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Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade (Antwort zu Drs. 21/7624)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7889 · Antwort · Original ↗

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Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade (Antwort zu Drs. 21/7624) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7889 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Tobias Matthias Peterka, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7624 – Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gewalttat in Stade, bei der mehrere Beschäftigte einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe getötet wurden, hat bundesweit Bestürzung ausgelöst. Nach den bislang öffentlich bekannt gewordenen Informationen bestand im Vorfeld der Tat ein familiengerichtlicher beziehungsweise sorgerechtlicher Konflikt. Nach übereinstimmender Medienberichterstattung soll eine Frau den mutmaßlichen Täter nach der Tat mit einem Fahrzeug transportiert haben. Ferner berichteten Medien, dass diese Frau als Familien- beziehungsweise Migrationsberaterin tätig gewesen sein soll und zugleich in einem persönlichen Verhältnis zur Familie des mutmaßlichen Täters gestanden habe (Tagesschau, „Sechs Tote nach Schüssen in Stade“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.t agesschau.de/inland/stade-schuesse-100.html; Tagesschau/NDR, „Tödliche Schüsse in Stade: Neue Details zur Vorgeschichte bekannt“: www.tagesscha u.de/inland/regional/niedersachsen/ticker-zu-schuessen-in-stade-hintergrund-i st-wohl-sorgerechtsstreit,stade-150.html; DIE WELT, „Sechs Tote in Stade – Motiv vermutlich Sorgerechtsstreit“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.w elt.de/article6a42b1d9c829e3da376f1a3e). Nach weiteren Medienberichten soll dieselbe Frau bereits wenige Tage vor der Tat versucht haben, den zugrunde liegenden Sorge- und Familienrechtskonflikt durch ein rund 20‑seitiges Schreiben an zahlreiche Medien öffentlich zu machen. Darüber hinaus wurde berichtet, dass sie Patentante eines Kindes der Familie gewesen sein soll und neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch persönlich sowie ehrenamtlich im Umfeld der Familie engagiert gewesen sei. Sollten sich diese Medienberichte bestätigen, würden sich grundsätzliche Fragen nach der Wahrung professioneller Distanz, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Trennung zwischen beruflicher Beratung und persönlicher Interessenvertretung stellen (WELT, „Patentante soll vor Bluttat 20‑seitiges Schreiben an Medien verschickt haben“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www. welt.de/vermischtes/article6a44ca7788b80dfa50d933f6/sechs-tote-in-stade-pat entante-soll-vor-bluttat-20-seitiges-schreiben-an-medien-verschickt-habe n.html) (Hamburger Abendblatt, Polizei versiegelt Tatort in Stade, Ermittlungen wegen sechsfachen Mordes“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.abendb Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. latt.de/niedersachsen/landkreis-harburg/article412426357/toedliche-schuesse-i n-stade-schuetze-soll-waffe-kurz-vor-der-tat-gekauft-haben-19.html). Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich bei der Frau nach Medienberichten um eine Aktivistin einer Migrations-NGO (Nichtregierungsorganisation) handelt. Sie war als Familien- und Migrationsberaterin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig. Zudem ist sie demnach die Schwiegermutter des SPD-Landtagsabgeordneten und Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku. Diese familiäre Verknüpfung zu einem hochrangigen politischen Funktionsträger wirft bei den Fragestellern Fragen nach der politischen Neutralität und möglichen Netzwerkstrukturen innerhalb staatlich geförderter Beratungsstellen auf (Cicero, „Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku. Der Sechsfachmord von Stade wird zum Politikum“, veröffentlicht am 3. Juli 2026: www.cicero.de/innenpolitik/die-rolle-der-schwiegermutter-des-spd-polit ikers-deniz-kurku-der-sechsfachmord-von-stade-wird-zum-politikum). Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. wird unter anderem aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert (www.verban d-binationaler.de/projekte/standard-titel-1). Zudem war die Frau nach weiteren Medienberichten die Patentante des Kindes des mutmaßlichen Täters und verteidigte diesen in dem bereits erwähnten 20- seitigen Schreiben („Chronologie eines Albtraums – Der Fall B.“) massiv gegen Behördenvorwürfe. Über den mutmaßlichen Täter wurde zudem bekannt, dass er in der Türkei wegen mutmaßlich schwerer Sexualdelikte gesucht wurde und im Jahr 2021 aus dortiger Haft geflohen war (www.bild.de/re gional/niedersachsen/amoklauf-in-stade-sechsfach-moerder-ist-ein-fluechtige r-paedokrimineller-6a453ed5f9d50e3531989ba7). Es ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, inwieweit Berater in staatlich geförderten Strukturen verpflichtet sind, bei Kenntnis über eine Flucht vor der Justiz oder internationale Haftbefehle ihrer Klienten Maßnahmen zu ergreifen oder die professionelle Zusammenarbeit zu beenden. Darüber hinaus stellt sich ihnen die Frage nach der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme wie Supervision und dem Vier-Augen-Prinzip, um solche persönlichen Verstrickungen von Beratern frühzeitig zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiters die Frage, nach welchen Kriterien diese Organisationen ausgewählt und gefördert werden, welche Anforderungen an Neutralität, fachliche Unabhängigkeit, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten gestellt werden und wie die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird. Ebenso ist für sie von Interesse, welche Angaben über Leitungsfunktionen, Nebentätigkeiten oder persönliche Beziehungen von Beschäftigten und Funktionsträgern gegenüber den Fördermittelgebern offengelegt werden müssen und welche Möglichkeiten bestehen, auf Verstöße gegen Förderauflagen zu reagieren. Darüber hinaus stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Regelungen geeignet sind, mögliche Befangenheiten oder Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen in öffentlich geförderte Beratungsangebote dauerhaft zu gewährleisten. Von besonderem Interesse ist für sie dabei, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade tätig waren oder Beratungsleistungen erbracht haben und ob die Bundesregierung hierin Anlass sieht, die bestehenden Fördervoraussetzungen, Transparenzanforderungen und Kontrollmechanismen zu überprüfen. Nach Auffassung der Fragesteller reicht die Bedeutung des Falles über den konkreten Einzelfall hinaus. Der Bund fördert auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Regelungen sowie im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme, insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration, Integration, Kinderschutz und Jugendhilfe. Hierfür werden jährlich Bundesmittel bereitgestellt, die unter anderem an freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen und weitere Organisationen fließen, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen (Bundeshaushalt 2026, Einzelplan 17: www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/so ll/epl17.pdf). Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die strafrechtliche Bewertung des konkreten Geschehens allein den zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden obliegt. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die Förderpraxis des Bundes gegenüber Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration sowie die hierfür geltenden Transparenzanforderungen, Fördervoraussetzungen, Kontrollmechanismen und Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten parlamentarisch aufzuklären und zu prüfen, ob sich aus dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade gesetzgeberischer oder verwaltungsseitiger Handlungsbedarf ergibt.  1. Welche Bundesprogramme fördern derzeit Beratungsangebote in den Bereichen Familie, Migration, Integration und Konfliktberatung? Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das Programm Jugendmigrationsdienste. Das BMBFSFJ fördert im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländische Flüchtlinge u. a. entsprechende Maßnahmen der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt. Im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird Integrationsberatung gefördert. Gemäß § 12a AsylG fördert der Bund eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.  2. Welche Organisationen erhalten aus diesen in Frage 1 erfragten Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesmittel (bitte nach Programm, Förderhöhe und Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2026 aufschlüsseln)? Die Verteilung von Bundesmitteln im Rahmen des Programms Jugendmigrationsdienste kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1 Organisation/ Haushaltsjahr AWO Bundesverband - in Tausend Euro - Deutscher Caritasverband - in Tausend Euro - BAG Evangelische Jugendsozialarbeit - in Tausend Euro - Internationaler Bund - in Tausend Euro - 2020 10.468 14.129 19.198 15.052 2021 10.752 14.236 19.398 15.797 2022 11.650 14.842 20.291 17.480 2023 12.385 16.596 20.685 17.751 2024 12.201 16.509 20.722 17.277 2025* 11.550 16.042 19.892 16.684 2026* 11.576 16.078 20.097 16.560 * Für die Jahre 2025 und 2026 werden die Bewilligungssummen angegeben, da die Verwendungsnachweisprüfung für diese Haushaltsjahre noch nicht abgeschlossen ist. Die Verteilung von Bundesmitteln im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge kann der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2 Organisation/ Haushaltsjahr Deutscher Caritasverband - in Tausend Euro - Diakonisches Werk der EKD - in Tausend Euro - Deutsches Rotes Kreuz - in Tausend Euro - AWO Bundesverband - in Tausend Euro - Der Paritätischer Wohlfahrtsverband - in Tausend Euro - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland - in Tausend Euro - 2020 1.103 1.967 1.043 319 1.485 610 2021   968 1.892   940 319   610 610 2022 1.493 5.381 1.247 325 3.271 674 2023 2.753 5.685 1.727 978 3.775 771 2024 2.158 4.267 1.167 779 2.896 764 2025 1.948 3.867 1.370 611 2.593 698 2026 1.854 3.588 1.377 693 2.467 768 Innerhalb MBE erhalten sieben Organisationen im Rahmen eines Zentralstellenverfahrens Bundesmittel als Erstempfänger. Die Verteilung der Bundesmittel kann der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3 Organisation/ Haushaltsjahr AWO Bundesverband - in Tausend Euro - Deutscher Caritasverband - in Tausend Euro - Diakonie Deutschland - in Tausend Euro - Deutsches Rotes Kreuz - in Tausend Euro - Der Paritätischer Wohlfahrtsverband - in Tausend Euro - Bund der Vertriebenen - in Tausend Euro - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland - in Tausend Euro - 2020 19.155 18.002 11.051 10.162  8.577 2.092 0.899 2021 19.393 18.035 11.058 10.332  8.598 2.099 0.901 2022 20.755 19.335 12.069 11.066  9.328 2.299 0.991 2023 21.988 20.511 13.012 12.191 10.060 2.408 1.198 2024 20.978 19.478. 12.246 11.492  9.556 2.295 1.031 2025 20.873 19.429 12.291 11.335  9.638 2.341 1.095 2026 20.878 19.430 12.277 11.498  9.150 2.289 1.205 Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Fördermittel seit Einführung der buAVB zum 1. Januar 2023 wird auf die Kleine Anfrage 21/6094 (Bundestagsdrucksache 21/6777) verwiesen.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade tätig waren, Beratungsleistungen erbracht haben oder ihnen beteiligte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung organisatorisch oder personell zuzurechnen waren? Die Frage berührt laufende Ermittlungen der zuständigen kommunalen und Landesbehörden. Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen ist abzuwarten.  4. Welche Bundesförderungen haben diese in Frage 3 erfragten Organisationen seit 2020 gegebenenfalls erhalten (bitte nach Förderprogramm und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?  5. Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden waren seit 2020 jeweils für die mögliche Förderung der in den Fragen 3 und 4 erfragten Organisationen oder Projekte zuständig?  6. Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Träger? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an Neutralität, professionelle Distanz sowie die fachliche Qualifikation der Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen?  8. Welche rechtlichen oder internen Vorgaben gelten nach Ansicht der Bundesregierung zur Vermeidung und Offenlegung möglicher Interessenkonflikte zwischen Beratenden und betreuten Personen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Beratung muss ergebnisoffen sein und die geltende Rechtslage korrekt darstellen. Weitere Vorgaben für die geförderten Organisationen können sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben.  9. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Dokumentation von Beratungsfällen und der Einhaltung von Förderauflagen? Die Vorgaben ergeben sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien. In der Tätigkeit der Jugendmigrationsdienste erfolgt eine durchgängige Dokumentation der Beratungsfälle mittels einer programminternen Dokumentationssoftware. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. Im Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge werden die Förderauflagen im Rahmen der Bescheiderteilung festgesetzt. Die Träger der MBE sind gemäß aktueller Förderrichtlinie dazu verpflichtet, im Rahmen der projektbezogenen Erfolgskontrolle aktuelle Daten aus dem Beratungsgeschehen zu erheben. Hinsichtlich der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung wird auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage 21/6777 (Bundestagsdrucksache 21/6094) verwiesen. 10. Wie überprüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel sowie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. 11. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bei den erfragten aus Bundesmitteln geförderten Beratungs- und Unterstützungsprojekten festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 12. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 bezüglich der hier erfragten Fördermittel solche wegen Verstößen gegen Förderauflagen gekürzt, ausgesetzt, widerrufen oder zurückgefordert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Bereich der Jugendmigrationsdienste und im Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge sind aktuell keine entsprechenden Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bekannt. Im Rahmen der MBE gibt es hierzu keine statistischen Auswertungen. Zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage 21/6777 (Bundestagsdrucksache 21/6094) verwiesen. 13. Welche verwaltungs- oder förderrechtlichen Maßnahmen können bei Verstößen gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Gewalt gegen Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Fachkräfteerhebung bei Jugendämtern und Diensten stationärer Hilfen zur Erziehung in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse werden, sobald die Auswertung und Aufbereitung der Daten abgeschlossen ist, veröffentlicht. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder sorgerechtlichen Konflikten vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Maßnahmen unterstützt der Bund gegebenenfalls zum Schutz von Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe? Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für den Schutz von Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern, einschließlich ihrer Kommunen. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Bedrohungen oder Gewalt gegen Beschäftigte öffentlich geförderter Beratungsstellen bundesweit systematisch erfasst werden? 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder öffentlich geförderten Beratungsstellen regelmäßig Schulungen zum Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen erhalten? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 19. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seit 2020 zur Sicherheit von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen durch den Bund gegebenenfalls gefördert? Es wurden keine wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne der Fragestellung gefördert. 20. Plant die Bundesregierung, bestehende Schutzkonzepte gemeinsam mit den Ländern weiterzuentwickeln? Die Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte im Sinne der Fragestellung liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung. 21. Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse aus der Gewalttat in Stade, die Fördervoraussetzungen, Schutzkonzepte oder Kontrollmechanismen für öffentlich geförderte Beratungsangebote zu überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, welche Änderungen werden erwogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 22. Welche Angaben zu den beruflichen Funktionen, Leitungsaufgaben oder sonstigen verantwortlichen Tätigkeiten von Beschäftigten oder ehrenamtlich Tätigen in aus Bundesmitteln geförderten Organisationen werden im Rahmen der Antragstellung oder der Prüfung der Mittelverwendung erhoben? 23. Werden Veränderungen in Leitungs-, Vorstands- oder sonstigen verantwortlichen Funktionen geförderter Organisationen gegenüber den Fördermittelgebern angezeigt oder dokumentiert? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit von beantragten Personalausgaben werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Tätigkeitsbeschreibungen, Nachweise zur Eingruppierung und sonstige damit im Zusammenhang stehende Informationen zu einzelnen Beschäftigten eingeholt. Soweit sich im Laufe einer Förderung Änderungen beim eingesetzten Personal ergeben, sind diese gegenüber dem Zuwendungsgeber anzuzeigen und werden auch dokumentiert. 24. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte von Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 25. Welche Verpflichtungen bestehen für aus Bundesmitteln geförderte Organisationen, den jeweiligen Fördermittelgeber über Sachverhalte zu informieren, die Zweifel an der Neutralität, Unabhängigkeit oder Unbefangenheit von Beschäftigten oder Funktionsträgern begründen können? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage 21/1081 (Bundestagsdrucksache 21/1367) verwiesen. 26. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen zwischen Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen und den von ihnen betreuten Personen, soweit diese für die Ausübung der Tätigkeit relevant sein können? 27. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an aus Bundesmitteln geförderte Organisationen, um sicherzustellen, dass berufliche Beratungsaufgaben, private Beziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten organisatorisch voneinander getrennt werden? Zu den Fragen 26 und 27 wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 28. Welche Vorgaben gelten für Beschäftigte öffentlich geförderter Beratungsstellen hinsichtlich einer öffentlichen oder medialen Interessenvertretung zugunsten von beratenen Personen oder deren Angehörigen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage 21/1081 (Bundestagsdrucksache 21/1367) verwiesen. 29. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Feststellung, Dokumentation und Behandlung möglicher Befangenheiten bei Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen? Die Fragen 24, 26, 27 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beratung gemäß des jeweiligen Zuwendungszwecks erfolgen kann. Weitere Vorgaben für die geförderten Organisationen können sich gegebenenfalls aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben. In der Migrationsberatung für zugewanderte Erwachsene gelten explizit die Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention (gemäß Nr. 7.1 der Förderrichtlinie zur Durchführung der MBE). 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob aus Bundesmitteln geförderte Beratungsorganisationen über interne Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen, die persönliche Beziehungen zwischen Beschäftigten und beratenen Personen erfassen und regeln? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 31. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls vorgesehen, wenn bei Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen Interessenkonflikte oder Befangenheiten festgestellt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. 32. Welche Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte öffentlich geförderter Organisationen hinsichtlich gleichzeitiger Tätigkeiten oder Funktionen bei weiteren Vereinen, Stiftungen oder sonstigen Organisationen, soweit diese für die Förderung oder die Aufgabenerfüllung relevant sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 33. Werden Nebentätigkeiten oder Funktionen in weiteren Organisationen im Rahmen der Förderung erhoben oder überprüft? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht? Nebentätigkeiten oder Funktionen in anderen Organisationen gehören nicht zum Prüfkatalog. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. 34. Welche Transparenzpflichten bestehen hinsichtlich Vorstands-, Leitungsoder sonstiger verantwortlicher Funktionen von Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes? Die Fragen 32 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das geltende Zuwendungsrecht des Bundes macht diesbezüglich keine Vorgaben. Ggf. ergeben sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien spezifische Vorgaben für die geförderten Organisationen. 35. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte oder Dritte, mögliche Interessenkonflikte oder Verstöße gegen Förderauflagen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes anzuzeigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 36. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade Anlass, die Förderrichtlinien des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob die bestehenden Anforderungen an Neutralität, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten ausreichend sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 37. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach geltendem Förderrecht, Bundesförderungen auszusetzen, zu widerrufen oder zurückzufordern, wenn gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten verstoßen wird? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. 38. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenzanforderungen für aus Bundesmitteln geförderte Organisationen künftig auszuweiten, insbesondere hinsichtlich der Offenlegung verantwortlicher Funktionen, relevanter Nebentätigkeiten und möglicher Interessenkonflikte? Nein. 39. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade, die Förderpraxis für Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration im Hinblick auf Transparenz, Neutralität, Regeltreue, Kontrolle und den Umgang mit Interessenkonflikten evaluieren zu lassen, und wenn ja, bis wann? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 40. Erhielt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. seit dem 1. Januar 2020 Bundesmittel, und wenn ja, aus welchen Bundesprogrammen, aus welchen Einzelplänen, aus welchen Haushaltstiteln, und in welcher jeweiligen Gesamthöhe pro Kalenderjahr? 41. Welche einzelnen Zuwendungen wurden dem in Frage 40 genannten Träger seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls bewilligt, und zwar jeweils unter Angabe des Bewilligungsdatums, des Bewilligungszeitraums, der bewilligenden Stelle, der Bewilligungshöhe und des konkreten Förderzwecks? 42. Welche Projekte, Maßnahmen oder Beratungsangebote des in Frage 40 genannten Trägers wurden seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls mit Bundesmitteln gefördert? Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierfür wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage 21/2583 (Bundestagsdrucksache 21/5178) verwiesen. Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich für das Haushaltsjahr 2026 die nachfolgend in Tabelle 4 aufgeführten Bundesmittel aus dem Kap. 1703 bewilligt: Tabelle 4 Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Bewilligung - in Tausend Euro - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2026 1703 684 21 Bundesverwaltungsamt (BVA) 360,3 Förderung der Personalkosten der Bundesgeschäftsstelle 2026 1703 684 21 BVA  24,4 Förderung Fachtagung 2026 1703 684 21 BVA   5,9 Förderung familienpolitischer Arbeitstagungen Darüber hinaus hat der Verein iaf e. V. über die MBE auch in den Jahren 2025 und 2026 –Bundesmittel erhalten. Die Jahre werden hier nicht aufgeführt, da noch keine abschließenden Zahlen zur Förderhöhe vorliegen. Über die MBE wird der iaf e. V. nur an den Standorten Frankfurt am Main und Leipzig gefördert. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 sind die erfragten Daten bezüglich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unter www.demokratie-leben.de/dl/foerder ung/fruehere-foerderperioden (2. Förderperiode des Bundesprogramms, 2020 bis 2024) abrufbar, für die Jahre 2025 und 2026 finden sich diese unter www.de mokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. 43. Welche Bundesbehörden, Bewilligungsstellen, oder sonstigen zwischengeschalteten Stellen waren oder sind für Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der in den Fragen 40 bis 42 erfragten Förderungen jeweils zuständig? Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der Förderung aus Kapitel 1703 ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist das Bundesministerium des Innern (BMI) für die Fachaufsicht zuständig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Bewilligung und die Kontrolle zuständig. Im Rahmen des Zentralstellenverfahrens prüfen zudem die Erstempfänger alle Letztempfänger, an die Mittel weitergeleitet wurden. Diese Prüfergebnisse sind dem BAMF mitzuteilen. Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zuständig. Für die Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der Förderung aus Kapitel 0452 ist der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) zuständig. 44. Wurden seit dem 1. Januar 2020 gegenüber dem in Frage 40 genannten Träger Beanstandungen, Auflagen, Prüfvermerke, Rückforderungen oder sonstige zuwendungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, die Defizite bei professioneller Distanz, Rollentrennung, Falldokumentation, interner Kontrolle oder dem Umgang mit Näheverhältnissen betrafen? a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle, und mit welchem Gegenstand? b) Wenn nein, warum nicht? Nein. 45. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Fall Stade geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., oder sonstigen aus Bundesmitteln geförderten Strukturen mögliche Defizite bei professioneller Distanz, Rollentrennung oder beim Umgang mit Näheverhältnissen zwischen Personal und betreuten Personen bestehen könnten? a) Wenn ja, wann wurde die Prüfung eingeleitet, welche Stelle war federführend, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die personelle oder familiäre Verflechtung von Beschäftigten des iaf e. V. mit aktiven politischen Mandatsträgern oder Regierungsbeauftragten vor, und wie wird in solchen Fällen die politische Neutralität der Beratung sichergestellt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage 21/1081 (Bundestagsdrucksache 21/1367) wird verwiesen. 47. Welche spezifischen Vorgaben macht der Bund für geförderte Träger gegebenenfalls hinsichtlich interner Kontrollmechanismen wie Supervision, Teamkontrolle oder dem Vier-Augen-Prinzip, um unzulässige persönliche Verstrickungen zwischen Personal und Klienten zu verhindern? Vorgaben für die geförderten Organisationen können sich gegebenenfalls aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben. Zum Beispiel werden im Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge die Zuwendungsempfänger zur Einhaltung der Transparenz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) verpflichtet. 48. Welche Verpflichtungen bestehen gegebenenfalls für Berater in aus Bundesmitteln geförderten Strukturen zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden, wenn ihnen bekannt wird, dass Klienten wegen schwerer Straftaten international gesucht werden oder aus ausländischer Haft geflohen sind? Besondere Verpflichtungen für geförderte Organisationen ergeben sich außer aus konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ebenso aus dem Ausschreibungs- und dem allgemeinen Zivilrecht. 49. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Unvereinbarkeit zwischen einer staatlich geförderten Beratungstätigkeit und einer gleichzeitigen privaten oder medialen Interessenvertretung (z. B. durch „Chronologien“ oder öffentliche Verteidigungsschriften) zugunsten von Personen, gegen die polizeiliche oder jugendamtliche Maßnahmen laufen? Mögliche Interessenkonflikte sind im Einzelfall zu prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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