikel 12 Absatz 2 bis 4 der Dublin-III-
Verordnung (Zuständigkeit aufgrund der Ausstellung eines Visums) hat
Deutschland im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 an andere Staaten
gerichtet, wie viele solcher Ersuchen wurden an Deutschland gerichtet, und
wie vielen dieser Ersuchen wurde jeweils stattgegeben?
13. Von wie vielen Drittstaatenangehörigen, die trotz eingetretener
Ausreisepflicht infolge des Ablaufs ihres Visums im Jahr 2024 und bislang im Jahr
2025 in Deutschland geblieben sind, hat die Bundesregierung Kenntnis?
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, zu welchem Zweck
Drittstaatenangehörigen, die nach der Einreise mit einem Visum hier Asyl
beantragten, die Visa ausgestellt wurden, und gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bestimmte Modi Operandi, die bevorzugt genutzt werden,
um sich ein Visum trotz fehlender Rückkehrabsicht zu erschleichen?
Berlin, den 24. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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