Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland
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Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3526
21. Wahlperiode 08.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Ulrich von Zons,
Thomas Fetsch, Raimond Scheirich, Gerold Otten, Tobias Teich, Thomas
Stephan, Hauke Finger, Adam Balten, Claudia Weiss, Edgar Naujok, Jan Feser,
Martina Uhr, Uwe Schulz, Dr. Michael Kaufmann, Christoph Grimm, Dr. Maximilian
Krah, Otto Strauß, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Andreas Paul, Kay-Uwe
Ziegler, Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Daniel Zerbin, Martin Erwin
Renner, Bernd Schuhmann, Thomas Korell, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz,
Udo Theodor Hemmelgarn, Iris Nieland und der Fraktion der AfD
Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
in Deutschland
Die Europäische Union hat im Jahr 2024 das Reformpaket zum Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem (GEAS; „EU-Migrations- und Asylpakt“)
verabschiedet. Die Europäische Kommission beschreibt auf ihrer Themenseite die
zentralen Bausteine der Reform, darunter die neue Asylverfahrensverordnung,
die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung, die reformierte Eurodac-
Verordnung sowie die neue Screening-Verordnung (https://home-affairs.ec.euro
pa.eu/policies/migration-and-asylum/pact-migration-and-asylum_en). Diese
Verordnungen sind unionsrechtlich verbindlich und verpflichten die
Mitgliedstaaten unter anderem zur Durchführung standardisierter Grenzverfahren, zur
biometrischen Erfassung, zur Anpassung bestehender Verfahrensordnungen
und zur Implementierung eines solidaritätsbasierten Verteilungsmechanismus.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist auf seiner Informationsseite
zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem darauf hin, dass die
Asylverfahrensverordnung verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen
sowie die Bereitstellung unentgeltlicher rechtlicher Beratung im
Verwaltungsverfahren vorsieht (www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-euro
paeische-asylsystem/FAQ-GEAS.html).
Die Bundesregierung hat hierzu die Gesetzentwürfe auf den
Bundestagsdrucksachen 21/1848, 21/2460 (GEAS-Anpassungsgesetz) und 21/1850, 21/2462
(GEAS-Anpassungsfolgegesetz) vorgelegt, die wesentliche Änderungen im
Asyl-, Aufenthalts- und Datenrecht vorsehen.
Am 3. November 2025 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
eine öffentliche Anhörung zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem statt
(www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-inneres-geas-111
7012). Die dort vorgetragenen Einschätzungen der Sachverständigen
verdeutlichen, dass zahlreiche Fragen zur praktischen Realisierbarkeit der vorgesehenen
Grenzverfahren, zur personellen Ausstattung, zur föderalen
Zuständigkeitsverteilung, zur Belastbarkeit der Länder und Kommunen sowie zur Effektivität der
Rückführungsverfahren weiterhin offen sind.
Zusätzlich wurde in der Anhörung und im fachlichen Diskurs auf weitere
Umsetzungsrisiken hingewiesen, insbesondere auf die operative Rolle der
Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bei Screening- und
Grenzverfahren, auf die erheblich erweiterten Anforderungen der reformierten
Eurodac-Verordnung im Bereich der biometrischen Erfassung und IT-
Infrastruktur sowie auf die Frage, wie die Unterbringung und der Betrieb der
vorgesehenen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen gewährleistet werden
sollen (s. o.; www.welt.de/politik/deutschland/article6925c6d1ed2b4653d17e0
609/eu-asylreform-nicht-akzeptabel-warum-bundeslaender-sich-bei-dobrindts-a
sylplaenen-querstellen.html; www.nius.de/politik/news/das-problem-mit-der-dr
ittstaaten-loesung-das-waere-dann-die-asylbruecke-fuer-die-ganze-welt-nach-d
eutschland/c71d9790-b574-405b-9355-9b4c2c80da0c).
Obgleich der Gesetzgebungsprozess eingeleitet wurde, liegt bislang keine
umfassende, konsolidierte Darstellung der Bundesregierung zu den praktischen,
organisatorischen und finanziellen Auswirkungen der Reform vor. Die
bisherigen Informationen sind nach Ansicht der Fragesteller verstreut und
beantworten wesentliche Fragen der Wirksamkeit, Machbarkeit und Risikobewertung
nicht abschließend. Dies stellt nach Auffassung der Fragesteller eine
demokratische Lücke dar, weil eine Reform dieser Tragweite eine transparente und
nachvollziehbare Darstellung ihres Umsetzungsstandes durch die
Bundesregierung erfordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Gesamtstand der
Umsetzung der einzelnen Rechtsakte des EU-Migrations- und Asylpaktes, und
welche Schritte hält sie für besonders dringlich bzw. problembehaftet?
2. Welche Bundesressorts, nachgeordneten Behörden und interministeriellen
Strukturen sind mit der Umsetzung betraut, und wo sieht die
Bundesregierung derzeit die größten Abstimmungsbedarfe mit Ländern und
Kommunen?
3. Welche Änderungen des Asylgesetzes (AsylG), des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) und weiterer bundesrechtlicher Regelungen plant die
Bundesregierung ggf. zusätzlich zu den Entwürfen auf den
Bundestagsdrucksachen 21/1848 und 21/1850, und weshalb wurden diese Änderungen
nicht bereits in die vorgelegten Gesetzentwürfe aufgenommen?
4. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
Ablauf, die Dauer und Qualität der Asylverfahren, insbesondere im
Hinblick auf Screening-, Grenz- und Schnellverfahren, und auf welcher
Datengrundlage beruhen diese Einschätzungen?
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Personal- und
Sachmittelbedarf aufgrund der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems für Bund, Länder und Kommunen ein, und inwieweit
weichen diese Schätzungen von bisherigen Annahmen ab?
6. Welche Risiken für die Belastbarkeit von Aufnahmeeinrichtungen,
Behörden und Gerichten sieht die Bundesregierung konkret, und welche
Maßnahmen sind zur strukturellen Vermeidung absehbarer Überlastungen
vorgesehen?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Screening-, Grenz- und Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen
praktisch umsetzbar sind, insbesondere angesichts der Notwendigkeit,
innerhalb sehr kurzer unionsrechtlicher Fristen Identitätsprüfungen,
Vulnerabilitätsfeststellungen, die nach der Asylverfahrensverordnung zwingend
vorgeschriebene unentgeltliche rechtliche Beratung sowie eine erste
Asylprüfung durchzuführen, und welche konkreten Zeitvorgaben und
Ablaufstrukturen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür gelten?
8. Welche organisatorischen Strukturen, personellen Kapazitäten und
finanziellen Mittel plant die Bundesregierung zur praktischen Umsetzung der
nach der Asylverfahrensverordnung zwingend vorgeschriebenen
unentgeltlichen rechtlichen Beratung ein, welche Kosten entstehen hierfür
voraussichtlich, und welcher Staat bzw. welche staatliche Ebene trägt nach
Kenntnis der Bundesregierung diese Kosten an den EU-Außengrenzen?
9. Welche Standards, Qualifikationen und Mindestanforderungen sieht die
Bundesregierung für die Durchführung der nach der
Asylverfahrensordnung zwingend vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsberatung vor, welche
Fristen gelten hierfür, und durch welche Stellen (staatliche Stellen,
anerkannte Nichtregierungsorganisationen oder Rechtsanwälte) soll diese
Rechtsberatung konkret erbracht werden?
10. Wie will die Bundesregierung die in der Asyl- und
Migrationsmanagementverordnung vorgesehenen Solidaritätsmechanismen, insbesondere die
Übernahme von Personen im Rahmen von Relokationen (innerhalb der
EU erfolgende Umsiedlungen von Personen aus anderen Mitgliedstaaten),
national umsetzen, und welche Kriterien sollen nach Auffassung der
Bundesregierung für die bundesinterne Verteilung maßgeblich sein?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, anstelle von
Relokationen finanzielle oder operative Solidaritätsbeiträge im Rahmen der Asyl-
und Migrationsmanagementverordnung zu leisten, und welche
Präferenzen hat sie hinsichtlich Art und Umfang der von Deutschland zu
erbringenden Solidaritätsleistungen?
12. Welche infrastrukturellen, personellen und technischen Maßnahmen plant
die Bundesregierung für Screening- und Grenzverfahren, und wie
bewertet sie deren Realisierbarkeit an den vorgesehenen Orten?
13. Welche Anpassungen der statistischen Erfassung von Migration,
Asylverfahren und Rückführungen plant die Bundesregierung, um die
Auswirkungen der Umsetzung systematisch auswertbar zu machen?
14. Welche Chancen, Risiken und Unklarheiten sieht die Bundesregierung im
Hinblick auf die Migrationsteuerung, Rückführungseffizienz und
Schutzstandards, und welche dieser Einschätzungen spiegeln sich bereits in den
aktuellen Gesetzentwürfen wider?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform
zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in anderen EU-
Mitgliedstaaten gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Umsetzung in Deutschland?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der
öffentlichen Anhörung vom 3. November 2025 vorgetragenen Kritikpunkten
und Änderungsvorschlägen der Sachverständigen, und aus welchen
Gründen wurden einzelne dieser fachlichen Anregungen nicht in die
Gesetzentwürfe auf den Bundestagsdrucksachen 21/1848 und 21/1850
übernommen?
17. Welche finanziellen Belastungen erwartet die Bundesregierung kurz-,
mittel- und langfristig für Bund, Länder und Kommunen, und welche
Abstimmungen zur Kostenverteilung liegen vor?
18. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit Mehrkosten durch
neue Verfahrensanforderungen, Infrastruktur, Unterbringung,
Rückführung, Personal und technische Ausstattung, und wie sollen diese
Mehrkosten finanziert werden?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherstellung, dass
Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Screening- und Grenzverfahren
effektiv, rechtssicher und ausreichend personell hinterlegt sind?
20. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung von Frontex im Rahmen der Umsetzung der Screening-
und Grenzverfahren nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems wahrgenommen werden, wie sollen Zuständigkeiten
zwischen den deutschen Behörden und Frontex abgegrenzt werden, und
welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung bzw. werden nach
Kenntnis der Bundesregierung von anderen Staaten getroffen, um Rechtsschutz,
Aufsicht, Haftung und Transparenz insbesondere bei fehlerhaften oder
rechtswidrigen Maßnahmen von Einsatzkräften der Agentur
sicherzustellen?
21. Welche technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen plant
die Bundesregierung zur Umsetzung der erweiterten EURODAC-
Vorgaben (EURODAC = europäische Datenbank zur Speicherung von
Fingerabdrücken), insbesondere der biometrischen Erfassung innerhalb sehr
kurzer Fristen, der Datenübermittlung an EU-Stellen und der Anbindung
nationaler Systeme, und welche Herausforderungen sieht die
Bundesregierung dabei?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur geplanten
Unterbringungsinfrastruktur für Grenz- und Screeningverfahren an den EU-
Außengrenzen vor, welche Mindeststandards hält sie für erforderlich, und
welche Verantwortlichkeiten bestehen zwischen EU, Mitgliedstaaten und
Deutschland hinsichtlich Betrieb, Finanzierung und Kontrolle dieser
Einrichtungen?
23. Auf welcher empirischen, wissenschaftlichen oder administrativen
Grundlage beruht die Annahme der Bundesregierung, dass die vorgesehenen
Screening-, Grenz- und Schnellverfahren geeignet sind, die von der EU
angestrebten Wirkungen – insbesondere die Reduzierung irregulärer
Migration, die Beschleunigung von Asylverfahren und die Erhöhung von
Rückführungsquoten – tatsächlich zu erreichen, welche Daten, Studien
oder bisherigen Erfahrungen stützen diese Annahme, und welche
Erkenntnisse oder Hinweise liegen der Bundesregierung vor, die gegen die
Wirksamkeit dieser Verfahren sprechen könnten?
24. Welche der im Anhörungsverfahren vom 3. November 2025 erhobenen
Kritikpunkte hält die Bundesregierung für berechtigt, und weshalb wurden
diese nicht in die Gesetzentwürfe auf den Bundestagsdrucksachen
21/1848 und 21/1850 übernommen?
25. Welche Verantwortlichkeiten sieht die Bundesregierung bei Bund,
Ländern und Kommunen, wenn die Umsetzung des EU-Migrations- und
Asylpaktes zu Überlastungen oder Verfahrensstaus führt?
26. Welche Fehlannahmen früherer Asyl- und Migrationsreformen
berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren aktuellen Prognosen, und wo
wurden diese Annahmen angepasst?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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