Vollzug und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2025
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Vollzug und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6095
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Sebastian Münzenmaier, Otto Strauß, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Dr. Malte
Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Vollzug und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift in bestehende Gebäudestrukturen,
laufende Investitionsentscheidungen sowie in Sanierungs- und
Modernisierungsprozesse ein. Seine Anwendung betrifft eine große Zahl privater Eigentümer,
Vermieter, Handwerksbetriebe und kommunaler Stellen und ist mit finanziellen
und administrativen Anforderungen verbunden. Die gesetzlichen Vorgaben
werden in der Praxis durch Förderprogramme des Bundes sowie durch
Auslegungs- und Anwendungshinweise ergänzt und konkretisiert (www.foerde
rdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerder
ung-effiziente-gebaeude-em.html). Zu klären ist, über welche bundesweit
konsolidierten Erkenntnisse die Bundesregierung zur praktischen Umsetzung des
Gesetzes sowie zu dessen tatsächlichen Wirkungen im Jahr 2025 verfügt und
auf welchen empirischen Grundlagen diese beruhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Durchführung
von Kontrollen zur Einhaltung des GEG im Jahr 2025 durch Landes- und
Kommunalbehörden und deren finanziellen und personellen Aufwand vor
(bitte nach Bundesländern differenzieren, soweit verfügbar)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der im
Jahr 2025 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren oder verhängten
Bußgelder wegen Verstößen gegen das GEG (bitte nach Eigentümer,
Vermieter, kleinem Betrieb, kommunaler Stelle aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen und
organisatorischen Ausstattung der für den Vollzug des GEG zuständigen
Organisationseinheiten vor, und in welchem Umfang werden
entsprechende Daten bundesweit erhoben oder konsolidiert?
4. In welchem Umfang liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass Beanstandungen im Vollzug des GEG im Jahr 2025 überwiegend
formale Anforderungen (z. B. Dokumentations- oder Nachweispflichten)
betrafen?
5. Auf welche Studien, Modellannahmen oder sonstigen Erkenntnisse stützt
sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Auswirkungen des GEG
auf den Mietwohnungsbestand, einschließlich struktureller Effekte wie
Investitionszurückhaltung oder Umwidmung von Wohnraum?
6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob bei GEG-
bedingten Modernisierungsmaßnahmen staatliche Fördermittel bei der
Berechnung der umlagefähigen Kosten ordnungsgemäß in Abzug gebracht
werden?
7. In welchem Umfang fließen GEG-bedingte Modernisierungsmaßnahmen
nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar in Mietspiegel und
Vergleichsmieten ein?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob GEG-
bedingte Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhten Wohngeldzahlungen
oder anderen sozialpolitischen Ausgleichsmaßnahmen geführt haben?
9. Wie viele Förderanträge auf energetische Sanierungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden im Jahr 2025
bewilligt, welche Mittel wurden zugesagt bzw. ausgezahlt, und wie hoch waren
die hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel (bitte nach Programmen
differenzieren)?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einkommensstruktur
der Empfänger dieser Fördermittel vor?
11. Welche Evaluierungen oder Untersuchungen zu sozialen
Verteilungswirkungen und möglichen Mitnahmeeffekten bei GEG-bezogenen
Förderprogrammen wurden im Jahr 2025 durchgeführt oder liegen vor?
12. Welche Änderungen der Förderbedingungen für GEG-bezogene
Bundesförderprogramme wurden im Zeitraum 2024/2025 vorgenommen, aus
welchen Gründen erfolgten diese Änderungen, und welche Auswirkungen
hatten sie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Inanspruchnahme
der Programme?
13. Kam es im Jahr 2025 oder im unmittelbar vorangegangenen Zeitraum zu
Förderunterbrechungen, Antragsstopps oder ausgeschöpften
Förderbudgets im Zusammenhang mit GEG-bezogenen Programmen, und wenn ja,
in welchen Programmen, und in welchem Zeitraum?
14. Welche Erkenntnisse oder Schätzungen nutzt die Bundesregierung zur
Einschätzung der Belastungswirkungen des GEG auf selbstnutzende
Eigentümer?
15. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der
Verpflichtung zu Beratungsgesprächen nach § 71 Absatz 11 GEG überprüft,
und welche Erkenntnisse liegen hierzu für das Jahr 2025 vor?
16. Wie viele Anträge auf Befreiung wegen „unbilliger Härte“ aufgrund
mangelnder Wirtschaftlichkeit (§ 102 GEG) wurden 2025 bei den zuständigen
Stellen registriert, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur praktischen Wirksamkeit dieser Regelungen vor?
17. Welche CO2-Einsparungen schreibt die Bundesregierung GEG-bezogenen
Maßnahmen im Gebäudebestand für das Jahr 2025 zu, auf welchen
Annahmen beruhen diese Berechnungen, und wie bewertet sie das Verhältnis
von Klimawirkung, finanziellen Kosten und sozialen Folgewirkungen des
GEG?
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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