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Deutsch-afghanische Beziehungen seit Machtübernahme der Taliban

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7575 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Deutsch-afghanische Beziehungen seit Machtübernahme der Taliban Deutscher Bundestag Drucksache 21/7575 21. Wahlperiode 13.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban Seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hat sich die humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land dramatisch verschlechtert, und der Alltag vieler Menschen ist von Gewalt, Schikane, Zwang und Unterdrückung geprägt. Insbesondere Frauen und Mädchen erleben eine systematische Entrechtung: Das Studium wurde für Frauen verboten, der Zugang zu Arbeitsplätzen weitestgehend eingeschränkt und ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen nahezu vollständig unterbunden. Im Mai dieses Jahres wurden Ehen zwischen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen rechtlich legitimiert. Diese Zwangsehen existieren in Afghanistan bereits seit Längerem, ihre Zahl ist seit der Machtübernahme der Taliban laut Medienberichten jedoch gestiegen (www.theguardian.com/global-development/2026/ju l/15/afghanistan-girls-sold-into-child-marriage, https://frauenrechte.de/aktuelle s/detail/die-systematische-unterdrueckung-der-frauen-in-afghanistan-ueberblic k-und-internationale-juristische-reaktionen). Die Repressionen der Taliban richten sich dabei nicht nur gegen Frauen und Mädchen. Auch Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten sind betroffen. Insbesondere die schiitische Hazara-Minderheit ist weiterhin Ziel von Diskriminierung und Gewalt. Zudem berichten ehemalige Ortskräfte, Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte sowie Personen, die mit internationalen Organisationen zusammengearbeitet haben, von Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und Einschüchterungen. Das von den Taliban eingeführte „Tugend“-Gesetz greift zudem tief in die private Sphäre des Lebens ein und wird durch die sogenannte Sittenpolizei sowie andere Behörden durchgesetzt. Auch das Bildungswesen steht unter dem Einfluss der Taliban. In Schulen und Universitäten wird nach Berichten von Studierenden vielfach die islamistische Auslegung des Islams im Sinne der Taliban vermittelt, während die eigentliche fachliche Ausbildung eingeschränkt wird (www.hrw.org/de/world-report/2026/ country-chapters/afghanistan, www.tagesschau.de/ausland/asien/frauen-afghani stan-taliban-104.html, www.theguardian.com/global-development/2026/jul/13/ afghanistan-education-taliban-universities-teaching-students-religion-women-i slam). Trotz des Rückgangs großflächiger Kampfhandlungen bleibt außerdem die Sicherheitslage in Afghanistan angespannt. Insbesondere die Aktivitäten terroristischer Organisationen wie des Islamischen Staates Provinz Khorasan (ISKP) und der Tehrik-i-Taliban Pakistan (TTP) stellen weiterhin eine Bedrohung dar. Die Taliban stehen international in der Kritik, nicht entschlossen genug gegen transnationale terroristische Strukturen vorzugehen. (www.cfr.org/global-confli ct-tracker/conflict/war-afghanistan). Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan offiziell nicht als rechtmäßig an. Gleichzeitig unterhält sie direkte Kontakte zu den Taliban in Afghanistan, was diese als einen „entscheidenden Schritt zur Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen“ zu Deutschland betrachten. Die Bundesregierung erklärt, weiterhin lediglich „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ zu führen, und bestreitet „Pläne von Seiten der Bundesregierung, mit den Taliban Kontakte auf politischer Ebene aufzunehmen“ (www.tagesspiegel.de/internationales/deutsche-beziehung-mit-a fghanistan-regierung-steht-punktuell-in-kontakt-mit-dem-taliban-regime-13219 855.html, https://taz.de/Diplomatische-Kontakte-mit-Afghanistan/!6088279/). Im Zusammenhang mit diesen Kontakten stehen auch die afghanischen Vertretungen in Deutschland im Fokus. Recherchen des „NDR“ zufolge stehen die afghanische Botschaft und Konsulate in Deutschland inzwischen unter dem Einfluss regimetreuer Taliban-Mitarbeiter. Ein De-facto-Vertreter der Taliban war im Juni 2025 als Konsularbeamter im Rahmen von Gesprächen über Abschiebungen nach Afghanistan nach Deutschland eingereist. Die Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Viele afghanische Schutzsuchende in Deutschland betrachten diese Entwicklung mit Sorge und befürchten eine stärkere Kontrolle durch das Taliban-Regime. Nach Recherchen des „NDR“ bieten die Taliban zudem im Gegenzug für die Entsendung weiterer Diplomaten in EU-Staaten ihre Zusammenarbeit bei Abschiebungen an (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto-buendnis-mit- dem-taliban/, www.dw.com/de/deutschland-taliban-afghanistan-botschaft-kons ulat-berlin-muenchen-bonn-paesse-arbeitsvertrag/a-75778335). Die Zusammenarbeit mit den Taliban im Bereich Rückführungen wurde im Herbst 2025 durch Gespräche von Vertretern der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Kabul konkretisiert. Dort berieten deutsche Behörden mit den Taliban über Abschiebungen afghanischer Geflüchteter aus Deutschland (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto- buendnis-mit-dem-taliban/). Neben der politischen und migrationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Taliban stellt sich auch die Frage nach der Kontrolle deutscher Finanzmittel für Afghanistan. Laut Informationen des „SPIEGEL“ wird die deutsche Nothilfe für Afghanistan teilweise über das in Deutschland illegale Hawala-Zahlungssystem abgewickelt. Durch das weltweit aktive Hawala-Netzwerk werden Geldbeträge ohne Beteiligung von Banken über Geschäftsleute oder Unternehmen transferiert. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz spielt dieses System außerdem eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung globaler dschihadistischer und terroristischer Aktivitäten. Nun zeigen interne Unterlagen des Auswärtigen Amts, dass allein für Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 3,07 Mio. Euro, plus 245 000 Euro Gebühren über das System abgewickelt worden sind (www.spiegel.de/politik/d eutschland/afghanistan-deutsche-nothilfe-fuer-das-land-fliesst-ueber-illegales-h awala-netzwerk-a-1a7bcaf1-0623-4e73-b4e3-e58848dbe255). Angesichts dieser komplexen Lage sind detaillierte Informationen zur tatsächlichen Ausgestaltung der deutsch-afghanischen Beziehungen, zu finanziellen Zuflüssen, zu Gremienarbeit und Treffen sowie zur konkreten Unterstützung von Menschen in Afghanistan dringend erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen und Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan haben seit Amtsübernahme der Bundesregierung stattgefunden? a) In welcher Form fanden diese Kontakte wann und wo statt (bitte nach Datum, Ort, telefonisch, digital, persönlich aufschlüsseln)? b) Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen waren für die jeweiligen Treffen federführend und welche anwesend (bitte nach Datum, Ort, zuständige staatliche Stelle auflisten)? c) Was stand auf der Tagesordnung der Gespräche bzw. was war Inhalt oder Thema direkter, indirekter und technischer oder anderer Gespräche mit den Taliban in und außerhalb Deutschlands (bitte nach Datum, Ort, Thema bzw. Inhalt, teilnehmendes Bundesministerium auflisten)? d) Inwiefern und aus welchem Grund waren das Auswärtige Amt und seine Vertreterinnen und Vertreter an Treffen oder Gesprächen oder ähnlichem mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban beteiligt? e) Wie viele Kontakte hatte die vorherige Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban 2021 zur Taliban-Regierung, und zu welchem Zweck?  2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ konkret?  3. Inwiefern beeinflusst es Gespräche auf technischer oder anderer Ebene mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban, dass der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Anführer der Taliban, darunter Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter Abdul Hakim Hakkani, erlassen hat?  4. Welche Prüfungen führt die Bundesregierung durch, bevor Vertreter der afghanischen Regierung Zugang zu deutschen Behörden oder Gesprächsformaten innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung erhalten?  5. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auszuschließen, dass durch direkte, indirekte sowie technische Kontakte eine politische Aufwertung oder internationale Legitimierung der Taliban erfolgt?  6. Wie viele Personen (unter Angabe ihrer Funktionen, nicht personenbezogener Daten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der afghanischen Botschaft, im afghanischen Generalkonsulat Bonn und dem Konsulat in München tätig, und welche dieser Personen wurden nach August 2021 neu mit Aufgaben betraut?  7. Wie viele Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban haben seit 2021 deutsche Visa oder Einreisegenehmigungen für dienstliche Zwecke erhalten (bitte nach Anzahl der Anträge, genehmigte und abgelehnte Anträge auflisten)?  8. Inwiefern waren und sind die menschenrechtliche und humanitäre Situation Thema bei den direkten oder indirekten Gesprächen und technischen Kontakten der Bundesregierung, entsprechender Behörden und anderer staatlicher Stellen mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan?  9. Welche frauenbezogenen Projekte unterstützt die Bundesregierung in Afghanistan? a) Seit wann? b) Inwiefern sind frauenbezogene Projekte seit Machtübernahme der Taliban durch sie eingeschränkt worden? 10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Frauen in Dörfern arbeiten, und wenn ja, wie werden diese geschützt und unterstützt? 11. Sind Projekte geplant, die Frauen in Afghanistan unterstützen, und wenn ja in welcher Form? 12. Inwiefern sind finanzielle Unterstützungen für Afghanistan geknüpft an Bedingungen, wie die Einhaltung grundlegender Menschenrechte? 13. Wie viele Zahlungen hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt? a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan bestimmt? b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen Länder bestimmt? c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig? 14. Wie viele Zahlungen hat die vorherige Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt? a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan bestimmt? b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen Länder bestimmt? c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig? 15. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala- System nicht nutzen, welche alternativen Wege für Geldtransfers nach Afghanistan werden genutzt? 16. Welche Wege für Geldtransfers nach Afghanistan nutzen offizielle afghanische Stellen in Deutschland wie die Botschaft und Konsulate? 17. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala- System nutzen, inwiefern steht das in Einklang mit geltendem Recht? 18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Gefahren bei der Nutzung des Hawala-Netzwerks? 19. Welche Erkenntnisse über Mittelsmänner oder Unternehmen des Hawala- Netzwerks liegen der Bundesregierung vor? 20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass über Hawala-Systeme keine Mittel an Personen, Unternehmen oder Strukturen gelangen, die den Taliban, terroristischen Organisationen oder sanktionierten Akteuren nahestehen? 21. Welche Kontrollmechanismen bestehen bei Hilfszahlungen nach Afghanistan (bitte Empfängerprüfung, Geldwäscheprävention, Sanktionsprüfung, Terrorismusfinanzierungsprävention berücksichtigen)? 22. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung Taliban-naher Akteure an der Abwicklung deutscher oder internationaler Hilfszahlungen seit 2021? 23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Nutzung illegaler Finanztransferwege für deutsche Hilfsprogramme? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden über dschihadistische und islamistische Gruppen in Afghanistan und ihrer Aktivitäten in Afghanistan vor? a) Wo sind welche Gruppen aktiv? b) Wie schätzt die Bundesregierung die von diesen Gruppen ausgehende Gefahr für die Bevölkerung vor Ort ein? 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern, um eine Unterstützung terroristischer oder menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan auszuschließen? 26. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen, um die humanitäre Hilfe für Afghanistan aufzustocken? 27. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen, um Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan zu unterstützen, die sich für die Rechte von Mädchen und Frauen einsetzen? Berlin, den 3. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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