Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade (Antwort zu Drs. 21/7624)
Text
Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade (Antwort zu Drs. 21/7624)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7889
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Tobias Matthias
Peterka, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7624 –
Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in
den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und
Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gewalttat in Stade, bei der mehrere Beschäftigte einer Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe getötet wurden, hat bundesweit Bestürzung ausgelöst.
Nach den bislang öffentlich bekannt gewordenen Informationen bestand im
Vorfeld der Tat ein familiengerichtlicher beziehungsweise sorgerechtlicher
Konflikt. Nach übereinstimmender Medienberichterstattung soll eine Frau den
mutmaßlichen Täter nach der Tat mit einem Fahrzeug transportiert haben.
Ferner berichteten Medien, dass diese Frau als Familien- beziehungsweise
Migrationsberaterin tätig gewesen sein soll und zugleich in einem persönlichen
Verhältnis zur Familie des mutmaßlichen Täters gestanden habe (Tagesschau,
„Sechs Tote nach Schüssen in Stade“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.t
agesschau.de/inland/stade-schuesse-100.html; Tagesschau/NDR, „Tödliche
Schüsse in Stade: Neue Details zur Vorgeschichte bekannt“: www.tagesscha
u.de/inland/regional/niedersachsen/ticker-zu-schuessen-in-stade-hintergrund-i
st-wohl-sorgerechtsstreit,stade-150.html; DIE WELT, „Sechs Tote in Stade –
Motiv vermutlich Sorgerechtsstreit“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.w
elt.de/article6a42b1d9c829e3da376f1a3e).
Nach weiteren Medienberichten soll dieselbe Frau bereits wenige Tage vor der
Tat versucht haben, den zugrunde liegenden Sorge- und
Familienrechtskonflikt durch ein rund 20‑seitiges Schreiben an zahlreiche Medien öffentlich zu
machen. Darüber hinaus wurde berichtet, dass sie Patentante eines Kindes der
Familie gewesen sein soll und neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch
persönlich sowie ehrenamtlich im Umfeld der Familie engagiert gewesen sei. Sollten
sich diese Medienberichte bestätigen, würden sich grundsätzliche Fragen nach
der Wahrung professioneller Distanz, der Vermeidung von
Interessenkonflikten und der Trennung zwischen beruflicher Beratung und persönlicher
Interessenvertretung stellen (WELT, „Patentante soll vor Bluttat 20‑seitiges
Schreiben an Medien verschickt haben“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.
welt.de/vermischtes/article6a44ca7788b80dfa50d933f6/sechs-tote-in-stade-pat
entante-soll-vor-bluttat-20-seitiges-schreiben-an-medien-verschickt-habe
n.html) (Hamburger Abendblatt, Polizei versiegelt Tatort in Stade,
Ermittlungen wegen sechsfachen Mordes“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.abendb
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 4. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
latt.de/niedersachsen/landkreis-harburg/article412426357/toedliche-schuesse-i
n-stade-schuetze-soll-waffe-kurz-vor-der-tat-gekauft-haben-19.html).
Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich bei der Frau nach
Medienberichten um eine Aktivistin einer Migrations-NGO
(Nichtregierungsorganisation) handelt. Sie war als Familien- und Migrationsberaterin für den
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig. Zudem ist
sie demnach die Schwiegermutter des SPD-Landtagsabgeordneten und
Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku.
Diese familiäre Verknüpfung zu einem hochrangigen politischen
Funktionsträger wirft bei den Fragestellern Fragen nach der politischen Neutralität und
möglichen Netzwerkstrukturen innerhalb staatlich geförderter
Beratungsstellen auf (Cicero, „Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku. Der
Sechsfachmord von Stade wird zum Politikum“, veröffentlicht am 3. Juli
2026: www.cicero.de/innenpolitik/die-rolle-der-schwiegermutter-des-spd-polit
ikers-deniz-kurku-der-sechsfachmord-von-stade-wird-zum-politikum). Der
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. wird unter
anderem aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert (www.verban
d-binationaler.de/projekte/standard-titel-1).
Zudem war die Frau nach weiteren Medienberichten die Patentante des Kindes
des mutmaßlichen Täters und verteidigte diesen in dem bereits erwähnten 20-
seitigen Schreiben („Chronologie eines Albtraums – Der Fall B.“) massiv
gegen Behördenvorwürfe. Über den mutmaßlichen Täter wurde zudem
bekannt, dass er in der Türkei wegen mutmaßlich schwerer Sexualdelikte
gesucht wurde und im Jahr 2021 aus dortiger Haft geflohen war (www.bild.de/re
gional/niedersachsen/amoklauf-in-stade-sechsfach-moerder-ist-ein-fluechtige
r-paedokrimineller-6a453ed5f9d50e3531989ba7). Es ist nach Auffassung der
Fragesteller zu klären, inwieweit Berater in staatlich geförderten Strukturen
verpflichtet sind, bei Kenntnis über eine Flucht vor der Justiz oder
internationale Haftbefehle ihrer Klienten Maßnahmen zu ergreifen oder die
professionelle Zusammenarbeit zu beenden. Darüber hinaus stellt sich ihnen die Frage
nach der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme wie Supervision und dem
Vier-Augen-Prinzip, um solche persönlichen Verstrickungen von Beratern
frühzeitig zu unterbinden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiters die Frage, nach
welchen Kriterien diese Organisationen ausgewählt und gefördert werden,
welche Anforderungen an Neutralität, fachliche Unabhängigkeit, Transparenz
und die Vermeidung von Interessenkonflikten gestellt werden und wie die
Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird. Ebenso ist für sie von Interesse,
welche Angaben über Leitungsfunktionen, Nebentätigkeiten oder persönliche
Beziehungen von Beschäftigten und Funktionsträgern gegenüber den
Fördermittelgebern offengelegt werden müssen und welche Möglichkeiten bestehen,
auf Verstöße gegen Förderauflagen zu reagieren.
Darüber hinaus stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden
Regelungen geeignet sind, mögliche Befangenheiten oder Interessenkonflikte
frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen in öffentlich geförderte
Beratungsangebote dauerhaft zu gewährleisten. Von besonderem Interesse ist für sie
dabei, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten
Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder
Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in
Stade tätig waren oder Beratungsleistungen erbracht haben und ob die
Bundesregierung hierin Anlass sieht, die bestehenden Fördervoraussetzungen,
Transparenzanforderungen und Kontrollmechanismen zu überprüfen.
Nach Auffassung der Fragesteller reicht die Bedeutung des Falles über den
konkreten Einzelfall hinaus. Der Bund fördert auf Grundlage verschiedener
gesetzlicher Regelungen sowie im Rahmen unterschiedlicher
Förderprogramme, insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP),
Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie,
Migration, Integration, Kinderschutz und Jugendhilfe. Hierfür werden jährlich
Bundesmittel bereitgestellt, die unter anderem an freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen und weitere
Organisationen fließen, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen
(Bundeshaushalt 2026, Einzelplan 17: www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/so
ll/epl17.pdf).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die strafrechtliche
Bewertung des konkreten Geschehens allein den zuständigen Ermittlungs- und
Justizbehörden obliegt. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die Förderpraxis
des Bundes gegenüber Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den
Bereichen Familie, Migration und Integration sowie die hierfür geltenden
Transparenzanforderungen, Fördervoraussetzungen, Kontrollmechanismen und
Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten parlamentarisch aufzuklären
und zu prüfen, ob sich aus dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade
gesetzgeberischer oder verwaltungsseitiger Handlungsbedarf ergibt.
1. Welche Bundesprogramme fördern derzeit Beratungsangebote in den
Bereichen Familie, Migration, Integration und Konfliktberatung?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert das Programm Jugendmigrationsdienste. Das BMBFSFJ
fördert im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung
ausländische Flüchtlinge u. a. entsprechende Maßnahmen der sechs
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt.
Im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird
Integrationsberatung gefördert.
Gemäß § 12a AsylG fördert der Bund eine behördenunabhängige,
ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.
2. Welche Organisationen erhalten aus diesen in Frage 1 erfragten
Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesmittel (bitte nach
Programm, Förderhöhe und Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2026
aufschlüsseln)?
Die Verteilung von Bundesmitteln im Rahmen des Programms
Jugendmigrationsdienste kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden.
Tabelle 1
Organisation/
Haushaltsjahr
AWO
Bundesverband
- in Tausend
Euro -
Deutscher
Caritasverband
- in Tausend
Euro -
BAG
Evangelische
Jugendsozialarbeit
- in Tausend
Euro -
Internationaler
Bund
- in Tausend
Euro -
2020 10.468 14.129 19.198 15.052
2021 10.752 14.236 19.398 15.797
2022 11.650 14.842 20.291 17.480
2023 12.385 16.596 20.685 17.751
2024 12.201 16.509 20.722 17.277
2025* 11.550 16.042 19.892 16.684
2026* 11.576 16.078 20.097 16.560
* Für die Jahre 2025 und 2026 werden die Bewilligungssummen angegeben, da
die Verwendungsnachweisprüfung für diese Haushaltsjahre noch nicht
abgeschlossen ist.
Die Verteilung von Bundesmitteln im Rahmen des Bundesprogramms für die
Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge kann der nachfolgenden
Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2
Organisation/
Haushaltsjahr
Deutscher
Caritasverband
- in Tausend
Euro -
Diakonisches
Werk der
EKD
- in Tausend
Euro -
Deutsches
Rotes Kreuz
- in Tausend
Euro -
AWO
Bundesverband
- in Tausend
Euro -
Der
Paritätischer
Wohlfahrtsverband
- in Tausend
Euro -
Zentralwohlfahrtsstelle
der Juden in
Deutschland
- in Tausend
Euro -
2020 1.103 1.967 1.043 319 1.485 610
2021 968 1.892 940 319 610 610
2022 1.493 5.381 1.247 325 3.271 674
2023 2.753 5.685 1.727 978 3.775 771
2024 2.158 4.267 1.167 779 2.896 764
2025 1.948 3.867 1.370 611 2.593 698
2026 1.854 3.588 1.377 693 2.467 768
Innerhalb MBE erhalten sieben Organisationen im Rahmen eines
Zentralstellenverfahrens Bundesmittel als Erstempfänger. Die Verteilung der Bundesmittel
kann der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden.
Tabelle 3
Organisation/
Haushaltsjahr
AWO
Bundesverband
- in Tausend
Euro -
Deutscher
Caritasverband
- in Tausend
Euro -
Diakonie
Deutschland
- in Tausend
Euro -
Deutsches
Rotes Kreuz
- in Tausend
Euro -
Der
Paritätischer
Wohlfahrtsverband
- in Tausend
Euro -
Bund der
Vertriebenen
- in Tausend
Euro -
Zentralwohlfahrtsstelle der
Juden in
Deutschland
- in Tausend
Euro -
2020 19.155 18.002 11.051 10.162 8.577 2.092 0.899
2021 19.393 18.035 11.058 10.332 8.598 2.099 0.901
2022 20.755 19.335 12.069 11.066 9.328 2.299 0.991
2023 21.988 20.511 13.012 12.191 10.060 2.408 1.198
2024 20.978 19.478. 12.246 11.492 9.556 2.295 1.031
2025 20.873 19.429 12.291 11.335 9.638 2.341 1.095
2026 20.878 19.430 12.277 11.498 9.150 2.289 1.205
Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Fördermittel seit Einführung der buAVB
zum 1. Januar 2023 wird auf die Kleine Anfrage 21/6094
(Bundestagsdrucksache 21/6777) verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten
Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder
Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt
gewordenen Fall in Stade tätig waren, Beratungsleistungen erbracht haben
oder ihnen beteiligte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung
organisatorisch oder personell zuzurechnen waren?
Die Frage berührt laufende Ermittlungen der zuständigen kommunalen und
Landesbehörden. Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen ist abzuwarten.
4. Welche Bundesförderungen haben diese in Frage 3 erfragten
Organisationen seit 2020 gegebenenfalls erhalten (bitte nach Förderprogramm
und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
5. Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden waren seit 2020 jeweils
für die mögliche Förderung der in den Fragen 3 und 4 erfragten
Organisationen oder Projekte zuständig?
6. Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien erfolgt die
Auswahl der geförderten Träger?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an Neutralität,
professionelle Distanz sowie die fachliche Qualifikation der Beschäftigten
öffentlich geförderter Beratungsstellen?
8. Welche rechtlichen oder internen Vorgaben gelten nach Ansicht der
Bundesregierung zur Vermeidung und Offenlegung möglicher
Interessenkonflikte zwischen Beratenden und betreuten Personen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Eine Beratung muss ergebnisoffen sein und die geltende Rechtslage
korrekt darstellen. Weitere Vorgaben für die geförderten Organisationen können
sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien
ergeben.
9. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Dokumentation von
Beratungsfällen und der Einhaltung von Förderauflagen?
Die Vorgaben ergeben sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen
oder Förderrichtlinien.
In der Tätigkeit der Jugendmigrationsdienste erfolgt eine durchgängige
Dokumentation der Beratungsfälle mittels einer programminternen
Dokumentationssoftware. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4
der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
Im Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer
Flüchtlinge werden die Förderauflagen im Rahmen der Bescheiderteilung festgesetzt.
Die Träger der MBE sind gemäß aktueller Förderrichtlinie dazu verpflichtet, im
Rahmen der projektbezogenen Erfolgskontrolle aktuelle Daten aus dem
Beratungsgeschehen zu erheben.
Hinsichtlich der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung wird auf die
Beantwortung der Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage 21/6777
(Bundestagsdrucksache 21/6094) verwiesen.
10. Wie überprüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Verwendung
der Bundesmittel sowie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
11. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020
Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bei den erfragten aus
Bundesmitteln geförderten Beratungs- und Unterstützungsprojekten festgestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
12. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 bezüglich der hier erfragten Fördermittel solche wegen Verstößen
gegen Förderauflagen gekürzt, ausgesetzt, widerrufen oder
zurückgefordert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bereich der Jugendmigrationsdienste und im Bundesprogramm für die
Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge sind aktuell keine
entsprechenden Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bekannt.
Im Rahmen der MBE gibt es hierzu keine statistischen Auswertungen.
Zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage 21/6777
(Bundestagsdrucksache 21/6094) verwiesen.
13. Welche verwaltungs- oder förderrechtlichen Maßnahmen können bei
Verstößen gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben
zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Gewalt gegen Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 vor
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat in der zweiten
Jahreshälfte 2025 eine Fachkräfteerhebung bei Jugendämtern und Diensten stationärer
Hilfen zur Erziehung in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse werden,
sobald die Auswertung und Aufbereitung der Daten abgeschlossen ist,
veröffentlicht.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder
sorgerechtlichen Konflikten vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Maßnahmen unterstützt der Bund gegebenenfalls zum Schutz
von Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für den Schutz von Beschäftigten in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern, einschließlich ihrer
Kommunen.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Bedrohungen oder Gewalt gegen Beschäftigte öffentlich
geförderter Beratungsstellen bundesweit systematisch erfasst werden?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder
öffentlich geförderten Beratungsstellen regelmäßig Schulungen zum
Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen erhalten?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
19. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seit 2020 zur
Sicherheit von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen durch den Bund
gegebenenfalls gefördert?
Es wurden keine wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne der
Fragestellung gefördert.
20. Plant die Bundesregierung, bestehende Schutzkonzepte gemeinsam mit
den Ländern weiterzuentwickeln?
Die Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte im Sinne der Fragestellung
liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse aus der
Gewalttat in Stade, die Fördervoraussetzungen, Schutzkonzepte oder
Kontrollmechanismen für öffentlich geförderte Beratungsangebote zu
überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, welche Änderungen werden
erwogen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
22. Welche Angaben zu den beruflichen Funktionen, Leitungsaufgaben oder
sonstigen verantwortlichen Tätigkeiten von Beschäftigten oder
ehrenamtlich Tätigen in aus Bundesmitteln geförderten Organisationen werden
im Rahmen der Antragstellung oder der Prüfung der Mittelverwendung
erhoben?
23. Werden Veränderungen in Leitungs-, Vorstands- oder sonstigen
verantwortlichen Funktionen geförderter Organisationen gegenüber den
Fördermittelgebern angezeigt oder dokumentiert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Zur Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit von beantragten
Personalausgaben werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens
Tätigkeitsbeschreibungen, Nachweise zur Eingruppierung und sonstige damit im
Zusammenhang stehende Informationen zu einzelnen Beschäftigten eingeholt. Soweit
sich im Laufe einer Förderung Änderungen beim eingesetzten Personal
ergeben, sind diese gegenüber dem Zuwendungsgeber anzuzeigen und werden auch
dokumentiert.
24. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Offenlegung
möglicher Interessenkonflikte von Beschäftigten oder Funktionsträgern
öffentlich geförderter Organisationen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
25. Welche Verpflichtungen bestehen für aus Bundesmitteln geförderte
Organisationen, den jeweiligen Fördermittelgeber über Sachverhalte zu
informieren, die Zweifel an der Neutralität, Unabhängigkeit oder
Unbefangenheit von Beschäftigten oder Funktionsträgern begründen können?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
21/1081 (Bundestagsdrucksache 21/1367) verwiesen.
26. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen
zwischen Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen und den von
ihnen betreuten Personen, soweit diese für die Ausübung der Tätigkeit
relevant sein können?
27. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an aus Bundesmitteln
geförderte Organisationen, um sicherzustellen, dass berufliche
Beratungsaufgaben, private Beziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
organisatorisch voneinander getrennt werden?
Zu den Fragen 26 und 27 wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
28. Welche Vorgaben gelten für Beschäftigte öffentlich geförderter
Beratungsstellen hinsichtlich einer öffentlichen oder medialen
Interessenvertretung zugunsten von beratenen Personen oder deren Angehörigen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
21/1081 (Bundestagsdrucksache 21/1367) verwiesen.
29. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Feststellung, Dokumentation
und Behandlung möglicher Befangenheiten bei Beschäftigten öffentlich
geförderter Beratungsstellen?
Die Fragen 24, 26, 27 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Es ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beratung gemäß des jeweiligen
Zuwendungszwecks erfolgen kann. Weitere Vorgaben für die geförderten
Organisationen können sich gegebenenfalls aus den konkreten
Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben. In der Migrationsberatung für
zugewanderte Erwachsene gelten explizit die Verhaltensstandards zur
Korruptionsprävention (gemäß Nr. 7.1 der Förderrichtlinie zur Durchführung der MBE).
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob aus Bundesmitteln geförderte Beratungsorganisationen über
interne Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen, die
persönliche Beziehungen zwischen Beschäftigten und beratenen
Personen erfassen und regeln?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
31. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls vorgesehen, wenn bei Beschäftigten oder Funktionsträgern
öffentlich geförderter Organisationen Interessenkonflikte oder
Befangenheiten festgestellt werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
32. Welche Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Beschäftigte öffentlich geförderter Organisationen hinsichtlich
gleichzeitiger Tätigkeiten oder Funktionen bei weiteren Vereinen, Stiftungen oder
sonstigen Organisationen, soweit diese für die Förderung oder die
Aufgabenerfüllung relevant sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
33. Werden Nebentätigkeiten oder Funktionen in weiteren Organisationen im
Rahmen der Förderung erhoben oder überprüft?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht?
Nebentätigkeiten oder Funktionen in anderen Organisationen gehören nicht
zum Prüfkatalog. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 21 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178)
verwiesen.
34. Welche Transparenzpflichten bestehen hinsichtlich Vorstands-,
Leitungsoder sonstiger verantwortlicher Funktionen von Beschäftigten oder
Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen gegenüber den
Fördermittelgebern des Bundes?
Die Fragen 32 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Das geltende Zuwendungsrecht des Bundes macht diesbezüglich
keine Vorgaben. Ggf. ergeben sich aus den konkreten
Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien spezifische Vorgaben für die geförderten
Organisationen.
35. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Beschäftigte oder Dritte, mögliche Interessenkonflikte oder Verstöße
gegen Förderauflagen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes
anzuzeigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade
Anlass, die Förderrichtlinien des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob
die bestehenden Anforderungen an Neutralität, Transparenz und die
Vermeidung von Interessenkonflikten ausreichend sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
37. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach geltendem Förderrecht,
Bundesförderungen auszusetzen, zu widerrufen oder zurückzufordern,
wenn gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur
Vermeidung von Interessenkonflikten verstoßen wird?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenzanforderungen für aus
Bundesmitteln geförderte Organisationen künftig auszuweiten,
insbesondere hinsichtlich der Offenlegung verantwortlicher Funktionen,
relevanter Nebentätigkeiten und möglicher Interessenkonflikte?
Nein.
39. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in
Stade, die Förderpraxis für Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in
den Bereichen Familie, Migration und Integration im Hinblick auf
Transparenz, Neutralität, Regeltreue, Kontrolle und den Umgang mit
Interessenkonflikten evaluieren zu lassen, und wenn ja, bis wann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
40. Erhielt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
seit dem 1. Januar 2020 Bundesmittel, und wenn ja, aus welchen
Bundesprogrammen, aus welchen Einzelplänen, aus welchen Haushaltstiteln,
und in welcher jeweiligen Gesamthöhe pro Kalenderjahr?
41. Welche einzelnen Zuwendungen wurden dem in Frage 40 genannten
Träger seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls bewilligt, und zwar
jeweils unter Angabe des Bewilligungsdatums, des Bewilligungszeitraums,
der bewilligenden Stelle, der Bewilligungshöhe und des konkreten
Förderzwecks?
42. Welche Projekte, Maßnahmen oder Beratungsangebote des in Frage 40
genannten Trägers wurden seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls mit
Bundesmitteln gefördert?
Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Hierfür wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen
Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen.
Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich für das Haushaltsjahr 2026 die
nachfolgend in Tabelle 4 aufgeführten Bundesmittel aus dem Kap. 1703 bewilligt:
Tabelle 4
Haushaltsjahr
Kapitel Titel
Bewilligungsbehörde
Bewilligung
- in Tausend
Euro -
Verwendungszweck
(bzw.
Projektbeschreibung)
2026 1703 684 21
Bundesverwaltungsamt
(BVA)
360,3 Förderung der
Personalkosten
der
Bundesgeschäftsstelle
2026 1703 684 21 BVA 24,4 Förderung
Fachtagung
2026 1703 684 21 BVA 5,9 Förderung
familienpolitischer
Arbeitstagungen
Darüber hinaus hat der Verein iaf e. V. über die MBE auch in den Jahren 2025
und 2026 –Bundesmittel erhalten. Die Jahre werden hier nicht aufgeführt, da
noch keine abschließenden Zahlen zur Förderhöhe vorliegen. Über die MBE
wird der iaf e. V. nur an den Standorten Frankfurt am Main und Leipzig
gefördert.
Für den Zeitraum 2020 bis 2024 sind die erfragten Daten bezüglich des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unter www.demokratie-leben.de/dl/foerder
ung/fruehere-foerderperioden (2. Förderperiode des Bundesprogramms, 2020
bis 2024) abrufbar, für die Jahre 2025 und 2026 finden sich diese unter www.de
mokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern.
43. Welche Bundesbehörden, Bewilligungsstellen, oder sonstigen
zwischengeschalteten Stellen waren oder sind für Bewilligung, fachliche
Begleitung, Prüfung und Kontrolle der in den Fragen 40 bis 42 erfragten
Förderungen jeweils zuständig?
Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der
Förderung aus Kapitel 1703 ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.
Im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist das
Bundesministerium des Innern (BMI) für die Fachaufsicht zuständig. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Bewilligung und die
Kontrolle zuständig. Im Rahmen des Zentralstellenverfahrens prüfen zudem die
Erstempfänger alle Letztempfänger, an die Mittel weitergeleitet wurden. Diese
Prüfergebnisse sind dem BAMF mitzuteilen.
Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zuständig.
Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der
Förderung aus Kapitel 0452 ist der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM)
zuständig.
44. Wurden seit dem 1. Januar 2020 gegenüber dem in Frage 40 genannten
Träger Beanstandungen, Auflagen, Prüfvermerke, Rückforderungen oder
sonstige zuwendungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, die Defizite
bei professioneller Distanz, Rollentrennung, Falldokumentation, interner
Kontrolle oder dem Umgang mit Näheverhältnissen betrafen?
a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle, und mit welchem Gegenstand?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nein.
45. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum
Fall Stade geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Verband binationaler
Familien und Partnerschaften, iaf e. V., oder sonstigen aus Bundesmitteln
geförderten Strukturen mögliche Defizite bei professioneller Distanz,
Rollentrennung oder beim Umgang mit Näheverhältnissen zwischen
Personal und betreuten Personen bestehen könnten?
a) Wenn ja, wann wurde die Prüfung eingeleitet, welche Stelle war
federführend, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
die personelle oder familiäre Verflechtung von Beschäftigten des iaf e. V.
mit aktiven politischen Mandatsträgern oder Regierungsbeauftragten vor,
und wie wird in solchen Fällen die politische Neutralität der Beratung
sichergestellt?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage 21/1081
(Bundestagsdrucksache 21/1367) wird verwiesen.
47. Welche spezifischen Vorgaben macht der Bund für geförderte Träger
gegebenenfalls hinsichtlich interner Kontrollmechanismen wie
Supervision, Teamkontrolle oder dem Vier-Augen-Prinzip, um unzulässige
persönliche Verstrickungen zwischen Personal und Klienten zu verhindern?
Vorgaben für die geförderten Organisationen können sich gegebenenfalls aus
den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben.
Zum Beispiel werden im Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung
ausländischer Flüchtlinge die Zuwendungsempfänger zur Einhaltung der
Transparenz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW) verpflichtet.
48. Welche Verpflichtungen bestehen gegebenenfalls für Berater in aus
Bundesmitteln geförderten Strukturen zur Kooperation mit
Sicherheitsbehörden, wenn ihnen bekannt wird, dass Klienten wegen schwerer Straftaten
international gesucht werden oder aus ausländischer Haft geflohen sind?
Besondere Verpflichtungen für geförderte Organisationen ergeben sich außer
aus konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ebenso aus
dem Ausschreibungs- und dem allgemeinen Zivilrecht.
49. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine
Unvereinbarkeit zwischen einer staatlich geförderten Beratungstätigkeit und einer
gleichzeitigen privaten oder medialen Interessenvertretung (z. B. durch
„Chronologien“ oder öffentliche Verteidigungsschriften) zugunsten von
Personen, gegen die polizeiliche oder jugendamtliche Maßnahmen
laufen?
Mögliche Interessenkonflikte sind im Einzelfall zu prüfen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
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ISSN 0722-8333