Deutsch-afghanische Beziehungen seit Machtübernahme der Taliban
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Deutsch-afghanische Beziehungen seit Machtübernahme der Taliban
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7575
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski,
Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban
Seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im
August 2021 hat sich die humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land
dramatisch verschlechtert, und der Alltag vieler Menschen ist von Gewalt,
Schikane, Zwang und Unterdrückung geprägt. Insbesondere Frauen und Mädchen
erleben eine systematische Entrechtung: Das Studium wurde für Frauen verboten,
der Zugang zu Arbeitsplätzen weitestgehend eingeschränkt und ihre Teilhabe
an gesellschaftlichen Prozessen nahezu vollständig unterbunden. Im Mai dieses
Jahres wurden Ehen zwischen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen
rechtlich legitimiert. Diese Zwangsehen existieren in Afghanistan bereits seit
Längerem, ihre Zahl ist seit der Machtübernahme der Taliban laut
Medienberichten jedoch gestiegen (www.theguardian.com/global-development/2026/ju
l/15/afghanistan-girls-sold-into-child-marriage, https://frauenrechte.de/aktuelle
s/detail/die-systematische-unterdrueckung-der-frauen-in-afghanistan-ueberblic
k-und-internationale-juristische-reaktionen).
Die Repressionen der Taliban richten sich dabei nicht nur gegen Frauen und
Mädchen. Auch Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Angehörige
religiöser und ethnischer Minderheiten sind betroffen. Insbesondere die
schiitische Hazara-Minderheit ist weiterhin Ziel von Diskriminierung und Gewalt.
Zudem berichten ehemalige Ortskräfte, Angehörige der afghanischen
Sicherheitskräfte sowie Personen, die mit internationalen Organisationen
zusammengearbeitet haben, von Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und
Einschüchterungen. Das von den Taliban eingeführte „Tugend“-Gesetz greift zudem tief in
die private Sphäre des Lebens ein und wird durch die sogenannte Sittenpolizei
sowie andere Behörden durchgesetzt.
Auch das Bildungswesen steht unter dem Einfluss der Taliban. In Schulen und
Universitäten wird nach Berichten von Studierenden vielfach die islamistische
Auslegung des Islams im Sinne der Taliban vermittelt, während die eigentliche
fachliche Ausbildung eingeschränkt wird (www.hrw.org/de/world-report/2026/
country-chapters/afghanistan, www.tagesschau.de/ausland/asien/frauen-afghani
stan-taliban-104.html, www.theguardian.com/global-development/2026/jul/13/
afghanistan-education-taliban-universities-teaching-students-religion-women-i
slam).
Trotz des Rückgangs großflächiger Kampfhandlungen bleibt außerdem die
Sicherheitslage in Afghanistan angespannt. Insbesondere die Aktivitäten
terroristischer Organisationen wie des Islamischen Staates Provinz Khorasan (ISKP)
und der Tehrik-i-Taliban Pakistan (TTP) stellen weiterhin eine Bedrohung dar.
Die Taliban stehen international in der Kritik, nicht entschlossen genug gegen
transnationale terroristische Strukturen vorzugehen. (www.cfr.org/global-confli
ct-tracker/conflict/war-afghanistan).
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban in
Afghanistan offiziell nicht als rechtmäßig an. Gleichzeitig unterhält sie direkte
Kontakte zu den Taliban in Afghanistan, was diese als einen „entscheidenden
Schritt zur Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen“ zu
Deutschland betrachten. Die Bundesregierung erklärt, weiterhin lediglich „technische
Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ zu führen, und bestreitet „Pläne von
Seiten der Bundesregierung, mit den Taliban Kontakte auf politischer Ebene
aufzunehmen“ (www.tagesspiegel.de/internationales/deutsche-beziehung-mit-a
fghanistan-regierung-steht-punktuell-in-kontakt-mit-dem-taliban-regime-13219
855.html, https://taz.de/Diplomatische-Kontakte-mit-Afghanistan/!6088279/).
Im Zusammenhang mit diesen Kontakten stehen auch die afghanischen
Vertretungen in Deutschland im Fokus. Recherchen des „NDR“ zufolge stehen die
afghanische Botschaft und Konsulate in Deutschland inzwischen unter dem
Einfluss regimetreuer Taliban-Mitarbeiter. Ein De-facto-Vertreter der Taliban
war im Juni 2025 als Konsularbeamter im Rahmen von Gesprächen über
Abschiebungen nach Afghanistan nach Deutschland eingereist. Die
Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Viele afghanische
Schutzsuchende in Deutschland betrachten diese Entwicklung mit Sorge und
befürchten eine stärkere Kontrolle durch das Taliban-Regime. Nach
Recherchen des „NDR“ bieten die Taliban zudem im Gegenzug für die Entsendung
weiterer Diplomaten in EU-Staaten ihre Zusammenarbeit bei Abschiebungen
an (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto-buendnis-mit-
dem-taliban/, www.dw.com/de/deutschland-taliban-afghanistan-botschaft-kons
ulat-berlin-muenchen-bonn-paesse-arbeitsvertrag/a-75778335).
Die Zusammenarbeit mit den Taliban im Bereich Rückführungen wurde im
Herbst 2025 durch Gespräche von Vertretern der Bundespolizei und des
Bundesministeriums des Innern (BMI) in Kabul konkretisiert. Dort berieten
deutsche Behörden mit den Taliban über Abschiebungen afghanischer Geflüchteter
aus Deutschland (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto-
buendnis-mit-dem-taliban/).
Neben der politischen und migrationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen der
Bundesregierung und den Taliban stellt sich auch die Frage nach der Kontrolle
deutscher Finanzmittel für Afghanistan. Laut Informationen des „SPIEGEL“
wird die deutsche Nothilfe für Afghanistan teilweise über das in Deutschland
illegale Hawala-Zahlungssystem abgewickelt. Durch das weltweit aktive
Hawala-Netzwerk werden Geldbeträge ohne Beteiligung von Banken über
Geschäftsleute oder Unternehmen transferiert. Nach Angaben des Bundesamts für
Verfassungsschutz spielt dieses System außerdem eine bedeutende Rolle bei
der Finanzierung globaler dschihadistischer und terroristischer Aktivitäten.
Nun zeigen interne Unterlagen des Auswärtigen Amts, dass allein für
Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 3,07 Mio. Euro, plus 245 000 Euro
Gebühren über das System abgewickelt worden sind (www.spiegel.de/politik/d
eutschland/afghanistan-deutsche-nothilfe-fuer-das-land-fliesst-ueber-illegales-h
awala-netzwerk-a-1a7bcaf1-0623-4e73-b4e3-e58848dbe255).
Angesichts dieser komplexen Lage sind detaillierte Informationen zur
tatsächlichen Ausgestaltung der deutsch-afghanischen Beziehungen, zu finanziellen
Zuflüssen, zu Gremienarbeit und Treffen sowie zur konkreten Unterstützung
von Menschen in Afghanistan dringend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden
oder sonstigen staatlichen Stellen und Vertretern der De-facto-Regierung
der Taliban in Afghanistan haben seit Amtsübernahme der
Bundesregierung stattgefunden?
a) In welcher Form fanden diese Kontakte wann und wo statt (bitte nach
Datum, Ort, telefonisch, digital, persönlich aufschlüsseln)?
b) Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder sonstigen
staatlichen Stellen waren für die jeweiligen Treffen federführend und
welche anwesend (bitte nach Datum, Ort, zuständige staatliche Stelle
auflisten)?
c) Was stand auf der Tagesordnung der Gespräche bzw. was war Inhalt
oder Thema direkter, indirekter und technischer oder anderer
Gespräche mit den Taliban in und außerhalb Deutschlands (bitte nach Datum,
Ort, Thema bzw. Inhalt, teilnehmendes Bundesministerium auflisten)?
d) Inwiefern und aus welchem Grund waren das Auswärtige Amt und
seine Vertreterinnen und Vertreter an Treffen oder Gesprächen oder
ähnlichem mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban
beteiligt?
e) Wie viele Kontakte hatte die vorherige Bundesregierung seit der
Machtübernahme der Taliban 2021 zur Taliban-Regierung, und zu
welchem Zweck?
2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „technische Kontakte
unterhalb der politischen Ebene“ konkret?
3. Inwiefern beeinflusst es Gespräche auf technischer oder anderer Ebene
mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban, dass der Internationale
Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Anführer der Taliban, darunter
Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter
Abdul Hakim Hakkani, erlassen hat?
4. Welche Prüfungen führt die Bundesregierung durch, bevor Vertreter der
afghanischen Regierung Zugang zu deutschen Behörden oder
Gesprächsformaten innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Vertretern und
Vertreterinnen der Bundesregierung erhalten?
5. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auszuschließen, dass
durch direkte, indirekte sowie technische Kontakte eine politische
Aufwertung oder internationale Legitimierung der Taliban erfolgt?
6. Wie viele Personen (unter Angabe ihrer Funktionen, nicht
personenbezogener Daten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der
afghanischen Botschaft, im afghanischen Generalkonsulat Bonn und dem
Konsulat in München tätig, und welche dieser Personen wurden nach
August 2021 neu mit Aufgaben betraut?
7. Wie viele Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban haben seit 2021
deutsche Visa oder Einreisegenehmigungen für dienstliche Zwecke
erhalten (bitte nach Anzahl der Anträge, genehmigte und abgelehnte Anträge
auflisten)?
8. Inwiefern waren und sind die menschenrechtliche und humanitäre
Situation Thema bei den direkten oder indirekten Gesprächen und technischen
Kontakten der Bundesregierung, entsprechender Behörden und anderer
staatlicher Stellen mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in
Afghanistan?
9. Welche frauenbezogenen Projekte unterstützt die Bundesregierung in
Afghanistan?
a) Seit wann?
b) Inwiefern sind frauenbezogene Projekte seit Machtübernahme der
Taliban durch sie eingeschränkt worden?
10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Frauen in Dörfern
arbeiten, und wenn ja, wie werden diese geschützt und unterstützt?
11. Sind Projekte geplant, die Frauen in Afghanistan unterstützen, und wenn
ja in welcher Form?
12. Inwiefern sind finanzielle Unterstützungen für Afghanistan geknüpft an
Bedingungen, wie die Einhaltung grundlegender Menschenrechte?
13. Wie viele Zahlungen hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme über
das Hawala-System abgewickelt?
a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan
bestimmt?
b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen
Länder bestimmt?
c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig?
14. Wie viele Zahlungen hat die vorherige Bundesregierung seit ihrer
Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt?
a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan
bestimmt?
b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen
Länder bestimmt?
c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig?
15. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala-
System nicht nutzen, welche alternativen Wege für Geldtransfers nach
Afghanistan werden genutzt?
16. Welche Wege für Geldtransfers nach Afghanistan nutzen offizielle
afghanische Stellen in Deutschland wie die Botschaft und Konsulate?
17. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala-
System nutzen, inwiefern steht das in Einklang mit geltendem Recht?
18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Gefahren bei der Nutzung des
Hawala-Netzwerks?
19. Welche Erkenntnisse über Mittelsmänner oder Unternehmen des Hawala-
Netzwerks liegen der Bundesregierung vor?
20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass über Hawala-Systeme keine
Mittel an Personen, Unternehmen oder Strukturen gelangen, die den
Taliban, terroristischen Organisationen oder sanktionierten Akteuren
nahestehen?
21. Welche Kontrollmechanismen bestehen bei Hilfszahlungen nach
Afghanistan (bitte Empfängerprüfung, Geldwäscheprävention,
Sanktionsprüfung, Terrorismusfinanzierungsprävention berücksichtigen)?
22. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine mögliche
Beteiligung Taliban-naher Akteure an der Abwicklung deutscher oder
internationaler Hilfszahlungen seit 2021?
23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die
Nutzung illegaler Finanztransferwege für deutsche Hilfsprogramme?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den entsprechenden
Behörden über dschihadistische und islamistische Gruppen in Afghanistan
und ihrer Aktivitäten in Afghanistan vor?
a) Wo sind welche Gruppen aktiv?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die von diesen Gruppen ausgehende
Gefahr für die Bevölkerung vor Ort ein?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit
europäischen und internationalen Partnern, um eine Unterstützung terroristischer
oder menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan
auszuschließen?
26. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und
EU-Ebene zu ergreifen, um die humanitäre Hilfe für Afghanistan
aufzustocken?
27. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und
EU-Ebene zu ergreifen, um Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan
zu unterstützen, die sich für die Rechte von Mädchen und Frauen
einsetzen?
Berlin, den 3. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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