Abschiebungen nach Afghanistan und Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern
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Abschiebungen nach Afghanistan und Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6194
21. Wahlperiode 02.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David
Schliesing, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Abschiebungen nach Afghanistan und Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern
Nach Recherchen des „ZDF Magazin Royale“ und anderer Medien hat sich die
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban mit dem Ziel,
Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen, intensiviert (vgl. auch im
Folgenden: http://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-magazin-royale-exkl
usive-recherche-zu-verbindungen-von-bundesbehoerden-mit-taliban-vertreter,
www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html,
https://thruttig.wordpress.com/2026/05/06/bohmermann-deckte-auf-taleban-im-
bamf/). Demnach sollen sowohl in der Bonner Außenstelle des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch am Berliner Flughafen BER
Anhörungen stattgefunden haben, bei denen Taliban-Vertretern (mutmaßliche)
afghanische Staatsbürger zum Zweck der Ausstellung von Reisedokumenten
vorgeführt wurden. Die Leitung habe die Bundespolizei innegehabt, das
Auswärtige Amt sei nicht beteiligt gewesen. Das BAMF habe lediglich Räume zur
Verfügung gestellt.
Ein Team des „ZDF Magazin Royale“ konnte einen der Anhörungstermine in
Bonn am 17. April 2026 auch filmisch dokumentieren. Auf den Aufnahmen
sind mehr als ein Dutzend Polizei- und Justizfahrzeuge aus mehreren
Bundesländern zu sehen, mit denen offenbar Afghanen zu der Vorführung gebracht
wurden. Ferner zeigen die Aufnahmen, dass bei der Anhörung in den
Diensträumen des BAMF der Taliban-Vertreter S. H. anwesend war, der im Juli 2025
mit Zustimmung der Bundesregierung als Konsularbeamter nach Deutschland
einreisen konnte. Offiziell handelt es sich bei S. H. um einen einfachen
Konsularbeamten. Die Bundesregierung betrachtet die Botschaft in Berlin und das
Generalkonsulat in Bonn nach eigener Aussage nach wie vor als Vertretungen
der Islamischen Republik Afghanistan. Das Auswärtige Amt geht nach eigener
Auskunft davon aus, dass weiterhin die Diplomaten in Verantwortung sind, die
vor der Machtübernahme der Taliban entsandt wurden, weil ihm keine
entsprechenden Änderungen mitgeteilt worden seien. Nach Recherchen des NDR
haben die Taliban in den Vertretungen in Berlin und Bonn jedoch faktisch längst
die Leitung übernommen. Das Konsulat in München befolgt schon seit
Längerem Anweisungen der Taliban.
Während die Transporter mit den abzuschiebenden Personen die BAMF-
Außenstelle in Bonn nach Darstellung des „ZDF Magazin Royale“ nach etwa
eineinhalb Stunden wieder verließen, blieb die Limousine des afghanischen
Generalkonsulats insgesamt mehr als vier Stunden dort. Das wirft die Frage auf,
ob im Anschluss an die Anhörungen noch Gespräche zwischen Mitarbeitenden
deutscher Behörden und Vertretern der Taliban stattfanden.
Unklar ist, ob unter den vorgeführten Personen ausschließlich sogenannte
Gefährder und Straftäter waren. „Tagesschau.de“ berichtete über Aussagen aus
Kreisen der Bundesländer, wonach eine größere Gruppe von Afghanen
abgeschoben werden solle. Straftäter würden dabei priorisiert, die Abschiebungen
richteten sich aber auch gegen alleinstehende Männer, die keine Straftaten
begangen haben. Nach Kenntnis der Fragestellenden werden auch Afghanen zu
Anhörungen mit Taliban-Vertretern vorgeladen, die keine Straftaten begangen
haben. Ferner wurde ihnen aus der Praxis berichtet, dass auch Afghanen
Vorladungen erhalten haben, die bereits im Besitz gültiger Papiere sind. Ein
Hamburger Rechtsanwalt, der mehrere von Abschiebungen bedrohte Afghanen
vertritt, kritisierte, dass die Vorführungen unter hohem zeitlichem Druck
organisiert würden. Kurze Fristsetzungen erschwerten die Kommunikation mit
Mandanten, die sich in Haft befänden.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, Abschiebungen nach
Afghanistan zu forcieren. Die EU plant, Vertreter der Taliban offiziell zu
entsprechenden Gesprächen nach Brüssel einzuladen. Eine Anerkennung der
Taliban sei damit aber nicht verbunden, erklärte ein Sprecher der EU (www.zeit.de/
politik/ausland/2026-05/eu-taliban-terrororganisation-gespraeche-abschiebunge
n-gxe).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr 2026 aus Deutschland
nach Afghanistan abgeschoben?
a) Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten mit Linienflügen (bitte mit
Datum, anordnendem Bundesland und Anzahl der Personen auflisten),
wie viele mit Charterflügen (bitte die Charterabschiebungen einzeln
mit Datum, Abflughafen, Zahl der abgeschobenen Personen,
beteiligten Bundesländern, Zahl der Begleitbeamten, Kosten bzw.
Kostenerstattung durch EU bzw. Frontex auflisten)?
b) Sind an die Fragestellenden herangetragene Informationen zutreffend,
wonach die Abschiebungen nach Afghanistan durch türkisches
Sicherheitspersonal begleitet werden, und wenn ja, trifft dies auf die gesamte
Flugstrecke oder nur auf einen Abschnitt zu, und trifft dies auf alle
Flüge oder nur auf Linien- bzw. nur auf Charterflüge zu (bitte jeweils
erläutern)?
c) Gibt es Kriterien, nach denen entschieden wird, ob Personen mit
Charter- oder Linienflügen nach Afghanistan abgeschoben werden,
und wenn ja, welche sind dies, werden beispielsweise in erster Linie
Menschen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, mit Charterflügen
abgeschoben?
d) Mit welchen Fluggesellschaften werden Abschiebungen nach
Afghanistan durchgeführt?
e) Bekamen die Personen, die am 28. April 2026 nach Afghanistan
abgeschoben wurden, ein Handgeld, und wenn ja, in welcher Höhe?
f) Wenn Frage 1e bejaht wird, was ist der Bundesregierung dazu
bekannt, ob den abgeschobenen Personen das Handgeld von Taliban-
Beamten bei Ankunft in Afghanistan abgenommen wird, und wenn ja,
welche Kenntnisse hat sie dazu?
2. Wie viele Anhörungen mit afghanischen Vertretern zum Zweck der
Beschaffung von Pässen bzw. Reisedokumenten bzw. Abschiebepapieren hat
die Bundespolizei seit 2025 organisiert bzw. durchgeführt (bitte mit Ort
und Datum auflisten)?
a) Wie viele mutmaßliche afghanische Staatsangehörige wurden bei
diesen Vorführungen angehört?
b) Zu welchem Anteil handelte es sich bei den vorgeführten Afghanen
um Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden (bitte in
absoluten und relativen Zahlen darstellen), und wie viele von ihnen wurden
direkt aus der Haft heraus vorgeführt?
c) Welche Bundesländer haben sich an den Anhörungen jeweils
beteiligt?
d) Waren neben der Bundespolizei Vertreter weiterer deutscher Behörden
anwesend bzw. beteiligt, und wenn ja, Vertreter welcher Behörden?
e) Was genau ist das Ziel der Anhörungen, vor dem Hintergrund, dass
nach Kenntnis der Fragestellenden auch Personen vorgeführt werden,
die afghanische Papiere haben, bei denen es also keinen Zweifel an
der Identität und Staatsbürgerschaft geben dürfte?
f) Bei wie vielen der vorgeführten Personen wurde die Identität bzw.
Staatsbürgerschaft durch afghanische Vertreter bestätigt?
g) Wie vielen der vorgeführten Personen wurden Reisepapiere
ausgestellt, die eine Abschiebung ermöglichen?
h) Gab es Personen, bei denen afghanische Vertreter es ablehnten,
Passbzw. Reisedokumente auszustellen, und wenn ja, mit welcher
Begründung (bitte die Angaben zu den Fragen 2a bis 2g jeweils den Angaben
zu Frage 2 zuordnen)?
3. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele derer, die seit
2025 bei solchen Anhörungen vorgeführt und als afghanische Staatsbürger
identifiziert wurden, tatsächlich abgeschoben wurden, und wenn ja,
welche?
4. Was kann die Bundesregierung sagen zu den jeweiligen bzw. üblichen
Fristsetzungen bei solchen Anhörungen, insbesondere mit welchem
zeitlichen Vorlauf die Anhörungen den Betroffenen bzw. ihren Anwältinnen
und Anwälten angekündigt werden, und hält die Bundesregierung diese
Fristen bzw. zeitlichen Abläufe für ausreichend, damit Anwältinnen und
Anwälte gegebenenfalls hierauf reagieren können?
5. Verlangen die afghanischen Vertreter Gebühren für die Anhörung der
vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten und gegebenenfalls
weitere Dienste, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach einzelnen
Posten aufschlüsseln), und welche Gesamtkosten sind der Bundespolizei bzw.
dem Bund im Rahmen der bisher durchgeführten Anhörungen entstanden?
6. Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebenen
Medienberichte zutreffend, wonach bei einer Anhörung am 17. April 2026 in der
Bonner Außenstelle des BAMF der Taliban-Vertreter S. H. anwesend war,
waren weitere afghanische Vertreter anwesend, und wenn ja, welche?
7. War S. H. an weiteren Anhörungsterminen anwesend, und wenn ja, an
welchen, und wo fanden diese statt?
8. Sind Vermutungen des Journalisten T. R. zutreffend, wonach bei
Anhörungen am Berliner Flughafen BER entsprechend der regionalen
Zuständigkeit der afghanischen Botschaft in Berlin der Taliban-Vertreter N. H.
anwesend gewesen sein könnte (https://thruttig.wordpress.com/2026/05/0
6/bohmermann-deckte-auf-taleban-im-bamf/), und wenn nein, welche
anderen afghanischen Vertreter waren bei Anhörungen in Berlin
anwesend?
9. Haben neben Berlin und Bonn auch Anhörungen mit afghanischen
Vertretern in München oder anderen Städten stattgefunden, und wenn ja,
welche, und wann?
10. Ist der Bericht des „ZDF Magazin Royale“ zutreffend, wonach bei der
Vorführung am 17. April 2026 die Transporter mit den vorgeführten
afghanischen Staatsangehörigen die Räume der BAMF-Außenstelle nach
etwa eineinhalb Stunden wieder verließen, wohingegen die Limousine des
afghanischen Generalkonsulats insgesamt mehr als vier Stunden
dortblieb?
a) Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
b) Wenn ja, was geschah dort in den verbleibenden zweieinhalb Stunden,
wurden Gespräche zwischen Vertretern der Bundespolizei oder
weiterer deutscher Behörden mit dem Taliban-Mitglied S. H. geführt, und
wenn ja, worüber, und mit welchem Ergebnis?
11. Bleibt die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt dabei, dass man
davon ausgehe, dass die afghanische Botschaft in Berlin und das
Generalkonsulat in Bonn nach wie vor von Vertretern der Vorgängerregierung der
Taliban geleitet würden, weil eine Übernahme der afghanischen
Missionen durch Taliban-Vertreter nicht offiziell mitgeteilt wurde (https:// ta
z.de/Afghanische-Vertretung-in-Deutschland/!6168685/, bitte
begründen)?
12. Wenn Frage 11 bejaht wird, hat die Bundesregierung diesbezügliche
Nachforschungen angestellt, nachdem Medienrecherchen zur faktischen
Übernahme der afghanischen Vertretungen in Berlin und Bonn
veröffentlicht worden waren (www.tagesschau.de/investigativ/afghanistan-botschaf
t-berlin-taliban-100.html), wenn ja, was haben diese Nachforschungen
ergeben, und wenn nein, warum nicht?
13. Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, dass sich laut einem
Pressebericht Ende März 2026 unter der Internetadresse der alten afghanischen
Botschaft vorübergehend die Webseite einer „Botschaft des Islamischen
Emirats Afghanistan in Berlin“ befand, auf der neben der Fahne der
Bundesrepublik Deutschland die Fahne des offiziell nicht anerkannten
Taliban-Emirats wehte (https://taz.de/Afghanische-Vertretung-in-Deutschl
and/!6168685), und wie bewertet sie dies?
14. Hat die Bundesregierung daraufhin bei den Taliban interveniert, wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
15. Bleibt die Bundesregierung dabei, dass sie trotz der in der Vorbemerkung
der Fragesteller beschriebenen intensivierten Kontakte lediglich
„technische Kontakte“ zu den Taliban unterhält, und wenn ja, wie begründet sie
dies?
Berlin, den 21. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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