Entschließung des Bundesrates "Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene vollzogen werden"
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Entschließung des Bundesrates "Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene vollzogen werden"
[Bundesrat Drucksache 491/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Die Verordnung (EU) 2024/1689
über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder
Bundesebene vollzogen werden“
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 491/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Die Verordnung (EU) 2024/1689
über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder
Bundesebene vollzogen werden“
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Vollzug der Verordnung (EU)
2024/1689 (Verordnung über künstliche Intelligenz) auch hinsichtlich der
Marktüberwachung für die in Produkten und Medizinprodukten gemäß
Anhang I Abschnitt A der Verordnung über künstliche Intelligenz enthaltenen KI-
Komponenten auf Bundesebene wahrzunehmen.
2. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen zukünftiger
Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens für eine Zentralisierung auf
Ebene der EU einzusetzen.
Begründung
Ein adäquater Vollzug der Verordnung über künstliche Intelligenz ist zum
Schutz der europäischen und deutschen Wirtschaft und der Verbraucherinnen
und Verbraucher, sowie der Patientinnen und Patienten notwendig. Andernfalls
drohen nicht nur Wettbewerbsverzerrungen durch Importe aus Drittstaaten und
eklatante Standortnachteile für rechtstreue Wirtschaftsakteure, sondern auch
ernsthafte Gesundheitsrisiken.
Grundsätzlich ist es ohnehin sinnvoll, die fortschreitende Aufteilung der
Zuständigkeiten mit verschiedenen Ansprechpartnern für die Überwachung
rechtlicher Vorgaben im Bereich Produktsicherheit zu reduzieren. Bei dem hier
vorliegenden Sachverhalt im Zusammenhang mit KI kommen aber noch weitere
Aspekte hinzu, die gegen die weitere Zersplitterung des Vollzuges hinsichtlich
der KI in Produkten über verschiedene Ebenen und in allen Ländern sprechen:
– Für eine wirksame Wahrnehmung der Überwachungsmaßnahmen und die
Bewertung der einschlägigen Sachverhalte ist sehr spezifisches und rares
Fachpersonal erforderlich. Aufgrund der besonderen und zudem neuen
Prüfinhalte im Zusammenhang mit KI in Produkten ist zu erwarten, dass die
öffentliche Hand hier sehr stark mit Akteuren aus der Wirtschaft
konkurriert. Daneben wird der Wissensaufbau und -erhalt einen höheren
Stellenwert haben, da sich die Entwicklungen im Bereich der KI besonders schnell
vollziehen.
– Eine Übertragung der Marktüberwachungsaufgaben an die Länder würde
die oben beschriebene Situation weiter verschlimmern. Denn neben der
Wirtschaft würden dann auch die Länder untereinander um das erforderliche
Personal konkurrieren. Es ist daher absehbar, dass
Marktüberwachungsbehörden der Länder in Konkurrenz mit dem Bund und der Wirtschaft kein
ausreichend kompetentes Personal gewinnen werden können.
– Die Länder wären außerdem auf die Zusammenarbeit mit den ohnehin
schon explizit für diese Aufgabe einzurichtenden und zu ertüchtigenden
Stellen des Bundes, wie der Bundesnetzagentur und dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, die über die entsprechende
Expertise verfügen müssen. Die Zahl der Ansprechpartner für
Wirtschaftsakteure, die Produkte mit KI auf den Markt bringen wollen, erhöht sich also
durch die Verordnung über künstliche Intelligenz weiter.
– Zudem fordert die Verordnung über künstliche Intelligenz den Nachweis der
fachlichen Kompetenz von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
So heißt es in Artikel 70 Absatz 3: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass
ihre zuständigen nationalen Behörden mit angemessenen technischen und
finanziellen Mitteln sowie geeignetem Personal und Infrastrukturen
ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung
wirksam erfüllen können. Insbesondere müssen die zuständigen nationalen
Behörden zu jeder Zeit über eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern
verfügen, zu deren Kompetenzen und Fachwissen ein tiefes Verständnis der KI-
Technologien, der Daten und Datenverarbeitung, des Schutzes
personenbezogener Daten, der Cybersicherheit, der Grundrechte, der Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken sowie Kenntnis der bestehenden Normen und rechtlichen
Anforderungen gehört. Die Mitgliedstaaten bewerten und aktualisieren, falls
erforderlich, jährlich die in diesem Absatz genannten Erfordernisse
bezüglich Kompetenzen und Ressourcen.“
Dieser Nachweis wird von den Ländern aller Voraussicht nach nicht zu
erbringen sein.
Es ist zudem mit Blick auf Personalbedarf und Synergien auch mit Blick auf
die künftige Entwicklung deutlich effizienter, den Vollzug der Verordnung
über künstliche Intelligenz auch hinsichtlich KI in Produkten auf EU- oder
zumindest Bundesebene zu bündeln. Denn für die eigentliche Aufgabe müssten
alle Länder die gleichen Kompetenzen entwickeln und vorhalten.
Gegenüber non-konformen Produkten aus Drittstaaten wäre eine europäische
Marktüberwachung deutlich handlungsfähiger als Behörden in den Ländern
oder den Mitgliedstaaten.
Des Weiteren sind die Marktüberwachungsbehörden im Bereich
Produktsicherheit und Medizinprodukte bisher nicht zuständig für die Einhaltung der
Grundrechte und weiterer Anforderungen der Verordnung über künstliche
Intelligenz, auf die Produkte mit KI-Komponente künftig auch zu prüfen wären.
Es handelt sich also um eine ganz neue eigenständige Überwachungsaufgabe.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene (Beschlussdrucksache)