Steigende Belastung privater Kleinvermieter und ihre Bedeutung für den deutschen Mietwohnungsmarkt
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Steigende Belastung privater Kleinvermieter und ihre Bedeutung für den deutschen Mietwohnungsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8091
21. Wahlperiode 22.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier,
Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Jörn König, Reinhard Mixl,
Diana Zimmer, Christian Reck, Matthias Rentzsch und der Fraktion der AfD
Steigende Belastung privater Kleinvermieter und ihre Bedeutung für den
deutschen Mietwohnungsmarkt
Der deutsche Mietwohnungsmarkt wird überwiegend von privaten
Kleinvermietern getragen. Eine gesetzlich einheitliche Definition des Kleinvermieters
besteht nicht. Statistisch zählt als privater Vermieter jede Wohnung im
Eigentum einer oder mehrerer Privatpersonen, im Unterschied zu
Wohnungsunternehmen und Genossenschaften; eine feste Grenze der Wohnungszahl gibt es
nicht. In der Regel handelt es sich um die vermietete Eigentumswohnung, das
geerbte Elternhaus oder die Einliegerwohnung im selbst bewohnten
Zweifamilienhaus. Diese Vermieter halten ihr Eigentum vielfach zur Altersvorsorge oder
zum Vermögenserhalt.
Ihre Gewichtung ist erheblich. Rund 5,5 Millionen private Vermieter stellen mit
etwa 16,1 Millionen Wohnungen 64,4 Prozent des gesamten
Mietwohnungsbestands in Deutschland (Institut der deutschen Wirtschaft, Private Vermieter in
Deutschland, 2025, S. 4 und 9, www.iwkoeln.de/studien/christian-oberst-pekk
a-sagner-michael-voigtlaender-private-vermieter-in-deutschland.html,
abgerufen am 12. August 2026). Der Markt ist kleinteilig strukturiert: 58 Prozent der
privaten Vermieter besitzen nur eine einzige vermietete Wohnung, weitere
19 Prozent besitzen zwei; rund drei Viertel vermieten höchstens zwei
Wohnungen (Institut der deutschen Wirtschaft/Deutschland.Immobilien AG,
Vermieterreport 2026, www.iwkoeln.de/studien/michael-voigtlaender-pekka-sagner-deut
schlandimmobilien-vermieterreport-2026.html, abgerufen am 12. August
2026).
Die Ertragslage dieser Vermieter ist häufig schmal. Über 60 Prozent erzielen
aus der Vermietung einen Gewinn (vor Steuern) von weniger als 7 500 Euro im
Jahr, rund 9 Prozent schreiben Verluste (Institut der deutschen Wirtschaft,
Private Vermieter in Deutschland, 2025, S. 13 f., Angaben für 2022). Zugleich
steigen die staatlich vorgegebenen Anforderungen: Das Institut der deutschen
Wirtschaft (IW) schätzt den jährlich erforderlichen Investitionsbedarf für
energetische Sanierungen des Wohngebäudebestands auf mehr als 70 Mrd. Euro;
rechnerisch entfielen davon entsprechenden ihrem Bestandsanteil mehr als
25 Mrd. Euro auf private Vermieter. (Institut der deutschen Wirtschaft, Private
Vermieter in Deutschland, 2025, S. 28). Bei energetischen Sanierungen sind
über die Modernisierungsumlage zudem nur noch 8 Prozent der Kosten auf die
Jahresmiete umlegbar (§ 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).
Der Anteil privater Vermieter am Mietwohnungsbestand ist zwischen 2011 und
2022 bundesweit um 1,5 Prozentpunkte gesunken (von 65,9 auf 64,4 Prozent);
in den sieben größten Metropolen betrug der Rückgang 5,6 Prozentpunkte
(Institut der deutschen Wirtschaft, Private Vermieter in Deutschland, 2025, S. 22).
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Bedeutung breit gestreuten
Wohnungseigentums für das Angebot bezahlbaren Wohnraums in Stadt und Land
richten die Fragesteller die nachstehenden Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung über eigene erhobene Daten zur Zahl und
zum Wohnungsbestand privater Kleinvermieter, oder stützt sie sich auf
Erhebungen Dritter wie die des Instituts der deutschen Wirtschaft oder des
Statistischen Bundesamtes (bitte Quelle und Stand angeben), und wenn sie
keine eigenen Daten erhebt, warum nicht?
2. Bestätigt die Bundesregierung, dass private Vermieter rund 64,4 Prozent
des Mietwohnungsbestands stellen, und auf welche eigene
Datengrundlage stützt sie eine etwaige abweichende Angabe?
3. Ab welcher Zahl vermieteter Wohnungen zählt ein Vermieter aus Sicht der
Bundesregierung nicht mehr zu den privaten Kleinvermietern, und auf
welche Definition stützt sie wohnungspolitische Maßnahmen, die auf
diese Gruppe zielen?
4. Welche wohnungspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung
privaten Kleinvermietern für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum bei,
und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre
Gesetzgebung?
5. Wie hat sich der Anteil privater Vermieter nach Kenntnis der
Bundesregierung am Mietwohnungsbestand seit 2011 entwickelt, welche (auch
eigene) Datengrundlage nutzt die Bundesregierung hierfür, und liegt eine
Fortschreibung über den Zensus 2022 hinaus vor (bitte tabellarisch, nach
Jahren und Bundesländern differenziert angeben)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen des
überdurchschnittlichen Rückgangs des Anteils privater Vermieter in den
großen Metropolen vor?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an welche
Erwerbergruppen private Kleinvermieter ihre Wohnungen bei einem
Marktaustritt veräußern, insbesondere zu welchem Anteil an institutionelle und
börsennotierte Wohnungsunternehmen (bitte, soweit verfügbar, tabellarisch
aufschlüsseln)?
8. Betrachtet die Bundesregierung den anhaltenden Rückgang des Anteils
privater Vermieter als wohnungspolitisches Problem, ab welchem Ausmaß
sieht sie die Wohnraumversorgung gefährdet, und welche Maßnahmen
leitet sie daraus ab?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass über 60 Prozent der
privaten Vermieter jährliche Nettomieteinnahmen von weniger als
7 500 Euro erzielen und rund 9 Prozent Verluste schreiben?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich
gestiegene Finanzierungs- und Baukosten auf die Bereitschaft privater
Kleinvermieter auswirken, ihren Bestand zu halten und in ihn zu investieren?
11. Hält die Bundesregierung die Begrenzung der umlagefähigen
Modernisierungskosten für wirtschaftlich tragfähig, und wird sie diese Grenze
angesichts gestiegener Sanierungskosten überprüfen, wenn ja, in welchem
Rahmen, und wenn nein, aus welchen Gründen?
12. Welche Investitionskosten je Wohnung hat die Bundesregierung ihren
Regelungen (Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz) zugrunde
gelegt, und auf welche Modellrechnungen stützt sie diese Annahmen?
13. Wie viele Wohnungen privater Kleinvermieter sind nach Informationen
der Bundesregierung von energetischen Sanierungs- und
Austauschpflichten betroffen, und auf welcher Datengrundlage beruht diese Schätzung?
14. Wie viele Anträge privater Vermieter wurden in den Jahren 2021 bis 2025
in der Bundesförderung für effiziente Gebäude und ihren Vorgänger- und
Ergänzungsprogrammen bewilligt, und in welcher Höhe wurden dafür
Zuschüsse, Kredite und Tilgungszuschüsse gewährt (einzubeziehen sind die
Einzelmaßnahmenförderung des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Wohngebäudeförderung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) einschließlich der im Jahr 2022 eingestellten Varianten,
die Heizungsförderung, die Ergänzungskredite und die Programme
„Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie die Förderung des Seriellen
Sanierens und der Energieberatung für Wohngebäude; bitte tabellarisch nach
Jahren, Programm sowie getrennt nach selbst nutzenden Eigentümern und
Vermietern und, soweit erfasst, nach Vermietern von ein bis zwei
Wohnungen und Vermietern von drei und mehr Wohnungen aufschlüsseln)?
15. Falls eine Aufschlüsselung nach der Zahl der vermieteten Wohnungen
nicht vorliegt, warum erhebt die Bundesregierung hierzu keine Daten,
obwohl es um diejenige Vermietergruppe geht, die rund drei Viertel aller
privaten Vermieter stellt, und wie beurteilt sie ohne diese Kenntnis, ob ihre
Förderprogramme diese Gruppe erreichen, und welche konkreten
Auswirkungen auf die Ertragslage privater Kleinvermieter erwartet die
Bundesregierung durch Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und die Aufteilung
der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter?
16. Hat die Bundesregierung eine gesonderte Folgenabschätzung der
genannten Regelungen speziell für private Kleinvermieter durchgeführt, wenn ja,
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
17. Plant die Bundesregierung gezielte steuerliche oder regulatorische
Entlastungen, um den Rückzug privater Kleinvermieter zu stoppen, wenn ja,
welche, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, wie will sie den Erhalt
dieses Wohnungsangebots sichern?
Berlin, den 31. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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